Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 25.07.1995

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 29.03.1995 - 2 Ws (B) 190/95 OWiG   

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OLG Frankfurt, 29.03.1995 - 2 Ws (B) 190/95 OWiG (https://dejure.org/1995,6353)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.03.1995 - 2 Ws (B) 190/95 OWiG (https://dejure.org/1995,6353)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. März 1995 - 2 Ws (B) 190/95 OWiG (https://dejure.org/1995,6353)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Absehen vom Regelfahrverbot; Wahrnehmung eines Geschäftstermins

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 671 (Ls.)
  • NZV 1996, 40
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 25.07.1995 - 5 Ss (OWi) 284/95 - (OWi) 111/95 I   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,5305
OLG Düsseldorf, 25.07.1995 - 5 Ss (OWi) 284/95 - (OWi) 111/95 I (https://dejure.org/1995,5305)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.07.1995 - 5 Ss (OWi) 284/95 - (OWi) 111/95 I (https://dejure.org/1995,5305)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. Juli 1995 - 5 Ss (OWi) 284/95 - (OWi) 111/95 I (https://dejure.org/1995,5305)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 267 Abs. 1 S. 1; StVZO § 19 Abs. 2 S. 2

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 1996, 40
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 11.12.2019 - VIII ZR 361/18

    Verkauf eines gebrauchten Fahrzeugs: Sachmangelhaftung für mitverkaufte Felgen

    Erforderlich ist daher, dass durch die nachträgliche Veränderung mit einem gewissen Grad an Wahrscheinlichkeit eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer geschaffen wird (VGH Baden-Württemberg, aaO; OLG Köln, NZV 1997, 283, 284; KG, aaO Rn. 9; OLG Düsseldorf, NZV 1996, 40, 41).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.05.2011 - 10 S 1857/09

    Zur Frage des Erlöschens einer Betriebserlaubnis für ein Motorkraftrad durch

    Erforderlich ist vielmehr, dass durch die nachträgliche Veränderung mit einem gewissen Grad an Wahrscheinlichkeit eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer geschaffen wird (einheitliche Rechtsprechung der Strafgerichte, vgl. etwa OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 25.07.1995 - 5 Ss (OWi) 284/95 - 111/95 I - NZV 1996, 40; sowie vom 12.01.1996 - 5 Ss (OWi) 457/95 - 2/96 I - NZV 1996, 249; OLG Köln, Beschluss vom 07.02.1997 - Ss 11/97 (Z) - NZV 1997, 283).
  • OLG Köln, 07.02.1997 - Ss 11/97

    Allein die Verwendung von Reifen einer Größe, die im Kfz-Schein nicht eingetragen

    Erforderlich ist vielmehr, daß durch die nachträgliche Veränderung mit einem gewissen Grad an Wahrscheinlichkeit eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer geschaffen wird (std. Senatsrechtsprechung, vgl. Beschluß vom 28.3.1995 -Ss 77/95 (Z) =NStZ 1995, 587 (bei Janiszewski); siehe auch Beschlüsse vom 25.7.95 -Ss 365/95 (Z)- und vom 12.12.95 -Ss 652/95 (Z)-; OLG Düsseldorf NZV 1995, 329 f.; NZV 96, 40 f.; NZV 96, 249; siehe auch Hentschel, a. a. O.; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 33. Aufl., § 19 StVZO Rdnr. 8 u. 13).

    Auch wenn dies keineswegs die Feststellung einer konkreten Gefährdung voraussetzt (vgl. dazu zutreffend OLG Düsseldorf NZV 96, 249 im Anschluß an die (unberechtigte) Kritik von Kreutel/Schmitt (NZV 96, 41 f.) gegenüber dem Beschluß des OLG Düsseldorf vom 25.7.1995 (NZV 1996, 40 f.)), so ist es nach der gesetzliche Neuregelung doch notwendig, daß Behörden und Gerichte jeweils für den konkreten Einzelfall ermitteln, ob die betreffende Veränderung eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern nicht nur möglich erscheinen, sondern erwarten läßt (vgl. SenE, a. a. O., siehe auch Hentschel, Die Entwicklung des Straßenverkehrsrechts im Jahre 1994, NJW 1995, 627 f.).

  • OLG Düsseldorf, 12.01.1996 - 5 Ss OWi 457/95
    »Trotz der von Kreutel/Schmitt (NZV 1996, 41) in ihrer Anmerkung zu der Senatsentscheidung vom 25.7.1995 in NZV 1996, 40 geäußerten Kritik hält der Senat an seiner dort vertretenen Rechtsauffassung fest, daß allein die Feststellung der nachträglichen Anbringung eines Lenkradknaufs das Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug nicht belegt und der Tatrichter zusätzlich Feststellungen dazu treffen muß, ob durch die Anbringung eines Lenkradknaufs eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist.

    An dieser bereits der Senatsentscheidung vom 25. Juli 1995 in NZV 1996, 40 zugrunde liegenden Beurteilung hält der Senat trotz der von Kreutel/Schmitt in der ablehnenden Anmerkung zu dieser Entscheidung (NZV 1996, 41 f) vorgebrachten Einwände fest.

    Da das angefochtene Urteil - ebenso wie das der Senatsentscheidung vom 25. Juli 1995 in NZV 1996, 40 zugrunde liegende Urteil - in dieser Hinsicht jegliche Feststellungen vermissen läßt, vermag der Senat nicht davon auszugehen, daß wegen des angebrachten Lenkradknaufs die Betriebserlaubnis des von dem Betroffenen geführten Fahrzeugs erloschen war.

  • AG Landstuhl, 10.07.2023 - 1 OWi 4396 Js 6726/23

    Rechtsfolgen einer endgültigen Rückgabe der Bußgeldsache an die

    Erforderlich ist daher, dass durch die nachträgliche Veränderung mit einem gewissen Grad an Wahrscheinlichkeit eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer geschaffen wird (VGH Baden-Württemberg, a.a.O.; OLG Köln, NZV 1997, 283, 284; KG, a.a.O. Rn. 9; OLG Düsseldorf, NZV 1996, 40, 41).
  • AG Landstuhl, 10.07.2023 - 1 OWi 4396 Js 6726_23

    Endgültige Rückgabe Bußgeldsache, Verfahrensbeendigung, Erlöschen der

    Erforderlich ist daher, dass durch die nachträgliche Veränderung mit einem gewissen Grad an Wahrscheinlichkeit eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer geschaffen wird (VGH Baden-Württemberg, a.a.O.; OLG Köln, NZV 1997, 283, 284; KG, a.a.O. Rn. 9; OLG Düsseldorf, NZV 1996, 40, 41).
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