Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 07.11.1996

Rechtsprechung
   OLG Köln, 07.02.1997 - Ss 11/97 (Z)   

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https://dejure.org/1997,5057
OLG Köln, 07.02.1997 - Ss 11/97 (Z) (https://dejure.org/1997,5057)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.02.1997 - Ss 11/97 (Z) (https://dejure.org/1997,5057)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. Februar 1997 - Ss 11/97 (Z) (https://dejure.org/1997,5057)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Papierfundstellen

  • NZV 1997, 283
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 12.01.1996 - 5 Ss OWi 457/95
    Auszug aus OLG Köln, 07.02.1997 - Ss 11/97
    Erforderlich ist vielmehr, daß durch die nachträgliche Veränderung mit einem gewissen Grad an Wahrscheinlichkeit eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer geschaffen wird (std. Senatsrechtsprechung, vgl. Beschluß vom 28.3.1995 -Ss 77/95 (Z) =NStZ 1995, 587 (bei Janiszewski); siehe auch Beschlüsse vom 25.7.95 -Ss 365/95 (Z)- und vom 12.12.95 -Ss 652/95 (Z)-; OLG Düsseldorf NZV 1995, 329 f.; NZV 96, 40 f.; NZV 96, 249; siehe auch Hentschel, a. a. O.; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 33. Aufl., § 19 StVZO Rdnr. 8 u. 13).

    Auch wenn dies keineswegs die Feststellung einer konkreten Gefährdung voraussetzt (vgl. dazu zutreffend OLG Düsseldorf NZV 96, 249 im Anschluß an die (unberechtigte) Kritik von Kreutel/Schmitt (NZV 96, 41 f.) gegenüber dem Beschluß des OLG Düsseldorf vom 25.7.1995 (NZV 1996, 40 f.)), so ist es nach der gesetzliche Neuregelung doch notwendig, daß Behörden und Gerichte jeweils für den konkreten Einzelfall ermitteln, ob die betreffende Veränderung eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern nicht nur möglich erscheinen, sondern erwarten läßt (vgl. SenE, a. a. O., siehe auch Hentschel, Die Entwicklung des Straßenverkehrsrechts im Jahre 1994, NJW 1995, 627 f.).

    Häufig werden die erforderlichen Feststellungen auch die Mithilfe eines technischen Sachverständigen erfordern (vgl. SenE, a. a. O.; OLG Düsseldorf NZV 96, 249; Hentschel, a.a.O., NJW 95, 627).

  • OLG Düsseldorf, 25.07.1995 - 5 Ss OWi 284/95
    Auszug aus OLG Köln, 07.02.1997 - Ss 11/97
    Erforderlich ist vielmehr, daß durch die nachträgliche Veränderung mit einem gewissen Grad an Wahrscheinlichkeit eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer geschaffen wird (std. Senatsrechtsprechung, vgl. Beschluß vom 28.3.1995 -Ss 77/95 (Z) =NStZ 1995, 587 (bei Janiszewski); siehe auch Beschlüsse vom 25.7.95 -Ss 365/95 (Z)- und vom 12.12.95 -Ss 652/95 (Z)-; OLG Düsseldorf NZV 1995, 329 f.; NZV 96, 40 f.; NZV 96, 249; siehe auch Hentschel, a. a. O.; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 33. Aufl., § 19 StVZO Rdnr. 8 u. 13).

    Auch wenn dies keineswegs die Feststellung einer konkreten Gefährdung voraussetzt (vgl. dazu zutreffend OLG Düsseldorf NZV 96, 249 im Anschluß an die (unberechtigte) Kritik von Kreutel/Schmitt (NZV 96, 41 f.) gegenüber dem Beschluß des OLG Düsseldorf vom 25.7.1995 (NZV 1996, 40 f.)), so ist es nach der gesetzliche Neuregelung doch notwendig, daß Behörden und Gerichte jeweils für den konkreten Einzelfall ermitteln, ob die betreffende Veränderung eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern nicht nur möglich erscheinen, sondern erwarten läßt (vgl. SenE, a. a. O., siehe auch Hentschel, Die Entwicklung des Straßenverkehrsrechts im Jahre 1994, NJW 1995, 627 f.).

  • BGH, 23.06.1983 - 4 StR 39/83

    Auswirkungen des Entfernens der hinteren Stoßstange eines Kraftfahrzeugs auf die

    Auszug aus OLG Köln, 07.02.1997 - Ss 11/97
    Nicht verkannt werden darf allerdings, daß solche Übersichten (vgl. Beispielkatalog des Bundesministers für Verkehr, VkBl 1994, 159 ff.; abgedruckt auch bei Jagusch/Hentschel, a. a. O., § 19 StVZO Rdnr. 12) ohnehin nicht den Charakter einer Rechtsverordnung haben und deshalb auch unter der früheren Gesetzesfassung für die Gerichte weder verbindlich noch erschöpfend waren (vgl. BGHSt 32, 16 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 10.05.1995 - 5 Ss OWi 147/95
    Auszug aus OLG Köln, 07.02.1997 - Ss 11/97
    Erforderlich ist vielmehr, daß durch die nachträgliche Veränderung mit einem gewissen Grad an Wahrscheinlichkeit eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer geschaffen wird (std. Senatsrechtsprechung, vgl. Beschluß vom 28.3.1995 -Ss 77/95 (Z) =NStZ 1995, 587 (bei Janiszewski); siehe auch Beschlüsse vom 25.7.95 -Ss 365/95 (Z)- und vom 12.12.95 -Ss 652/95 (Z)-; OLG Düsseldorf NZV 1995, 329 f.; NZV 96, 40 f.; NZV 96, 249; siehe auch Hentschel, a. a. O.; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 33. Aufl., § 19 StVZO Rdnr. 8 u. 13).
  • OLG Köln, 28.03.1995 - Ss 77/95

    Ausgestaltung des Rechtsschutzes gegen einen Bußgeldbescheid wegen des Betriebs

    Auszug aus OLG Köln, 07.02.1997 - Ss 11/97
    Erforderlich ist vielmehr, daß durch die nachträgliche Veränderung mit einem gewissen Grad an Wahrscheinlichkeit eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer geschaffen wird (std. Senatsrechtsprechung, vgl. Beschluß vom 28.3.1995 -Ss 77/95 (Z) =NStZ 1995, 587 (bei Janiszewski); siehe auch Beschlüsse vom 25.7.95 -Ss 365/95 (Z)- und vom 12.12.95 -Ss 652/95 (Z)-; OLG Düsseldorf NZV 1995, 329 f.; NZV 96, 40 f.; NZV 96, 249; siehe auch Hentschel, a. a. O.; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 33. Aufl., § 19 StVZO Rdnr. 8 u. 13).
  • BGH, 11.12.2019 - VIII ZR 361/18

    Verkauf eines gebrauchten Fahrzeugs: Sachmangelhaftung für mitverkaufte Felgen

    Erforderlich ist daher, dass durch die nachträgliche Veränderung mit einem gewissen Grad an Wahrscheinlichkeit eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer geschaffen wird (VGH Baden-Württemberg, aaO; OLG Köln, NZV 1997, 283, 284; KG, aaO Rn. 9; OLG Düsseldorf, NZV 1996, 40, 41).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.05.2011 - 10 S 1857/09

    Zur Frage des Erlöschens einer Betriebserlaubnis für ein Motorkraftrad durch

    Erforderlich ist vielmehr, dass durch die nachträgliche Veränderung mit einem gewissen Grad an Wahrscheinlichkeit eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer geschaffen wird (einheitliche Rechtsprechung der Strafgerichte, vgl. etwa OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 25.07.1995 - 5 Ss (OWi) 284/95 - 111/95 I - NZV 1996, 40; sowie vom 12.01.1996 - 5 Ss (OWi) 457/95 - 2/96 I - NZV 1996, 249; OLG Köln, Beschluss vom 07.02.1997 - Ss 11/97 (Z) - NZV 1997, 283).
  • OLG Koblenz, 15.12.2003 - 12 U 444/99

    Erlöschen der Betriebserlaubnis wegen Tieferlegung eines Fahrzeugs; Arglist des

    Das ist dann der Fall, wenn durch die nachträgliche Veränderung mit einem gewissen Grad an Wahrscheinlichkeit eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer geschaffen wird (OLG Köln, NZV 1997, 283, 284).
  • LG Düsseldorf, 30.10.2018 - 2b O 187/16
    Nach § 19 Abs. 2 Satz 2 StVZO kann es nur zu einem Erlöschen kommen, wenn nachträglich Änderungen am Fahrzeug vorgenommen werden (VGH Baden-Württemberg, SVR 2012, 116 f; OLG Köln, NZV 1997, 283 f.).
  • AG Landstuhl, 10.07.2023 - 1 OWi 4396 Js 6726/23

    Bußgeldverfahren -ungenügende Aufklärung des Sachverhalts

    Erforderlich ist daher, dass durch die nachträgliche Veränderung mit einem gewissen Grad an Wahrscheinlichkeit eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer geschaffen wird (VGH Baden-Württemberg, a.a.O.; OLG Köln, NZV 1997, 283, 284; KG, a.a.O. Rn. 9; OLG Düsseldorf, NZV 1996, 40, 41).
  • AG Landstuhl, 10.07.2023 - 1 OWi 4396 Js 6726_23

    Endgültige Rückgabe Bußgeldsache, Verfahrensbeendigung, Erlöschen der

    Erforderlich ist daher, dass durch die nachträgliche Veränderung mit einem gewissen Grad an Wahrscheinlichkeit eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer geschaffen wird (VGH Baden-Württemberg, a.a.O.; OLG Köln, NZV 1997, 283, 284; KG, a.a.O. Rn. 9; OLG Düsseldorf, NZV 1996, 40, 41).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 07.11.1996 - 1 Ss 216/96   

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https://dejure.org/1996,4902
OLG Zweibrücken, 07.11.1996 - 1 Ss 216/96 (https://dejure.org/1996,4902)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 07.11.1996 - 1 Ss 216/96 (https://dejure.org/1996,4902)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 07. November 1996 - 1 Ss 216/96 (https://dejure.org/1996,4902)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 92
  • NZV 1997, 283
  • NZV 1998, 39 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Karlsruhe, 07.03.1975 - 1 Ss 42/75

    Autobahn; Sicherheitsabstand; Unterschreiten; Dauer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.11.1996 - 1 Ss 216/96
    Für den Fall des § 4 Abs. 1 StVO , wonach der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug in der Regel so groß sein muß, daß auch hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird, nimmt die Rechtsprechung und ihr folgend die Kommentarliteratur ein ordnungswidriges Verhalten nur dann an, wenn bei höherer Geschwindigkeit ein nicht nur ganz vorübergehendes Unterschreiten des Sicherheitsabstandes auf einer Strecke von 250 - 300 m, teilweise auch nur auf einer Distanz von 150 m, vorliegt (OLG Karlsruhe VRS 34, 295; 37, 299; 41, 445; 49, 448; BGHSt 22, 341 ; OLG Hamburg VerkMitt 1974, 91; OLG Celle VRS 55, 448 ; BayObLG VRS 57, 303; OLG Köln VRS 60, 62; 66, 463; OLG O1denburg VRS 67, 54; OLG Frankfurt VRS 68, 376 ; OLG Koblenz VRS 71, 66; Mühlhaus/Janiszewski, StVO 14. Aufl. § 4 Rdn. 20; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht 33. Aufl., § 4 Rdn. 6).

    Wenn infolge plötzlichen Bremsens des Vorausfahrenden der Abstand des Nachfolgenden sich schlagartig stark verringert, wenn ein Fahrzeug verkehrswidrig in einen gerade noch ausreichenden Sicherheitsabstand zwischen zwei anderen Fahrzeugen einschert oder wenn ein Rechtsfahrender plötzlich kurz vor einem dort Herankommenden auf die Überholspur wechselt (OLG Hamburg, VerkMitt 1974, 91; OLG Karlsruhe VRS 49, 448 ; OLG Celle VRS 55, 448 ; Grohmann DAR 1990, 283).

  • BGH, 05.03.1969 - 4 StR 375/68

    Gefährdung des Vorausfahrenden gemäß § 1 StVO durch Nichteinhaltung eines

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.11.1996 - 1 Ss 216/96
    Für den Fall des § 4 Abs. 1 StVO , wonach der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug in der Regel so groß sein muß, daß auch hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird, nimmt die Rechtsprechung und ihr folgend die Kommentarliteratur ein ordnungswidriges Verhalten nur dann an, wenn bei höherer Geschwindigkeit ein nicht nur ganz vorübergehendes Unterschreiten des Sicherheitsabstandes auf einer Strecke von 250 - 300 m, teilweise auch nur auf einer Distanz von 150 m, vorliegt (OLG Karlsruhe VRS 34, 295; 37, 299; 41, 445; 49, 448; BGHSt 22, 341 ; OLG Hamburg VerkMitt 1974, 91; OLG Celle VRS 55, 448 ; BayObLG VRS 57, 303; OLG Köln VRS 60, 62; 66, 463; OLG O1denburg VRS 67, 54; OLG Frankfurt VRS 68, 376 ; OLG Koblenz VRS 71, 66; Mühlhaus/Janiszewski, StVO 14. Aufl. § 4 Rdn. 20; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht 33. Aufl., § 4 Rdn. 6).
  • BayObLG, 02.03.1994 - 2 ObOWi 28/94

    Sicherheitsabstand; Geschwindigkeit; Fahrzeug

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.11.1996 - 1 Ss 216/96
    Ob deshalb eine bestimmte Dauer der Abstandsunterschreitung auch dann vorliegen muß, wenn eine derartige Verkehrssituation auszuschließen ist, kann offen bleiben (zweifelnd BayObLG NZV 1994, 241 ).
  • OLG Frankfurt, 28.01.1985 - 3 Ws (B) 6/85

    Geringer Abstand; Konkrete Gefährdung; Tatfrage; Umstände des Einzelfalls

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.11.1996 - 1 Ss 216/96
    Für den Fall des § 4 Abs. 1 StVO , wonach der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug in der Regel so groß sein muß, daß auch hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird, nimmt die Rechtsprechung und ihr folgend die Kommentarliteratur ein ordnungswidriges Verhalten nur dann an, wenn bei höherer Geschwindigkeit ein nicht nur ganz vorübergehendes Unterschreiten des Sicherheitsabstandes auf einer Strecke von 250 - 300 m, teilweise auch nur auf einer Distanz von 150 m, vorliegt (OLG Karlsruhe VRS 34, 295; 37, 299; 41, 445; 49, 448; BGHSt 22, 341 ; OLG Hamburg VerkMitt 1974, 91; OLG Celle VRS 55, 448 ; BayObLG VRS 57, 303; OLG Köln VRS 60, 62; 66, 463; OLG O1denburg VRS 67, 54; OLG Frankfurt VRS 68, 376 ; OLG Koblenz VRS 71, 66; Mühlhaus/Janiszewski, StVO 14. Aufl. § 4 Rdn. 20; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht 33. Aufl., § 4 Rdn. 6).
  • OLG Koblenz, 03.02.1986 - 1 Ss 30/86

    Polizei; Fahrbahn; Autobahn; Abstand; Schätzung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.11.1996 - 1 Ss 216/96
    Für den Fall des § 4 Abs. 1 StVO , wonach der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug in der Regel so groß sein muß, daß auch hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird, nimmt die Rechtsprechung und ihr folgend die Kommentarliteratur ein ordnungswidriges Verhalten nur dann an, wenn bei höherer Geschwindigkeit ein nicht nur ganz vorübergehendes Unterschreiten des Sicherheitsabstandes auf einer Strecke von 250 - 300 m, teilweise auch nur auf einer Distanz von 150 m, vorliegt (OLG Karlsruhe VRS 34, 295; 37, 299; 41, 445; 49, 448; BGHSt 22, 341 ; OLG Hamburg VerkMitt 1974, 91; OLG Celle VRS 55, 448 ; BayObLG VRS 57, 303; OLG Köln VRS 60, 62; 66, 463; OLG O1denburg VRS 67, 54; OLG Frankfurt VRS 68, 376 ; OLG Koblenz VRS 71, 66; Mühlhaus/Janiszewski, StVO 14. Aufl. § 4 Rdn. 20; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht 33. Aufl., § 4 Rdn. 6).
  • OLG Oldenburg, 09.03.1984 - Ss 596/83
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.11.1996 - 1 Ss 216/96
    Für den Fall des § 4 Abs. 1 StVO , wonach der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug in der Regel so groß sein muß, daß auch hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird, nimmt die Rechtsprechung und ihr folgend die Kommentarliteratur ein ordnungswidriges Verhalten nur dann an, wenn bei höherer Geschwindigkeit ein nicht nur ganz vorübergehendes Unterschreiten des Sicherheitsabstandes auf einer Strecke von 250 - 300 m, teilweise auch nur auf einer Distanz von 150 m, vorliegt (OLG Karlsruhe VRS 34, 295; 37, 299; 41, 445; 49, 448; BGHSt 22, 341 ; OLG Hamburg VerkMitt 1974, 91; OLG Celle VRS 55, 448 ; BayObLG VRS 57, 303; OLG Köln VRS 60, 62; 66, 463; OLG O1denburg VRS 67, 54; OLG Frankfurt VRS 68, 376 ; OLG Koblenz VRS 71, 66; Mühlhaus/Janiszewski, StVO 14. Aufl. § 4 Rdn. 20; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht 33. Aufl., § 4 Rdn. 6).
  • OLG Köln, 04.07.1980 - 3 Ss 505/80
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.11.1996 - 1 Ss 216/96
    Für den Fall des § 4 Abs. 1 StVO , wonach der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug in der Regel so groß sein muß, daß auch hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird, nimmt die Rechtsprechung und ihr folgend die Kommentarliteratur ein ordnungswidriges Verhalten nur dann an, wenn bei höherer Geschwindigkeit ein nicht nur ganz vorübergehendes Unterschreiten des Sicherheitsabstandes auf einer Strecke von 250 - 300 m, teilweise auch nur auf einer Distanz von 150 m, vorliegt (OLG Karlsruhe VRS 34, 295; 37, 299; 41, 445; 49, 448; BGHSt 22, 341 ; OLG Hamburg VerkMitt 1974, 91; OLG Celle VRS 55, 448 ; BayObLG VRS 57, 303; OLG Köln VRS 60, 62; 66, 463; OLG O1denburg VRS 67, 54; OLG Frankfurt VRS 68, 376 ; OLG Koblenz VRS 71, 66; Mühlhaus/Janiszewski, StVO 14. Aufl. § 4 Rdn. 20; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht 33. Aufl., § 4 Rdn. 6).
  • OLG Saarbrücken, 10.03.2006 - Ss (Z) 203/05

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Nichteinhaltung des Mindestabstands für

    Für die Richtigkeit der hier vertretenen Auffassung spricht schließlich, dass der in § 4 Abs. 3 StVO geregelte Abstand in der Literatur und obiter dicta auch in der Rechtsprechung entweder ausdrücklich als Sicherheitsabstand bezeichnet oder zumindest als solcher eingeordnet wird (Hentschel, a.a.O., § 4 Rn. 6; OLG Hamm, VRS 106, 466; OLG Zweibrücken VRS 93, 208; AG Leverkusen, Schaden-Praxis 2002, 89; AG Bayreuth DAR 1999, 133).
  • OLG Hamm, 03.06.2004 - 2 Ss OWi 349/04

    Verfahrensrüge; Verwerfungsurteil; Ausbleiben des Betroffenen,

    Die Verfahrensrüge ist in diesem Fall nämlich nur dann ausreichend begründet, wenn unter vollständiger Darlegung bestimmter, im Einzelnen anzugebender Tatsachen ausgeführt wird, weshalb das Amtsgericht das Ausbleiben des Betroffenen in der Hauptverhandlung nicht als unentschuldigt habe ansehen dürfen (Göhler, a.a.O.; BayObLG NStZ-RR 1997, 92, siehe auch Senat, Beschluss vom 18. Dezember 2002, 2 Ss OWi 1065/02).
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