Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 27.02.1998

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 17.02.1998 - 2 Ss OWi 11/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,5394
OLG Hamm, 17.02.1998 - 2 Ss OWi 11/97 (https://dejure.org/1998,5394)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.02.1998 - 2 Ss OWi 11/97 (https://dejure.org/1998,5394)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. Februar 1998 - 2 Ss OWi 11/97 (https://dejure.org/1998,5394)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Burhoff online

    Abbiegespur, Fahrverbot, Leichtkraftrad, qualifizierter Rotlichtverstoß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1998, 650
  • NZV 1998, 255
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.10.1997 - 4 StR 647/96

    Nichtbeachtung eines Rotlichtpfeils bei anschließender Weiterfahrt in eine

    Auszug aus OLG Hamm, 17.02.1998 - 2 Ss OWi 11/97
    Der BGH hat die ihm vorgelegte und nach seiner Auffassung zu weit gefaßte Rechtsfrage neu formuliert und darüber mit Beschluß vom 30.10.1997 - 4 StR 647/96 - der zur Veröffentlichung bestimmt ist, wie folgt entschieden:.
  • OLG Hamm, 04.10.1996 - 2 Ss OWi 821/96
    Auszug aus OLG Hamm, 17.02.1998 - 2 Ss OWi 11/97
    Der Senat hat mit Beschluß vom 04.02.1997 die Entscheidung über die Rechtsbeschwerde zunächst im Hinblick auf die im Verfahren 2 Ss OWi 821/96 OLG Hamm dem BGH zur Entscheidung vorgelegte Frage zurückgestellt, die wie folgt formuliert war (vgl. NZV 1997, 86 (Ls.) = NStZ-RR 1997, 146:.
  • OLG Hamm, 25.04.2002 - 2 Ss OWi 222/02

    Rotlichtverstoß, Umfahren der Lichtzeichenanlage, Benutzung des Gehwegs,

    Wegen des verhängten Fahrverbots verweist der Senat auf seine Entscheidung vom 17. Februar 1998 (2 Ss OWi 11/98 in MDR 1998, 650 = VRS 95, 134).
  • OLG Köln, 06.07.2001 - Ss 168/01

    Rechtsbeschwerde; Geschwindigkeitsüberschreitung; Fahrlässigkeit; Geldbuße;

    a. Deutscher NZV 2000, 105 [106]; Hentschel NJW 2000, 706; BayOblG NZV 1998, 255) .
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Rechtsprechung
   BayObLG, 27.02.1998 - 2 ObOWi 64/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,4351
BayObLG, 27.02.1998 - 2 ObOWi 64/98 (https://dejure.org/1998,4351)
BayObLG, Entscheidung vom 27.02.1998 - 2 ObOWi 64/98 (https://dejure.org/1998,4351)
BayObLG, Entscheidung vom 27. Februar 1998 - 2 ObOWi 64/98 (https://dejure.org/1998,4351)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verpflichtung eines Autofahrers zur Kenntnisnahme der auf der rechten Straßenseite angebrachten Beschilderung

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1998, 248
  • NZV 1998, 255
  • VersR 2000, 466
  • BayObLGSt 1998, 36
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.03.1992 - 4 StR 367/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus BayObLG, 27.02.1998 - 2 ObOWi 64/98
    Für eine Einzelfallprüfung, ob trotz Vorliegens der Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 Satz 2 BKatV eine beharrliche Pflichtverletzung, die kein vorsätzliches Handeln zur Voraussetzung hat, zu verneinen ist, ist danach nur noch eingeschränkt Raum (vgl. BGHSt 38, 231 ).
  • OLG Hamm, 24.06.1999 - 2 Ss OWi 509/99

    Augenblicksversagen bei Geschwindigkeitsüberschreitung)

    Das hat nach Auffassung des Senats aber zur Folge, daß die Rechtsprechung des BGH zum sog. "Augenblicksversagen" (siehe Beschluß vom 11.09.1997 - 4 StR 557/96, BGHSt 43, 241 = NJW 1997, 3252 = NZV 1997, 525 = DAR 1997, 450), die zu einem Fall der groben Pflichtverletzung ergangen ist, auf die "beharrliche Pflichtwidrigkeit" entsprechend angewendet werden muß/kann (so auch jüngst OLG Braunschweig, a.a.O.; ähnlich, allerdings ohne Hinweis auf die o.a. Rechtsprechung des BGH, BayObLG NZV 1998, 255; so wohl auch Jagusch/Hentschel, a.a.O., § 25 StVG Rn. 14 mit weiteren Nachweisen; noch deutlicher Jagusch/Hentschel, a.a.O., § 25 StVG Rn. 15, wonach "z.B. Überschreitung nur infolge Übersehens eines VZ regelmäßig nicht ausreichen[ wird], um ein FV auf Wiederholung i.S. von § 2 II S 2 BKatV zu stützen").
  • OLG Karlsruhe, 27.02.2001 - 2 Ss 87/00

    Wirksamkeit von Verkehrszeichen (hier: Geschwindigkeitsbeschränkung); Verhängung

    Der Tatrichter muss sich aber auch der Möglichkeit bewusst sein und dies in den Entscheidungsgründen zu erkennen geben, ob eine erhöhte Geldbuße die Verhängung eines Fahrverbots entbehrlich macht (BayObLG NStZ-RR 1998, 248).
  • OLG Köln, 11.08.1998 - Ss 380/98
    Aber auch bei einem groben Verstoß gebietet der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit die Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles in objektiver und subjektiver Hinsicht (BVerfG NJW 1996, 1809 = NStZ 1996, 391, BGH NJW 1992, 446, 448, OLG Oldenburg NZV 1995, 288; vgl. auch BayObLG NZV 1998, 255).
  • OLG Hamm, 18.05.2000 - 5 Ss OWi 1106/99

    Anforderungen an die Darlegung der Identifizierung des Betroffenen mittels eines

    Zwar kann in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum sogenannten Augenblicksversagen (vgl. BGHSt 43, 241 = NZV 1997, 525) die grobe Pflichtwidrigkeit einer Geschwindigkeitsüberschreitung in subjektiver Hinsicht entfallen, wenn die Geschwindigkeitsmessung unter Missachtung der Mindestabstände zum Ortseingangsschild, wie sie in den Richtlinien der Länder zur Durchführung solcher Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen vorgesehen sind, durchgeführt worden ist (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 1999, 374, 375; OLG Köln VRS 96, 62, 63; BayObLG VRS 95, 130; NZV 1995, 496; OLG Oldenburg NZV 1994, 286).
  • OLG Hamm, 17.03.2005 - 1 Ss OWi 164/05

    Geschwindigkeitsüberschreitung; Feststellungen, Augenblicksversagen;

    Auf diesem Rechtsfehler beruht der Rechtsfolgenausspruch auch deshalb, weil die Grundsätze des BGH zum sogenannten Augenblicksversagen bei einer groben Pflichtwidrigkeit für die Fälle der "Beharrlichkeit" i.S.d. § 25 Abs. 1 S. 1 StVG, § 4 Abs. 2 BKatV entsprechend gelten (vgl. OLG Hamm, VRS 97, 449; BayObLG NZV 1998, 255).
  • OLG Hamm, 18.05.2000 - 5 Ss OWi 1196/99

    Geschwindigkeitsüberschreitung, Verfolgungsverjährung, Foto, Täteridentifizierung

    Zwar kann in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum sogenannten Augenblicksversagen (vgl. BGHSt 43, 241 NZV 1997, 525) die grobe Pflichtwidrigkeit einer Geschwindigkeitsüberschreitung in subjektiver Hinsicht entfallen, wenn die Geschwindigkeitsmessung unter Missachtung der Mindestabstände zum Ortseingangsschild, wie sie in den Richtlinien der Länder zur Durchführung solcher Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen vorgesehen sind, durchgeführt worden ist (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 1999, 374, 375; OLG Köln VRS 96, 62, 63; BayObLG VRS 95, 130; NZV 1995, 496; OLG Oldenburg NZV 1994, 286).
  • OLG Köln, 23.07.1999 - Ss 310/99 (B) 150
    Allein das Übersehen eines einzelnen am linken Fahrbahnrand aufgestellten Verkehrszeichens lässt schon deswegen keinen Schluss auf grobe Pflichtwidrigkeit zu, weil der Autofahrer verpflichtet ist, in erster Linie die auf der rechten Straßenseite angebrachte Beschilderung zu Kenntnis zu nehmen und zu beachten (BayOblG NZV 1998, 255).
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