Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 05.10.1998

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 16.09.1998 - 2 Ws (B) 465/98 OWiG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,9593
OLG Frankfurt, 16.09.1998 - 2 Ws (B) 465/98 OWiG (https://dejure.org/1998,9593)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.09.1998 - 2 Ws (B) 465/98 OWiG (https://dejure.org/1998,9593)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. September 1998 - 2 Ws (B) 465/98 OWiG (https://dejure.org/1998,9593)
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Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Fahrradunfall - Radfahrer benutzt Gehweg der Vorfahrtstraße

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 24
  • NZV 1999, 138
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Jena, 07.09.2015 - 1 OLG 161 SsRs 53/15

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Kollision eines Linksabbiegers mit einem die Straße

    Deshalb ist etwa ein Rad- oder Mofafahrer, der von einem für ihn nicht zur Benutzung freigegebenen Gehweg in die Fahrbahn einer Straße einfährt, weder gegenüber einem von links kommenden Benutzer dieser Straße noch gegenüber einem Abbieger nach § 9 Abs. 3 StVO vorfahrtsberechtigt (vgl. KG Berlin - Zivilsenat - VerkMitt 1990, 35; OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 24).
  • AG Hamburg, 10.03.2016 - 16 C 35/14

    Verkehrsunfall - Radfahrerkollision mit links abbiegendem Fahrzeug

    Ein Recht zur Vorfahrt ist dann begrifflich ausgeschlossen, wenn es schon an einem Recht zum Fahren mangelt (OLG Frankfurt, NZV 1999, 138; Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 23. Aufl., § 8 StVO Rdnr. 54 m. w. N.).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 05.10.1998 - 2 Ss (OWi) 359/98 - (OWi) 119/98 II   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,7555
OLG Düsseldorf, 05.10.1998 - 2 Ss (OWi) 359/98 - (OWi) 119/98 II (https://dejure.org/1998,7555)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.10.1998 - 2 Ss (OWi) 359/98 - (OWi) 119/98 II (https://dejure.org/1998,7555)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. Oktober 1998 - 2 Ss (OWi) 359/98 - (OWi) 119/98 II (https://dejure.org/1998,7555)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVO §§3, 41 Abs. 2 Nr. 7 (Zeichen 274)

Papierfundstellen

  • NZV 1999, 138
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Zweibrücken, 28.01.2002 - 1 Ss 271/01

    Geschwindigkeitsmessung - Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren

    Die Rechtsprechung fordert im Falle der Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren zur Nachtzeit im Hinblick auf die Beurteilung der Frage, ob der Fahrer des nachfahrenden Fahrzeugs einen annähernd gleichbleibenden Abstand einhalten konnte, grundsätzlich besondere Feststellungen über die Beleuchtungsverhältnisse und Orientierungspunkte (OLG Oldenburg, DAR 1996, 291; BayObLG NZV 1994, 498; OLG Hamm, VM 1993, 67; MDR 1998, 156; VM 1998, Nr. 144; OLG Köln, DAR 1994, 248; OLG Düsseldorf, NZV 1999, 138; NStZ 2000, 305; Senat, Beschlüsse vom 20. Oktober 1997 - 1 Ss 230/97 -, vom 21. Juni 2000 - 1 Ss 138/00 - und zuletzt vom 23. Januar 2002 - 1 Ss 9/02 -).
  • OLG Hamm, 13.12.2001 - 3 Ss OWi 960/01

    Auslegung , Geschwindigkeitsüberschreitung, Messung durch Nachfahren,

    Erfolgt die Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren und Tachometervergleich zur Nachtzeit, ist neben den allgemeinen Vorgaben der obergerichtlichen Rechtsprechung für die Verwertbarkeit solcher Geschwindigkeitsmessungen (vgl. insoweit Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl., § 3 StVO Rdnr. 62) zusätzlich zu berücksichtigen, dass durch die dann herrschenden Beleuchtungsverhältnisse in der Regel die Überprüfung, ob ein gleichbleibender Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug eingehalten wird, erheblich erschwert ist (Senatsbeschluss vom 27.02.2001 - 3 Ss OWi 1209/00 OLG Hamm - Senatsbeschluss vom 03.02.1998 - 3 Ss OWi 69/98 - Senatsbeschluss vom 20.02.1996 - 3 Ss OWi 49/96 - OLG Hamm VRS 96, 458, 459; OLG Hamm DAR 1998, 75, 76; OLG Hamm MDR 1998, 155, 156; OLG Düsseldorf NZV 1999, 138, 139).
  • OLG Düsseldorf, 05.10.2007 - 2 Ss OWi 139/06

    Eingehende Feststellungen zu den Beleuchtungsverhältnissen im Urteil bei einer

    Eingehende Feststellungen zu den Beleuchtungsverhältnissen sind in der Rechtsprechung auch bei einem (geringeren) Abstand von 100 m verlangt worden, wenn tragfähige Feststellungen zu ausreichenden und trotz der Dunkelheit zu erkennenden Orientierungspunkten für die Schätzung eines gleichbleibenden Abstands zwischen dem nachfahrenden und vorausfahrenden Fahrzeug fehlten (vgl. OLG Zweibrücken VRS 102, 392, 393 = DAR 2002, 182; OLG Hamm VRS 96, 458 ff; OLG Düsseldorf, Senat NZV 1999, 138, 139 = NStZ 2000, 305 [Ls]).
  • OLG Hamm, 17.06.2003 - 3 Ss OWi 1073/02

    Geschwindigkeitsüberschreitung; Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren;

    Dieser Sicherheitsabschlag ist lediglich ausreichend, um allgemeine Fehlerquellen bei der Geschwindigkeitsmessung mit justiertem Tachometer durch Nachfahren zur Nachtzeit unter hierfür hinreichend günstigen Sichtverhältnissen und konstanter Nachtfahrt auszugleichen (vgl. OLG Hamm VRS 93, 372; OLG Düsseldorf NZV 1997, 321 und NZV 1999, 138 f.).
  • OLG Hamm, 26.06.2003 - 3 Ss OWi 309/03

    Ordnungswidrigkeitentatbestand, Fehlen, Lücke; Urteilsgründe, Nachfahren,

    Erfolgt die Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren und Tachometervergleich allerdings zur Nachtzeit, ist neben den allgemeinen Vorgaben der obergerichtlichen Rechtsprechung für die Verwertbarkeit solcher Geschwindigkeitsmessungen (vgl. insoweit Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., § 3 StVO Rdz. 62) zusätzlich zu berücksichtigen, dass durch die dann herrschenden Beleuchtungsverhältnisse in der Regel die Überprüfung, ob ein gleichbleibender Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug eingehalten wird, erheblich erschwert ist (Senatsbeschlüsse vom 17.06.2003 3 Ss Owi 1073/03 -, vom 27.02.2001 - 3 Ss OWi 1209/00 -, vom 03.02.1998 - 3 Ss OWi 69/98 und vom 20.02.1996 - 3 Ss OWi 49/96 - OLG Hamm VRS 96, 458, 459; OLG Hamm DAR 1998, 75, 76; OLG Hamm MDR 1998, 155, 156; OLG Düsseldorf NZV 1999, 138, 139).
  • OLG Hamm, 26.06.2003 - 3 Ss 0Wi 309/03

    Ordnungswidrigkeitentatbestand, Fehlen, Lücke; Urteilsgründe, Nachfahren,

    Erfolgt die Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren und Tachometervergleich allerdings zur Nachtzeit, ist neben den allgemeinen Vorgaben der obergerichtlichen Rechtsprechung für die Verwertbarkeit solcher Geschwindigkeitsmessungen (vgl. insoweit Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., § 3 StVO Rdz. 62) zusätzlich zu berücksichtigen, dass durch die dann herrschenden Beleuchtungsverhältnisse in der Regel die Überprüfung, ob ein gleichbleibender Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug eingehalten wird, erheblich erschwert ist (Senatsbeschlüsse vom 17.06.2003 3 Ss Owi 1073/03 -, vom 27.02.2001 - 3 Ss OWi 1209/00 -, vom 03.02.1998 - 3 Ss 0Wi 69/98 und vom 20.02.1996 - 3 Ss 0Wi 49/96 - OLG Hamm VRS 96, 458, 459; OLG Hamm DAR 1998, 75, 76; OLG Hamm MDR 1998, 155, 156; OLG Düsseldorf NZV 1999, 138, 139).
  • OLG Hamm, 06.05.1999 - 4 Ss OWi 465/99

    Aufhebung, Geschwindigkeitsmessung durch Hinterherfahren, Nachfahren, Grundlagen

    Dieser Sicherheitsabschlag wäre lediglich ausreichend gewesen, um allgemeine Fehlerquellen bei einer Geschwindigkeitsmessung mit justiertem Tachometer durch Nachfahren zur Nachtzeit unter hierfür hinreichend günstigen Sichtverhältnissen und konstanter Nachfahrt auszugleichen (vgl. OLG Hamm VRS 93, 372; OLG Düsseldorf NZV 1997, 321 und NZV 1999, 138, 139).
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