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   OLG Celle, 03.07.2013 - 1 Ws 123/13   

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OLG Celle, 03.07.2013 - 1 Ws 123/13 (https://dejure.org/2013,17117)
OLG Celle, Entscheidung vom 03.07.2013 - 1 Ws 123/13 (https://dejure.org/2013,17117)
OLG Celle, Entscheidung vom 03. Juli 2013 - 1 Ws 123/13 (https://dejure.org/2013,17117)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 154 StPO; § 200 StPO; § 7 Abs. 1 SGB IV
    Anforderungen an die Darstellung der Veruntreuung von Arbeitsentgelt wegen des Nichtabführens von Sozialversicherungsbeiträgen für bestimmte Personen an konkret benannte Sozialversicherungsträger

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Darstellung der Veruntreuung von Arbeitsentgelt wegen des Nichtabführens von Sozialversicherungsbeiträgen für bestimmte Personen an konkret benannte Sozialversicherungsträger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB IV § 7 Abs. 1
    Anforderungen an die Wirksamkeit einer Anklageschrift

  • rechtsportal.de

    SGB IV § 7 Abs. 1
    Anforderungen an die Wirksamkeit einer Anklageschrift

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Anklage gegen Geschäftsführer des Klinikums Region Hannover mit Einschränkungen zugelassen

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Gesamtverantwortung, Haftung wegen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen gem. § 266a StGB, Inhalt der allgemeinen Überwachungspflicht: Wird auch das laufende Tagesgeschäft von der allgemeinen Überwachungspflicht des Aufsichtsrates erfasst?, Maßregeln zur Prüfung und ...

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anklage gegen Geschäftsführer des Klinikums Region Hannover mit Einschränkungen zugelassen

Papierfundstellen

  • NStZ 2016, 719
  • NZS 2013, 6
  • NZWiSt 2015, 430
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 02.03.2011 - 2 StR 524/10

    Beschwer des Angeklagten nach Verfahrenseinstellung wegen eines

    Auszug aus OLG Celle, 03.07.2013 - 1 Ws 123/13
    Mängel der Informationsfunktion berühren ihre Wirksamkeit dagegen nicht (vgl. BGHSt 44, 153 (156); 56, 183).

    Dies wäre nur anders zu sehen, wenn die einzelne Nichtabführung der Sozialversicherungsbeiträge für eine bestimmte Person jeweils eine eigene prozessuale Tat darstellen würde (vgl. BGHSt 56, 183), was aber nicht der Fall ist.

    Da die Angeschuldigten über die Einzelheiten des Tatvorwurfs jedoch zu unterrichten sind, um sie in die Lage zu versetzen, ihr Prozessverhalten darauf einzustellen (vgl. BGHSt 40, 44, 47), wird die Kammer im Laufe der Hauptverhandlung durch Hinweise nach § 265 Abs. 1 StPO den durch die Deutsche Rentenversicherung vorgenommenen Neuberechnungen und den Nachermittlungen der Staatsanwaltschaft Rechnung zu tragen haben (vgl. BGHSt 56, 183 (191)).

  • BGH, 11.01.1994 - 5 StR 682/93

    Inhalt der Anklageschrift bei nicht näher individualisierbaren Handlungen in

    Auszug aus OLG Celle, 03.07.2013 - 1 Ws 123/13
    Gemäß § 203 StPO kommt es für die Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens allein darauf an, ob gegen die Angeschuldigten hinreichender Tatverdacht besteht, wofür nicht nur die sich aus der Anklage ergebenden Informationen, sondern der komplette Akteninhalt heranzuziehen ist (vgl. BGHSt 40, 44 (45)).

    Da die Angeschuldigten über die Einzelheiten des Tatvorwurfs jedoch zu unterrichten sind, um sie in die Lage zu versetzen, ihr Prozessverhalten darauf einzustellen (vgl. BGHSt 40, 44, 47), wird die Kammer im Laufe der Hauptverhandlung durch Hinweise nach § 265 Abs. 1 StPO den durch die Deutsche Rentenversicherung vorgenommenen Neuberechnungen und den Nachermittlungen der Staatsanwaltschaft Rechnung zu tragen haben (vgl. BGHSt 56, 183 (191)).

  • BGH, 08.08.2012 - 1 StR 296/12

    Wirksame Anklageschrift und wirksamer Eröffnungsbeschluss (Berechnungsdarstellung

    Auszug aus OLG Celle, 03.07.2013 - 1 Ws 123/13
    Dies gilt auch für die von der Kammer vermisste Darstellung der Berechnung der einzelnen Beiträge, da Ausführungen zur Schadensberechnung keinen Beitrag zur Individualisierung der Tat leisten (vgl. BGH wistra 2012, 489).

    Die für Urteile geltenden Darstellungsmaßstäbe können angesichts der unterschiedlichen Anforderungen nicht auf Anklageschriften übertragen werden (vgl. BGH wistra 2012, 489).

  • BGH, 01.08.2000 - 5 StR 624/99

    Anonymer Kapitaltransfer ins Ausland durch Bankmitarbeiter als Beihilfe zur

    Auszug aus OLG Celle, 03.07.2013 - 1 Ws 123/13
    Unter dieser Voraussetzung ist der Vorsatz selbst dann nicht in Frage gestellt, wenn der Gehilfe dem Täter ausdrücklich erklären würde, er missbillige die Haupttat (vgl. BGH NJW 2000, 3010).

    Auch der Hinweis im angefochtenen Beschluss auf die Rechtsprechung des BGH zur neutralen, berufstypischen Tätigkeit von Mitarbeitern (vgl. BGH NJW 2000, 3010) führt beim Angeschuldigten M. nicht zur Verneinung des hinreichenden Tatverdachts.

  • BGH, 15.10.1996 - VI ZR 319/95

    Pflichten des Geschäftsführers einer GmbH; Abführung der Arbeitnehmerbeiträge zur

    Auszug aus OLG Celle, 03.07.2013 - 1 Ws 123/13
    Denn der Pflicht zur Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen können sich die Geschäftsführer durch eine interne Zuständigkeitsverteilung nicht entziehen (vgl. BGHZ 133, 370 (377); BGH NJW 2001, 969), denn jedenfalls bleiben Überwachungspflichten, die Veranlassung zum Eingreifen geben, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Erfüllung von der Gesellschaft obliegenden Aufgaben durch den intern zuständigen Geschäftsführer oder den mit der Erledigung beauftragten Arbeitnehmer nicht mehr gewährleistet ist (BGHZ, a. a. O., 378).
  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98

    Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches

    Auszug aus OLG Celle, 03.07.2013 - 1 Ws 123/13
    Mängel der Informationsfunktion berühren ihre Wirksamkeit dagegen nicht (vgl. BGHSt 44, 153 (156); 56, 183).
  • BGH, 09.01.2001 - VI ZR 407/99

    Pflichten des Geschäftsführers im Bezug auf die Zahlung von

    Auszug aus OLG Celle, 03.07.2013 - 1 Ws 123/13
    Denn der Pflicht zur Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen können sich die Geschäftsführer durch eine interne Zuständigkeitsverteilung nicht entziehen (vgl. BGHZ 133, 370 (377); BGH NJW 2001, 969), denn jedenfalls bleiben Überwachungspflichten, die Veranlassung zum Eingreifen geben, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Erfüllung von der Gesellschaft obliegenden Aufgaben durch den intern zuständigen Geschäftsführer oder den mit der Erledigung beauftragten Arbeitnehmer nicht mehr gewährleistet ist (BGHZ, a. a. O., 378).
  • BSG, 21.04.1993 - 11 RAr 67/92

    Arbeitslosengeld - Anwartschaftszeit - beitragspflichtige Beschäftigung

    Auszug aus OLG Celle, 03.07.2013 - 1 Ws 123/13
    Beim Zusammentreffen von Merkmalen der Abhängigkeit und Selbstständigkeit entscheidet über das Überwiegen das Gesamtbild der tatsächlichen Umstände (vgl. BSG NJW 1994, 341).
  • OLG Schleswig, 03.05.1995 - 1 Ws 456/94

    Anklage ; Wesentliches Ergebnis der Ermittlungen; Einlassung des Angeschuldigten;

    Auszug aus OLG Celle, 03.07.2013 - 1 Ws 123/13
    Soweit teilweise vertreten wird, dass eine Anklage bei fundamentalen Mängeln in ihrer Informationsaufgabe deren Unwirksamkeit zur Folge habe (vgl. OLG Schleswig, NStZ-RR 1996, 111), folgt dem der Senat nicht.
  • OLG München, 26.03.2010 - 4St RR 7/10

    Wirksamkeit der Anklageerhebung bei nicht unterzeichneter Anklageschrift

    Auszug aus OLG Celle, 03.07.2013 - 1 Ws 123/13
    Zudem ist auch die korrigierte Fassung der Anklage mit Wissen und Wollen der nun zuständigen Dezernentin zu den gerichtlichen Akten gereicht worden, sodass selbst ein Fehlen der Unterschrift nicht zur Einstellung des Strafverfahrens wegen eines Verfahrenshindernisses geführt hätte (vgl. OLG München, wistra 2011, 280).
  • OLG Zweibrücken, 06.03.1995 - 1 AR 88/94
  • BGH, 07.10.2009 - 1 StR 478/09

    Vorenthaltung von Arbeitsentgelt (Hinterziehung von Sozialabgaben; Arbeitgeber;

  • OLG Düsseldorf, 18.04.2017 - 2 Ws 528/16

    Loveparade-Strafverfahren eröffnet

    Grundlage für die Entscheidung, ob hinreichender Tatverdacht besteht, sind nicht nur die in der Anklageschrift bezeichneten Tatsachen und Beweismittel, sondern die gesamten in den Akten dokumentierten Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens, ggf. einschließlich der im Zwischenverfahren nach § 202 StGB gewonnenen Erkenntnisse und der Ausführungen der Angeschuldigten in ihrer Stellungnahme zur Anklageschrift (vgl. OLG Hamm BeckRS 2007, 12721; OLG Celle NZWiSt 2015, 430, 433; Stuckenberg in: Löwe/Rosenberg a.a.O. § 203 Rdn. 5; Schneider in: Karlsruher Kommentar a.a.O. § 203 Rdn. 2; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 203 Rdn. 1).
  • BGH, 09.01.2018 - 1 StR 370/17

    Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift (notwendiger Inhalt bei Anklage wegen

    Zur Begründung wird - vor allem unter Bezugnahme auf Beschlüsse des OLG Hamm vom 18. August 2015 (III-3 Ws 269/15, wistra 2016, 86) und des OLG Celle vom 19. Juli 2011 (1 Ws 271-274/11, wistra 2011, 434) und vom 3. Juli 2013 (1 Ws 123/13, NZWiSt 2015, 430) - darauf abgestellt, dass im Fall des Vorwurfs des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt die Umgrenzungsfunktion der Anklage nur gewahrt werde, "wenn die einzelnen verfahrensgegenständlichen Taten - namentlich das jeweils einen konkreten Zeitraum betreffende Nichtabführen von Sozialversicherungsbeiträgen für bestimmte Personen an konkret benannte Sozialversicherungsträger trotz bestehender Pflicht hierzu - bezeichnet werden' (UA S. 18).

    bb) Soweit das Landgericht sich zur Begründung seiner Rechtsauffassung auf die Rechtsprechung des OLG Hamm (Beschluss vom 18. August 2015 - III-3 Ws 269/15, wistra 2016, 86) und des OLG Celle (Beschlüsse vom 19. Juli 2011 - 1 Ws 271-274/11, wistra 2011, 434 und vom 3. Juli 2013 - 1 Ws 123/13, NZWiSt 2015, 430) stützt, lagen - soweit darin überhaupt ein Widerspruch zur vorgenannten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu sehen sein sollte - hier teilweise abweichende Fallgestaltungen zu Grunde, die im Blick auf die vorliegende Anklage eine Einstellung des Verfahrens nicht rechtfertigen.

    So wäre es auch nach Auffassung des OLG Celle (Beschluss vom 3. Juli 2013 - 1 Ws 123/13 aaO 433) für die Erfüllung der Umgrenzungsfunktion der Anklage unschädlich, "dass die Anklage bei der Auflistung der einzelnen Taten hinsichtlich der betreffenden Monate nicht nach den einzelnen Personen, für die Sozialversicherungsbeiträge abzuführen waren, differenziert, sondern die Personen nur pauschal den jeweiligen Sozialversicherungsträgern zuordnet'.

  • BGH, 12.04.2018 - 5 StR 538/17

    Begriff und Feststellung der Zahlungsunfähigkeit im Insolvenzstrafrecht

    Für die Erfüllung der Umgrenzungsfunktion der Anklage bedurfte es deshalb weder näherer Angaben zu den Einkünften der einzelnen Arbeitnehmer und zu dem jeweiligen Berechnungssatz für die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge noch einer Differenzierung nach einzelnen Personen bei der Auflistung der Taten, die nach Beschäftigungsmonaten abgegrenzt worden sind (vgl. BGH, Urteil vom 9. Januar 2018 - 1 StR 370/17, NJW 2018, 878, 880, und Beschluss vom 26. April 2017 - 2 StR 242/16, wistra 2018, 49, 50, jeweils in Abgrenzung zu OLG Celle, Beschluss vom 3. Juli 2013 - 1 Ws 123/13, und OLG Hamm, wistra 2016, 86, 87).
  • OLG Hamm, 18.08.2015 - 3 Ws 269/15

    Mangelhafter Eröffnungsbeschluss bei unveränderter Zulassung einer gegen die

    Bei dem Vorwurf des Veruntreuens von Arbeitsentgelt wird die Umgrenzungsfunktion der Anklage nur dadurch gewahrt, dass die einzelnen verfahrensgegenständlichen Taten, nämlich das jeweils einen konkreten Zeitraum betreffende Nichtabführen von Sozialversicherungsbeiträgen für bestimmte Personen an konkret benannte Sozialversicherungsträger trotz bestehender Pflicht, bezeichnet werden (OLG Celle, Beschluss vom 03. Juli 2013 - 1 Ws 123/13 -, juris; OLG Celle, Beschluss vom 19. Juli 2011 - 1 Ws 271-274/11 -, juris).
  • BGH, 26.04.2017 - 2 StR 242/16

    Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift (erforderliche Darstellung der Tat als

    Zwar benennt die Anklageschrift nicht im Einzelnen diejenigen Arbeitnehmer, welche die An1geklagte jeweils zu den Stichtagen "nicht bzw. nicht vollständig' gegenüber der Einzugsstelle gemeldet haben soll; dies stellt die Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift unter den hier gegebenen Umständen jedoch nicht in Frage (vgl. BGH, Beschluss vom 8. August 2012 - 1 StR 296/12, wistra 2012, 489, 490; siehe aber OLG Hamm, Beschluss vom 18. August 2015 - III-3 Ws 269/15, wistra 2016, 86, 87; OLG Celle, Beschluss vom 3. Juli 2013 - 1 Ws 123/13, juris Rn. 15).
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