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   BGH, 07.02.2019 - 1 StR 485/18   

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https://dejure.org/2019,10079
BGH, 07.02.2019 - 1 StR 485/18 (https://dejure.org/2019,10079)
BGH, Entscheidung vom 07.02.2019 - 1 StR 485/18 (https://dejure.org/2019,10079)
BGH, Entscheidung vom 07. Februar 2019 - 1 StR 485/18 (https://dejure.org/2019,10079)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 32 JGG; § 370 Abs. 1 AO; § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO
    Anwendung von Jugendstrafrecht bei mehreren Straftaten in verschiedenen Alters- und Reifestufen (Schwerpunkt der Straftaten: Tatwurzeln im Jugendalter); Steuerhinterziehung (erforderliche Feststellungen: Feststellung der Besteuerungsgrundlagen)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO, § 14c Abs. 2 UStG, § 15 UStG, § 13 Abs. 1 Nr. 3 UStG, § 13 Abs. 1 Nr. 4 UStG, § 370 AO, § 20 StGB, § 353 Abs. 2 StPO, § 32 JGG, § 154 StPO

  • Wolters Kluwer

    Fehlende Darstellung der Berechnung der verkürzten Steuern bei einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung; Beleg der subjektiven Tatseite der Steuerhinterziehung in den Urteilsgründen; Anforderungen des § 267 Abs.1 S. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Fehlende Darstellung der Berechnung der verkürzten Steuern bei einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung; Beleg der subjektiven Tatseite der Ste...

  • rewis.io

    Verurteilung wegen Steuerhinterziehung: Anforderungen an die Urteilsgründe bei unberechtigtem Steuerausweis

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StPO § 267 Abs. 1 S. 1; UStG § 14c Abs. 2
    Fehlende Darstellung der Berechnung der verkürzten Steuern bei einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung; Beleg der subjektiven Tatseite der Steuerhinterziehung in den Urteilsgründen; Anforderungen des § 267 Abs.1 S. 1 StPO

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verurteilung wegen Steuerhinterziehung - und die Urteilsgründe

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Schwergewicht der Tat - oder: Erwachsenen- oder Jugendstrafrecht?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2020, 733 (Ls.)
  • NZWiSt 2019, 298
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.10.2018 - 1 StR 538/17

    Steuerhinterziehung (erforderliche Feststellungen im Urteil:

    Auszug aus BGH, 07.02.2019 - 1 StR 485/18
    Dies erfordert insbesondere, dass diejenigen Parameter, die maßgebliche Grundlage für die Steuerberechnung sind (Besteuerungsgrundlagen), im Urteil mitgeteilt werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Oktober 2018 - 1 StR 538/17, NStZ-RR 2019, 79 f. und vom 26. April 2001 - 5 StR 448/00, wistra 2001, 308, jeweils mwN).

    Bei - wie hier - unberechtigtem Steuerausweis i.S.v. § 14c Abs. 2 UStG bedarf es dabei auch der Angabe, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Höhe die Steuer entstanden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2018 - 1 StR 538/17, NStZ-RR 2019, 79 f.).

  • BGH, 26.04.2001 - 5 StR 448/00

    Anforderungen an die Berechnungsdarstellung bei Steuerhinterziehung;

    Auszug aus BGH, 07.02.2019 - 1 StR 485/18
    Dies erfordert insbesondere, dass diejenigen Parameter, die maßgebliche Grundlage für die Steuerberechnung sind (Besteuerungsgrundlagen), im Urteil mitgeteilt werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Oktober 2018 - 1 StR 538/17, NStZ-RR 2019, 79 f. und vom 26. April 2001 - 5 StR 448/00, wistra 2001, 308, jeweils mwN).
  • BGH, 24.03.1954 - 6 StR 84/54
    Auszug aus BGH, 07.02.2019 - 1 StR 485/18
    Maßgeblich für die Bestimmung des Schwergewichts sind insoweit nicht nur die jeweiligen Auswirkungen der Taten (Umfang der jeweils verursachten Hinterziehungsbeträge), sondern insbesondere, ob sich die späteren Straftaten als in den früheren bereits angelegt darstellen, ob sie also bei Betrachtung der Persönlichkeitsentwicklung des Angeklagten ihren Ursprung im Jugendalter haben bzw. wo die "Tatwurzeln' liegen (vgl. BGH, Urteile vom 29. November 2017 - 2 StR 460/16, NStZ 2018, 662 f. mwN und vom 24. März 1954 - 6 StR 84/54, BGHSt 6, 6 f.; Beschluss vom 15. Juni 1994 - 2 StR 229/94 Rn. 15).
  • BGH, 15.06.1994 - 2 StR 229/94

    Urteilsbegründung - Strafmilderung - Verminderte Schuld - Heranwachsende -

    Auszug aus BGH, 07.02.2019 - 1 StR 485/18
    Maßgeblich für die Bestimmung des Schwergewichts sind insoweit nicht nur die jeweiligen Auswirkungen der Taten (Umfang der jeweils verursachten Hinterziehungsbeträge), sondern insbesondere, ob sich die späteren Straftaten als in den früheren bereits angelegt darstellen, ob sie also bei Betrachtung der Persönlichkeitsentwicklung des Angeklagten ihren Ursprung im Jugendalter haben bzw. wo die "Tatwurzeln' liegen (vgl. BGH, Urteile vom 29. November 2017 - 2 StR 460/16, NStZ 2018, 662 f. mwN und vom 24. März 1954 - 6 StR 84/54, BGHSt 6, 6 f.; Beschluss vom 15. Juni 1994 - 2 StR 229/94 Rn. 15).
  • OLG Düsseldorf, 29.09.2016 - 3 RVs 79/16

    Analoge Anwendung von § 32 JGG bei Teileinstellung bezüglich mehrerer Taten

    Auszug aus BGH, 07.02.2019 - 1 StR 485/18
    Der neue Tatrichter wird für die Frage, ob Erwachsenen- oder Jugendstrafrecht anzuwenden ist - dies richtet sich im vorliegenden Fall entsprechend § 32 JGG danach, ob das Schwergewicht der gemäß § 154 StPO eingestellten Taten und der verfahrensgegenständlichen Tat bei Straftaten liegt, für die Jugendstrafrecht gilt (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. März 2016 - III-3 RVs 79/16, NStZ-RR 2017, 28 f.; HKJGG/Schatz, 7. Aufl., § 32 Rn. 44; Eisenberg, JGG, 20. Aufl., § 32 Rn. 20 mwN; Brunner/Dölling, JGG, 13. Aufl. § 32 Rn. 1; Drees, NStZ 1995, 481) -, eine umfassende Gesamtwürdigung aller hierfür bedeutsamen Umstände vorzunehmen haben.
  • BGH, 29.11.2017 - 2 StR 460/16

    Bemessung der Jugendstrafe (Berücksichtigung des Erziehungsgedankens bei

    Auszug aus BGH, 07.02.2019 - 1 StR 485/18
    Maßgeblich für die Bestimmung des Schwergewichts sind insoweit nicht nur die jeweiligen Auswirkungen der Taten (Umfang der jeweils verursachten Hinterziehungsbeträge), sondern insbesondere, ob sich die späteren Straftaten als in den früheren bereits angelegt darstellen, ob sie also bei Betrachtung der Persönlichkeitsentwicklung des Angeklagten ihren Ursprung im Jugendalter haben bzw. wo die "Tatwurzeln' liegen (vgl. BGH, Urteile vom 29. November 2017 - 2 StR 460/16, NStZ 2018, 662 f. mwN und vom 24. März 1954 - 6 StR 84/54, BGHSt 6, 6 f.; Beschluss vom 15. Juni 1994 - 2 StR 229/94 Rn. 15).
  • BGH, 07.11.2018 - 5 StR 449/18

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 07.02.2019 - 1 StR 485/18
    Rechtsfehlerhaft offen bleibt zudem, ob die für einen Schuldvorwurf beim Angeklagten erforderliche Unrechtseinsicht im konkreten Fall vorhanden war; die Feststellung einer erheblichen Beeinträchtigung der Einsichtsfähigkeit genügt insoweit nicht (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 7. November 2018 - 5 StR 449/18, NStZ 2019, 78 f. mwN).
  • BGH, 24.09.2019 - 1 StR 346/18

    Vorenthalten und Veruntreuen von Sozialversicherungsbeiträgen (Begriff des

    Zwar genügt die Darlegung der Berechnungsgrundlagen im Urteil den Anforderungen, die die Rechtsprechung bei Taten nach § 266a StGB stellt (vgl. zuletzt BGH, Beschlüsse vom 25. Oktober 2017 - 1 StR 310/16 Rn. 16 und vom 24. August 2017 - 1 StR 625/16 Rn. 25; zu § 370 AO Urteil vom 7. Februar 2019 - 1 StR 485/18 Rn. 4; jeweils mwN).
  • BGH, 13.03.2024 - 5 StR 428/23
    Andere als angeklagte und abgeurteilte Taten sind schon aus systematischen Gründen nicht geeignet, eine Grundlage für die nach § 32 Satz 1 JGG vorausgesetzte Schwergewichtsprüfung zu bilden (BGH, Beschluss vom 7. August 2019 - 4 StR 189/19, BGHSt 64, 178 Rn. 29; teilweise anders noch - nicht tragend - BGH, Beschluss vom 7. Februar 2019 - 1 StR 485/18, JR 2020, 81).
  • BGH, 07.08.2019 - 4 StR 189/19

    Mehrere Straftaten in verschiedenen Alters- und Reifestufen (keine analoge

    Allerdings hat der 1. Strafsenat in einer solchen Verfahrenskonstellation im nicht tragenden Teil einer Entscheidung unter Hinweis auf obergerichtliche Rechtsprechung und Literaturmeinungen eine entsprechende Anwendung des § 32 Satz 1 JGG befürwortet (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Februar 2019 - 1 StR 485/18, juris Rn. 11, NZWiSt 2019, 298).
  • LG Aachen, 10.03.2021 - 95 KLs 4/20
    Maßgeblich für die Bestimmung des Schwergewichts ist insbesondere, ob sich die späteren Straftaten als in den früheren bereits angelegt darstellen, ob sie bei Betrachtung der Persönlichkeitsentwicklung ihren Ursprung im Jugendalter haben bzw. wo die "Tatwurzeln" liegen (BGH, Urteil vom 29. November 2017 - 2 StR 460/16 -, Rn. 13, juris; BGH, Beschluss vom 07. Februar 2019 - 1 StR 485/18 -, Rn. 11, juris).
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