Rechtsprechung
BGH, 07.05.2020 - 4 StR 586/19 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 211 Abs. 2 Var. 9 StGB; § 263 Abs. 1 StGB
Mord (Verdeckungsabsicht); Betrug (Eingehungsbetrug; Vermögensschaden: Zahlungsunfähigkeit vor Inanspruchnahme sexueller Leistungen einer Prostituierten) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 211 Abs. 2 StGB, § 212 Abs. 1 StGB, § 263 Abs. 1 StGB, § 1 Satz 1 ProstG
- Wolters Kluwer
Revisionsgerichtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen Totschlags; Prüfung der Erfüllung des Mordmerkmals der Verdeckungsabsicht; Vorliegen eines Betruges bei Ausübung des Geschlechtsverkehrs mit einer Prostituierten ohne Möglichkeit zur Zahlung der Leistung
- rewis.io
Eingehungsbetrug: Vorspiegelung einer Barzahlung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2
Revisionsgerichtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen Totschlags; Prüfung der Erfüllung des Mordmerkmals der Verdeckungsabsicht; Vorliegen eines Betruges bei Ausübung des Geschlechtsverkehrs mit einer Prostituierten ohne Möglichkeit zur Zahlung der Leistung - datenbank.nwb.de
Eingehungsbetrug: Vorspiegelung einer Barzahlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Mord: Tötung einer Prostituierten nach Erbringung der Dienstleistung
Besprechungen u.ä.
- jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Gefährdungsschaden
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NZWiSt 2020, 322
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 02.02.2016 - 1 StR 435/15
Betrug (Vermögenschaden: Vermögenswert der Entgeltforderung einer Prostituierten, …
Auszug aus BGH, 07.05.2020 - 4 StR 586/19
Der Getäuschte ist geschädigt, wenn sich dabei ein Negativsaldo zu seinem Nachteil ergibt, etwa weil der Wert des tatsächlich erworbenen Anspruchs hinter dem der täuschungsbedingt vereinbarten Forderung zurückbleibt (st. Rspr.;… vgl. nur BGH, Urteile vom 20. Dezember 2012 - 4 StR 55/12, BGHSt 58, 102, Rn. 35; vom 2. Februar 2016 - 1 StR 435/15, BGHSt 61, 149, Rn. 20; Beschlüsse vom 28. Juni 2017 - 4 StR 186/16, NStZ 2017, 708, 709; vom 5. Dezember 2017 - 4 StR 323/17, NStZ 2018, 538; jeweils mwN). - BGH, 05.12.2017 - 4 StR 323/17
Anklageschrift (Form: unschädliches Fehlen einer Unterschrift); Betrug …
Auszug aus BGH, 07.05.2020 - 4 StR 586/19
Der Getäuschte ist geschädigt, wenn sich dabei ein Negativsaldo zu seinem Nachteil ergibt, etwa weil der Wert des tatsächlich erworbenen Anspruchs hinter dem der täuschungsbedingt vereinbarten Forderung zurückbleibt (st. Rspr.;… vgl. nur BGH, Urteile vom 20. Dezember 2012 - 4 StR 55/12, BGHSt 58, 102, Rn. 35;… vom 2. Februar 2016 - 1 StR 435/15, BGHSt 61, 149, Rn. 20; Beschlüsse vom 28. Juni 2017 - 4 StR 186/16, NStZ 2017, 708, 709; vom 5. Dezember 2017 - 4 StR 323/17, NStZ 2018, 538; jeweils mwN). - BGH, 28.06.2017 - 4 StR 186/16
Betrug (Vermögensschaden: Prinzip der Gesamtsaldierung; Eingehungsbetrug im Falle …
Auszug aus BGH, 07.05.2020 - 4 StR 586/19
Der Getäuschte ist geschädigt, wenn sich dabei ein Negativsaldo zu seinem Nachteil ergibt, etwa weil der Wert des tatsächlich erworbenen Anspruchs hinter dem der täuschungsbedingt vereinbarten Forderung zurückbleibt (st. Rspr.;… vgl. nur BGH, Urteile vom 20. Dezember 2012 - 4 StR 55/12, BGHSt 58, 102, Rn. 35;… vom 2. Februar 2016 - 1 StR 435/15, BGHSt 61, 149, Rn. 20; Beschlüsse vom 28. Juni 2017 - 4 StR 186/16, NStZ 2017, 708, 709; vom 5. Dezember 2017 - 4 StR 323/17, NStZ 2018, 538; jeweils mwN).
- BayObLG, 23.07.1957 - RReg. 2 St 423/57
Vermögensbeschädigung
Auszug aus BGH, 07.05.2020 - 4 StR 586/19
An einem wirtschaftlichen Minderwert des Entgeltanspruchs infolge der abredewidrig unterbleibenden Barzahlung kann es allenfalls dann fehlen, wenn aus der Perspektive des für die Gesamtsaldierung maßgeblichen Zeitpunkts der Vermögensverfügung die zeitnahe Erfüllung der Entgeltforderung mit Sicherheit zu erwarten steht (…vgl. BGH, Urteile vom 15. Dezember 1970 - 1 StR 573/70, GA 1972, 209; vom 8. Januar 1965 - 4 StR 471/64; BayObLGSt 1957, 146). - BGH, 15.12.1970 - 1 StR 573/70
Absicht zur Täuschung im Rechtsverkehr - Betrugsmerkmal der Vermögensbeschädigung …
Auszug aus BGH, 07.05.2020 - 4 StR 586/19
An einem wirtschaftlichen Minderwert des Entgeltanspruchs infolge der abredewidrig unterbleibenden Barzahlung kann es allenfalls dann fehlen, wenn aus der Perspektive des für die Gesamtsaldierung maßgeblichen Zeitpunkts der Vermögensverfügung die zeitnahe Erfüllung der Entgeltforderung mit Sicherheit zu erwarten steht (vgl. BGH, Urteile vom 15. Dezember 1970 - 1 StR 573/70, GA 1972, 209; vom 8. Januar 1965 - 4 StR 471/64; BayObLGSt 1957, 146). - BGH, 20.12.2012 - 4 StR 55/12
Verurteilungen wegen Sportwettenbetruges teilweise bestätigt
Auszug aus BGH, 07.05.2020 - 4 StR 586/19
Der Getäuschte ist geschädigt, wenn sich dabei ein Negativsaldo zu seinem Nachteil ergibt, etwa weil der Wert des tatsächlich erworbenen Anspruchs hinter dem der täuschungsbedingt vereinbarten Forderung zurückbleibt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 20. Dezember 2012 - 4 StR 55/12, BGHSt 58, 102, Rn. 35;… vom 2. Februar 2016 - 1 StR 435/15, BGHSt 61, 149, Rn. 20; Beschlüsse vom 28. Juni 2017 - 4 StR 186/16, NStZ 2017, 708, 709; vom 5. Dezember 2017 - 4 StR 323/17, NStZ 2018, 538; jeweils mwN). - BGH, 08.01.1965 - 4 StR 471/64
Vermögensschaden durch fehlende Bereitschaft zur sofortigen Bezahlung nach einer …
Auszug aus BGH, 07.05.2020 - 4 StR 586/19
An einem wirtschaftlichen Minderwert des Entgeltanspruchs infolge der abredewidrig unterbleibenden Barzahlung kann es allenfalls dann fehlen, wenn aus der Perspektive des für die Gesamtsaldierung maßgeblichen Zeitpunkts der Vermögensverfügung die zeitnahe Erfüllung der Entgeltforderung mit Sicherheit zu erwarten steht (…vgl. BGH, Urteile vom 15. Dezember 1970 - 1 StR 573/70, GA 1972, 209; vom 8. Januar 1965 - 4 StR 471/64; BayObLGSt 1957, 146).
- BGH, 19.08.2020 - 5 StR 558/19
Verurteilung wegen Abrechnungsbetrugs im Zusammenhang mit dem Betrieb eines …
Maßgebend ist dabei der Zeitpunkt der Vermögensverfügung, also der Vergleich des Vermögenswertes unmittelbar vor und nach der Verfügung (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteil vom 7. Mai 2020 - 4 StR 586/19, NZWiSt 2020, 322 mwN).Maßgebend ist - wie oben dargelegt - der Zeitpunkt der Vermögensverfügung, also der Vergleich des Vermögenswertes unmittelbar vor und nach der Verfügung (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteil vom 7. Mai 2020 - 4 StR 586/19, NZWiSt 2020, 322 mwN).