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   BGH, 18.11.2020 - 2 StR 246/20   

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https://dejure.org/2020,52365
BGH, 18.11.2020 - 2 StR 246/20 (https://dejure.org/2020,52365)
BGH, Entscheidung vom 18.11.2020 - 2 StR 246/20 (https://dejure.org/2020,52365)
BGH, Entscheidung vom 18. November 2020 - 2 StR 246/20 (https://dejure.org/2020,52365)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 334 StGB; § 333 StGB; § 17 Satz 1 StGB; Vor § 32 StGB; § 11 OWiG; § 56 Abs. 3 Satz 2 Thüringer Schulgesetz
    Bestechung und Vorteilsgewährung gegenüber Schulen (Schulfördervereine; Verwaltungssponsoring); Verbotsirrtum (Vermeidbarkeit: Erkundigungspflichten; Anforderungen an geschäftlich Tätige; Pflicht zur Aktualisierung; Berücksichtigung behördlicher Duldungen; tatsächliche ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 17 StGB, § 333 Abs 1 StGB, § 334 Abs 3 Nr 2 StGB
    Bestechung: Vermeidbarkeit des Verbotsirrtums bei geschäftlicher Tätigkeit

  • IWW

    § 334 Abs. 3 Nr. 2 StGB, § 333 Abs. 1 StGB, § 17 Satz 1 StGB, § 56 Abs. 3 Satz 2 Thüringer Schulgesetz, §§ 333, 334 StGB

  • Wolters Kluwer

    Revision der Staatsanwaltschaft in einem Strafrechtsverfahren zum Vorwurf der Bestechung und Vorteilsgewährung wegen der rechtsfehlerhaften Annahme des Gerichts der Angeklagte habe sich in einem unvermeidbaren Verbotsirrtum befunden

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revision der Staatsanwaltschaft in einem Strafrechtsverfahren zum Vorwurf der Bestechung und Vorteilsgewährung wegen der rechtsfehlerhaften Annahme des Gerichts der Angeklagte habe sich in einem unvermeidbaren Verbotsirrtum befunden

  • rechtsportal.de

    Revision der Staatsanwaltschaft in einem Strafrechtsverfahren zum Vorwurf der Bestechung und Vorteilsgewährung wegen der rechtsfehlerhaften Annahme des Gerichts der Angeklagte habe sich in einem unvermeidbaren Verbotsirrtum befunden

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2022, 30
  • NZWiSt 2021, 325
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 02.04.2008 - 5 StR 354/07

    Vermögensbetreuungspflicht des Vermieters für Kautionen bei Wohnraummiete und bei

    Auszug aus BGH, 18.11.2020 - 2 StR 246/20
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs braucht der Täter die Strafbarkeit seines Vorgehens nicht zu kennen; es genügt, dass er wusste oder hätte erkennen können, Unrecht zu tun (BGH, Beschluss vom 2. April 2008 - 5 StR 354/07, NJW 2008, 1827, 1830; Urteil vom 11. Oktober 2012 - 1 StR 213/10, NJW 2013, 93, 96, jeweils mit mwN).

    Ist der Täter geschäftlich tätig, gelten für ihn besondere Erkundigungspflichten (BGH, Beschluss vom 2. April 2008 - 5 StR 354/07, NJW 2008, 1827, 1830; Urteil vom 13. Dezember 1995 - 3 StR 514/95, NStZ 1996, 236, 237; LK-StGB/Vogel/Bülte, 13. Aufl., § 17 Rn. 56).

  • OLG Stuttgart, 29.03.2012 - 1 Ss 142/12

    Ordnungswidrigkeit des Tiertransportunternehmers: Fehlender Befähigungsnachweis

    Auszug aus BGH, 18.11.2020 - 2 StR 246/20
    8 St 507/72">BayObLGSt 1972, 144, 146; OLG Zweibrücken, Urteil vom 25. Mai 2010 - 1 Ss 13/10 - juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 29. März 2012 - 1 Ss 142/12, NZWiSt 2014, 301, 303; Rengier in KK-OWiG, 5. Aufl., § 11 Rn. 65 ff. mwN).
  • BGH, 07.04.2016 - 5 StR 332/15

    Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen; Beauftragtenbegriff; Verbotsirrtum

    Auszug aus BGH, 18.11.2020 - 2 StR 246/20
    Erforderlich ist vielmehr darüber hinaus, dass die Erkundigung zur Behebung des Irrtums geführt hätte (BGH, Urteil vom 7. April 2016 - 5 StR 332/15, NStZ 2016, 460, 462 mwN).
  • BGH, 13.12.1995 - 3 StR 514/95

    Verbotsirrtum - Betäubungsmittel - Verbotenes Handeltreiben

    Auszug aus BGH, 18.11.2020 - 2 StR 246/20
    Ist der Täter geschäftlich tätig, gelten für ihn besondere Erkundigungspflichten (BGH, Beschluss vom 2. April 2008 - 5 StR 354/07, NJW 2008, 1827, 1830; Urteil vom 13. Dezember 1995 - 3 StR 514/95, NStZ 1996, 236, 237; LK-StGB/Vogel/Bülte, 13. Aufl., § 17 Rn. 56).
  • OLG Zweibrücken, 25.05.2010 - 1 Ss 13/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Vertrieb einer

    Auszug aus BGH, 18.11.2020 - 2 StR 246/20
    8 St 507/72">BayObLGSt 1972, 144, 146; OLG Zweibrücken, Urteil vom 25. Mai 2010 - 1 Ss 13/10 - juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 29. März 2012 - 1 Ss 142/12, NZWiSt 2014, 301, 303; Rengier in KK-OWiG, 5. Aufl., § 11 Rn. 65 ff. mwN).
  • BVerfG, 16.05.2011 - 2 BvR 1230/10

    Rechtsstaatsprinzip; Rückwirkungsverbot (Rechtsprechungsänderung);

    Auszug aus BGH, 18.11.2020 - 2 StR 246/20
    Damit hätte - selbst wenn die Entscheidung des I. Zivilsenats einschlägig gewesen wäre - keine zu einem unvermeidbaren Verbotsirrtum führende gefestigte Rechtsprechung vorgelegen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Mai 2011 - 2 BvR 1230/10 - juris Rn. 16 ff.; MüKo-StGB/Joecks/Kulhanek, 4. Aufl., § 17 Rn. 61).
  • BGH, 22.02.2017 - 2 StR 573/15

    Betrug (Täuschung: konkludente Täuschung durch Übersendung von Rechnungen,

    Auszug aus BGH, 18.11.2020 - 2 StR 246/20
    Hinzu kommt, dass der Täter nicht vorschnell auf die Richtigkeit eines ihm günstigen Standpunkts vertrauen und seine Augen nicht vor gegenteiligen Ansichten und Entscheidungen verschließen darf (vgl. Senat, Urteil vom 22. Februar 2017 - 2 StR 573/15, NStZ 2018, 215, 217 mwN).
  • OLG Celle, 28.09.2007 - 2 Ws 261/07

    Kriterien für die Bewertung eines Vertragsschlusses als Vorteil i.S.d. §§ 331 ff.

    Auszug aus BGH, 18.11.2020 - 2 StR 246/20
    Ungeachtet dessen hatte - nachdem sich bereits im Jahr 2007 das Oberlandesgericht Celle gegen die Auffassung des I. Zivilsenats des BGH gestellt hatte (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 28. September 2007 - 2 Ws 261/07, NJW 2008, 164) - der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs Mitte 2011 judiziert, dass die Gewährung von Sach- und Geldleistungen an Schulen im Rahmen von Schulfotoaktionen strafbar sein kann, soweit die Leistungen in unlauterer Weise mit einer Diensthandlung verknüpft werden (vgl. BGH, Urteil vom 26. Mai 2011 - 3 StR 492/10, BeckRS 2011, 19181).
  • BGH, 11.10.2012 - 1 StR 213/10

    Freier Warenverkehr und gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung urheberrechtlich

    Auszug aus BGH, 18.11.2020 - 2 StR 246/20
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs braucht der Täter die Strafbarkeit seines Vorgehens nicht zu kennen; es genügt, dass er wusste oder hätte erkennen können, Unrecht zu tun (BGH, Beschluss vom 2. April 2008 - 5 StR 354/07, NJW 2008, 1827, 1830; Urteil vom 11. Oktober 2012 - 1 StR 213/10, NJW 2013, 93, 96, jeweils mit mwN).
  • BGH, 20.10.2005 - I ZR 112/03

    Schulfotoaktion

    Auszug aus BGH, 18.11.2020 - 2 StR 246/20
    c) Die Annahme des Landgerichts, der Angeklagte könne mit dem sogenannten Schulfotografen-Fall (vgl. BGH, Urteil vom 20. Oktober 2005 - I ZR 112/03, NJW 2006, 225) eine höchstrichterliche Entscheidung für sich in Anspruch nehmen, kann eine Unvermeidbarkeit des Verbotsirrtums nicht begründen.
  • BGH, 23.07.2019 - 1 StR 433/18

    Verbotsirrtum (Begriff der Unvermeidbarkeit); unerlaubte Ausfuhr und Beförderung

  • BGH, 26.05.2011 - 3 StR 492/10

    Schulfotograf; Bestechung; Bestechlichkeit; Beweiswürdigung (lückenhafte);

  • OLG Celle, 20.12.2023 - 7 U 1742/19

    Abtretung; Dieselskandal; Abschalteinrichtung; Motorschutz; Vorteilsausgleich;

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs braucht der Täter die Rechtswidrigkeit seines Vorgehens nicht zu kennen; es genügt, dass er wusste oder hätte erkennen können, Unrecht zu tun (vgl. BGH, Urteil vom 18. November 2020 - 2 StR 246/20, juris Rn. 11 mwN).
  • OLG Celle, 22.11.2023 - 7 U 40/23

    Dieselskandal; Abschalteinrichtung; Motorschutz; Recht der Europäischen

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs braucht der Täter die Rechtswidrigkeit seines Vorgehens nicht zu kennen; es genügt, dass er wusste oder hätte erkennen können, Unrecht zu tun (vgl. BGH, Urteil vom 18. November 2020 - 2 StR 246/20, juris Rn. 11 mwN).
  • BayObLG, 22.07.2022 - 202 StRR 71/22

    Urkundenfälschung - Vorlage eines verfälschten Impfausweises

    Für einen Verbotsirrtum im Sinne des § 17 StGB bestehen selbst unter Zugrundelegung der Einlassung des Angeklagten bzw. der Verteidigererklärungen keine Anhaltspunkte, zumal die Kenntnis von der Strafbarkeit hierfür nicht von Bedeutung ist (st.Rspr., vgl. nur BGH, Urt. v. 18.11.2020 - 2 StR 246/20 = NStZ 2022, 30 = NZWiSt 2021, 325).
  • OLG Koblenz, 15.02.2022 - 1 OLG 32 Ss 153/21

    Überlassen einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe: Anforderungen an ein

    Denn angesichts der an die Unvermeidbarkeit eines Verbotsirrtums zu stellenden hohen Anforderungen (vgl. BGH, 2 StR 246/20 v. 18.11.2020 - NStZ 2022, 30) und des Umstands, dass der Angeklagte damals sowohl Inhaber eines Jagdscheines als auch einer waffenrechtlichen Erlaubnis war, was entsprechende Sachkunde voraussetzt, kann der Senat ausschließen, dass der Irrtum vorliegend mit der Folge der fehlenden Schuld (§ 17 StGB) unvermeidbar war.
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