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   BGH, 29.10.2021 - 5 StR 443/19   

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BGH, 29.10.2021 - 5 StR 443/19 (https://dejure.org/2021,43677)
BGH, Entscheidung vom 29.10.2021 - 5 StR 443/19 (https://dejure.org/2021,43677)
BGH, Entscheidung vom 29. Oktober 2021 - 5 StR 443/19 (https://dejure.org/2021,43677)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 263 StGB; § 264a StGB; § 73 StGB; § 32f StPO; § 243 StPO; § 248 StPO; § 338 Nr. 1 StPO; § 222b GVG
    Banden- und gewerbsmäßiger Betrug durch Vermittlung von Kapitalanlagen (Schneeballsystem; Täuschung; Tatsachenkern; Prospektangaben; Feststellung des Irrtums bei zahlreichen gleich gelagerten Fällen; Vermögensschaden; Wert des Rückzahlungsanspruchs; wirtschaftliche ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 222b Abs 1 StPO vom 10.12.2019, § 222b Abs 3 StPO vom 10.12.2019, § 338 Nr 1 Halbs 2 Buchst b DBuchst bb StPO vom 10.12.2019, § 344 Abs 2 Nr 2 StPO vom 10.12.2019
    Spruchkörperbesetzung im Strafverfahren: Anforderungen an einen Besetzungseinwand in "Altfällen"

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Täuschung der Anleger über die Geldanlage in Orderschuldverschreibungen i.R.d. bandenmäßigen und gewerbsmäßigen Betrugs in Tateinheit mit Kapitalanlagebetrug

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Täuschung der Anleger über die Geldanlage in Orderschuldverschreibungen i.R.d. bandenmäßigen und gewerbsmäßigen Betrugs in Tateinheit mit Kapitalanlagebetrug

  • rechtsportal.de

    Täuschung der Anleger über die Geldanlage in Orderschuldverschreibungen i.R.d. bandenmäßigen und gewerbsmäßigen Betrugs in Tateinheit mit Kapitalanlagebetrug

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse (5)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Revisionen der Angeklagten im Dresdener "Infinus-Verfahren" weitgehend erfolglos

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Vermutete Tatsachen als Gegenstand des Beweisantrags

  • lto.de (Kurzinformation)

    Betrugsprozess um Schnellballsystem: Revisionen im Infinus-Verfahren verworfen

  • juve.de (Kurzinformation)

    Haftstrafen gegen ehemalige Infinus-Führungsriege bestätigt

  • lto.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Prozess um Schneeballsystem: BGH verhandelt Revisionen im Fall Infinus

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2022, 77
  • NZWiSt 2022, 326
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (46)

  • BGH, 19.02.2014 - 5 StR 510/13

    Betrug (Schaden bei Risikogeschäften: wirtschaftliche Bestimmung, Darstellung im

    Auszug aus BGH, 29.10.2021 - 5 StR 443/19
    Dies gilt grundsätzlich auch in Fällen täuschungsbedingter Geldanlagen (BGH, Beschluss vom 19. Februar 2014 - 5 StR 510/13, NZWiSt 2014, 270, 273 f.; Urteile vom 19. November 2015 - 4 StR 115/15, NStZ 2016, 280, 283; vom 6. September 2017 - 5 StR 268/17, NStZ-RR 2017, 375, 376).

    Zusammen mit dem festgestellten Inhalt der Basisprospekte waren aussagekräftige Indizien vorhanden, die den Schluss auf eine Irrtumserregung auch bei den nicht vernommenen Geschädigten zuließen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Februar 2014 - 5 StR 510/13, aaO).

    a) Ein Vermögensschaden im Sinne des § 263 StGB tritt ein, wenn die Vermögensverfügung des Getäuschten bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise unmittelbar zu einer nicht durch Zuwachs ausgeglichenen Minderung des wirtschaftlichen Gesamtwerts seines Vermögens führt (Prinzip der Gesamtsaldierung, vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Februar 2009 - 1 StR 731/08, BGHSt 53, 199, 201; vom 19. Februar 2014 - 5 StR 510/13, NZWiSt 2014, 270, 272).

    Zur konkreten Feststellung des Wertes der Rückzahlungsansprüche kann es zwar geboten sein, das Verlustrisiko anhand des vorhandenen Unternehmensvermögens und der nach der Mittelverwendungsabsicht zu erwartenden Rendite zu bewerten (BGH, Beschlüsse vom 14. April 2011 - 2 StR 616/10, NStZ 2011, 638, 639 f.; vom 19. Februar 2014 - 5 StR 510/13, aaO, S. 273; Urteil vom 24. März 2016 - 2 StR 36/15, NStZ-RR 2016, 205, 207).

  • BGH, 18.02.2009 - 1 StR 731/08

    Schadensbestimmung bei Betrug im Fall von Risikogeschäften (Bewertung zum

    Auszug aus BGH, 29.10.2021 - 5 StR 443/19
    a) Ein Vermögensschaden im Sinne des § 263 StGB tritt ein, wenn die Vermögensverfügung des Getäuschten bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise unmittelbar zu einer nicht durch Zuwachs ausgeglichenen Minderung des wirtschaftlichen Gesamtwerts seines Vermögens führt (Prinzip der Gesamtsaldierung, vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Februar 2009 - 1 StR 731/08, BGHSt 53, 199, 201; vom 19. Februar 2014 - 5 StR 510/13, NZWiSt 2014, 270, 272).

    b) Ausgehend hiervon hätten - entgegen der Annahme des Landgerichts - Rückzahlungen an die Geschädigten nicht in Abzug gebracht werden dürfen, weil spätere Entwicklungen wie eine Schadenswiedergutmachung den tatbestandlichen Schaden nicht berühren (BGH, Beschlüsse vom 18. Februar 2009 - 1 StR 731/08, aaO; vom 2. März 2016 - 1 StR 433/15, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Strafzumessung 2).

    Bei dieser Betrachtung bleiben aber die durch Straftaten erwirtschafteten Beträge außer Betracht (BGH, Beschluss vom 18. Februar 2009 - 1 StR 731/08, aaO, 205; Urteile vom 19. November 2015 - 4 StR 115/15, NStZ 2016, 280, 283; vom 6. September 2017 - 5 StR 268/17, NStZ-RR 2017, 375, 376).

  • BGH, 06.09.2017 - 5 StR 268/17

    Irrtum und Vermögensschaden bei täuschungsbedingter Hingabe eines Darlehens als

    Auszug aus BGH, 29.10.2021 - 5 StR 443/19
    Dies gilt grundsätzlich auch in Fällen täuschungsbedingter Geldanlagen (BGH, Beschluss vom 19. Februar 2014 - 5 StR 510/13, NZWiSt 2014, 270, 273 f.; Urteile vom 19. November 2015 - 4 StR 115/15, NStZ 2016, 280, 283; vom 6. September 2017 - 5 StR 268/17, NStZ-RR 2017, 375, 376).

    Bei dieser Betrachtung bleiben aber die durch Straftaten erwirtschafteten Beträge außer Betracht (BGH, Beschluss vom 18. Februar 2009 - 1 StR 731/08, aaO, 205; Urteile vom 19. November 2015 - 4 StR 115/15, NStZ 2016, 280, 283; vom 6. September 2017 - 5 StR 268/17, NStZ-RR 2017, 375, 376).

  • BGH, 19.11.2015 - 4 StR 115/15

    Urteilsgründe (Darstellungsanforderungen bei mehreren Taten); Betrug (Schaden:

    Auszug aus BGH, 29.10.2021 - 5 StR 443/19
    Dies gilt grundsätzlich auch in Fällen täuschungsbedingter Geldanlagen (BGH, Beschluss vom 19. Februar 2014 - 5 StR 510/13, NZWiSt 2014, 270, 273 f.; Urteile vom 19. November 2015 - 4 StR 115/15, NStZ 2016, 280, 283; vom 6. September 2017 - 5 StR 268/17, NStZ-RR 2017, 375, 376).

    Bei dieser Betrachtung bleiben aber die durch Straftaten erwirtschafteten Beträge außer Betracht (BGH, Beschluss vom 18. Februar 2009 - 1 StR 731/08, aaO, 205; Urteile vom 19. November 2015 - 4 StR 115/15, NStZ 2016, 280, 283; vom 6. September 2017 - 5 StR 268/17, NStZ-RR 2017, 375, 376).

  • BGH, 14.02.2018 - 4 StR 648/17

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Voraussetzungen einer

    Auszug aus BGH, 29.10.2021 - 5 StR 443/19
    a) aa) "Durch" die Tat erlangt sind alle Vermögenswerte, die dem Täter aus der Verwirklichung des Tatbestandes selbst in irgendeiner Phase des Tatablaufs zufließen, insbesondere also seine Beute (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Februar 2018 - 4 StR 648/17, Rn. 5 mwN; MüKoStGB/Joecks/Meißner, 4. Aufl., § 73 Rn. 36, 38).

    "Für" die Tat erlangt ist ein Vorteil, wenn Vermögenswerte als Gegenleistung für das rechtswidrige Handeln eines Beteiligten gewährt werden, die nicht auf der Tatbestandsverwirklichung selbst beruhen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Februar 2018 - 4 StR 648/17 Rn. 5 mwN; MüKoStGB/Joecks/Meißner, 4. Aufl., § 73 Rn. 36, 38).

  • BGH, 12.04.1978 - 3 StR 58/78

    Revision wegen Verletzung formellen und materiellen Rechts - Rechtmäßigkeit der

    Auszug aus BGH, 29.10.2021 - 5 StR 443/19
    Soweit die Revisionen beanstanden, der Richter sei durch eine nicht erforderliche und daher unzulässige Eilanordnung des Präsidenten auf Wunsch des Strafkammervorsitzenden und ausschließlich im Hinblick auf das I. -Verfahren der 5. Strafkammer zugewiesen, die Entscheidung sei nicht dokumentiert begründet worden und der einzige in Betracht kommende Grund für eine unterjährige Zuweisung von Richter T., die Überlastung der 5. Strafkammer im Sinne von § 21e Abs. 3 GVG, habe nicht vorgelegen, verkennen sie, dass der Grund für die unterjährige Zuweisung des Richters nicht eine Überlastung der 5. Strafkammer, sondern wegen des sicheren Ausscheidens eines Richters kraft Auftrags und des Neueintritts von Richter T. ein Richterwechsel im Sinne eben dieser Vorschrift war (vgl. BGH, Urteil vom 12. April 1978 - 3 StR 58/78, BGHSt 27, 397, 398); diese Hintergründe wurden spätestens durch den Präsidiumsbeschluss vom 27. März 2015 schriftlich erläutert, einer weitergehenden dokumentierten Begründung bedurfte es nicht.

    Dass es dabei Wünsche der Vorsitzenden von Spruchkörpern sowie fachliche Interessen und Stärken des Einzusetzenden berücksichtigte, war nicht zu beanstanden (vgl. BGH, Urteil vom 12. April 1978 - 3 StR 58/78, BGHSt 27, 397, 398).

  • BGH, 17.06.2004 - 3 StR 344/03

    Mittäterschaft (Tatbeiträge jedes Mittäters: Tateinheit, Tatmehrheit); Betrug;

    Auszug aus BGH, 29.10.2021 - 5 StR 443/19
    Der Schuldspruch bedarf jedoch keiner Korrektur, denn durch die Ausurteilung nur einer einheitlichen Betrugstat - was zudem dem Anklagevorwurf entspricht - wird der Angeklagte hier nicht beschwert (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, NJW 2004, 2840, 2842; Beschluss vom 29. Juli 2009 - 2 StR 91/09, NStZ 2010, 88, 89).
  • BGH, 09.09.2003 - 1 StR 335/03

    Kapitalanlagebetrug (Betrug: Konkurrenzen)

    Auszug aus BGH, 29.10.2021 - 5 StR 443/19
    Dabei hat es nicht bedacht, dass es sich nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, von der abzuweichen der vorliegende Fall keinen Anlass bietet, beim Kapitalanlagebetrug nach § 264a StGB im Vergleich zum Betrug um ein zum selbständigen Tatbestand erhobenes Versuchsdelikt handelt, das in der Regel im Wege der Gesetzeskonkurrenz hinter § 263 StGB zurücktritt, falls dessen Voraussetzungen - wie hier (siehe sogleich II.) - erfüllt sind (BGH, Beschlüsse vom 20. September 2000 - 3 StR 88/00, WM 2000, 2357, 2359; vom 9. September 2003 - 1 StR 335/03; vgl. auch BGH, Beschluss vom 26. August 2003 - 5 StR 145/03, BGHSt 48, 331, 349; OLG München, ZUMRD 2017, 626, 628; NKStGB/Hellman, 5. Aufl., § 264a Rn. 82 mwN; aA LK/Tiedemann, StGB, 12. Aufl., § 264a Rn. 110; MüKoStGB/Ceffinato, 3. Aufl., § 264a Rn. 92 jeweils mwN).
  • BGH, 06.02.2013 - 1 StR 263/12

    Betrug bei der massenhaften Vortäuschung von Auslagen (Porto-, Telefon- und

    Auszug aus BGH, 29.10.2021 - 5 StR 443/19
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann sich das Tatgericht in Fällen, denen zahlreiche, im Wesentlichen gleich gelagerte Betrugshandlungen zu Grunde liegen, bei der Irrtumsfeststellung auf die Vernehmung einer begrenzten Anzahl von Geschädigten beschränken, wenn es seine Überzeugung auf Indizien stützen kann und sich hieraus ein regelhaftes Vorstellungsbild ergibt (BGH, Beschlüsse vom 6. Februar 2013 - 1 StR 263/12, NJW 2013, 1545, 1546; vom 16. Mai 2017 - 2 StR 169/15, wistra 2017, 495, 497).
  • OLG Stuttgart, 20.07.1994 - 1 Ss 336/94
    Auszug aus BGH, 29.10.2021 - 5 StR 443/19
    Wird - wie hier - geltend gemacht, dass durch die Ablehnung eines Antrags auf Vernehmung eines Zeugen zugleich über seine Entlassung entschieden worden sei, muss das Revisionsgericht in die Lage versetzt werden zu überprüfen, ob ein solcher Zusammenhang zwischen den für sich genommen voneinander unabhängigen und - jedenfalls beim Landgericht - von unterschiedlichen Spruchkörpern zu treffenden Entscheidungen bestand, etwa weil in dem zurückgewiesenen Antrag zum Ausdruck gebracht worden war, dass der Antragsteller mit einer Entlassung des Zeugen nicht einverstanden war (vgl. zu einer solchen Konstellation mit weiteren hier nicht gegebenen Besonderheiten des Einzelfalls OLG Stuttgart, StV 1995, 457).
  • BGH, 10.11.1992 - 5 StR 474/92

    Beweisermittlungsantrag bei Vermutung aufs Geradewohl - Begründungspflicht bei

  • BGH, 24.03.2016 - 2 StR 36/15

    Betrug (Vermögenschaden; Schädigungsvorsatz: Gefährdungsschaden; Vorliegen eines

  • BGH, 26.08.2003 - 5 StR 145/03

    Strafklageverbrauch nach gerichtlicher Entscheidung gemäß § 153 Abs. 2 StPO;

  • BGH, 09.03.2017 - 1 StR 350/16

    Betrug: Vorliegen eines Vermögensschadens bei "Sale-and-lease-back-Geschäft"

  • BGH, 20.09.2000 - 3 StR 88/00

    Urteil gegen Anlagebetrüger rechtskräftig

  • BGH, 14.04.2011 - 2 StR 616/10

    Schadensfeststellung beim Betrug bei betrügerischer Kapitalerhöhung

  • BGH, 01.09.2021 - 5 StR 188/21

    Abkehr vom qualifizierten Konnexitätserfordernis

  • BGH, 26.04.2001 - 4 StR 439/00

    Betrügerische Angebotsschreiben

  • BGH, 18.07.1961 - 1 StR 606/60

    Vermögensschaden beim Betrug

  • BGH, 23.10.2012 - 1 StR 261/12

    Ablehnung eines Beweisantrages auf Einholung eines Sachverständigengutachtens

  • BGH, 04.12.2012 - 4 StR 372/12

    Beweisantrag (Konnexität von Beweisbehauptung und Beweismittel; Beweisantrag "ins

  • BGH, 29.07.2009 - 2 StR 91/09

    Schuldsprüche in Betrugsverfahren wegen Verkauf eines angeblichen Krebsmittels

  • BGH, 28.11.2019 - 3 StR 294/19

    Einziehung von Taterträgen bei Vermögenszuflüssen an eine drittbegünstigte

  • BGH, 17.07.2009 - 5 StR 394/08

    Strafrechtliche Garantenpflicht eines "Compliance Officers"

  • BayObLG, 08.11.2019 - 207 StRR 1839/19

    Einziehung des Wertersatzes von Taterträgen beim Täter

  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

  • BGH, 18.09.2019 - 2 StR 196/19

    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (Konkurrenzen: Widerstand gegen mehrere

  • BGH, 30.05.2008 - 1 StR 166/07

    Zur Strafbarkeit unwahrer und irreführender Werbung mit Gewinnmitteilungen und

  • BGH, 16.03.2021 - 5 StR 35/21

    Ablehnung eines aufs Geratewohl oder ins Blaue hinein gestellten Beweisantrags

  • BGH, 29.06.2016 - 2 StR 520/15

    Gründungsschwindel (falsche Angaben über die Erhöhung des Stammkapitals:

  • BGH, 16.05.2017 - 2 StR 169/15

    Urteilsgründe (uneigentliche Organisationsdelikte: Feststellungen zu

  • BGH, 19.10.2005 - 1 StR 117/05

    Recht auf konkrete und wirksame Verteidigung: fehlende

  • BVerfG, 16.06.2011 - 2 BvR 1857/10

    Erlass einer einstweiligen Anordnung, die Vollstreckung restlicher

  • BGH, 02.03.2016 - 1 StR 433/15

    Betrug (strafmildernde Berücksichtigung des Rückflusses betrügerisch erlangter

  • BGH, 11.11.2020 - 2 StR 241/20

    Ausschließung von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes (Vernehmung als

  • BGH, 19.08.1992 - 5 StR 386/92

    Gültige Urteilsunterschrift eines Richters auf Probe während anderweitiger

  • OLG Jena, 20.11.2000 - 1 Ws 313/00

    Behörde, Durchsuchung, Durchsicht, Beschlagnahme

  • BVerfG, 12.11.2020 - 2 BvR 1616/18

    Zugang zu Rohmessdaten im Bußgeldverfahren: Verfassungsbeschwerde erfolgreich

  • BGH, 07.09.2016 - 1 StR 422/15

    Revision im Strafverfahren: Anforderungen an die Erhebung der Besetzungsrüge

  • BGH, 16.05.2019 - III ZR 6/18

    Rückgabe von in einem Strafverfahren beschlagnahmten Gegenständen gegenüber nicht

  • BGH, 26.07.2005 - 3 StR 196/05

    Unterschriftsleistung durch beisitzenden Richter (Verwendung bei der

  • OLG Hamburg, 27.05.2016 - 2 Ws 88/16

    Akteneinsichtsrecht des Strafverteidigers: Statthaftigkeit der Beschwerde der

  • BGH, 24.10.2018 - 2 StR 578/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung (Wiedereinsetzung zur

  • OLG Koblenz, 30.03.2021 - 5 Ws 16/21

    Anspruch auf Durchsicht beschlagnahmter Papiere bzw. elektronischer

  • BGH, 16.11.1976 - 5 StR 480/76

    Verurteilung wegen Meineides und wegen falscher uneidlicher Aussage -

  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95

    Spruchgruppen

  • BGH, 14.07.2022 - 6 StR 227/21

    Urteil wegen Verfüllung der Tongrube Vehlitz rechtskräftig

    Die hierfür von der Rechtsprechung entwickelten Fallgruppen (vgl. BGH, Urteil vom 29. Oktober 2021 - 5 StR 443/19 Rn. 88; Beschlüsse vom 10. August 2021 - 1 StR 399/20 Rn. 37; vom 25. Januar 2022 - 6 StR 426/21 jeweils mwN) liegen beim Angeklagten S. - dem lediglich mit einem nichtbemakelten Anstellungsvertrag ausgestatteten Geschäftsführer der Gesellschaften - nicht vor.

    Zwar können auch Provisionen und sonstige Vergütungen nach diesen Vorschriften eingezogen werden (vgl. BGH, Urteil vom 29. Oktober 2021 - 5 StR 443/19 Rn. 100; Beschluss vom 8. Februar 2022 - 1 StR 474/21).

    Es ist Tatfrage, ob ein solcher Rechtsgrund tatsächlich vorliegt oder ob der Tatlohn lediglich unter dem Deckmantel eines solchen dem Tatbeteiligten gewährten Anspruchs an ihn weitergeleitet wird (vgl. BGH, Urteil vom 29. Oktober 2021 - 5 StR 443/19, aaO).

  • BGH, 11.01.2024 - 1 StR 422/23
    Ob ein solcher Rechtsgrund tatsächlich besteht oder ob der Tatlohn lediglich unter dem Deckmantel eines vorgetäuschten Anspruchs weitergeleitet wird, ist Tatfrage und im Rahmen einer wertenden Gesamtbetrachtung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalls zu entscheiden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Februar 2023 - 2 StR 67/22 Rn. 14 und vom 22. September 2022 - 1 StR 233/22 Rn. 19; Urteile vom 14. Juli 2022 - 6 StR 227/21 Rn. 45 und vom 29. Oktober 2021 - 5 StR 443/19 Rn. 100).
  • BGH, 01.02.2024 - 5 StR 93/23

    Schuldspruch wegen Geldwäsche; Anordnung der Einziehung des Wertes von

    Auf zivilrechtliche Besitz- und Eigentumsverhältnisse kommt es insoweit nicht an, es genügt, wenn der jeweilige Gegenstand dem Täter unmittelbar aus der Verwirklichung des Tatbestandes in irgendeiner Phase des Tatablaufs - also ab dem unmittelbaren Ansetzen zur Tat (hier spätestens mit der Entgegennahme der Beutestücke) und bis zur Beendigung (hier frühestens mit Abholung der Beute bei ihm zum Transport in die Türkei) derart zugeflossen ist, dass er seiner faktischen Verfügungsgewalt unterliegt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 10. Januar 2023 - 3 StR 343/22 Rn. 5, wistra 2023, 206; Urteile vom 7. März 2019 - 5 StR 569/18, NStZ 2019, 272; vom 29. Oktober 2021 - 5 StR 443/19, NZWiSt 2022, 326, 334 jeweils mwN).
  • LG Frankfurt/Main, 12.05.2023 - 24 KLs 7/22

    Antikorruptions-Staatsanwalt wegen Korruption zu sechs Jahren Haft verurteilt

    Umstände, die eine solche Feststellung rechtfertigen, können darin liegen, dass der Täter die juristische Person bloß als formalen Mantel nutzt, eine Trennung zwischen seiner eigenen Vermögenssphäre und derjenigen der Gesellschaft aber tatsächlich nicht vornimmt, oder darin, dass jeder aus der Tat folgende Vermögenszufluss an die Gesellschaft sogleich an den Täter weitergeleitet wird (vgl. BGH, Urteil vom 29.10.2021 - 5 StR 443/19, NZWiSt 2022, 326, 334 Rn. 87 f.; BGH, Urteil vom 28.11.2019 - 3 StR 294/19).

    Wird hingegen das Taterlangte lediglich unter dem Deckmantel eines legalen Vertrages zugewandt, liegt hierin eine Weiterleitung ohne Rechtsgrund (vgl. BGH, Urteil vom 29.10.2021 - 5 StR 443/19, NZWiSt 2022, 326, 334 Rn. 89).

  • BGH, 08.08.2022 - 5 StR 372/21

    Meistbegünstigungsprinzip (mildestes Gesetz; strikte Alternativität;

    Das neue Tatgericht wird zu prüfen haben, ob der Angeklagte über die Vermögenswerte bereits mit Eingang auf dem PayPal-Konto der Schwester verfügte oder erst mit Übergabe der Gelder (vgl. für juristische Personen BGH, Urteil vom 29. Oktober 2021 - 5 StR 443/19, NZWiSt 2022, 326 Rn. 88 mwN).
  • BGH, 07.04.2022 - IX ZR 107/20

    Bereicherungsrechtliche Rückforderung von Zahlungen an Genussrechtsinhaber einer

    Die Verurteilungen sind, mit Ausnahme der des Angeklagten P.    , rechtskräftig (BGH, Urteil vom 29. Oktober 2021 - 5 StR 443/19, BeckRS 2021, 43375).
  • BGH, 06.09.2023 - 1 StR 57/23

    Revision gegen die Strafzumessung bei der Verurteilung wegen Vorenthaltens und

    Ob ein solcher Rechtsgrund tatsächlich besteht oder ob der Tatlohn lediglich unter dem Deckmantel eines solchen vorgetäuschten Anspruchs an ihn weitergeleitet wird, ist Tatfrage und im Rahmen einer wertenden Gesamtbetrachtung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalls zu entscheiden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Februar 2023 - 2 StR 67/22 Rn. 14 und vom 22. September 2022 - 1 StR 233/22 Rn. 19; Urteile vom 14. Juli 2022 - 6 StR 227/21 Rn. 45 und vom 29. Oktober 2021 - 5 StR 443/19, Rn. 100).
  • BGH, 07.02.2023 - 2 StR 67/22

    Strafzumessung (Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt: unzutreffende

    Durch die Tat erlangt sind alle Vermögenswerte, die dem Täter aus der Verwirklichung des Tatbestandes selbst in irgendeiner Phase des Tatablaufs zufließen (vgl. BGH, Urteil vom 29. Oktober 2021 - 5 StR 443/19 Rn. 86 mwN).

    Ob ein solcher Rechtsgrund tatsächlich vorliegt oder ob der Tatlohn lediglich unter dem Deckmantel eines solchen dem Tatbeteiligten gewährten Anspruchs an ihn weitergeleitet wird, ist Tatfrage und im Rahmen einer wertenden Gesamtbetrachtung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalls zu entscheiden (vgl. BGH, Urteil vom 29. Oktober 2021 - 5 StR 443/19, Rn. 100).

  • BGH, 17.01.2023 - 2 StR 87/22

    Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des erkennenden Gerichts;

    Dieser genügt auch den daran zu stellenden, grundsätzlich den Vortragserfordernissen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO entsprechenden Begründungsanforderungen (hierzu vgl. BVerfG, NStZ-RR 2022, 76; BGH, Urteile vom 7. September 2016 - 1 StR 422/15, Rn. 29 mwN, BGHR StPO § 222b Abs. 1 Satz 2 Präklusion 4; vom 29. Oktober 2021 - 5 StR 443/19, NStZ-RR 2022, 77, 78; vom 7. April 2021 - 1 StR 10/20; BT-Drucks. 19/14747, S. 29; KK-StPO/Gmel, 9. Aufl., § 222b Rn. 8 mwN).
  • BGH, 07.06.2022 - 5 StR 331/21

    Einziehung von Taterträgen (Erlangung durch oder für die Tat)

    Nach dieser Vorschrift sind "durch" eine rechtswidrige Tat die Vermögenswerte erlangt, die dem Täter aus der Verwirklichung des Tatbestands selbst in irgendeiner Phase des Tatablaufs zufließen, insbesondere also seine Beute (BGH, Urteil vom 29. Oktober 2021 - 5 StR 443/19 Rn. 86 mwN).
  • BGH, 22.09.2022 - 1 StR 233/22

    Steuerhehlerei (Begriff des Sichverschaffens: Versuchsbeginn; Verhältnis von

  • BGH, 03.08.2022 - 5 StR 47/22

    Unterbrechung der Hauptverhandlung (Fortsetzungstermin; Verhandlung zur Sache;

  • BGH, 07.04.2022 - IX ZR 109/20

    Beginn der Verjährung eines vom Insolvenzverwalter geltend gemachten

  • BGH, 04.01.2023 - 5 StR 412/22

    Rüge der unzulässigen Beschränkung der Verteidigung wegen nicht hinreichend

  • BGH, 07.04.2022 - IX ZR 108/20

    Schenkungsanfechtung in der Insolvenz einer Aktiengesellschaft:

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