Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 09.04.2009 - 2 SsBs 48/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,61484
OLG Oldenburg, 09.04.2009 - 2 SsBs 48/09 (https://dejure.org/2009,61484)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 09.04.2009 - 2 SsBs 48/09 (https://dejure.org/2009,61484)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 09. April 2009 - 2 SsBs 48/09 (https://dejure.org/2009,61484)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,61484) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Verfahrenshindernis der Einstellung eines strafprozessualen Ermittlungsverfahrens für ein Ordnungswidrigkeitenverfahren: Eine prozessuale Tat der fahrlässigen Nichtzahlung des Mindestlohnes und der Veruntreuung von Arbeitsentgelt durch Nichtzahlung von ...

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 266a StGB; § 5 Abs. 1 Nr. 1 AEntG
    Strafklageverbrauch hinsichtlich des Vorenthaltens von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung durch eine Verurteilung wegen Nichtzahlung des Mindestlohns

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Strafklageverbrauch hinsichtlich des Vorenthaltens von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung durch eine Verurteilung wegen Nichtzahlung des Mindestlohns

  • Judicialis

    StGB § 266a; ; AEntG § 5 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 266a; AEntG § 5 Abs. 1 Nr. 1
    Strafklageverbrauch hinsichtlich des Vorenthaltens von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung durch eine Verurteilung wegen Nichtzahlung des Mindestlohns

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nichtzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen auf den Mindestlohn

  • lto.de (Kurzinformation)

    Nichtzahlung der Differenz zwischen vereinbartem Lohn und Mindestlohn und Unterlassen der Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen sind eine Tat

Papierfundstellen

  • Nds. Rpfl. 2009, 395
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.07.1987 - 3 StR 36/87

    Tateinheit zwischen Lohnsteuerhinterziehung und Beitragsvorenthaltung gegenüber

    Auszug aus OLG Oldenburg, 09.04.2009 - 2 SsBs 48/09
    Mehrere sachlich-rechtliche selbständige Handlungen bilden dann eine Tat im prozessualen Sinn, wenn die einzelnen Handlungen nicht nur äußerlich ineinander übergehen, sondern nach den ihnen zugrunde liegenden Ereignissen bei natürlicher Betrachtung unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung auch innerlich derart unmittelbar miteinander verknüpft sind, dass der Unrechts und Schuldgehalt der einen Handlung nicht ohne die Umstände, die zu der anderen Handlung geführt haben, richtig gewürdigt werden kann und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung verschiedenen Verfahren als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs empfunden würde (BGH NJW 88, 1800).
  • OLG Jena, 05.01.2006 - 1 Ss 179/04
    Auszug aus OLG Oldenburg, 09.04.2009 - 2 SsBs 48/09
    Dieses Verfahrenshindernis ist auch in der Rechtsbeschwerdeinstanz von Amts wegen zu beachten (OLG Jena, NStZ-RR 2006, 319).
  • BGH, 15.03.2012 - 5 StR 288/11

    Vorlageverfahren; Unterschreiten von Mindestlöhnen; Strafklageverbrauch;

    Mit der Rüge der Verletzung materiellen Rechts macht sie geltend, dass die Beweiswürdigung des Amtsgerichts widersprüchlich und unklar sei, soweit es - der Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts Oldenburg in dessen Beschluss vom 9. April 2009 ( Nds. Rpfl. 2009, 395 f.) folgend - als Grund für die Annahme einer einheitlichen prozessualen Tat im Sinne des § 264 StPO hinsichtlich der Straftat nach § 266a Abs. 1 StGB und der Ordnungswidrigkeit nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 AEntG aF auf die durchgängige Unkenntnis der Betroffenen in Bezug auf die Mindestlohnzahlungspflicht abgestellt habe.

    Sie vertritt - Beschlüssen des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 23. Juli 2010 (Ss (B) 50/10) sowie des Landgerichts Braunschweig vom 11. Januar 2011 ( Nds. Rpfl. 2009, 395 f.) folgend - die Auffassung, dass selbst bei Vorliegen einer persönlichen und zeitlichen Koinzidenz zwischen dem Gegenstand der Verfahrenseinstellung nach § 153a StPO und den Verstößen gegen § 5 Abs. 1 Nr. 1 und 2 AEntG aF von verschiedenen prozessualen Taten im Sinne des § 264 Abs. 1 StPO auszugehen sei.

    Es sieht sich daran durch Beschlüsse des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 9. April 2009 ( aaO) sowie des Thüringer Oberlandesgerichts vom 27. August 2009 ( wistra 2010, 39) gehindert und hat die Sache zur Entscheidung folgender Rechtsfrage dem Bundesgerichtshof vorgelegt:.

  • OLG Bamberg, 19.01.2015 - 3 Ss OWi 1500/14

    Verfahrenseinstellung wegen prozessualer Tateinheit zwischen Einfuhrschmuggel und

    a) Es entspricht nahezu einhelliger Ansicht in Judikatur und Schrifttum, dass die Einstellung eines Strafverfahrens gemäß § 153 a StPO und die Erfüllung der Auflage durch den Beschuldigten zu einem Verfahrenshindernis in Bezug auf die gesamte Tat auch unter dem Gesichtspunkt einer Ordnungswidrigkeit führt (vgl. nur OLG Jena wistra 2010, 39; OLG Oldenburg, Beschlüsse vom 09.04.2009 - 2 SsBs 48/09 und vom 22.06.2010 - 2 SsBs 27/10 [jeweils bei juris]; Göhler- G ü rtler OWiG 16. Aufl. § 21 Rn. 27; Graf- B e u k e l m an n StPO 2. Aufl. § 153 a Rn. 55; KK/ D i e m e r StPO 7. Aufl. § 153a Rn. 6; KK/ M itsch OWiG 4. Aufl. § 21 Rn. 32; Meyer-Goßner/ Sc h m itt StPO 57. Aufl. § 153 a Rn. 35, 45 und 52).
  • OLG Braunschweig, 02.05.2012 - Ss OWi 72/11

    Strafklageverbrauch; Nichtabführen von Sozialversicherungsbeiträgen;

    Im Hinblick darauf, dass sich das Amtsgericht zur Frage des Strafklageverbrauchs auf die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 09.04.2009 (SsBs 48/09) und des Thüringer Oberlandesgerichts vom 27.08.2009 (1 Ss 213/09) stützen konnte, hat der Senat, der im Sinne des vorliegenden Beschlusses entscheiden wollte, die Sache zwecks höchstrichterlicher Klärung gem. §§ 121 Abs. 2 GVG, 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung folgender Rechtsfrage vorgelegt:.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht