Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 24.06.1996 - 4 L 3002/94   

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OVG Niedersachsen, 24.06.1996 - 4 L 3002/94 (https://dejure.org/1996,2132)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.06.1996 - 4 L 3002/94 (https://dejure.org/1996,2132)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. Juni 1996 - 4 L 3002/94 (https://dejure.org/1996,2132)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialhilferecht: Mischregelsatz bei fehlender Feststellbarkeit des Haushaltsvorstands in eheähnlicher Gemeinschaft - Berücksichtigung des Einkommens des Vaters bei einem in Haushaltsgemeinschaft lebenden nichtehelichen Kind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 11 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 BSHG; § 22 BSHG; § 122 BSHG; § 2 RegSatzV
    Sozialhilfe; Haushaltsgemeinschaft; Haushaltsvorstand; Generalunkosten des Haushalts; Minderjähriges Kind

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sozialhilfe; Haushaltsgemeinschaft; Haushaltsvorstand; Generalunkosten des Haushalts; Minderjähriges Kind

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NdsMBl 1997, 76 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 15.02.1988 - 4 B 258/87
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.06.1996 - 4 L 3002/94
    Zwar ist nach der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 15.2.1988 - 4 B 258/87 -FEVS 39, 65, 67) dann, wenn nur ein Mitglied des Haushalts Einkommen erzielt oder ein Mitglied höheres Einkommen als das andere Mitglied hat, in der Regel anzunehmen, daß dieses Mitglied auch (überwiegend) die Generalunkosten der Haushaltsführung trägt.
  • BSG, 19.05.2009 - B 8 SO 8/08 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - gemeinsame

    Dabei war die Annahme einer Eigenschaft als Haushaltsvorstand oder als Haushaltsangehöriger iS des § 3 Abs. 2 RSV und die damit verbundene Zuordnung zu unterschiedlich hohen Regelsätzen nicht auf bestimmte Konstellationen des Zusammenlebens von Personen, etwa in Anlehnung an die Einsatzgemeinschaft von Ehegatten und minderjährigen unverheirateten Kindern nach § 11 Abs. 1 Satz 2 BSHG oder die Haushaltsgemeinschaft zwischen Verwandten oder Verschwägerten nach § 16 BSHG, beschränkt worden (vgl insofern BVerwGE 15, 306 ff zur eheähnlichen Lebensgemeinschaft; Verwaltungsgerichtshof [VGH] Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. August 2004 - 12 S 1588/04 -, FEVS 56, 190 ff: Zusammenleben von früheren Eheleuten; Bayerischer VGH, Beschluss vom 4. Mai 2000 - 12 ZB 99.3780 -, BayVBl 2001, 473, 474: Behindertenwohngemeinschaft; OVG Lüneburg, Urteil vom 24. Juni 1996 - 4 L 3002/94 -, FEVS 47, 407 ff: eheähnliche Gemeinschaft).
  • BSG, 16.10.2007 - B 8/9b SO 2/06 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter - gemischte Bedarfsgemeinschaft mit

    Der in diesen Fällen zu bildende so genannte Mischregelsatz verteilt also die Differenz zwischen dem Regelsatz für den Haushaltsvorstand und dem des Haushaltsangehörigen zu gleichen Teilen (vgl OVG Lüneburg, Urteil vom 26. Juni 1996 - 4 L 3002/94 -, FEVS 47, 407 ff; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. August 2004 - 12 S 1588/04 -, FEVS 56, 190 ff).
  • OVG Niedersachsen, 16.06.2004 - 12 LC 67/04

    Bestimmung der Angemessenheit von Unterkunftskosten; Angemessenheitsprüfung im

    Der Differenzbetrag zwischen dem Regelsatz für den Haushaltsvorstand und demjenigen für einen erwachsenen Haushaltsangehörigen dient der Abdeckung der Generalkosten eines Haushaltes, das heißt der Bestreitung der zur allgemeinen Hauhaltsführung gehörenden Aufwendungen (4. Senat des erkennenden Gerichts, Urt. v. 24.6.1996 - 4 L 3002/94 -, FEVS 47, 407, 408).

    Entsprechend ist für Fälle wie den vorliegenden in der Rechtsprechung des erkennenden Gerichts (4. Senat, Urteile v. 10.5.1989 - 4 A 137/87 - und vom 24.6.1996 - 4 L 3002/94 , jew. a.a.O.; Beschl. v. 17.11.2003 - 4 LA 87/03 -) seit langem anerkannt, dass die Bildung von Mischregelsätzen dann gerechtfertigt ist, wenn (mindestens) zwei erwachsene Personen in einer Haushaltsgemeinschaft leben und sich - wie hier - nicht feststellen lässt, wer von ihnen die Generalkosten des Haushalts allein trägt und damit Haushaltsvorstand ist.

  • VGH Baden-Württemberg, 30.08.2004 - 12 S 1588/04

    Haushaltsvorstand einer Wohngemeinschaft

    In Fällen, in denen die Generalunkosten des Haushaltes von mehreren Beteiligten getragen werden, ist aber der vom Antragsgegner angewendete, in den Sozialhilferichtlinien Baden-Württemberg unter RdNr. 22.08 vorgesehene Mischregelsatz nicht zu beanstanden (vgl. hierzu auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 15.02.1988, FEVS 39, 65 = info also 1988, 125 und Urteil vom 24.06.1996, FEVS 47, 407 = info also 1997, 161 und Bayerischer VGH, Beschluss vom 04.05.2000, BayVBl 2001, 473 m.w.N. insbesondere auch auf BVerwG, Urteil vom 27.02.1963, BVerwGE 15, 306).

    Gibt es keine näheren Anhaltspunkte für eine prozentuale Verteilung, darf dies nach Kopfteilen geschehen (so auch OVG Lüneburg, Urteil vom 24.06.1996 a.a.O.).

  • SG Berlin, 02.08.2005 - S 63 AS 1311/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Arbeitslosengeld II - Verfassungsmäßigkeit

    Mit der Festlegung auf neunzig Prozent des Regelsatzes hat der Gesetzgeber lediglich die schon in der Rechtsprechung zum Sozialhilferecht entwickelte Konzeption des Mischregelsatzes übernommen, die immer dann zur Anwendung kommt, wenn nicht festgestellt werden kann, wer als Haushaltsvorstand anzusehen ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, FEVS 56, 190-192, OVG Lüneburg, FEVS 47, 407-412; FEVS 55, 501-508).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.1997 - 8 A 4279/95

    Sozialhilfe: Heranziehung zu einem Kostenbeitrag - zur Inanspruchnahme der

    Diese Aufwendungen sind durch die Entfernungspauschale nach § 3 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2a der Verordnung zu § 76 BSHG abgegolten, vgl. dazu auch OVG Lüneburg, Urteil vom 24. Juni 1996 - 4 L 3002/94 -, FEVS 47, 407 (411).
  • SG Dortmund, 24.07.2006 - S 32 (5,38) AS 89/05

    Gerichtliche Überprüfbarkeit von Regelsatzfestsetzungen der zu gewährenden

    Mit der Festlegung auf jeweils neunzig Prozent des Regelsatzes für erwachsene Haushaltsangehörige hat der Gesetzgeber lediglich die schon in der Rechtsprechung zum Sozialhilferecht entwickelte Konzeption des Mischregelsatzes übernommen, die immer dann zur Anwendung kommt, wenn nicht festgestellt werden kann, wer als Haushaltsvorstand anzusehen ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, FEVS 56, 190 - 192; OVG Lüneburg, FEVS 47, 407 - 412; FEVS 55, 501 - 508).
  • SG Berlin, 13.12.2005 - S 63 AS 3523/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Arbeitslosengeld II - Abschaffung der

    Mit der Festlegung auf jeweils neunzig Prozent des Regelsatzes für erwachsene Haushaltsangehörige hat der Gesetzgeber lediglich die schon in der Rechtsprechung zum Sozialhilferecht entwickelte Konzeption des Mischregelsatzes übernommen, die immer dann zur Anwendung kommt, wenn nicht festgestellt werden kann, wer als Haushaltsvorstand anzusehen ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, FEVS 56, 190-192, OVG Lüneburg, FEVS 47, 407-412; FEVS 55, 501-508).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.08.1999 - 1 M 68/99
    Eine solche Ersatzfunktion kommt aber einer Hilfe zum Lebensunterhalt zu, wenn sie dazu dient, eine Bedürftigkeit während einer aktiv betriebenen, dem Grunde nach förderungsfähigen Ausbildung auszugleichen (vgl. OVG Hamburg, Beschluß vom 07.11.1996 - Bs IV 337/96 - FEVS 47, 407 m.w.N. zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts).
  • SG Lüneburg, 17.09.2009 - S 22 SO 20/08

    Anspruch eines Schwerbehinderten auf Leistungen im Rahmen der Grundsicherung im

    Wenn sich dies nicht feststellen ließ, war der Mischregelsatz zu gewähren (vgl. Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes vom 24. Juni 1996 - 4 L 3002/94 -).
  • VG Stade, 12.03.2002 - 4 B 317/02

    Aids; Anordnungsanspruch; Anordnungsgrund; Ernährung; Haushaltsgemeinschaft;

  • OVG Niedersachsen, 17.10.1997 - 4 M 3705/97

    Berechnung der laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt; Gemeinschaft des § 11 Abs. 1

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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 24.06.1996 - 3 L 2690/96   

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https://dejure.org/1996,11164
OVG Niedersachsen, 24.06.1996 - 3 L 2690/96 (https://dejure.org/1996,11164)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.06.1996 - 3 L 2690/96 (https://dejure.org/1996,11164)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. Juni 1996 - 3 L 2690/96 (https://dejure.org/1996,11164)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NdsMBl 1997, 76 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 06.03.1989 - 3 L 19/89
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.06.1996 - 3 L 2690/96
    Sie teilt als eine dieser Verfügungsgewalt zugeordnete Verpflichtung deren Schicksal und trifft somit denjenigen, der gegenwärtig als Eigentümer für den ordnungsgemäßen Zustand des Grundstücks einzustehen hat (st. Rspr. d. Sen., vgl. z.B. Senatsbeschl. v. 18.10.1994 - 3 L 3434/93; Senatsurt. v. 28.8.1989 - 3 L 7/89; Senatsbeschl. v. 6.3.1989 - 3 L 19/89 - und v. 28.2.1989 - 3 L 3/89).
  • OVG Niedersachsen, 04.09.2018 - 10 LA 45/18

    Bestimmtheit; Forstwirtschaft; forstwirtschaftliche Regeln; Genehmigung;

    Dem weiteren Vortrag der Klägerin, dass ihr Rechtsvorgänger die Umwandlung vorgenommen habe, kommt bereits deshalb keine besondere Bedeutung zu, weil die Verpflichtung zur Wiederaufforstung an die (übertragbare) Verfügungsgewalt über das Grundstück gebunden ist und als eine dieser zugeordnete Verpflichtung denjenigen trifft, der gegenwärtig als Eigentümer für den ordnungsgemäßen Zustand des Grundstücks einzustehen hat (Niedersächsisches OVG, Urteil vom 24.06.1996 - 3 L 2690/96 -, juris Rn. 19, und Beschluss vom 06.03.1989 - 3 L 19/89 -, AgrarR 1991, 353; vgl. auch Möller, a.a.O., Rn. 45.4.12.6).
  • VG Stade, 15.05.2006 - 1 A 979/05

    Rechtmäßigkeit einer Wiederaufforstungsanordnung aufgrund nicht genehmigter

    Dies entspricht ständiger Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (vgl. Urteile vom 24.06.1996 - 3 L 2690/96 -, Nds. VBl. 1996, 292 = NOR 1997, 152).
  • VG Köln, 03.07.2012 - 14 K 7343/09

    Erteilung einer Genehmigung zur Waldumwandlung in eine andere Nutzungsart

    OVG Lüneburg, Urteil vom 24.06.1996 - 3 L 2690/96 -, juris, Rn. 19.
  • VG Frankfurt/Oder, 17.10.2023 - 5 L 210/23
    Daher kommt es nicht darauf an, ob die Antragsteller selbst oder ihr Rechtsvorgänger die Waldumwandlung vorgenommen haben; die Antragsteller, die vor Erlass des angefochtenen Widerrufsbescheides Eigentum an dem Grundstück erwarben, sind als Grundstückseigentümer aus der unanfechtbaren Waldumwandlungsgenehmigung berechtigt und verpflichtet gewesen (vgl. auch zu einer Wiederaufforstungsanordnung OVG Lüneburg, Urteil vom 24. Juni 1996 - 3 L 2690/96 -, Rn. 19, juris).
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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 18.06.1996 - 11 L 7836/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,8145
OVG Niedersachsen, 18.06.1996 - 11 L 7836/95 (https://dejure.org/1996,8145)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.06.1996 - 11 L 7836/95 (https://dejure.org/1996,8145)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. Juni 1996 - 11 L 7836/95 (https://dejure.org/1996,8145)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Hinweis zu den Links:
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NdsMBl 1997, 76 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OVG Niedersachsen, 29.06.1998 - 11 L 5510/97

    Gruppenverfolgung; Religiöse Verfolgung; Asyl; Syrisch-orthodoxe Christen

    Hierfür muß eine so große Vielzahl von Eingriffshandlungen in asylrechtlich geschützte Rechtsgüter festgestellt sein, daß sich daraus für jeden Gruppenangehörigen ohne weiteres die aktuelle Gefahr eigener Betroffenheit ableiten läßt (vgl. im einzelnen die in das Verfahren eingeführten Urt. d. Sen. v. 29.4.1997 - 11 L 4226/94 -, S. 7 f., u. Urt. v. 18.6.1996 - 11 L 7836/95 -, UA S. 7 ff.).

    bb) Allerdings geht der Senat für den Zeitraum ab ca. Frühjahr 1993 von einer mittelbaren Gruppenverfolgung der syrisch-orthodoxen Christen in ihrem angestammten Siedlungsgebiet im Südosten der Türkei, insbesondere im Tur Abdin aus (vgl. z.B. Urt. v. 17.6.1996 - 11 L 6154/93 - Urt. v. 18.6.1996 - 11 L 7836/95 - ebenso OVG NRW, Urt. v. 19.10.1995 - 2 A 10110/89 - Hess. VGH, Urt. v. 10.11.1997 - 12 UE 4483.96.A - VGH Bad.-Württ., Urt. v. 23.11.1995 - A 12 S 3571/94 - anderer Auffassung: OVG Rh.-Pf., Urt. v. 4.12.1995 - 10 A 11776/95.OVG -).

  • OVG Niedersachsen, 15.06.1999 - 11 L 3456/94

    Keine Gruppenverfolgung v. Chaldäern in der Stadt; Chaldäer; Christ; Existenz,

    Hierfür muss eine so große Vielzahl von Eingriffshandlungen in asylrechtlich geschützte Rechtsgüter festgestellt sein, dass sich daraus für jeden Gruppenangehörigen ohne weiteres die aktuelle Gefahr einer Betroffenheit ableiten lässt (vgl. im einzelnen die in das Verfahren eingeführten Urteile des Senats v. 29.4.1997 - 11 L 4226/94 -, S. 7 ff., u. v 18.6.1996 - 11 L 7836/95 -,S. 7 - 10).

    aa) Hinsichtlich der geschichtlichen Entwicklung der Lage der Christen verweist der Senat - um Wiederholungen zu vermeiden - insoweit auf das eingeführte Urteil vom 18. Juni 1996 - 11 L 7836/95 -, S. 14-18. Zu ergänzen ist im Hinblick auf die chaldäische Glaubensausrichtung lediglich noch , dass es innerhalb der syrisch-orthodoxen Kirche seit dem 4. oder 5. Jahrhundert zu Auseinandersetzungen kam.

    bb) Der Senat hat für den Zeitraum ab ca. Frühjahr 1993 eine mittelbare Gruppenverfolgung der (syrisch-orthodoxen) Christen im Südosten der Türkei, insbesondere im Tur Abdin, bejaht (vgl. z. B. Urt. v. 17.6.1996 - 11 L 6154/93.-; v. 18.6.1996 - 11 L 7836/95 - ebenso Hess. VGH, Urt. v. 23.3.1998 - 12 UE 2918/96.A - u. Urt. v. 10.11.1997 - 12 UE 4483/96.A - Bay.VGH, Urt. v. 25.9.1997 - 11 BA 95.36396 - OVG NW, Urt. v. 19.10.1995 - 2 A 10110/89 - ; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 23.11.1995 - A 12 S 3571/94 - a. A.: OVG Rh.-Pf., Urt. v. 4.12.1995 - 10 A 11776/95.OVG -).

  • OVG Niedersachsen, 15.06.1999 - 11 L 4170/94

    Chaldäische Christen in der Provinz Hakkari; örtlich; Asyl; Chaldäer; Christ;

    Hierfür muss eine so große Vielzahl von Eingriffshandlungen in asylrechtlich geschützte Rechtsgüter festgestellt sein, dass sich daraus für jeden Gruppenangehörigen ohne weiteres die aktuelle Gefahr einer Betroffenheit ableiten lässt (vgl. im einzelnen die in das Verfahren eingeführten Urteile des Senats vom 29.4.1997 - 11 L 4226/94 -, S. 7 ff., u. v. 18.6.1996 - 11 L 7836/95 - S. 7-10).

    aa) Hinsichtlich der geschichtlichen Entwicklung der Lage der Christen verweist der Senat - um Wiederholungen zu vermeiden - insoweit auf das angeführte Urteil vom 18. Juni 1996 - 11 L 7836/95 -, S. 14-18. Zu ergänzen ist im Hinblick auf die chaldäische Glaubensausrichtung lediglich noch, dass es innerhalb der syrisch-orthodoxen Kirche seit dem 4. Oder 5. Jahrhundert zu Auseinandersetzungen kam.

    bb) Allerdings geht der Senat für den Zeitraum ab etwa Frühjahr 1993 von einer mittelbaren Gruppenverfolgung der (syrisch-orthodoxen) Christen in ihrem angestammten Siedlungsgebiet im Südosten der Türkei, insbesondere im Tur Abdin, aus (vgl. z. B. Urt. v. 17.6.1996 - 11 L 6154/93 - v. 18.6.1996 - 11 L 7836/95 - ebenso Hess. VGH, Urt. v. 23.3.1998 - 12 UE 2918/96.A - u. Urt. v. 10.11.1997 - 12 UE 4483/96.A - Bay. VGH, Urt. v. 25.9.1997 - 11 BA 95.36396 - OVG NW, Urt. v. 19.10.1995 - 2 A 10110/89 - VGH Bad.-Württ., Urt. v. 23.11.1995 - A 12 S 3571/94 - a. A.: OVG Rh.-Pf., Urt. v. 4.12.1995 - 10 A 11776/95.OVG -).

  • OVG Niedersachsen, 21.06.2005 - 11 LB 256/02

    Asyl; Asylantragsteller; Asylbewerber; Christ; Christentum; Gruppenverfolgung;

    Zum geschichtlichen Hintergrund der Christen in der Türkei wird auf das Urteil des Senats vom 18. Juni 1996 - 11 L 7836/95 - verwiesen.

    Im Anschluss an die oben zitierte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat der Senat jene Verfolgung als sog. "örtlich begrenzte Gruppenverfolgung" eingestuft (vgl. Urt. v. 18.6.1996 - 11 L 7836/95 -, v. 29.6.1998 - 11 L 5510/97 - u. v. 28.8.1998 - 11 L 155/98 -).

  • OVG Niedersachsen, 28.08.1998 - 11 L 155/98

    Arabisch-orthodoxe Christen werden im Hatay/Türkei

    Hierfür muß eine so große Vielzahl von Eingriffshandlungen in asylrechtlich geschützte Rechtsgüter festgestellt sein, daß sich daraus für jeden Gruppenangehörigen ohne weiteres die aktuelle Gefahr eigener Betroffenheit ableiten läßt (vgl. im einzelnen die in das Verfahren eingeführten Urt. d. Sen. v. 29.4.1997 - 11 L 4226/94 -, S. 7 f., u. Urt. v. 18.6.1996 - 11 L 7836/95 -, UA S. 7 ff.).

    bb) Auf die von dem Senat für den Zeitraum ab ca. Frühjahr 1993 bejahte mittelbare Gruppenverfolgung der syrisch-orthodoxen Christen in ihrem angestammten Siedlungsgebiet im Südosten der Türkei, insbesondere im Tur Abdin (vgl. z.B. Urt. v. 17.6.1996 - 11 L 6154/93 - Urt. v. 18.6.1996 - 11 L 7836/95 - ebenso OVG NW, Urt. v. 19.10.1995 - 2 A 10110/89 - Hess. VGH, Urt. v. 10.11.1997 - 12 UE 4483.96.A - VGH Bad.-Württ., Urt. v. 23.11.1995 - A 12 S 3571/94 - a. A.: OVG Rh.-Pf., Urt. v. 4.12.1995 - 10 A 11776/95.OVG -), können sich die Kläger nicht als objektiven Nachfluchtgrund berufen.

  • OVG Niedersachsen, 18.06.1996 - 11 L 7675/95

    Asyl, syrisch-orthodoxe Christen in der Türkei; Asyl; Christ, syrisch-orthodox;

    Der Senat hat hierzu bezogen auf unmittelbar aus dem Südosten der Türkei stammende syrisch-orthodoxe Christen in seinem Urteil vom 18. Juni 1996 - 11 L 7836/95 - u. a. ausgeführt:.
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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 24.06.1996 - 3 L 4259/94   

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https://dejure.org/1996,10522
OVG Niedersachsen, 24.06.1996 - 3 L 4259/94 (https://dejure.org/1996,10522)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.06.1996 - 3 L 4259/94 (https://dejure.org/1996,10522)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.01.1992 - 10 C 10428/91

    Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung und Aufstellung eines Bebauungsplanes

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.06.1996 - 3 L 4259/94
    Die Grundwasserförderung aus bestehenden Förderungsanlagen kann zwar eine Veränderung der Gestalt von Grundflächen, die nicht nur durch topographische Gegebenheiten, sondern auch durch deren Bewuchs bestimmt und geprägt wird (vgl. OVG Koblenz, Urt. v. 22.1.1992, NuR 1992, 290, Blum/Agena/Franke, NNatSchG, Komm., Stand: Februar 1996, § 7 Rdnr. 5, m. w. N.; Louis, NNatSchG, Komm., Bd. 1, § 7 Rdnr. 1), zur Folge haben, weil die Grundwasserförderung zu einer Grundwasserabsenkung führen kann, die wiederum Auswirkungen auf die auf der Erdoberfläche anzutreffende Vegetation haben kann.
  • BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 70.80

    Voraussetzung für die isolierte Aufhebung der einer Genehmigung beigefügten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.06.1996 - 3 L 4259/94
    Die Anfechtungsklage ist auch begründet, weil die von der Klägerin beanstandete Nebenbestimmung rechtswidrig ist sowie die Klägerin in ihren Rechten verletzt und der eigentliche Bewilligungsbescheid ohne Änderung seines Inhalts sinnvoller- und rechtmäßigerweise bestehenbleiben kann (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 17.2.1984, NVwZ 1984, 366).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2007 - 11 A 3051/06

    Berufungen gegen den Braunkohlentagebau Garzweiler erfolglos

    vgl. hierzu Niedersächsisches OVG Urteil vom 24. Juni 1996 - 3 L 4259/94 -, Juris, Rn. 36 ff. des Langtextes = NuR 1997, 253.
  • KG, 20.11.2017 - 2 AR 44/17

    Zuständigkeitsbestimmung: Zuständigkeitsbegründung durch Rügeverzicht vor

    Der von dem Amtsgerichte Mitte hierfür herangezogene und mittlerweile mehr als 20 Jahre zurückliegende Verweisungsbeschluss des Landgerichts Berlin (Beschluss vom 17. September 1996 - 36 O 504/95, NJW-RR 1997, 378) ist auf einhellige Ablehnung gestoßen (vgl. etwa Thomas/Putzo/Hüßtege, a. a. O., § 39 Rn. 8; Zöller/Vollkommer, a. a. O., § 39 Rn. 11; Deubner, JuS 1997, 253).

    Ebenso wie der zitierte Verweisungsbeschluss verkennt das verweisende Amtsgericht Mitte, dass die gesetzlichen Beschränkungen der Prorogationsfreiheit in den §§ 38 ff. ZPO dem Schutz der Parteien und insbesondere der Verbraucher geschuldet sind (vgl. nur Zöller/Vollkommer, a. a. O., § 38 Rn. 4 f. m. w. N.), jedoch sicher nicht dazu dienen sollen, einem Gericht die Bearbeitung unliebsamer Verfahren zu ersparen (so zutreffend auch Deubner, JuS 1997, 253).

  • VG Oldenburg, 26.02.2014 - 5 A 5671/13

    Beweissicherung; Ermessen; Gewässerveränderung; Grundwasserabsenkung;

    Teilweise wurde in der Rechtsprechung jedenfalls die erweiterte Grundwasserförderung (aus bestehenden Anlagen) nicht als naturschutzrechtlicher Eingriff angesehen, da sie nur mittelbar über Grundwasserabsenkungen zu Auswirkungen auf die Erdoberfläche führe, selbst aber unmittelbar keine Veränderung der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen verursache (Nds. OVG, Urteil vom 24. Juni 1996 - 3 L 4259/94 - juris, Rdnr. 36; Czychowski/Reinhardt, a.a.O., Rdnr. 29; Reinhardt, NuR 2009, 517, 522).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.01.1998 - 8 S 1892/97

    Straßenbauvorhaben: Enteignung von Grundstücken - Seitenablage von Bodenaushub

    Ziel der Sachverhaltsermittlung in einem Planfeststellungsverfahren ist nicht eine Inventarisierung der Landschaft um ihrer selbst willen oder die Gewinnung wissenschaftlicher Forschungsergebnisse; vielmehr geht es um verwertbare und aussagekräftige Erkenntnisse zur Beurteilung des konkreten Planungsfalls (vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 21.2.1997 - 4 B 177.96 -, NuR 1997, 253).
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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 20.06.1996 - 10 L 2572/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,8699
OVG Niedersachsen, 20.06.1996 - 10 L 2572/94 (https://dejure.org/1996,8699)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.06.1996 - 10 L 2572/94 (https://dejure.org/1996,8699)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. Juni 1996 - 10 L 2572/94 (https://dejure.org/1996,8699)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    Art. 57 Abs. 1 Verf ND; Art. 28 Abs. 2 GG; § 26 S. 1 FinAusglG ND
    Gemeindefinanzausgleich; Wohnbevölkerung; Begriff; Begriffsbestimmung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gemeindefinanzausgleich; Wohnbevölkerung; Begriff; Begriffsbestimmung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 226
  • DÖV 1997, 84
  • NdsMBl 1997, 76 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • StGH Niedersachsen, 15.08.1995 - StGH 2/93

    Kommunaler Finanzausgleich; Statthaftigkeit von Kommunalverfassungsbeschwerden;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.06.1996 - 10 L 2572/94
    Wesentlicher Bestandteil der Selbstverwaltungsgarantie aus Art. 57 Abs. 1 NV, Abs. 2 GG ist die Finanzhoheit der Gemeinden (Nds. StGH, Beschl. vom 15.8.1995, DVBl. 1995, 1175).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.07.1986 - 1 S 232/86

    Keine Klage einer Gemeinde gegen melderechtliche Feststellung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.06.1996 - 10 L 2572/94
    Zwar kann durch eine Veränderung des Begriffsinhalts des § 26 Satz 1 FAG die Finanzkraft einer Gemeinde geschwächt werden (vgl. hierzu VGH Mannheim, Urt. vom 21.7.1986, NVwZ 1987, 512, 513).
  • BVerwG, 15.10.1991 - 1 C 24.90

    Melderechtliche Qualifikation - Hauptwohnung - Gesetzliche Regelungsvermutung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.06.1996 - 10 L 2572/94
    Durch die Anknüpfung an § 12 Melderechtsrahmengesetz (MRRG) vom 16. August 1980 (BGBl. I S. 1429) und damit zugleich an § 8 Nds. Meldegesetz (NMG) vom 2. Juli 1985 (Nds. GVBl. S. 192) i. d. F. des Gesetzes vom 15. Mai 1986 (Nds. GVBl. S. 149), die den objektiven Hauptwohnungsbegriff in das Meldewesen eingeführt haben (vgl. hierzu Medert/Süßmuth, Melderechtsrahmengesetz, 1986, § 12 Rdnrn. 2, 6 sowie Belz, Probleme des neuen Melderechts, BWVPr 1983, 254, 255 u. Montag, Die Melderechtsreform und der Hauptwohnungsbegriff: Fortschritt oder Rückschritt? NVwZ 1994, 142), kommt es für die Feststellung der Einwohnerzahl allein auf den Begriff der Hauptwohnung an (vgl. hierzu im einzelnen Nds. OVG, Urt. vom 20.1.1993 - 13 L 8092/91).
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.10.1999 - 2 L 80/98

    Schlüsselzuweisungen im Finanzausgleich; Korrigierbarkeit der Einwohnerzahl;

    Straßenlänge]; VGH Mannheim, Urt. v. 13. Juni 1989, 10 S 138/89, Juris; vgl. auch OVG Lüneburg, Urt. v. 20. Juni 1996, 10 L 2572/94, NVwZ-RR 1997, 226/227).
  • OLG Schleswig, 29.10.1999 - 2 L 80/98
    Abgesehen davon, dass weder die "Neuartigkeit" noch die "Ausgefallenheit" einer Fragestellung besondere rechtliche Schwierigkeiten indiziert, ist - über die bereits genannten Gründe (auch zu oben 1) hinaus - darauf zu verweisen, dass zu den aufgeworfenen Fragestellungen - zu vergleichbaren Vorschriften in anderen Bundesländern - bereits Rechtsprechung vorliegt (VGH München, Urt. v. 23. Juni 1994, 4 B 92.3531, BayVBl. 1995, 82 f. = VGHE n.F. 47, 7 f.; vgl. auch VGH München, Urt. v. 23. Februar 1994, 4 B 93.1647, BayVBl. 1994, 469 [zur ähnlichen Problematik der Divergenz zwischen der Straßenlänge lt. Bestandsverzeichnis und der tats. Straßenlänge]; VGH Mannheim, Urt. v. 13. Juni 1989, 10 S 138/89, Juris; vgl. auch OVG Lüneburg, Urt. v. 20. Juni 1996, 10 L 2572/94 , NVwZ-RR 1997, 226/227).
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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 30.04.1996 - 9 L 1380/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,7183
OVG Niedersachsen, 30.04.1996 - 9 L 1380/93 (https://dejure.org/1996,7183)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30.04.1996 - 9 L 1380/93 (https://dejure.org/1996,7183)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30. April 1996 - 9 L 1380/93 (https://dejure.org/1996,7183)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 6 Abs. 1 S. 1 KAG ND; § 6 Abs. 5 S. 1 KAG ND
    Straßenausbau; Ausbaubeitrag; Beitragsmaßstab; Vorteil; Bemessung des Vorteils; Einschätzungsprärogative

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Straßenausbau; Ausbaubeitrag; Beitragsmaßstab; Vorteil; Bemessung des Vorteils; Einschätzungsprärogative

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NdsMBl 1997, 76 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Niedersachsen, 16.08.1994 - 9 M 3039/94

    Straßenbaubeitrag; Beitragspflicht; Verbesserung; Straßenentwässerung; Gemeinde;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.04.1996 - 9 L 1380/93
    Es ist rechtlich nicht zu bemängeln, daß 50 Prozent der Kosten für die Herstellung des Regenwasserkanals, der auch das Niederschlagswasser von den anliegenden Grundstücken abführt, in die Abrechnung einbezogen worden ist (Beschl. d. Senats vom 16. August 1994 - 9 M 3039/94 -).
  • OVG Niedersachsen, 08.03.1996 - 9 M 7369/95

    Straßenausbaubeitragssatzung; Beitragsmaßstab; Tiefenbegrenzungsregelung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.04.1996 - 9 L 1380/93
    Nach dem Grundsatz, daß die Gültigkeit einer Verteilungsregelung im Straßenausbaubeitragsrecht regional teilbar ist (vgl. dazu Urt. d. Senats vom 25. Oktober 1978 - IX OVG A 68/77 -, OVGE 34, 463 (464 f.); Driehaus, Kommunalabgabenrecht, KAG NW § 8 Rdnr. 442 m. w. Nachw.) ist es nicht erforderlich, daß die Straßenausbaubeitragssatzung einen für das gesamte Gemeindegebiet geltenden Beitragsmaßstab enthält, es genügt, ist aber auch geboten, daß der Satzunggeber einen Beitragsmaßstab vorsieht, der für das betreffende Abrechnungsgebiet eine vorteilsgerechte Verteilung des beitragsfähigen Aufwandes ermöglicht (Beschluß des Senats vom 8. März 1996 - 9 M 7369/95 - s. NST-N 11/96. S. 272).
  • OVG Niedersachsen, 24.01.2024 - 9 LC 85/18

    Anbaustraße; Außenbereich; Außenbereichsstraße; Bebauungsplan; Beleuchtung;

    Soweit sich das Verwaltungsgericht zur Begründung seiner anderslautenden Entscheidung auf das Senatsurteil vom 30. April 1996 (- 9 L 1380/93 - juris) und den Senatsbeschluss vom 12. Januar 2006 (- 9 ME 245/05 - juris) gestützt hat, sind diese Entscheidungen, die zu Einzelfällen des Straßenausbaubeitragsrecht ergangen sind, auf den vorliegenden Fall nicht unmittelbar übertragbar.

    In dem Urteil vom 30. April 1996 (a. a. O.) hat es der Senat in dem konkreten Einzelfall als rechtmäßig angesehen, bei außergewöhnlich tiefen und bereits über andere Straßen erreichbaren Außenbereichsgrundstücken nur der ausgebauten Straße naheliegende Teilflächen dieser Grundstücke als durch die ausgebaute Straße bevorteilt einzuschätzen.

  • OVG Thüringen, 30.06.2003 - 4 EO 206/96

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge; Vorverteilung; Anliegerstraße; Straßentyp;

    Denn weder hat der Antragsteller im Beschwerdeverfahren substantiierte Einwände gegen diese Verteilungsregelung erhoben noch ist diese Regelung nach dem in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes anzulegenden Prüfungsmaßstab im Falle des hier ausgebauten, nur einseitig anbaubaren Teils des Stumpfenburgweges als offensichtlich nicht sachgerecht zu beanstanden (zur grundsätzlichen Zulässigkeit entsprechender Frontlängenmaßstäbe insbesondere bei einseitig anbaubaren Straßen: OVG Lüneburg, Urteil vom 25.03.1981 - 9 A 87/80 - KStZ 1981, 137 und Urteil vom 30.04.1996 - 9 L 1380/93 - zitiert nach Juris; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 5. Auflage 1999, Rn. 37 ff. zu § 35; zu Zweifeln an der rechtlichen Zulässigkeit: OVG Mecklbg.-Vorp., Urteil vom 12.11.1999 - 1 M 103/99 - NVwZ-RR 2000, 822 unter Hinweis auf OVG Schleswig- Holst., Beschluss vom 28.07.1999 - 2 M 31/98 -).
  • OVG Niedersachsen, 12.01.2006 - 9 ME 245/05

    Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag für die im Außenbereich verlaufende

    So hat der Senat es bereits als rechtmäßig angesehen, bei außergewöhnlich tiefen und bereits über andere Straßen erreichbaren Außenbereichsgrundstücken nur der ausgebauten Straße naheliegende Teilflächen dieser Grundstücke als durch die ausgebaute Straße bevorteilt einzuschätzen (Urt. v. 30.4.1996 - 9 L 1380/93 - NdsMBl 1997, 76 [nur Leitsätze]).
  • OVG Niedersachsen, 19.01.1999 - 9 M 3626/98

    Tiefenbegrenzungsregelung für Innenbereichsgrundstück im Kanalbaubeitragsrecht;

    "Der erkennende Senat hat in seiner jüngeren Rechtsprechung (vgl. Beschl. v. 25.7.1995, 9 M 2457/95; Beschl. v. 8.3.1996, 9 M 7369/95; Urt. v. 30.4.1996, 9 L 1379/93 und 9 L 1380/93) wiederholt darauf hingewiesen, daß derartige Verteilungsregelungen möglicherweise eine dem Vorteilsprinzip des § 6 Abs. 1 Satz 1, Abs. 5 Satz 1 NKAG hinreichend Rechnung tragende Aufwandsverteilung nicht gewährleisten.
  • OVG Sachsen, 01.10.2014 - 5 A 297/13

    Ausbaubeitrag, Bauprogramm, Eventualposition, Bestimmtheit, Frontmetermaßstab

    Bei der Prüfung, ob der Frontmetermaßstab zu einer vorteilsgerechten Verteilung führt, ist nach dem straßenausbaubeitragsrechtlichen Grundsatz der regionalen Teilbarkeit das jeweilige Abrechnungsgebiet in den Blick zu nehmen und zu prüfen, ob ein Abstellen auf die Frontlängen im Abrechnungsgebiet zu einer vorteilsgerechten Aufwandsverteilung führt (vgl. für das entsprechende Landesrecht OVG LSA, Beschl. v. 13. Juni 20012 - 4 L 162/10 -, juris Rn. 4; NdsOVG, Beschl. v. 11. September 2003 - 9 ME 120/03 -, juris Rn. 8; Urt. v. 30. April 1996 - 9 L 1380/93 -, juris Rn. 24; sowie Driehaus a. a. O., § 8 Rn. 480a; enger OVG Sch.-H., Urt. v. 11. Februar 1998 - 2 L 136/96 -, juris Rn. 24 ff., das einen gleichen Grundstückszuschnitt fordert; a. A. OVG MV, Beschl. v. 12. November 1999 - 2 M 31/98 -, juris Rn. 8 f., das den Maßstab generell für ungeeignet erachtet).
  • OVG Niedersachsen, 22.01.1997 - 9 L 6290/95

    Straßenausbau; Heranziehung von Grundstücken; Differenzierung nach

    Der erkennende Senat hat in seiner jüngeren Rechtsprechung (vgl. Beschl. v. 25.7.1995, 9 M 2457/95, Beschl. v. 8.3.1996, 9 M 7369/95, Urt. v. 30.4.1996, 9 L 1379/93 und 9 L 1380/93) wiederholt darauf hingewiesen, daß derartige Verteilungsregelungen möglicherweise eine dem Vorteilsprinzip des § 6 Abs. 1 Satz 1, Abs. 5 Satz 1 NKAG hinreichend Rechnung tragende Aufwandsverteilung nicht gewährleisten.
  • VG Dessau, 03.06.2004 - 2 A 105/02
    Der Verteilungsmaßstab in §§ 5 und 6 StrAB widerspricht dem Grundsatz der Beitragsgerechtigkeit, weil er für das Abrechnungsgebiet der streitbefangenen Ausbaumaßnahme, auf das nach dem Grundsatz der regionalen Teilbarkeit abzustellen ist (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 30. April 1996 - 9 L 1380/93 - vgl. hierzu auch Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 6. Aufl. 2001, § 36 RdNr. 10ff.), zu einer nicht vorteilsgerechten Aufwandsverteilung führt.
  • VG Gera, 07.10.2002 - 4 E 643/02

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge; Straßenausbau; Beiträge; Anlagenbegriff;

    Eine solche generalisierende Betrachtungsweise führt nicht zu einem Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz oder das Verhältnismäßigkeitsprinzip (OVG Lüneburg, Urteil vom 30. April 1996 - 9 L 1380/93 - juris; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, § 36 Rn. 2, 2001).
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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 22.05.1996 - 9 L 1692/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,15171
OVG Niedersachsen, 22.05.1996 - 9 L 1692/96 (https://dejure.org/1996,15171)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22.05.1996 - 9 L 1692/96 (https://dejure.org/1996,15171)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22. Mai 1996 - 9 L 1692/96 (https://dejure.org/1996,15171)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NdsMBl 1997, 76 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2001 - 5 A 4126/97
    vgl. zur Verneinung der Gruppenverfolgung von Moslems aus dem Sandzak: OVG NRW, Beschlüsse vom 20. September 2000 - 5 A 3583/00.A -, 11. August 2000 - 5 A 3882/00.A -, 11. Februar 2000 - 5 A 2648/95.A - und 6. Juni 2000 - 5 A 2256/96.A -, vom 30. September 1998 - 5 A 3829/97.A - OVG Lüneburg, Urteil vom 22. Mai 1996 - 9 L 1692/96 -, Beschluss vom 27. März 2000 - 13 L 2412/95 - BayVGH, Urteil vom 15. Februar 1996 - 24 BA 94.34878 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 8. November 1994 - A 14 S 1655/94 - Urteil vom 13. Dezember 1994 - A 14 S 731/94 -.
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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 03.05.1996 - 1 L 7095/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,13385
OVG Niedersachsen, 03.05.1996 - 1 L 7095/95 (https://dejure.org/1996,13385)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 03.05.1996 - 1 L 7095/95 (https://dejure.org/1996,13385)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 03. Mai 1996 - 1 L 7095/95 (https://dejure.org/1996,13385)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    Art. 16a Abs. 1 GG; § 51 Abs. 1 AuslG; § 53 AuslG; § 53 Abs. 4 AuslG; § 53 Abs. 6 S. 1 AuslG; Art. 3 MRK
    Politische Verfolgung; Staatliche Gewalt; Gebietsgewalt; Zaire; Mobutu; Allgemeine Folgen von Bürgerkriegen; Exilpolitische Betätigung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Politische Verfolgung; Staatliche Gewalt; Gebietsgewalt; Zaire; Mobutu; Allgemeine Folgen von Bürgerkriegen; Exilpolitische Betätigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NdsMBl 1997, 76 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Niedersachsen, 27.11.1996 - 1 L 3227/95

    Politische Verfolgung; Zaire; Staatliche Gebietsgewalt; Mobutu; Vortrag des

    In Zaire besteht weiterhin - noch - eine effektive, von Staatspräsident Mobutu ausgehende effektive Gebietsgewalt (Fortschreibung von OVG Lüneburg, Urteil vom 03.05.1996 - 1 L 7095/95).

    Die im Zulassungsbeschluß vom 15. Mai 1995 als klärungsbedürftig angesprochene Frage des Fortbestehens einer effektiven Staatsgewalt in Zaire hat der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 3. Mai 1996 - 1 L 7095/95 dahingehend geklärt, daß in Zaire derzeit - noch - eine effektive, von Staatspräsident Mobutu ausgeübte staatliche Gebietsgewalt besteht.

    Die vom Kläger weiterhin angeführte Mitgliedschaft in der UDPS wirft keine im Zusammenhang mit § 53 AuslG interessierenden, weiteren Fragestellungen auf, die nicht bereits vom Senat in seinem Urteil vom 3. Mai 1996 - 1 L 7095/95 angesprochen worden sind.

  • OVG Niedersachsen, 15.05.1997 - 1 L 7460/94

    Politische Verfolgung; Verfolgungswahrscheinlichkeit; Algerien; Angehörige der

    Das trifft bei allgemeinen Folgen von Naturkatastrophen, Bürgerkriegen oder anderen bewaffneten Konflikten (so BVerwG, Urt. v. 17.10.1995 - 9 C 15.95 -, NVwZ 1996, 476 (477)) bzw. inneren Unruhen, Hungersnöten, rechtsstaatswidrigen Verhältnissen oder ganz allgemein ungesicherten, ja chaotischen politischen und wirtschaftlichen Verhältnissen (so Hailbronner, a.a.O., § 53 AuslG Rn. 47) gerade nicht zu (vgl. auch Urt. des Senats v. 03.05.1996 - 1 L 7095/95 (Zaire)).
  • OVG Niedersachsen, 03.05.1996 - 1 L 5833/95

    Politische Verfolgung; Beachtliche Wahrscheinlichkeit; Angola; Tätigkeit für die

    Diese Bestimmung schützt aber ebenso wie das Asylrecht nicht vor den allgemeinen Folgen von Naturkatastrophen, Bürgerkriegen und anderen bewaffneten Konflikten (BVerwG, Urt. v. 17.10.1995 - 9 C 15.95 -, a.a.O.; Senatsurt. v. 3.5.1996 - 1 L 7095/95 -).
  • OVG Niedersachsen, 10.04.1997 - 1 L 1769/97

    Ablehnung eines Beweisantrags;; Beweisantrag; Festellungen, tatsächliche; Gehör,

    Das Verwaltungsgericht hat auch nicht deshalb gegen den Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs verstoßen, weil en das Urteil des Senats vom 3. Mai 1996 - 1 L 7095/95 nicht in das Verfahren eingeführt hat.
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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 24.06.1996 - 3 L 2508/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,16961
OVG Niedersachsen, 24.06.1996 - 3 L 2508/96 (https://dejure.org/1996,16961)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.06.1996 - 3 L 2508/96 (https://dejure.org/1996,16961)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. Juni 1996 - 3 L 2508/96 (https://dejure.org/1996,16961)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 53 Abs. 4 AuslG; Art. 3 MRK
    Sierra Leone; Staatliche Gebietsgewalt; Unmenschliche Behandlung; Asylantragstellung in Deutschland

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sierra Leone; Staatliche Gebietsgewalt; Unmenschliche Behandlung; Asylantragstellung in Deutschland

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NdsMBl 1997, 76 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • OVG Niedersachsen, 12.09.1996 - 3 L 3216/96

    Politische Verfolgung; Staatliche Gewalt; Sierra Leone; Abschiebungshindernis;

    Es bestehen keine ernsthaften Gründe für die Annahme, daß sierraleonischen Staatsangehörigen, die in ihr Heimatland abgeschoben werden, gegenwärtig und in absehbarer Zukunft wegen der Stellung eines Asylantrages in der Bundesrepublik Deutschland eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK droht (Bestätigung und Fortführung der bisherigen Rechtsprechung, vgl. Senatsurt. v. 24.6.1996 - 3 L 2508/96 -).

    Diese Situation hat zur Folge, daß sierraleonische Staatsangehörige, die in ihr Heimatland abgeschoben werden sollen, nur dann Abschiebungsschutz gemäß § 53 Abs. 4 AuslG iVm Art. 3 EMRK beanspruchen können, wenn ernsthafte Gründe für die Annahme bestehen, daß ihnen in den Landesteilen, in denen die Regierung gegenwärtig die effektive Gebietsgewalt ausübt, insbesondere im Großraum Freetown, eine von der Regierung ausgehende oder von ihr zu verantwortende, vorsätzliche und gerade auf den Abgeschobenen gerichtete unmenschliche oder erniedrigende Behandlung droht (vgl. Senatsurt. v. 24.6.1996 - 3 L 2508/96 -).

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