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   OVG Niedersachsen, 31.10.2000 - 1 M 3407/00   

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OVG Niedersachsen, 31.10.2000 - 1 M 3407/00 (https://dejure.org/2000,6399)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 31.10.2000 - 1 M 3407/00 (https://dejure.org/2000,6399)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 31. Oktober 2000 - 1 M 3407/00 (https://dejure.org/2000,6399)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Klage einer Nachbargemeinde gegen Einkaufszentrum

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs 6 BauGB; § 2 Abs 2 BauGB; § 11 Abs 3 S 2 BauNVO
    Baugenehmigung; Einkaufszentrum; Gemeinde; großflächiger Einzelhandelsbetrieb; interkommunales Abstimmungsgebot; Kommune; Nachbargemeinde; zwischengemeindliches Abstimmungsgebot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NdsRpfl 2001, 277
  • ZfBR 2001, 501 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.01.1999 - 8 B 12650/98

    Baugenehmigung für den Neubau eines Fabrik-Verkaufs-Zentrums für Markenartikel

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.10.2000 - 1 M 3407/00
    Damit erledigt sich der Hinweis des Oberverwaltungsgerichts Koblenz (Beschl. v. 8.1.1999 - 8 B 12650/98 -, NVwZ 1999, 435), bei der Beurteilung der Frage, ob das streitige Vorhaben negative städtebauliche Auswirkungen auf die Nachbargemeinde habe, komme der Überschreitung raumordnerischer Kompetenzen indizielle Bedeutung zu.

    I S 150/92">LKV 1993, 97; OVG Koblenz, Beschl. v. 8.1.1999 - 8 B 12650/98 -, NVwZ 1999, 435; a.A. wohl OVG Münster, Beschl. v. 9.2.1988 - 11 B 2505/87 -, NVwZ-RR 1988, 11, 12).

    Der Senat kann unentschieden lassen, ob der Bebauungsplan der Beigeladenen zu 2) Nr. 145 schon wegen des vom Verwaltungsgericht mit beachtlichen Erwägungen begründeten Abwägungsdefizits nichtig/unwirksam ist; es spricht einiges für die Annahme, die Beigeladene zu 2) hätte die möglichen Auswirkungen auf das unmittelbar angrenzende Gebiet der Antragstellerin (im Sinne der Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 9.11.1979 - 4 N 1.78 und 4 N 2 bis 4.79 -, BVerwGE 59, 87, 101) "sehen" und den Fragen, die sich im Hinblick auf § 2 Abs. 2 BauGB stellen, - etwa durch Einholung eigener gutachtlicher Äußerungen - nachgehen müssen (vgl. dazu etwa auch OVG Koblenz, Beschl. v. 8.1.1999 - 8 B 12650/98 -, NVwZ 1999, 435).

    OVG, Beschl. v. 23.4.1997 - 1 EO 248/97 -, DÖV 1997, 791 = UPR 1997, 376: etwa 30 v.H.; OVG Greifswald, Beschl. v. 30.6.1999 - 3 M 144/98 -, NVwZ-RR 2000, 559, 561: 10 bis 30 v.H. {Faustformel}; OVG Koblenz, Beschl. v. 8.1.1999 - 8 B 12650/98 -, NVwZ 1999, 435: wohl 10 bis 20 v.H., allerdings möglicherweise zu differenzieren nach Innenstadthandel insgesamt oder bestimmten Branchen).

    Folgendes kommt selbständig tragend hinzu: Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 15.12.1989 - 4 C 36.86 -, BVerwGE 84, 209 = NVwZ 1990, 464 = BRS 50 Nr. 193; vgl. auch OVG Koblenz, Beschl. v. 8.1.1999 - 8 B 12650/98 -, NVwZ 1999, 435) ist bei der nach §§ 2 Abs. 2, 1 Abs. 6 BauGB gebotenen Abwägungsentscheidung auch zu berücksichtigen, ob es der Nachbargemeinde zugemutet werden kann und möglich ist, die im Zusammenhang mit dem angegriffenen Vorhaben befürchteten/erwarteten Beeinträchtigungen durch eigene Planungen zumindest zum Teil, nämlich so weit wieder auszugleichen, dass unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art nicht eintreten.

  • OVG Thüringen, 23.04.1997 - 1 EO 241/97

    Zur Reichweite des interkommunalen Abstimmungsgebots des § 2 Abs. 2 BauGB bei der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.10.2000 - 1 M 3407/00
    Drittens schließlich dürfte die Ausweisung als Mittelzentrum der Antragstellerin nicht als eigenes, rügefähiges und Abwehrrechte begründendes Recht zugewiesen worden sein (vgl. Thür. OVG, Beschl. v. 23.4.1997 - 1 EO 241/97 -, UPR 1998, 376 = DÖV 1997, 791; Säch. OVG, Beschl. v. 26.8.1992 - I S 150/92 -, …

    Der Senat zieht dieses von mehreren Gerichten (vgl. z.B. OVG Münster, Beschl. v. 31.1.2000 - 10 B 959/99 -, NWVBl. 2000, 314, 315; OVG Greifswald, Beschl. v. 30.6.1999 - 3 M 144/98 -, NVwZ-RR 2000, 559, 560; Thür. OVG, Beschl. v. 23.4.1997 - 1 EO 241/97 -, UPR 1997, 376 = DÖV 1997, 791) geteilte Ergebnis jedenfalls im Zulassungsbeschluss nicht in Zweifel, wenngleich "schlagende Gründe" hierfür nicht genannt werden.

    Es mag zwar sein, dass - wie das Verwaltungsgericht ausführt - jedenfalls hier die Vermutungsregel des § 11 Abs. 3 Satz 2 BauNVO das Erfordernis nach eingehender Untersuchung der befürchteten städtebaulichen Auswirkung begründet, welche das angegriffene Vorhaben auf das Gefüge der Antragstellerin haben kann (zurückhaltend insoweit allerdings Thür. OVG, Beschl. v. 23.4.1997 - 1 EO 241/97 -, DÖV 1997, 791 = UPR 1997, 376: grundsätzlich ohne Aussagekraft, es sei denn, der Standort befinde sich in unmittelbarer Nähe zur Nachbargemeinde und sei nach Lage und Sortiment darauf ausgerichtet, den für den kommerziellen Erfolg erforderlichen Einzugsbereich auf dem Gebiet dieser Gemeinde zu finden; ähnlich wohl OVG Greifswald, Beschl. v. 30.6.1999 - 3 M 144/98 -, NVwZ-RR 2000, 559, 561).

    OVG, Beschl. v. 23.4.1997 - 1 EO 248/97 -, DÖV 1997, 791 = UPR 1997, 376: etwa 30 v.H.; OVG Greifswald, Beschl. v. 30.6.1999 - 3 M 144/98 -, NVwZ-RR 2000, 559, 561: 10 bis 30 v.H. {Faustformel}; OVG Koblenz, Beschl. v. 8.1.1999 - 8 B 12650/98 -, NVwZ 1999, 435: wohl 10 bis 20 v.H., allerdings möglicherweise zu differenzieren nach Innenstadthandel insgesamt oder bestimmten Branchen).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.06.1999 - 3 M 144/98

    Factory Outlet Center, Einkaufszentrum, Drittschutz, Nachbargemeinde

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.10.2000 - 1 M 3407/00
    Der Senat zieht dieses von mehreren Gerichten (vgl. z.B. OVG Münster, Beschl. v. 31.1.2000 - 10 B 959/99 -, NWVBl. 2000, 314, 315; OVG Greifswald, Beschl. v. 30.6.1999 - 3 M 144/98 -, NVwZ-RR 2000, 559, 560; Thür. OVG, Beschl. v. 23.4.1997 - 1 EO 241/97 -, UPR 1997, 376 = DÖV 1997, 791) geteilte Ergebnis jedenfalls im Zulassungsbeschluss nicht in Zweifel, wenngleich "schlagende Gründe" hierfür nicht genannt werden.

    Es mag zwar sein, dass - wie das Verwaltungsgericht ausführt - jedenfalls hier die Vermutungsregel des § 11 Abs. 3 Satz 2 BauNVO das Erfordernis nach eingehender Untersuchung der befürchteten städtebaulichen Auswirkung begründet, welche das angegriffene Vorhaben auf das Gefüge der Antragstellerin haben kann (zurückhaltend insoweit allerdings Thür. OVG, Beschl. v. 23.4.1997 - 1 EO 241/97 -, DÖV 1997, 791 = UPR 1997, 376: grundsätzlich ohne Aussagekraft, es sei denn, der Standort befinde sich in unmittelbarer Nähe zur Nachbargemeinde und sei nach Lage und Sortiment darauf ausgerichtet, den für den kommerziellen Erfolg erforderlichen Einzugsbereich auf dem Gebiet dieser Gemeinde zu finden; ähnlich wohl OVG Greifswald, Beschl. v. 30.6.1999 - 3 M 144/98 -, NVwZ-RR 2000, 559, 561).

    OVG, Beschl. v. 23.4.1997 - 1 EO 248/97 -, DÖV 1997, 791 = UPR 1997, 376: etwa 30 v.H.; OVG Greifswald, Beschl. v. 30.6.1999 - 3 M 144/98 -, NVwZ-RR 2000, 559, 561: 10 bis 30 v.H. {Faustformel}; OVG Koblenz, Beschl. v. 8.1.1999 - 8 B 12650/98 -, NVwZ 1999, 435: wohl 10 bis 20 v.H., allerdings möglicherweise zu differenzieren nach Innenstadthandel insgesamt oder bestimmten Branchen).

  • BVerwG, 15.12.1989 - 4 C 36.86

    Interkommunales Abstimmungsgebot bei einem Schlachthofvorhaben im Grenzgebiet

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.10.2000 - 1 M 3407/00
    Es trifft zwar zu, dass ein solcher Mangel nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 15.12.1989 - 4 C 36.86 -, BVerwGE 84, 209 = BRS 50 Nr. 193, und v. 11.2.1993 - 4 C 15.92 -, NVwZ 1994, 285 = DVBl. 1993, 658) einen Vorhaben-/Genehmigungsabwehranspruch der Antragstellerin begründen kann, wenn/weil die Beigeladene zu 2) für die Zulassung des Vorhabens "die Weichen gestellt" hat, das heißt das Vorhaben (auch) in planender Verantwortung der Beigeladenen zu 2) zugelassen worden ist.

    Folgendes kommt selbständig tragend hinzu: Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 15.12.1989 - 4 C 36.86 -, BVerwGE 84, 209 = NVwZ 1990, 464 = BRS 50 Nr. 193; vgl. auch OVG Koblenz, Beschl. v. 8.1.1999 - 8 B 12650/98 -, NVwZ 1999, 435) ist bei der nach §§ 2 Abs. 2, 1 Abs. 6 BauGB gebotenen Abwägungsentscheidung auch zu berücksichtigen, ob es der Nachbargemeinde zugemutet werden kann und möglich ist, die im Zusammenhang mit dem angegriffenen Vorhaben befürchteten/erwarteten Beeinträchtigungen durch eigene Planungen zumindest zum Teil, nämlich so weit wieder auszugleichen, dass unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art nicht eintreten.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2000 - 10 B 959/99

    Interkommunales Abstimmungsgebot bei Großkino

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.10.2000 - 1 M 3407/00
    Der Senat zieht dieses von mehreren Gerichten (vgl. z.B. OVG Münster, Beschl. v. 31.1.2000 - 10 B 959/99 -, NWVBl. 2000, 314, 315; OVG Greifswald, Beschl. v. 30.6.1999 - 3 M 144/98 -, NVwZ-RR 2000, 559, 560; Thür. OVG, Beschl. v. 23.4.1997 - 1 EO 241/97 -, UPR 1997, 376 = DÖV 1997, 791) geteilte Ergebnis jedenfalls im Zulassungsbeschluss nicht in Zweifel, wenngleich "schlagende Gründe" hierfür nicht genannt werden.

    Daneben mögen beispielsweise Gesichtspunkte des Verkehrs (Zwingt das angegriffene Vorhaben die Nachbargemeinde dazu, ihre Verkehrswege in einer bestimmten Weise herzurichten?; vgl. z.B. Thür. OVG, Beschl. v. 23.4.1997, a.a.O.; OVG Münster, Beschl. v. 31.1.2000 - 10 B 959/99 -, NWVBl. 2000, 314, 315) oder auch Gesichtspunkte des Vertrauensschutzes eine Rolle spielen können (Hat die Nachbargemeinde sich in berechtigtem Vertrauen auf bestimmtes planerisches Verhalten der anderen Gemeinde eingerichtet und/oder wird durch das angegriffene Vorhaben die letzte/eine der letzten Planungsmöglichkeiten der Nachbargemeinde zumindest erheblich erschwert oder gar zunichte gemacht?).

  • OVG Niedersachsen, 30.03.2000 - 1 K 2491/98

    Bekanntmachung; Einzelhandelsgroßprojekt; Flächennutzungsplan; Genehmigung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.10.2000 - 1 M 3407/00
    Dementsprechend können die Ausführungen des Senates vom 30. März 2000 (- 1 K 2491/98 -, NST-N 2000, 193, 195) weiterhin Geltung beanspruchen.

    § 2 Abs. 2 BauGB verschont die Nachbargemeinden untereinander - wie der Senat in dem oben zitierten Urteil vom 30. März 2000 (a.a.O.) ausgeführt hat - nicht vor jedweder Konkurrenz.

  • OVG Niedersachsen, 31.07.1998 - 1 L 2696/98

    Ernstliche Zweifel; Richtigkeit eines Urteils; Erfolgswahrscheinlichkeit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.10.2000 - 1 M 3407/00
    Das ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. Beschl. v. 31.7.1998 - 1 L 2696/98 -, NVwZ 1999, 431) dann der Fall, wenn für das vom Zulassungsantragsteller favorisierte Entscheidungsergebnis - auf dieses und nicht auf einzelne Begründungselemente kommt es dabei an - "die besseren Gründe sprechen", das heißt wenn ein Obsiegen in der Hauptsache wahrscheinlicher ist als ein Unterliegen.
  • OVG Brandenburg, 16.12.1998 - 3 B 116/98

    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung eines Verwaltungsgerichts

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.10.2000 - 1 M 3407/00
    Der Senat kann jedenfalls im Zulassungsverfahren unentschieden lassen, welche Größenordnung Kaufkraftabflüsse erreichen müssen, um als wesentliche Auswirkung auf die Nachbargemeinde angesehen werden zu können (vgl. OVG Brandenburg, Beschl. v. 16.12.1998 - 3 B 116/98 -, NVwZ 1999, 434 = BauR 1999, 154 unter Hinweis auf OVG Münster, Beschl. v. 5.9.1997 - 7 A 2902/93 -, NVwZ 1998, 717 = BauR 1998, 309: Faustformel: mindestens 10 v.H.; Thür.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.1997 - 7 A 2902/93

    Großflächige Fachmärkte am Ortsrand haben regelmäßig negative Auswirkungen auf

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.10.2000 - 1 M 3407/00
    Der Senat kann jedenfalls im Zulassungsverfahren unentschieden lassen, welche Größenordnung Kaufkraftabflüsse erreichen müssen, um als wesentliche Auswirkung auf die Nachbargemeinde angesehen werden zu können (vgl. OVG Brandenburg, Beschl. v. 16.12.1998 - 3 B 116/98 -, NVwZ 1999, 434 = BauR 1999, 154 unter Hinweis auf OVG Münster, Beschl. v. 5.9.1997 - 7 A 2902/93 -, NVwZ 1998, 717 = BauR 1998, 309: Faustformel: mindestens 10 v.H.; Thür.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.1988 - 11 B 2505/87

    Ausweisung; Nachbargemeinde; Schutz; Einzelhandelsbetrieb; Abstimmung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.10.2000 - 1 M 3407/00
    I S 150/92">LKV 1993, 97; OVG Koblenz, Beschl. v. 8.1.1999 - 8 B 12650/98 -, NVwZ 1999, 435; a.A. wohl OVG Münster, Beschl. v. 9.2.1988 - 11 B 2505/87 -, NVwZ-RR 1988, 11, 12).
  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

  • BVerwG, 11.02.1993 - 4 C 15.92

    Müssen die Ziele der Raumordnung und Landesplanung bei Entscheidungen gemäß § 34

  • OVG Niedersachsen, 07.03.2002 - 1 MN 3976/01

    Rechtmäßigkeit der Änderung eines Bebauungsplans; Geltendmachung einer

    Der Senat hat indes in seinem Beschluss vom 31. Oktober 2000 (- 1 M 3407/00 -, NST-N 2001, 159 = NdsRpfl 2001, 277) ausgeführt, der Abschluss bisher absorbierter Kaufkraft müsse nicht in jedem Fall den alleinigen Indikator für das Maß nachteiliger städtebaulicher Auswirkungen i.S. des § 2 Abs. 2 BauGB darstellen; daneben möchten vielmehr Gesichtspunkte des Verkehrs oder auch solche des Vertrauensschutzes eine Rolle spielen.

    Denn ab einem bestimmten Vomhundertsatz, den im Rahmen der Zulässigkeit abschließend zu bestimmen nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO kein Anlass besteht (vgl. dazu die Auflistung im Senatsbeschl. v. 31.10.2000, a.a.O.), hat ein solcher Kaufkraftabfluss zumindest auch städtebauliche Auswirkungen, welche die Antragsstellerin abzuwehren vermag.

    Der Senat hat es in seinem Beschluss vom 31. Oktober 2000 (- 1 M 3407/00 -, NST-N 2001, 159 = NdsRpfl 2001, 277) zwar abgelehnt, allein in der Überschreitung dieses Schwellenwerts den Nachweis zu sehen, das interkommunale Abstimmungsgebot sei verletzt.

    Das Gebot zur interkommunalen Abstimmung (§ 2 Abs. 2 BauGB) stellt einen speziellen Unter- und Anwendungsfall des allgemeinen Abwägungsgebotes (§ 1 Abs. 6 BauGB) dar (vgl. Senatsbeschl. v. 31.10.2000 - 1 M 3407/00 -, NST-N 2001, 159 = NdsRpfl 2001, 277).

  • OVG Niedersachsen, 01.09.2005 - 1 LC 107/05

    Bindungswirkung der Ziele der Raumordnung; Planungsrechtliche und

    Diese Formulierung hat der Senat in seiner weiteren Entscheidung vom 31. Oktober 2000 (1 M 3407/00 - NSt-N 2001, 159 = NdsRpfl. 2001, 277) weitgehend wörtlich übernommen und in seinem Leitsatz zusammengefasst, dass die Aussagen des LROP zu den Einzelhandelsprojekten nur Programmsätze und keine verbindlichen Ziele der Raumordnung darstellen.
  • OVG Niedersachsen, 15.11.2002 - 1 ME 151/02

    Großflächiger Verbrauchermarkt; Rechte der Nachbargemeinde

    Es kommt im Übrigen hinzu, dass die Antragstellerin, wie am Ende dieses Beschlusses auszuführen sein wird, nach der Senatsrechtsprechung (vgl. insbesondere Beschl. v. 31.10.2000 - 1 M 3407/00 -, NST-N 2001, 159 = NdsRpfl. 2001, 277 und v. 21.2.2002 - 1 MN 4128/01 -, V.n.b.) durch § 2 Abs. 2 BauGB gehalten ist, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um in dem durch § 2 Abs. 2 BauGB ja nicht ausgeschlossenen zwischengemeindlichen Konkurrenzkampf zu bestehen.

    Bislang hatte der Senat gemeindlichen Nachbareilanträgen nur dann entsprochen, wenn das angegriffene Vorhaben nach der im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nur summarisch möglichen Prüfung des Sachverhalts § 2 Abs. 2 BauGB insbesondere dadurch verletzte, dass das bei Abwägung der konkurrierenden Interessen unmittelbar zu Auswirkungen gewichtiger Art führte, welche die antragstellende Gemeinde nicht durch zumutbare Anstrengungen zum Erhalt einer - noch - ausgeglichenen Versorgungsstruktur zu kompensieren vermochte (vgl. z.B. Senatsbeschl. v. 31.10.2000 - 1 M 3407/00 -, NST-N 2001, 159 = NdsRpfl. 2001, 277 u. v. 21.2.2002 - 1 MN 4128/01 -, V.n.b.).

  • OVG Niedersachsen, 15.03.2012 - 1 KN 152/10

    Verletzung des interkommunalen Abstimmungsgebots sowie Raumordnungsrechts durch

    "Denn für das Kongruenzgebot des LROP 1998 (C 1.6 Ziff. 04: Umfang und Zweckbestimmung von Einzelhandelsgroßprojekten haben der jeweiligen Stufe der Zentralen Orte zu entsprechen. Durch solche Projekte dürfen ausgeglichene Versorgungsstrukturen nicht beeinträchtigt werden.) hat das Gericht mit Urteilen v. 30.03.00 (- 1 K 2491/98 -, BRS 63 Nr. 63), v. 31.10.00 (1 M 3407/00 -, NdsRpfl. 2001, 277) und v. 21.02.02 (- 1 MN 4128/01 -, Juris) die Zielqualität wegen mangelnder Bestimmtheit noch strikt verneint und festgestellt, dass mit diesem Plansatz lediglich ein der Abwägung zugänglicher Programmsatz bzw. ein Grundsatz der Raumordnung vorliege.
  • OVG Niedersachsen, 21.09.2005 - 9 ME 49/04

    Verstoß gegen das interkommunale Abstimmungsgebot durch die Erweiterung eines

    Nach der Rechtsprechung sind gemeindliche Nachbarrechte verletzt, wenn das angegriffene Vorhaben § 2 Abs. 2 BauGB insbesondere deshalb nicht entspricht, weil es bei Abwägung der konkurrierenden Interessen unmittelbar zu Auswirkungen gewichtiger Art führt, welche die antragstellende Gemeinde nicht zum Erhalt einer - noch - ausgeglichenen Versorgungsstruktur durch ihr zumutbare Anstrengungen kompensieren kann (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 15.11.2002, a. a. O.; Beschluss vom 31.10.2000 - 1 M 3407/00 - NST-N 2001, 159 = NdsRpfl 2001, 277; Beschluss vom 21.2.2002 - 1 MN 4128/01 - NVwZ-RR 2003, 76).

    Im Rahmen des § 2 Abs. 2 BauGB ist ferner zu berücksichtigen, ob es der Nachbargemeinde zugemutet werden kann und möglich ist, die im Zusammenhang mit dem angegriffenen Vorhaben befürchteten/erwarteten Beeinträchtigungen durch eigene Planungen zumindest zum Teil, nämlich so weit wieder auszugleichen, dass unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art nicht eintreten (BVerwG, Urteil vom 15.12.1989 - BVerwG 4 C 36.86 - a. a. O.; Nds. OVG, Beschluss vom 31.10.2000, a. a. O.).

    Insoweit ist zu berücksichtigen, dass die Ausweisung als Mittelzentrum kein eigenes, rügefähiges und Abwehrrechte begründendes Recht darstellt (Nds. OVG, Beschluss vom 31.10.2000 - 1 M 3407/00 - a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 30.11.2005 - 1 ME 172/05

    Berufung einer Gemeinde auf § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Abwehr eines

    Unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art stehen im Rechtssinne daher nicht zu erwarten, wenn es der Gemeinde gelingen kann, die mit einem Vorhaben verbundenen nachteiligen Auswirkungen durch eigene Anstrengungen jedenfalls so weit zu kompensieren, dass die Schwelle zu städtebaulichen Auswirkungen gewichtiger Art nicht (mehr) überschritten wird/ist (vgl. dazu Senatsb. v. 31. Oktober 2000 - 1 M 3407/00 -, NST-N 2001, 159 = NdsRpfl 2001, 277).
  • OVG Niedersachsen, 21.02.2002 - 1 MN 4128/01

    Landesplanung; Letztentscheidung; letztes Wort; Bebauungsplan; Nachbargemeinde

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 30.10.2000 - 1 M 3407/00 -, NST-N 2001, 159 = NdsRpfl. 2001, 277), von der abzuweichen bislang kein Anlass besteht, verschont § 2 Abs. 2 BauGB benachbarte Gemeinden nicht vor jedweder Konkurrenz.

    Hinsichtlich des Kaufkraftabflusses ist Folgendes auszuführen: Der Senat hat in seinem Beschluss vom 30. Oktober 2000 (- 1 M 3407/00 -, NST-N 2001, 159 = NdsRpfl. 2001, 277) unentschieden gelassen, welche Größenordnung die Kaufkraftabschlüsse erreichen müssen, um als wesentliche Auswirkungen auf die Gemeinden gewichtiger Art angesehen werden zu können.

  • OVG Niedersachsen, 01.09.2005 - 1 KN 108/05

    Anforderungen an die planungs- und raumordnungsrechtliche Zulässigkeit eines

    Diese Formulierung hat der Senat in seiner weiteren Entscheidung vom 31. Oktober 2000 (1 M 3407/00 - NSt-N 2001, 159 = NdsRpfl. 2001, 277) weit gehend wörtlich übernommen und in seinem Leitsatz zusammengefasst, dass die Aussagen des LROP zu den Einzelhandelsprojekten nur Programmsätze und keine verbindlichen Ziele der Raumordnung darstellen.
  • OVG Niedersachsen, 28.03.2008 - 1 KN 93/07

    Festsetzung eines u.a. durch immissionswirksame flächenbezogene

    Von dieser zunächst bekräftigten Auffassung (vgl. Beschl. v. 31.10.2000 - 1 M 3407/00 -, NSt-N 2001, 159 = NdsRpfl 2001, 277) hatte sich der Senat allerdings später zum Teil distanziert (vgl. Beschl. v. 7.3.2002 - 1 MN 3976/01 -, BRS 65 Nr. 39 und Beschl. v. 11.3.2002 - 1 MN 30/02 - und - 1 MN 15/02 -).
  • VG Lüneburg, 09.11.2010 - 2 B 54/10

    Verletzung des interkommunalen Abstimmungsgebots bei Konkurrenz zweier Kommunen

    Unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art stehen im Rechtssinne daher nicht zu erwarten, wenn es der Gemeinde gelingen kann, die mit einem Vorhaben verbundenen nachteiligen Auswirkungen durch eigene Anstrengungen jedenfalls so weit zu kompensieren, dass die Schwelle zu städtebaulichen Auswirkungen gewichtiger Art nicht (mehr) überschritten wird/ist (vgl. dazu Senatsb. v. 31. Oktober 2000 - 1 M 3407/00 -, NST-N 2001, 159 = NdsRpfl 2001, 277).
  • VG Aachen, 28.05.2020 - 6 L 1399/19

    Windkraft in Kreuzau: Keine Verletzung der Rechte der Nachbargemeinde Nideggen

  • OVG Niedersachsen, 01.09.2005 - 1 KN 109/05

    Feststellung der Unwirksamkeit eines Bebauungsplans; Planungsrechtliche und

  • VG Schwerin, 23.10.2003 - 2 A 187/99
  • VG Hannover, 18.08.2005 - 4 B 4371/05

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen eine Baugenehmigung;

  • OVG Niedersachsen, 07.07.2010 - 1 ME 128/10

    Zuständigkeit bei einer einstweiligen Aussetzung der Vollziehung des Beschlusses

  • VG Hannover, 23.06.2010 - 4 B 961/10

    Beeinträchtigung; Beeinträchtigungsverbot; Befristung; Bestimmbarkeit; Betrieb;

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