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   OLG Oldenburg, 20.11.1986 - 1 Ws 160/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,2612
OLG Oldenburg, 20.11.1986 - 1 Ws 160/86 (https://dejure.org/1986,2612)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 20.11.1986 - 1 Ws 160/86 (https://dejure.org/1986,2612)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 20. November 1986 - 1 Ws 160/86 (https://dejure.org/1986,2612)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 172 Abs. 1 StPO; § 172 Abs. 2 StPO
    Anforderungen an die Zulässigkeit des Klageerzwingungsantrages; Notwendigkeit der Äußerung des Verlanges nach Strafverfolgung gegenüber der Staatsanwaltschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Zulässigkeit des Klageerzwingungsantrages; Notwendigkeit der Äußerung des Verlanges nach Strafverfolgung gegenüber der Staatsanwaltschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    StPO § 172 Abs. 1, Abs. 2 S. 1

Papierfundstellen

  • MDR 1987, 431
  • NdsRpfl. 1987, 16
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Koblenz, 13.06.2012 - 1 Ws 271/12

    Antragsbefugnis im Klageerzwingungsverfahren

    Die Befugnis, den Antrag nach § 172 Abs. 2 StPO zu stellen, steht demjenigen, der sich durch eine strafbare Handlung verletzt fühlt, nur dann zu, wenn er sich schon mit dem Antrag auf Erhebung der öffentlichen Klage nach § 171 StPO unmittelbar oder über eine andere Stelle, etwa die Polizei, an die Staatsanwaltschaft gewandt hat (OLG Karlsruhe Justiz 1992, 187; OLG Oldenburg MDR 1987, 431; OLG Hamm JZ 1962, 171; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 172 Rn. 5a).
  • OLG Hamm, 06.04.2000 - 2 Ws 41/00

    Begriff des Verletzten bei Unterhaltspflichtverletzung

    Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 172 Abs. 2 StPO setzt aber voraus, dass der Verletzte zuvor bereits den Antrag nach § 171 StPO auf Strafverfolgung wegen derjenigen Tat, die Gegenstand des Klageerzwingungsverfahrens sein soll, gestellt und er gegen den dann ergangenen Bescheid der örtlichen Staatsanwaltschaft die Vorschaltbeschwerde eingelegt hat (vgl. Senatsbeschluss vom 11. September 1997 in 2 Ws 337/97; den o.g. Beschluss des hiesigen 3. Strafsenats vom 7. Oktober 1999; ferner OLG Hamm JZ 1962, 171; OLG Oldenburg, MDR 1987, 431; OLG Karlsruhe NJW 1986, 1276; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., Rdnr. 5 a; Rieß in LR, a.a.O., Rdnr. 4-7; KK-Schmid, StPO, 4. Aufl., § 172 Rdnr. 3 und 17).
  • OLG Karlsruhe, 06.03.1992 - 2 Ws 17/92

    Beschwerde gegen eine Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft ; Legitimation

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