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   OVG Niedersachsen, 08.12.1997 - 10 M 5396/97   

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OVG Niedersachsen, 08.12.1997 - 10 M 5396/97 (https://dejure.org/1997,8914)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.12.1997 - 10 M 5396/97 (https://dejure.org/1997,8914)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. Dezember 1997 - 10 M 5396/97 (https://dejure.org/1997,8914)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NdsVBl 1998, 96
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Sachsen, 15.08.1996 - 3 S 465/96

    3. Marienbrücke - Kommunalverfassungsstreit, § 42 Abs. 2 VwGO analog; § 123 VwGO,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.12.1997 - 10 M 5396/97
    eine Entscheidung über eine Gemeindeangelegenheit herbeizuführen (OVG Bautzen, Beschl. v. 15.8.1996, DVBl. 1997, 1287, 1289).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.02.1996 - 7 A 12861/95

    Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens; Feststellungsklage ;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.12.1997 - 10 M 5396/97
    Mit dem Antrag auf Einleitung eines Bürgerbegehrens nach § 22 b NGO ist zwischen der Antragstellerin und der Antragsgegnerin zu 1 ) ein kommunalverfassungsrechtliches Rechtsverhältnis begründet worden (vgl. hierzu OVG Bautzen, Beschl. v. 6.2.1997, SächsVBl. 1997, 215, 216; OVG Koblenz, Urt. v. 6.2.1996, NVwZ-RR 1997, 241; Wefelmeier, Probleme des Rechtschutzes bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheid, Nds VBl. 1997, 31, 33 f; Fischer, Rechtsschutz der Bürger bei Einwohneranträgen sowie Bürgerbegehren und Bürgerentscheid, DÖV 1996, 181, 183; Jaroschek, Formen des Rechtsschutzes bei kommunalen Bürgerbegehren, BayVBl. 1997, 39, 40; a.A. OVG Greifswald, Beschl. v. 24.7.1996, NVwZ 1997, 306, 307).
  • VG Darmstadt, 17.06.1994 - 3 G 862/94

    Benennung der Vertrauenspersonen bei Einreichung des Bürgerbegehrens;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.12.1997 - 10 M 5396/97
    Sie mag dann erhalten bleiben, wenn das Bürgerbegehren nicht in vollem Umfang für zulässig erklärt worden ist (vgl. hierzu VG Darmstadt, Beschl. v. 17.6.1994, NVwZ-RR 1995, 156, 157).
  • BVerfG, 22.02.2019 - 2 BvR 2203/18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Zulässigkeit eines

    Seine Vertrauensleute nehmen insoweit eine organschaftliche Funktion wahr (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 2. März 2004 - 1 B 79/04 -, NVwZ-RR 2005, S. 54 , zu Art. 87 Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen und dem Gesetz über das Verfahren beim Bürgerantrag ; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 8. Dezember 1997 - 10 M 5396/97 -, juris, Rn. 2, zu § 22b Niedersächsische Gemeindeordnung a.F.; Urteil vom 15. Februar 2011 - 10 LB 79/10 -, juris, Rn. 30, zu § 22b Niedersächsische Gemeindeordnung a.F.; OVG NRW, Beschluss vom 19. März 2004 - 15 B 522/04 -, juris, zu § 26 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 1. Dezember 1994 - 7 B 12954/94 -, juris, Rn. 16; Urteil vom 6. Februar 1996 - 7 A 12861/95 -, juris, Rn. 32; Beschluss vom 10. Oktober 2003 - 7 B 11392/03 -, juris, Rn. 8 ; OVG Saarland, Urteil vom 12. Juni 2008 - 1 A 3/08 -, juris, Rn. 77, zu § 21a Abs. 2 Satz 2 Kommunalselbstverwaltungsgesetz ; Sächsisches OVG, Beschluss vom 6. Februar 1997 - 3 S 680/96 -, NVwZ-RR 1998, S. 253 , zu § 24 f. Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen a.F.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2019 - 15 A 2503/18

    Bürgerentscheid "Kurfürstenbad bleibt!" muss nicht wiederholt werden

    vgl. dazu Nds. OVG, Beschluss vom 7. Mai 2009 - 10 ME 277/08 -, juris Rn. 17, Urteil vom 20. Februar 2001 - 10 L 2705/99 -, juris Rn. 28 und 31, Beschluss vom 8. Dezember 1997 - 10 M 5396/97 -, juris Rn. 5; OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 4. September 2013 - 10 A 10525/13 -, juris Rn. 3.
  • OVG Niedersachsen, 15.02.2011 - 10 LB 79/10

    Annahme einer abschließenden Regelung über die Zusammensetzung kommunaler

    Im Streit um die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens geht es nicht um personale individuelle Rechtspositionen der Bürger, sondern um deren Recht auf Teilhabe an der innergemeindlichen Willensbildung und Entscheidungsfindung, das ihnen nicht um ihrer selbst willen, sondern zum Wohl der Gemeinde übertragen worden ist (Senatsbeschluss vom 8. Dezember 1997 - 10 M 5396/97 -, Nds.VBl.
  • OVG Niedersachsen, 20.02.2001 - 10 L 2705/99

    Klage gegen negativen Bürgerentscheid - Klagebefugnis

    Mit Beschluss vom 8. Dezember 1997 - 10 M 5396/97 - (KommP N 1998, 89) lehnte der erkennende Senat den Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ab.

    Mit Beschluss vom 8. Dezember 1997 - 10 M 5396/97 - (KommP N 1998, 89) hat der erkennende Senat ausgeführt, dass im Verfahrensabschnitt der Entscheidung über den Bürgerentscheid allein die abstimmungsberechtigten Bürger unmittelbar in eigenen Rechten verletzt sein könnten, wenn und soweit sie durch die Art und Weise der Durchführung des Bürgerentscheids in ihren Abstimmungsrechten beeinträchtigt würden.

  • OVG Saarland, 12.06.2008 - 1 A 3/08

    Bürgerbegehren zur Erhaltung eines Freibades

    Mit Blick auf die - anders als in Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Bayern und möglicherweise auch in Berlin (s. o.) und Baden-Württemberg hier könnte § 8 Abs. 3 Satz 2 KomWG (BW) einen gesetzlichen Hinweis auf die Vorgreiflichkeit eines Vorverfahrens geben, denn diese Norm bestimmt: "Über den Widerspruch im Vorverfahren entscheidet die Rechtsaufsichtsbehörde"; jedenfalls geht die Praxis und die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung in Baden-Württemberg von der Notwendigkeit eines Vorverfahrens aus, vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13.04.1993 - 1 S 1076/92 -, NVwZ-RR 1994, 110, vom saarländischen Gesetzgeber offen gelassene Frage, in welcher Form Rechtsschutz gegen negative Zulässigkeitsentscheidungen des Gemeinderats nach § 21a Abs. 5 S. 1 KSVG zu gewähren ist, erscheint die Annahme einer Feststellungsklage im Kommunalverfassungsstreit der sinnvollere Lösungsweg vgl. zur Begründung, die sich das Verwaltungsgericht zu eigen gemacht hat, im Einzelnen OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 01.12.1994 - 7 B 12954/94.OVG -, NVwZ-RR 1995, 411 = AS RP-SL 25, 79, sowie Urteil vom 06.02.1996 - 7 A 12861/95 -, NVwZ-RR 1997, 241 = AS RP-SL 25, 285, wo abschließend hervorgehoben wird, dass das rheinland-pfälzische Recht eine ausdrückliche anderslautende gesetzliche Bestimmung, die eine Entscheidung in der Form eines Verwaltungsaktes und die dagegen gerichtete Anfechtungs- bzw. Verpflichtungsklage mit der Notwendigkeit eines Vorverfahrens vorsehen würde, nicht kenne; ebenfalls von einer Feststellungsklage im Kommunalverfassungsstreit bei einer der saarländischen Regelung vergleichbaren Gesetzeslage gehen aus: Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 08.12.1997 - 10 M 5396/97 -, dokumentiert bei juris, sowie Sächsisches OVG, Beschluss vom 06.02.1997 - 3 S 680/96 -, NVwZ-RR 1998, 253; der VGH Hessen geht bei einer der saarländischen Gesetzeslage ebenfalls vergleichbaren Regelung - "über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens entscheidet die Gemeindevertretung" (§ 8b Abs. 4 S. 2 HGO) - von einer Feststellungsklage nach § 43 Abs. 1 VwGO aus, die sich - ohne Vorverfahren - jedoch gegen die Gemeinde und nicht gegen die Gemeindevertretung richte, vgl. Urteil vom 28.10.1999 - 8 UE 3683/97 -, NVwZ-RR 2000, 451 = DVBl. 2000, 929; vgl. im Übrigen zum Meinungsstand in Rechtsprechung und Schrifttum u.a. Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl. (2007), Vorb.
  • VGH Baden-Württemberg, 30.07.2021 - 1 S 2402/21

    Verlegung des Abstimmungstermins für einen Bürgerentscheid

    Der Anspruch der vertretungsberechtigten Personen des Bürgerbegehrens auf eine wirksame Durchführung des Bürgerentscheids erschöpft sich vielmehr in dem Recht eines jeden Abstimmungsberechtigten, durch die Art und Weise der Durchführung des Bürgerentscheids nicht in seinem verfassungsrechtlich garantierten Recht verletzt zu sein, in zumutbarer Weise an der Abstimmung teilnehmen zu können (vgl. BayVGH, Beschl. v. 16.08.2004 - 4 CE 04.2253 -, NVwZ-RR 2005, 347 [348]; s.a. OVG NRW, Urt. v. 27.06.2019 - 15 A 2503/18 -, juris Rn. 62; OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 04.12.2013 - 10 A 10525/13 -, juris Rn. 3; OVG Nds., Beschl. v. 07.05.2009 - 10 ME 277/08 -, juris Rn. 17; Urt. v. 20.02.2001 - 10 L 2705/99 -, juris Rn. 34; Beschl. v. 08.12.1997 - 10 M 5396/97 -, juris Rn. 5).
  • VG Gießen, 26.09.2008 - 8 K 1365/08

    Bürgerbegehren; Klageart; Zukunftswirkung; Begründungserfordernis

    Soweit der Hessische Verwaltungsgerichtshof demgegenüber in Streitigkeiten auf Zulassung eines Bürgerbegehrens von einer Feststellungsklage ausgeht (Hess. VGH, U. v. 28.10.1999, a.a.O.), ist dies im Hinblick auf den anzunehmenden Verwaltungsaktscharakter der Entscheidung der Gemeindevertretung nicht überzeugend (vgl. hierzu auch OVG Saarl., U.v. 12.06.2008 -1 A 3/08 -, juris, Rdnr. 93, OVG Rh.-Pf., U.v. 06.02.1996 - 7 A 12861/95 -, NVwZ-RR 1997, 241; Nds. OVG, B.v. 08.12.1997 - 10 M 5396/97 -, juris, Rdnr. 2; Sächs. OVG, B.v. 06.02.1997 - 3 S 680/96 -, NVwZ-RR 1998, 253, 254, die bezogen auf das jeweils einschlägige Landesrecht ebenfalls von einer Feststellungsklage ausgehen, jedoch - anders als der Hessische Verwaltungsgerichtshof - zugleich das Vorliegen eines Kommunalverfassungsstreits bejahen).
  • VG Oldenburg, 19.04.2005 - 2 B 901/05

    Antragsbefugnis und Gesamtvertretung für Klageverfahren der Initiative bei einem

    Sie nehmen als Gesamtheit damit keine personalen Individualrechte des Außenrechtsbereichs, sondern eine innerorganschaftliche Zuständigkeit im Innenrechtskreis wahr (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 8. Dezember 1997 - 10 M 5396/97 -, NdsVBl. 1998, 96; Wefelmeyer, NdsVBl. 1997, 31 ).
  • VG Göttingen, 27.11.2019 - 1 A 394/17

    Bürgerbegehren; Kommunalverfassungsstreit; Schadensersatz; Treuwidrigkeit;

    Denn mit dem Antrag auf Einleitung eines Bürgerbegehrens nach § 32 NKomVG ist zwischen den Klägern und dem Beklagten ein kommunalverfassungsrechtliches Rechtsverhältnis begründet worden, welches den Klägern eine wehrfähige Innenrechtsposition vermittelt (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 15.02.2011 - 10 LB 79/10 -, juris, Rn. 30; Beschluss vom 07.05.2009 - 10 ME 277/08 -, juris, Rn. 16; Beschluss vom 08.12.1997 - 10 M 5396/97 -, juris, Rn. 2; jeweils m. w. N.).
  • VG Berlin, 26.04.2007 - 2 A 20.07

    Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens (hier: Fehlende Geburtsdatenangabe bei der

    Die Vertrauensleute eines Bürgerbegehrens stellen auch kein "außerordentliches Organ" dar und ihr Handeln hat nicht "quasi-organschaftliche Qualität" (so aber OVG Koblenz, NVwZ-RR 1995, 411; OVG Bautzen, SächsVBl 1997, 215; OVG Lüneburg, NdsVBl 1998, 96 und VG Leipzig, LKV 2000, 372, die eine Kommunalverfassungsstreitigkeit bejahen).
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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 05.02.1997 - 13 M 5881/96   

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https://dejure.org/1997,18024
OVG Niedersachsen, 05.02.1997 - 13 M 5881/96 (https://dejure.org/1997,18024)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 05.02.1997 - 13 M 5881/96 (https://dejure.org/1997,18024)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 05. Februar 1997 - 13 M 5881/96 (https://dejure.org/1997,18024)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NdsVBl 1998, 96
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OVG Niedersachsen, 28.06.2012 - 11 LC 234/11

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Gebühren durch die Gemeinde bei Hilfeleistung der

    Nach Maßgabe des § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 NBrandSchG i. V. m. der FwVO haben die Gemeinden eine den örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen; zur Anschaffung von Fahrzeugen, die nur in einem Extremfall benötigt werden, sind sie daher nicht verpflichtet (vgl. bereits Nds. OVG, Beschl. v. 5.2.1997 - 13 M 5881/96 - juris, m. w. N.); zudem sind nach den dem Senat vorliegenden Zahlen die potentiell gebührenpflichtigen Hilfeleistungseinsätze zahlreicher als grundsätzlich unentgeltliche Einsätze zur Brandbekämpfung (vgl. die Tabellen in der LT-Drs. 16/777, S. 32 - 37).
  • VG Göttingen, 22.03.2017 - 3 A 613/14

    Feuerwehrgebühren; Anteil öffentliches Interesse; Deckelung; außergemeindlicher

    Nach Maßgabe des § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 NBrandSchG i. V. m. der FwVO haben die Gemeinden eine den örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen; zur Anschaffung von Fahrzeugen, die nur in einem Extremfall benötigt werden, sind sie daher nicht verpflichtet (vgl. bereits Nds. OVG, Beschl. v. 5.2.1997 - 13 M 5881/96 - juris, m. w. N.); zudem sind nach den dem Senat vorliegenden Zahlen die potentiell gebührenpflichtigen Hilfeleistungseinsätze zahlreicher als grundsätzlich unentgeltliche Einsätze zur Brandbekämpfung (vgl. die Tabellen in der LT-Drs. 16/777, S. 32 - 37).
  • VG Lüneburg, 09.11.2016 - 5 A 185/15

    Abzug im Allgemeininteresse; Äquivalenzprinzip; Einsatzstunden; Gebühren für

    Nach Maßgabe des § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 NBrandSchG i. V. m. der FwVO haben die Gemeinden eine den örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen; zur Anschaffung von Fahrzeugen, die nur in einem Extremfall benötigt werden, sind sie daher nicht verpflichtet (vgl. bereits Nds. OVG, Beschl. v. 5.2.1997 - 13 M 5881/96 - juris, m. w. N.); zudem sind nach den dem Senat vorliegenden Zahlen die potentiell gebührenpflichtigen Hilfeleistungseinsätze zahlreicher als grundsätzlich unentgeltliche Einsätze zur Brandbekämpfung (vgl. die Tabellen in der LT-Drs. 16/777, S. 32 - 37).
  • VG Braunschweig, 19.10.2006 - 1 A 17/06

    Kostenerstattung bei nachbarschaftlicher Hilfeleistung einer Feuerwehr

    Ob eine hinreichende Leistungsfähigkeit i. S. des § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 NBrandSchG bereits hierdurch gegeben ist oder die örtlichen Verhältnisse weitergehende Anforderungen stellen, muss für jede Gemeinde gesondert ermittelt werden (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. vom 05.03.1997 - 13 M 5881/96 -, Nds. VBl. 1998, 96).
  • VG Braunschweig, 26.08.2003 - 5 B 90/03

    Feuerwehr; Feuerwehrschwerpunkt; Hubrettungsfahrzeug; Kommunalaufsicht;

    Nach § 5 Abs. 3 Satz 3 d) MindeststärkeVO gehört ein Hubrettungsfahrzeug (als eine von drei dort alternativ genannten Geräten) zur Mindestausstattung einer Ortsfeuerwehr als Feuerwehrschwerpunkt (vgl. insoweit den Beschluss des Nds. OVG v 5.2.1997 - 13 M 5881/96 - NdsVBl 1998, 96).
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