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OVG Niedersachsen, 13.06.2000 - 9 M 1349/00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Straßenausbaubeitrag für Hinterliegergrundstück
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 6 Abs 1 KAG ND
Ausbaubeitrag; Eigentümeridentität; einheitliche Nutzung; Hinterlieger; Hinterliegergrundstück; kommunale Einrichtung; Nutzung; Straßenausbaubeitrag; unterschiedliche Verkehrsfunktion; Verkehrsanlage; Verkehrsfunktion; Vorteil; öffentliche Einrichtung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
NKAG § 6 Abs. 1
Festlegung der öffentlichen Einrichtung bei unterschiedlichen Verkehrsfunktionen, Kein Nachweis der einheitlichen Nutzung bei Hinterliegergrundstücken und Eigentümeridentität, öffentliche Einrichtung, unterschiedliche Verkehrsfunktionen, Hinterliegergrundstücke: ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Göttingen, 20.03.2000 - 3 B 3079/00
- OVG Niedersachsen, 13.06.2000 - 9 M 1349/00
Papierfundstellen
- NdsVBl 2001, 18
Wird zitiert von ... (33) Neu Zitiert selbst (6)
- OVG Niedersachsen, 29.11.1995 - 9 L 1088/94
Straßenbau; Ausbaubeitrag; Verkehrsberuhigter Bereich; Eigenständige öffentliche …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.06.2000 - 9 M 1349/00
Nach inzwischen ständiger Rechtsprechung des beschließenden Senats können Verkehrsanlagen, die unterschiedlichen Funktionen dienen, nicht eine einheitliche öffentliche Einrichtung im Sinne des § 6 Abs. 1 NKAG bilden (so z.B. für eine verkehrsberuhigt ausgebaute Mischfläche und eine herkömmlich ausgebaute Straße, Urt. v. 29.11.1995 - 9 L 1088/94 - NSt-N 1996, 299 sowie vom 10.3.1998 - 9 L 2841/96 - NdsVBl 1998, 260 = NSt-N 1998, 327; für eine Durchgangsstraße und eine Stichstraße, Beschl. v. 30.1.1998 - 9 M 2815/96 - NSt-N 1998, 196 = NdsVBl 1998, 241 = NdsRpfl. - BVerwG, 23.06.1995 - 8 C 33.94
Erschließungsbeitragsrechtliche Beurteilung eines aus einer befahrbaren und einer …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.06.2000 - 9 M 1349/00
Auch das Bundesverwaltungsgericht vertritt zum Erschließungsbeitragsrecht die Rechtsansicht, Teilstrecken von Straßen, die eine unterschiedliche Erschließungsfunktion wahrnehmen, könnten nicht eine einheitliche Erschließungsanlage bilden (…Urt. v. 23.6.1972 - IV C 16.71 -, BVerwGE 40, 182, 184 f., und Urt. v. 23.6.1995 - 8 C 33.94 -, KStZ 1996, 156 jeweils für eine Straße, die nur teilweise uneingeschränkt dem öffentlichen Verkehr gewidmet, im Übrigen aber dem Fußgängerverkehr vorbehalten ist;… s. ferner Urt. v. 9.11.1984 - 8 C 77.83 -, BVerwGE 70, 247, 271 für einen dem Fahrrad- oder Fußgängerverkehr vorbehaltenen Stichweg). - OVG Niedersachsen, 30.01.1998 - 9 M 2815/96
Begriff der öffentlichen Einrichtung; Straßenausbaubeitrag; Öffentliche …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.06.2000 - 9 M 1349/00
Nach inzwischen ständiger Rechtsprechung des beschließenden Senats können Verkehrsanlagen, die unterschiedlichen Funktionen dienen, nicht eine einheitliche öffentliche Einrichtung im Sinne des § 6 Abs. 1 NKAG bilden (so z.B. für eine verkehrsberuhigt ausgebaute Mischfläche und eine herkömmlich ausgebaute Straße, Urt. v. 29.11.1995 - 9 L 1088/94 - NSt-N 1996, 299 sowie vom 10.3.1998 - 9 L 2841/96 - NdsVBl 1998, 260 = NSt-N 1998, 327; für eine Durchgangsstraße und eine Stichstraße, Beschl. v. 30.1.1998 - 9 M 2815/96 - NSt-N 1998, 196 = NdsVBl 1998, 241 = NdsRpfl.
- BVerwG, 09.11.1984 - 8 C 77.83
Selbständigkeit einer Erschließungsanlage
Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.06.2000 - 9 M 1349/00
Auch das Bundesverwaltungsgericht vertritt zum Erschließungsbeitragsrecht die Rechtsansicht, Teilstrecken von Straßen, die eine unterschiedliche Erschließungsfunktion wahrnehmen, könnten nicht eine einheitliche Erschließungsanlage bilden (…Urt. v. 23.6.1972 - IV C 16.71 -, BVerwGE 40, 182, 184 f., …und Urt. v. 23.6.1995 - 8 C 33.94 -, KStZ 1996, 156 jeweils für eine Straße, die nur teilweise uneingeschränkt dem öffentlichen Verkehr gewidmet, im Übrigen aber dem Fußgängerverkehr vorbehalten ist; s. ferner Urt. v. 9.11.1984 - 8 C 77.83 -, BVerwGE 70, 247, 271 für einen dem Fahrrad- oder Fußgängerverkehr vorbehaltenen Stichweg). - BVerwG, 23.06.1972 - IV C 16.71
Voraussetzungen für die Abrechnung einer Straße als eine einzelne …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.06.2000 - 9 M 1349/00
Auch das Bundesverwaltungsgericht vertritt zum Erschließungsbeitragsrecht die Rechtsansicht, Teilstrecken von Straßen, die eine unterschiedliche Erschließungsfunktion wahrnehmen, könnten nicht eine einheitliche Erschließungsanlage bilden (Urt. v. 23.6.1972 - IV C 16.71 -, BVerwGE 40, 182, 184 f., …und Urt. v. 23.6.1995 - 8 C 33.94 -, KStZ 1996, 156 jeweils für eine Straße, die nur teilweise uneingeschränkt dem öffentlichen Verkehr gewidmet, im Übrigen aber dem Fußgängerverkehr vorbehalten ist;… s. ferner Urt. v. 9.11.1984 - 8 C 77.83 -, BVerwGE 70, 247, 271 für einen dem Fahrrad- oder Fußgängerverkehr vorbehaltenen Stichweg). - OVG Niedersachsen, 10.03.1998 - 9 L 2841/96
Straßenausbaubeitrag; Deichverteidigungsweg; Anliegerstraße; Gemeindestraße; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.06.2000 - 9 M 1349/00
Nach inzwischen ständiger Rechtsprechung des beschließenden Senats können Verkehrsanlagen, die unterschiedlichen Funktionen dienen, nicht eine einheitliche öffentliche Einrichtung im Sinne des § 6 Abs. 1 NKAG bilden (so z.B. für eine verkehrsberuhigt ausgebaute Mischfläche und eine herkömmlich ausgebaute Straße, Urt. v. 29.11.1995 - 9 L 1088/94 - NSt-N 1996, 299 sowie vom 10.3.1998 - 9 L 2841/96 - NdsVBl 1998, 260 = NSt-N 1998, 327; für eine Durchgangsstraße und eine Stichstraße, Beschl. v. 30.1.1998 - 9 M 2815/96 - NSt-N 1998, 196 = NdsVBl 1998, 241 = NdsRpfl.
- OVG Niedersachsen, 11.10.2018 - 9 LA 37/18
Ackerfläche; Anliegergrundstück; Bebauungsplan; Eigentümeridentität; einheitliche …
Der Senat stellt im Straßenausbaubeitragsrecht nach seiner bisherigen Rechtsprechung allein darauf ab, dass ein Hinterliegergrundstück bei Eigentümeridentität mit dem Anliegergrundstück durch den Ausbau einer Straße im Sinne von § 6 Abs. 1 NKAG bevorteilt ist, wenn die Straße vom Hinterliegergrundstück aus dergestalt erreichbar ist, dass die bestimmungsgemäße Nutzung des Hinterliegergrundstücks unter Inanspruchnahme des Anliegergrundstücks über die ausgebaute Straße realisiert werden kann (Senatsbeschluss vom 26.4.2007, a. a. O., Rn. 5 unter Bezugnahme auf den Senatsbeschluss vom 13.6.2000 - 9 M 1349/00 -).Die im Senatsbeschluss vom 26. April 2007 (- 9 LA 92/06 - juris) zum Vorteilsbegriff nach § 6 Abs. 1 und 5 NKAG entwickelten Grundsätze können daher entgegen der Ansicht des Beklagten ebensowenig uneingeschränkt auf das Erschlossensein im Sinne der §§ 131, 133 BauGB übertragen werden (vgl. den Senatsbeschluss vom 13.2.2013 - 9 LA 71/12 -), wie umgekehrt die Grundsätze des Bundesverwaltungsgerichts zur Erschließung von Hinterliegergrundstücken einschließlich der Erwägungen zur schutzwürdigen Erwartung anderer Grundstückseigentümer für das Entstehen von Beitragspflichten im niedersächsischen Ausbaubeitragsrecht ausschlaggebend sind (so schon der Senatsbeschluss vom 13.6.2000 - 9 M 1349/00 -).
- VG Meiningen, 05.12.2007 - 1 E 428/05
Ausbaubeiträge; Ausbaubeitragspflicht des (Mit-) Eigentümers eines …
Diese Möglichkeit ist auch - wie die Antragsgegnerin zutreffend ausgeführt hat - in den Fällen der Eigentümeridentität am Anlieger- und Hinterliegergrundstück im Grundsatz immer gegeben, weil der Zugang zur Straße vom Hinterliegergrundstück über das Anliegergrundstück - anders als bei Eigentümerverschiedenheit - regelmäßig gewährleistet ist (…vgl. Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Auflage 2007, § 35 Rdnr. 19 ff.; ThürOVG, B. v. 15.01.2007 - 4 ZKO 1215/05; OVG Niedersachsen, B. v. 13.06.2000 - 9 M 1349/00 -, zitiert nach Juris; BayVGH, U. v. 11.12.2003 - 6 B 99.1271 -, zitiert nach Juris; OVG Sachsen-Anhalt, B. v. 29.10.2003 - 2 L 31/02 -, zitiert nach Juris; HessVGH, B. v. 09.11.2004 - 5 TG 2864/04 -, KStZ 2005, 53).Ob die Möglichkeit der Inanspruchnahme der ausgebauten Straße bei Eigentümeridentität darüber hinaus eine tatsächlich vorhandene Zufahrt über das Anliegergrundstück zum Hinterliegergrundstück, die eine einheitliche Nutzung dokumentieren soll, erfordert oder nicht (…keine Zufahrt für erforderlich halten: ThürOVG, B. v. 15.01.2007, a. a. O.; so auch OVG Niedersachsen, B. v. 13.06.2000 - 9 M 1349/00 -, zitiert nach Juris;… HessVGH, B. v. 09.11.2004 - 5 TG 2864/04 - a. a. O.), kann vorliegend dahinstehen.
Wird das Hinterliegergrundstück, wie hier, von der abzurechnenden Anbaustraße durch ein im fremden Eigentum stehendes Anliegergrundstück getrennt (Eigentümerverschiedenheit), ist das Merkmal der vorteilsrelevanten Inanspruchnahmemöglichkeit nur dann erfüllt, wenn das Hinterliegergrundstück eine dauerhafte Möglichkeit zur Inanspruchnahme der ausgebauten Straße besitzt (so auch OVG Niedersachsen, B. v. 13.06.2000 - 9 M 1349/00.
- VG Dessau, 13.11.2003 - 2 A 2/02 Entscheidend ist nach der jüngsten Rechtsprechung des OVG Lüneburg (vgl. Urteil vom 13. Juni 2000 - 9 M 1349/00 -, zitiert nach juris) - der sich die Kammer angeschlossen hat (…vgl. Urt. v. 18. Oktober 2001 - 2 A 5/00 DE) - vielmehr, ob dem Eigentümer des Hinterliegergrundstücks durch den Straßenausbau ein beitragsrelevanter Vorteil im Sinne des § 6 Abs. 1 KAG LSA geboten wird, weil er vom Hinterliegergrundstück aus eine dauerhafte Möglichkeit zur Inanspruchnahme der ausgebauten Straße besitzt.
Die vorteilsrelevante Inanspruchnahmemöglichkeit setzt diese aber nicht zwingend voraus, sondern ist - außer bei einer unterschiedlichen Nutzung (z.B. einerseits zum Wohnen und andererseits als Gewerbebetrieb - vielmehr in Fällen vorhanden, in denen die Straße vom Hinterliegergrundstück aus erreicht werden kann. Der Zugang zur Straße vom Hinterliegergrundstück ist dann regelmäßig schon wegen der Eigentümeridentität (unabhängig vom Vorhandensein einer einheitlichen Nutzung) gewährleistet (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 13. Juni 2000 - 9 M 1349/00 -, zitiert nach juris; so nun auch Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, § 35 RdNr. 17 und Hinterliegergrundstücke im Erschließungs- und Straßenausbaubeitragsrecht, ZMR 2001, 424, 428; s.a. OVG Magdeburg, Beschluss vom 29. Oktober 2003 - 2 L 31/02 -).
Die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Straße und damit ein beitragsrelevanter Vorteil entfallen hiernach für den Hinterlieger nur in eng begrenzten Ausnahmefällen, etwa dann, wenn es für ihn wegen einer weitgehenden Überbauung des Anliegergrundstücks bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise ausgeschlossen ist, sich einen Zugang zur Straße zu verschaffen (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 13. Juni 2000 - 9 M 1349/00 -, zitiert nach juris).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2005 - 3 A 4430/02
Tiefenbegrenzungsregelung einer Erschließungsbeitragssatzung
z.B. BVerwG, Urteile vom 30.5.1997 - 8 C 27.96 -, Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 105, und vom 15.1.1988 - 8 C 111.86 -, BVerwGE 79, 1; a.A. Driehaus, § 17 Rz 78 f.: bei Eigentümeridentität sei das Hinterliegergrundstück regelmäßig erschlossen, auf eine schutzwürdige Erwartung der übrigen Grundstückseigentümer komme es nicht an; ebenso Nds. OVG, Beschluss vom 13.6.2000 - 9 M 1349/00 -, NdsVBl. - VG Meiningen, 06.06.2011 - 1 K 477/09
Ungeteilte Erbengemeinschaft; Veranlagung eines Hinterliegergrundstückes; …
weil der Zugang zur Straße vom Hinterliegergrundstück über das Anliegergrundstück - anders als bei Eigentümerverschiedenheit - regelmäßig gewährleistet ist (ThürOVG, B. v. 15.01.2007 - 4 ZKO 1215/05 - OVG Niedersachsen, B. v. 13.06.2000 - 9 M 1349/00 -, Juris; BayVGH, U. v. 11.12.2003 - 6 B 99.1271 -, Juris; OVG Sachsen-Anhalt, B. v. 29.10.2003 - 2 L 31/02 -, Juris; HessVGH, B. v. 09.11.2004 - 5 TG 2864/04 -, KStZ 2005, 53;… vgl. auch Driehaus, a. a. O., § 35 Rdnr. 19 ff.).Wird das Hinterliegergrundstück, wie hier, von der abzurechnenden Anbaustraße durch ein im fremden Eigentum stehendes Anliegergrundstück - Flussbett - getrennt (Eigentümerverschiedenheit), ist das Merkmal der vorteilsrelevanten Inanspruchnahmemöglichkeit nur dann erfüllt, wenn das Hinterliegergrundstück eine dauerhafte Möglichkeit zur Inanspruchnahme der ausgebauten Straße besitzt (vgl. ThürOVG, B. v. 28.05.2009 - 4 EO 356/07 - OVG Sachsen-Anhalt, B. v. 29.10.2003 - 2 L 32/03 -, Juris; OVG Niedersachsen, B. v. 13.06.2000 - 9 M 1349/00 -, Juris;… Driehaus, a. a. O., 8. Aufl. 2007, § 35 Rdnr. 20).
- OVG Niedersachsen, 11.06.2010 - 9 LB 182/08
Voraussetzungen für das Bestehen einer Beitragspflicht eines …
Entgegen der Auffassung des Klägers ist für die Annahme eines beitragsrelevanten Vorteils in Fällen der vorliegenden Art nicht erforderlich, dass zwischen den Eigentümern des Anliegergrundstücks und den Eigentümern des Hinterliegergrundstücks Eigentümeridentität besteht (s. bereits Nds. OVG, Beschluss vom 13.6.2000 - 9 M 1349/00 - NdsVBl. 2001, 18, juris). - VGH Hessen, 09.11.2004 - 5 TG 2864/04
Straßenausbaubeitrag; Hinterliegergrundstück; Vorteil; kein Zugang zur Straße
Der Zugang zur Straße vom Hinterliegergrundstück aus ist dann regelmäßig schon aufgrund der Eigentümeridentität unabhängig vom Vorhandensein einer einheitlichen Nutzung gegeben (vgl. Urteil des Senats vom 18. April 1996 - 5 UE 656/94 -, ZKF 1996, 253 = GemHH 1998, 69; OVG Lüneburg, Beschluss vom 13. Juni 2000 - 9 M 1349/00 -, NdsVBl. 2001, 18). - OVG Rheinland-Pfalz, 18.03.2003 - 6 A 11867/02
Ausbau, Ausbaubeitrag, Straßenausbau, Ausbaumaßnahme, einmaliger Beitrag, …
Eine davon abweichende Bewertung ist jedoch vorzunehmen, wenn die einzelnen Teile eines nach seinem Erscheinungsbild einheitlichen Straßenzugs unterschiedlichen Verkehrsfunktionen dienen; der Ausbau eines Teilstücks einer Straße zu einer Fußgängerzone lässt sie demnach ausbaubeitragsrechtlich in zwei selbständige Anlagen zerfallen (…Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 6. Aufl. 2001, § 31 Rz 9; OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 10. März 1998, NdsVBl 1998, 260, und vom 13. Juni 2000, NdsVBl 2001, 18; vgl. zum Erschließungsbeitragrecht: BVerwG, Urteile vom 23. Juni 1972, BVerwGE 40, 182 und vom 23. Juni 1995, KStZ 1996, 156). - OVG Niedersachsen, 26.05.2020 - 9 LC 121/18
Bauprogramm; Beleuchtung; Betrachtungsweise, typisierende; Denkmalschutz; …
Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung für das landesrechtliche Ausbaubeitragsrecht auf der Grundlage von § 6 Abs. 1 NKAG davon aus, dass für ein Hinterliegergrundstück bei Eigentümeridentität nur in eng begrenzten Ausnahmefällen der besondere wirtschaftliche Vorteil für die Möglichkeit der Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung entfällt (st. Rspr., vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 19.6.2014 - 9 LA 41/12 - n. v.; vom 16.1.2012 - 9 ME 135/11 - n. v.; vom 26.4.2007 - 9 LA 92/06 - NVwZ-RR 2008, 345 = juris Rn. 8; vom 13.6.2000 - 9 M 1349/00 - Nds. Rpfl. - OVG Niedersachsen, 11.09.2003 - 9 ME 117/03
Erreichbarkeit; Fußgängerstraße; Kfz; Kraftfahrzeug; Nutzfahrzeug; PKW; …
Diese in der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 13.6.2000 - 9 M 1349/00 - und vom 11.4.2001 - 9 MA 512/01 - …sowie Urt. v. 13.6.2001 - 9 L 1587/00 - KStZ 2001, 211 = NSt-N 2001, 291) für Hinterliegergrundstücke aufgestellten Grundsätze gelten gleichermaßen, wenn es um die allgemeinen Erreichbarkeitsanforderungen - auch für Anliegergrundstücke - geht. - OVG Niedersachsen, 18.07.2006 - 9 ME 189/06
Heranziehung des Eigentümers eines Hinterliegergrundstücks zu einer …
- VGH Hessen, 09.11.2004 - 5 TG 2850/04
Straßenausbaubeitrag; Hinterliegergrundstück; Vorteil; Eigentümeridentität
- OVG Schleswig-Holstein, 05.03.2015 - 4 LB 4/14
Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag; Heranziehung bei erstmaliger …
- OVG Niedersachsen, 29.11.2006 - 9 LA 342/04
Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag für ein Hinterliegergrundstück bei …
- VG Braunschweig, 19.03.2003 - 8 A 272/02
Ablösung des Straßenausbaubeitrags für ein an einer öffentlichen Straße gelegenes …
- VG Meiningen, 31.08.2007 - 1 E 183/06
Ausbaubeiträge; Zur Frage der Veranlagung eines Hinterliegergrundstückes zu …
- OVG Niedersachsen, 03.04.2007 - 9 LC 149/04
Einberechnung von Kosten für die teilweise Herstellung einer bei Abnahme nicht …
- OVG Schleswig-Holstein, 05.03.2015 - 4 LB 7/14
Erhebung von Straßenausbaubeiträgen bei Ausbau einer Teilstrecke
- OVG Niedersachsen, 09.12.2005 - 9 ME 388/04
Anwendbarkeit der Widmungsfiktion des § 6 Abs. 6 Niedersächsischen …
- OVG Sachsen-Anhalt, 06.05.2003 - 2 M 39/02
Kein "dauerhafter" Vorteil für Hinterlieger-Grundstück bei fehlender dinglicher …
- OVG Schleswig-Holstein, 05.03.2015 - 4 LB 8/14
Erhebung von Straßenausbaubeiträgen bei Ausbau einer Teilstrecke
- OVG Schleswig-Holstein, 05.03.2015 - 4 LB 6/14
Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag; Heranziehung bei erstmaliger …
- OVG Sachsen-Anhalt, 29.10.2003 - 2 L 32/03
Hinterliegergrundstück hat bei Notwegerecht Vorteil von der Straßenbaumaßnahme
- OVG Schleswig-Holstein, 05.03.2015 - 4 LB 9/14
Erhebung von Straßenausbaubeiträgen bei Ausbau einer Teilstrecke
- OVG Schleswig-Holstein, 05.03.2015 - 4 LB 5/14
Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag; Heranziehung bei erstmaliger …
- OVG Sachsen-Anhalt, 29.10.2003 - 2 L 32/02
Hinterliegergrundstück hat bei Notwegerecht Vorteil von der Straßenbaumaßnahme
- VG Hannover, 22.11.2005 - 4 A 2157/05
Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Straßenausbaubeiträgen; Auslegung einer …
- VG Hannover, 22.11.2005 - 4 A 2140/05
Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Straßenausbaubeiträgen; Heranziehung der …
- VG Frankfurt/Oder, 20.05.2011 - 3 K 1083/07
Straßenausbaubeitrag, Sicherung einer Inanspruchnahmemöglichkeit
- VG Hannover, 22.11.2005 - 4 A 2051/05
Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Straßenausbaubeiträgen; Erhebung von Beiträgen …
- VG Osnabrück, 06.12.2005 - 1 A 257/05
Abgabe; Abgabenpflicht; Artzuschlag; Aufwand; Aufwandsverteilung; …
- VG Wiesbaden, 13.09.2017 - 1 K 3462/17
Ein Hinterliegergrundstück ist ein Grundstück, das von der Anbaustraße durch ein …
- VG Lüneburg, 16.12.2003 - 3 A 27/02
Abschnittsbildung; Ausbau; Ausbaumaßnahme; Ausstattungsmerkmal; Beitragsbescheid; …