Weitere Entscheidung unten: KG, 15.06.2004

Rechtsprechung
   OLG Celle, 19.02.2003 - Not 1/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,11244
OLG Celle, 19.02.2003 - Not 1/03 (https://dejure.org/2003,11244)
OLG Celle, Entscheidung vom 19.02.2003 - Not 1/03 (https://dejure.org/2003,11244)
OLG Celle, Entscheidung vom 19. Februar 2003 - Not 1/03 (https://dejure.org/2003,11244)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Dienstpflichten des Notars: Begründungspflicht im Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen eine Disziplinarverfügung; Angemessenheit einer Geldbuße zur Ahndung wiederholter Treuhandverstöße

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 14 Abs. 1 S. 5 DONot; § 10a BNotO
    Treuhandverstöße eines Notars; Führung der Urkundenrolle als Loseblattsammlung; Falschbezeichnung eines Grundstückes bei Beurkundung; Disziplinarverfügung gegen Notar; "Sorglose" Abwicklung von Treuhandaufträgen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Treuhandverstöße eines Notars; Führung der Urkundenrolle als Loseblattsammlung; Falschbezeichnung eines Grundstückes bei Beurkundung; Disziplinarverfügung gegen Notar; "Sorglose" Abwicklung von Treuhandaufträgen

  • Judicialis

    BNotO § 96; ; NDO § 32

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geldbuße gegen Notar wegen nicht ordnungsgemäßer Führung der Urkundenrolle und Unterschriftenbeglaubigung außerhalb des Amtssitzes - Begründungsanforderungen für Antrag auf gerichtliche Entscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Celle, 15.12.1997 - Not 20/97
    Auszug aus OLG Celle, 19.02.2003 - Not 1/03
    Wie der Senat schon mehrfach festgestellt hat (s. Beschluss vom 15. März 1999 - Not 20/98; Beschluss vom 15. Dezember 1997 - Not 20/97), bestehen gegen die Wirksamkeit der Begründungspflicht, die auch für einen entsprechenden Antrag nach § 31 Abs. 3 Satz 2 NDO gilt, keine rechtlichen Bedenken.
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Rechtsprechung
   KG, 15.06.2004 - Not 1/03, Not 2/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,51884
KG, 15.06.2004 - Not 1/03, Not 2/03 (https://dejure.org/2004,51884)
KG, Entscheidung vom 15.06.2004 - Not 1/03, Not 2/03 (https://dejure.org/2004,51884)
KG, Entscheidung vom 15. Juni 2004 - Not 1/03, Not 2/03 (https://dejure.org/2004,51884)
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Volltextveröffentlichungen (2)

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.02.1971 - NotSt (Brfg) 1/70

    Disziplinarverfahren gegen einen Notar - Verbuchung von anvertrauten Geldern -

    Auszug aus KG, 15.06.2004 - Not 1/03
    Die Beachtung dieser Bestimmungen soll nicht nur der Aufsichtsbehörde die Kontrolle erleichtern, sondern vor allem sicherstellen, dass bei der Abwicklung von Verwahrungsgeschäften Treuhandaufträge peinlichst genau beachtet und schon versehentliche Verstöße vermieden werden (BGH DNotZ 1972, 551 ff. ).
  • OLG Schleswig, 26.03.1998 - 11 U 66/94
    Auszug aus KG, 15.06.2004 - Not 1/03
    Es kommt nicht darauf an, ob bereits konkrete Schäden entstanden sind (OLG Schleswig DNotZ 1999, 726 ff. ).
  • BGH, 14.10.1985 - NotSt (B) 3/85

    Verstöße eines Notars gegen seine Amtspflichten - Anordnung der vorläufigen

    Auszug aus KG, 15.06.2004 - Not 1/03
    Eine Gefährdung kann auch dann vorliegen, wenn die Massen- und Verwahrungsbücher sowie die zugehörigen Nebenakten nicht den Ordnungsvorschriften entsprechen, weil deren Beachtung dem Notar (und den Aufsichtsbehörden) die Grundlage für eine ordnungsgemäße Abwicklung von Treuhandgeschäften bietet (BGH DNotZ 1986, 310 ff.).
  • BGH, 16.03.1998 - NotZ 14/97

    Begriff der Gefährdung der Interessen der Rechtssuchenden durch die Art der

    Auszug aus KG, 15.06.2004 - Not 1/03
    Eine Gefährdung durch die Art der Wirtschaftsführung und der Durchführung von Verwahrungsgeschäften ist insbesondere dann anzunehmen, wenn ein Notar sich über Treuhandanweisungen hinwegsetzt, aber auch wenn die Behandlung fremder Gelder erhebliche Bedenken gegen die Zuverlässigkeit und Integrität des Notars begründet (BGH MDR 1998, 931).
  • OLG Stuttgart, 27.07.2011 - 4 U 78/08

    Amtshaftungsprozess: Schadensersatz wegen Nichternennung zum Notar bei

    In einem weiteren Verfahren vor dem Notarsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart (Not 2/03) hat der Kläger beantragt, die Ernennung eines Mitkonkurrenten aufzuheben.

    Diese Anträge wurden am 27. November 2003 durch das Oberlandesgericht Stuttgart (Not 2/03) und am 10. August 2004 durch den Bundesgerichtshof (NotZ 28/03) zurückgewiesen.

    Gerichtskosten OLG Stuttgart Not 2/03.

    Dem Senat lagen die Personalakten der Mitbewerber vor, außerdem die Akten der Konkurrentenverfahren OLG Stuttgart Not 2/02; Not 2/03; Not 1/04; Not 3/06 mit den jeweils dazugehörigen Rechtsmittelverfahren.

    Gerichtskosten OLG Stuttgart Not 2/03 (132,00 EUR).

  • OLG Bremen, 10.07.2008 - Not 3/07
    Das ist ersichtlich nicht die Funktion des § 50 Abs. 1 Nr. 8 BNotO ; eine solche Ansicht wird auch nicht vom Kammergericht in dem vom Antragsgegner angeführtenBeschluss vom 15.06.2004 (Not 1/03, Not 2/03) vertreten.
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