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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 06.07.2007 - Not 1/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,2911
OLG Schleswig, 06.07.2007 - Not 1/07 (https://dejure.org/2007,2911)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 06.07.2007 - Not 1/07 (https://dejure.org/2007,2911)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 06. Juli 2007 - Not 1/07 (https://dejure.org/2007,2911)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Notare Bayern PDF, S. 69

    BeurkG § 17 Abs. 2 a
    Beurkundung von Finanzierungsgrundschulden unter Mitwirkung von Notariatsmitarbeitern

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    BeurkG § 17 Abs. 2a
    Amtspflichtverletzung bei Beurkundung von Finanzierungsgrundschulden durch Notariatsmitarbeiter als Verbrauchervertreter

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bevollmächtigung von Notariatsmitarbeitern bei der Grundpfandbestellung eines Verbrauchers als zulässiges Verhalten eines Notars; Hinwirken auf die Abgabe einer rechtsgeschäftlichen Erklärung eines Verbrauchers durch diesen persönlich als unbedingte Amtspflicht eines ...

  • Judicialis

    BeurkG § 17 Abs. 2 a

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notaramtspflichtverletzung bei Beurkundung von Finanzierungsgrundschulden unter Mitwirkung von Notariatsmitarbeitern als Vertreter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Notarrecht - Pflichten bei Verbraucherverträgen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Amtspflichten des Notars bei der Beurkundung eines Verbrauchervertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BeurkG § 17 Abs. 2a
    Amtspflichtverletzung bei Beurkundung von Finanzierungsgrundschulden durch Notariatsmitarbeiter als Verbrauchervertreter

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Belehrungspflicht des Notars und Beteiligtenvertretung

Besprechungen u.ä.

  • notare-wuerttemberg.de PDF, S. 26 (Entscheidungsbesprechung)

    Altlastenklausel in Grundstücksverträgen: nicht immer wasserdicht! Ein Beispiel aus und für die Praxis (RA Hellmuth Mohr; BWNotZ 2009, 113)

Papierfundstellen

  • DNotZ 2008, 151
  • DB 2007, 2593
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 20.07.2015 - NotSt (Brfg) 3/15

    Disziplinarverfügung gegen einen Notar: Vornahme von Grundschuldbestellungen

    § 17 Abs. 2a Satz 2 Nr. 1 BeurkG gilt auch für die Beurkundungen von Grundschuldbestellungen (Senatsbeschluss vom 16. März 2015 - NotSt (Brfg) 7/14, ZNotP 2015, 152 Rn. 17; OLG Schleswig, DNotZ 2008, 151, 154; Winkler, Beurkundungsgesetz, 17. Aufl., § 17 Rn. 95; Staudinger/Hertel, BGB, Neubearbeitung 2012, Vorbemerkung zu § 127a, 128 Rn. 590).

    Der Zweck des § 17 Abs. 2a Satz 2 Nr. 1 BeurkG steht daher der Annahme entgegen, Mitarbeiter des Notars könnten Vertrauenspersonen eines Urkundsbeteiligten sein (OLG Schleswig, DNotZ 2008, 151, 156; Winkler, BeurkG, 17. Aufl., § 17 Rn. 116; Armbrüster/Preuss/Renner-Armbrüster, BeurkG/BONot, 6. Aufl., § 17 BeurkG Rn. 212; Staudinger/Hertel, BGB, Neubearbeitung 2012, Vorbemerkung zu §§ 127a, 128 (BeurkG) Rn. 522; Soergel/Mayer, BGB, 13. Aufl., § 17 BeurkG, Rn. 43; Weingärtner/Wöstmann, Richtlinienempfehlung der BNotK/Richtlinien der Notarkammern, 2004, Zweiter Teil C. Rn. 32; Philippsen, NotBZ 2003, 137, 140 f; Rieger, MitBayNot 2002, 325, 330; Soergel, DNotZ 2002, 593, 602; Solveen, RNotZ 2002, 318, 321; Brambring, ZfIR 2002, 597, 605; Schmucker, ZNotP 2003, 243, 244; Böttcher, BWNotZ 2007, 109, 111; BNotK, Rundschreiben vom 5. Oktober 2010 Nr. 25/2010 sowie vom 28.4.2003 Nr. 20/2003; a.A. Maaß, ZNotP 2002, 455, 457 f; Helms, ZNotP 2005, 13, 16 f; Griegers, BWNotZ 2003, 104, 105; Schulz, BWNotZ 2009, 73, 74 f; Keller, ZNotP 2003, 180, 181; Strunz, ZNotP 2002, 289).

    Dies ergibt sich schon daraus, dass der Grundstückskaufvertrag auch ohne die Bestellung der Finanzierungsgrundschuld vollzogen werden kann (Winkler, aaO § 17 Rn. 138; Weingärtner/Wöstmann, aaO Rn. 34; Soergel, DNotZ 2002, 602; OLG Schleswig, DNotZ 2008, 151; LG Traunstein, MittBayNot 2000, 574; Rundschreiben der BNotK vom 28. April 2003 Nr. 20/2003 und vom 5. Oktober 2010 Nr. 25/2010; a.A. Maaß, ZNotP 2002, 455, 458 ff; Helms, ZNotP 2005, 13, 19).

    Zum Zeitpunkt der dem Notar vorzuwerfenden Pflichtverletzung lagen Entscheidungen des Oberlandesgerichts Celle (NiedsRpfl 2010, 321 und DNotZ 2008, 151), des für den Kläger zuständigen Berufsgerichts, sowie des Landgerichts Traunstein (MittBayNot 2000, 574) vor, die der vom Kläger für sich in Anspruch genommenen Auslegung entgegenstanden.

    Vielmehr sind aufgrund der Senatsrechtsprechung (Beschluss vom 16. März 2015 aaO), der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Celle (NiedsRpfl. 2010, 321 ff; DNotZ 2008, 151 ff) und des Landgerichts Traunstein (MittBayNot 2000, 574) die hier maßgeblichen Rechtsfragen als geklärt anzusehen.

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Rechtsprechung
   KG, 09.05.2007 - Not 1/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,7175
KG, 09.05.2007 - Not 1/07 (https://dejure.org/2007,7175)
KG, Entscheidung vom 09.05.2007 - Not 1/07 (https://dejure.org/2007,7175)
KG, Entscheidung vom 09. Mai 2007 - Not 1/07 (https://dejure.org/2007,7175)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Bewerbers für die Bestellung zum Notar; Verpflichtung zur gesonderten Ausschreibung von Notarstellen für jeden Amtsgerichtsbezirk; Unzulässigkeit eines Antrags auf gesonderte Ausschreibung von Notarstellen; Statthaftigkeit eines Antrags auf gerichtliche ...

  • Judicialis

    BNotO § 4; ; BNotO § 111

  • rechtsportal.de

    BNotO § 4; BNotO § 10a Abs. 1; BNotO § 111
    Zur Anfechtungsberechtigung im Zusammenhang mit der Errichtung von Notarstellen, deren Ausschreibung und der Festlegung von Amtsbereichen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Rechtsprechung
   KG, 14.08.2007 - Not 1/07, Not 2/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,11884
KG, 14.08.2007 - Not 1/07, Not 2/07 (https://dejure.org/2007,11884)
KG, Entscheidung vom 14.08.2007 - Not 1/07, Not 2/07 (https://dejure.org/2007,11884)
KG, Entscheidung vom 14. August 2007 - Not 1/07, Not 2/07 (https://dejure.org/2007,11884)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Ermessensspielraum der Justizverwaltung bei der Ausschreibung von Notarstellen; Beurteilungsspielraum der Justizverwaltung bei der Ermittlung des geeigneten Bewerbers um eine Notarstelle

  • Judicialis

    BNotO § 6; ; BNotO § 6b

  • rechtsportal.de

    Kriterien für Besetzung offener Notarstellen in Berlin

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 20.11.2006 - NotZ 4/06

    Anforderungen an die Auswahlentscheidung bei mehreren Bewerbern um eine

    Auszug aus KG, 14.08.2007 - Not 1/07
    Eine an den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts orientierte Besetzungsentscheidung läge darin nicht (BGH ZNotP 2007, 109).

    Dem trägt die Antragsgegnerin mit der Regelung in Ziff. 2 f der Ausschreibung in der gebotenen Form (BGH ZNotP 2007, 109) Rechnung, da "im Rahmen der Gesamtentscheidung" die Vergabe von Sonderpunkten in Betracht kommt.

    Die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (DNotZ 2007, 66 = NJW-RR 2007, 63; ZNotP 2007, 109) vorzunehmende und von der Antragsgegnerin vorgenommene wertende Gesamtschau der gewonnenen Erkenntnisse hat zu keinem für den Antragsteller günstigeren Ergebnis geführt.

  • BGH, 18.09.1995 - NotZ 46/94

    Errichtung zusätzlicher Anwaltsnotarstellen

    Auszug aus KG, 14.08.2007 - Not 1/07
    Der Antrag wäre unzulässig, da der Antragsteller nicht geltend machen kann, in subjektiven Rechten verletzt zu sein (zu dieser Voraussetzung BGH NJW 1996, 123).

    Die Bestimmung der Zahl der Amtsinhaber und der Zuschnitt der Notariate obliegen der Organisationsgewalt des Staates, der seinen ihm dabei zustehenden Ermessensspielraum an den Erfordernissen einer geordneten Rechtspflege auszurichten hat (BGH NJW 1996, 123).

  • BGH, 04.12.1989 - NotZ 20/89

    Notar - Bestellung - Landesjustizverwaltung - Verwaltungsermessen

    Auszug aus KG, 14.08.2007 - Not 1/07
    Eine geordnete Rechtspflege erfordert nicht, dass dem rechtsuchenden Publikum an jedem beliebigen Ort ein Notariat zur Verfügung steht; es muss nur gewährleistet sein, dass der rechtsuchende Bürger von seinem Wohnort in zumutbarer Entfernung einen Notar erreichen kann und dass Notare in einer dem Bedarf entsprechenden Zahl vorhanden sind (BGH DNotZ 1991, 82).
  • BGH, 26.03.2007 - NotZ 39/06

    Auswahlkriterien bei der Besetzung von Stellen für Anwaltsnotare in

    Auszug aus KG, 14.08.2007 - Not 1/07
    Das Argument, dass nicht alle Bewerber, insbesondere Einzelanwälte, die Möglichkeit hätten, Vertretungen wahrzunehmen, ist nicht geeignet, die darauf bezogenen Auswahlkriterien infrage zu stellen (BGH Beschluss vom 26.03.2007 - NotZ 39/06 [ZNotP 2007, 234]).
  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 838/01

    Anwaltsnotariat I

    Auszug aus KG, 14.08.2007 - Not 1/07
    Sie beruht auf der Feststellung des Bundesverfassungsgerichts in dem Beschluss vom 20.04.2004 (BVerfGE 110, 304, 326 ff.), dass der notarspezifischen Vorbereitung gegenüber der allgemeinjuristischen Qualifikation durch Staatsexamen und Anwaltstätigkeit größere Bedeutung beizumessen sei.
  • BGH, 13.12.1993 - NotZ 56/92

    Auswahl unter mehreren Notarbewerbern; Begriff der persönlichen und fachlichen

    Auszug aus KG, 14.08.2007 - Not 1/07
    Die Antragsgegnerin hat den Beurteilungsspielraum, der ihr bei der Festlegung der das Maß der Eignung bestimmenden Merkmale und bei deren Gewichtung zusteht (BGH DNotZ 1994, 318 = NJW 1994, 1874), mit den in Nr. 12 der Allgemeinen Verfügung über die Angelegenheiten der Notare (AVNot) vom 22. April 1996 (ABl. Seite 1741), zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschriften vom 30. November 2004 (ABl. Seite 4714), in Verbindung mit der Stellenausschreibung 2005 (ABl. Seite 1242) aufgestellten Auswahlkriterien zutreffend angewandt und ausgeschöpft.
  • BGH, 22.11.2004 - NotZ 16/04

    Anforderungen an die Gewichtung fachspezifischer Leistungen beim Zugang zum Beruf

    Auszug aus KG, 14.08.2007 - Not 1/07
    Die Auswahlentscheidung nach § 6 Abs. 3 BNotO kann nur auf Qualifikationen gestützt werden, die der Bewerber bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist dargelegt und nachgewiesen hat (std. Rspr. des BGH, z.B. NJW 2005, 212 m.w.N.).
  • BVerfG, 08.10.2004 - 1 BvR 702/03

    Verletzung von GG Art 12 Abs 1 iVm Art 33 Abs 2 durch eine nicht angemessene

    Auszug aus KG, 14.08.2007 - Not 1/07
    Das Anciennitätsprinzip, nach dem im Zweifel der "dienstältere" Rechtsanwalt bestellt wird, entspricht nicht dem Grundsatz der Bestenauslese (vgl. BVerfG, 2. Kammer des 1. Senats, NJW 2005, 50).
  • BGH, 24.07.2006 - NotZ 3/06

    Kriterien für die Besetzung von Anwaltsnotarstellen

    Auszug aus KG, 14.08.2007 - Not 1/07
    Die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (DNotZ 2007, 66 = NJW-RR 2007, 63; ZNotP 2007, 109) vorzunehmende und von der Antragsgegnerin vorgenommene wertende Gesamtschau der gewonnenen Erkenntnisse hat zu keinem für den Antragsteller günstigeren Ergebnis geführt.
  • BGH, 13.07.1992 - NotZ 16/91

    Berücksichtigung von Wartezeiten bei Neuregelung der Zulassungsvoraussetzungen

    Auszug aus KG, 14.08.2007 - Not 1/07
    Ohne diese Ausschreibung kann der Antragsteller nicht zum Notar bestellt werden (std. Rspr. des BGH, z.B. NJW 1993, 131).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 10.12.2007 - Not 1/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,66617
OLG Brandenburg, 10.12.2007 - Not 1/07 (https://dejure.org/2007,66617)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10.12.2007 - Not 1/07 (https://dejure.org/2007,66617)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10. Dezember 2007 - Not 1/07 (https://dejure.org/2007,66617)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Brandenburg, 02.03.2009 - Not W 2/08

    Bestellung zum Notar: Auswahlentscheidung zwischen einem amtierenden Notar und

    Dies hat der Senat zuletzt in seinem Beschluss vom 10. Dezember 2007 - Not 1/07 - eingehend dargelegt und ist vom Bundesgerichtshof mit (die dagegen eingelegte Beschwerde zurückweisender) Entscheidung vom 28. Juli 2008 - NotZ 3/08 - bestätigt worden (ZNotP 2008, S.414, 416).

    Diese Überlegung darf freilich nicht dazu führen, dass der Landesjustizverwaltung auf diesem Wege faktisch die Einführung eines "Vorrücksystems" "aufgezwungen" wird, indem der Notar-Bewerber bei lukrativeren Amtsstellen den Vorrang erhält und der konkurrierende Notarassessor auf die weniger lukrative bisherige Amtsstelle des Notar-Bewerbers verwiesen wird - die er wiederum nicht erhalten wird, wenn ein anderer Notar-Bewerber von einer noch weniger lukrativen Amtsstelle aus sich auf eben diese frei gewordene Amtsstelle bewerben sollte, und so fort (Senat, Beschluss vom 10. Dezember 2007 - Not 1/07 -, bestätigt durch BGH ZNotP 2008, S.414, 416).

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