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   OLG Celle, 01.12.2017 - Not 13/17   

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https://dejure.org/2017,47321
OLG Celle, 01.12.2017 - Not 13/17 (https://dejure.org/2017,47321)
OLG Celle, Entscheidung vom 01.12.2017 - Not 13/17 (https://dejure.org/2017,47321)
OLG Celle, Entscheidung vom 01. Dezember 2017 - Not 13/17 (https://dejure.org/2017,47321)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit des § 17 Abs. 2a Satz 2BeurkG nur auf Verbraucherverträge

  • rewis.io
  • notar-drkotz.de

    Verbraucherschutzregelungen bei Grundstücksgeschäften - Anwendung auf Verbraucherverträge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BeurkG § 17 Abs. 2a S. 2
    Zur Reichweite von § 17 Abs. 2a Satz 2 BeurkG

  • rechtsportal.de

    BGB § 310 Abs. 3
    Anwendbarkeit des § 17 Abs. 2a Satz 2BeurkG nur auf Verbraucherverträge

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wartefrist bei Verträgen zwischen Verbrauchern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Notarielle Verbraucherschutzregelungen gelten nur für Verbraucherverträge! (IMR 2018, 76)

Papierfundstellen

  • MDR 2018, 336
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 18.03.2010 - Not 1/10
    Auszug aus OLG Celle, 01.12.2017 - Not 13/17
    Der Senat hat bereits mit Beschluss vom 18. März 2010 (Az. Not 1/10, veröffentlicht in juris, Rn. 67) entschieden, dass § 17 Abs. 2a Satz 2 Nr. 1 BeurkG nur für Verbraucherverträge gilt (ebenso: Winkler, BeurkG, 18. Aufl., § 17, Rn. 98; Frenz in: Eylmann/Vaasen, BNotO/BeurkG, 4. Aufl., § 17 BeurkG, Rn. 43; Armbrüster, BeurkG/DONot, 7. Aufl., § 17 BeurkG, Rn. 194; Grziwotz in: Grziwotz/Heinemann, BeurkG, 2. Aufl., § 17, Rn. 72).

    Ein solches Verhalten ist mit den Amtspflichten eines Notars nicht zu vereinbaren (vgl. Senat, Beschluss vom 18. März 2010, Az. Not 1/10, veröffentlicht in juris, Rn. 60).

  • BGH, 29.03.2006 - VIII ZR 173/05

    Anforderungen an das Vorliegen eines Gewerbes des Verkäufers beim

    Auszug aus OLG Celle, 01.12.2017 - Not 13/17
    Auch wenn eine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit nicht notwendigerweise mit einer Gewinnerzielungsabsicht einhergehen muss, setzt sie aber jedenfalls ein selbstständiges und planmäßiges, auf eine gewisse Dauer angelegtes Anbieten entgeltlicher Leistungen am Markt voraus (vgl. BGH NJW 2006, 2250).
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