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   OLG Celle, 14.03.1988 - Not 17/87   

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https://dejure.org/1988,12694
OLG Celle, 14.03.1988 - Not 17/87 (https://dejure.org/1988,12694)
OLG Celle, Entscheidung vom 14.03.1988 - Not 17/87 (https://dejure.org/1988,12694)
OLG Celle, Entscheidung vom 14. März 1988 - Not 17/87 (https://dejure.org/1988,12694)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DNotZ 1989, 55
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Köln, 17.07.2017 - 2 VA (Not) 2/17
    (2) Auch wenn es grundsätzlich für das Vorliegen eines Verstoßes nicht darauf ankommt, ob tatsächlich Schäden entstanden sind (OLG Celle, Beschl. v. 14.03.1988 - Not 17/87 -, DNotZ 1989, 55), gerade weil bereits der Anschein einer Gefährdung der Treuhandgelder genügt, ist jedoch zweifelhaft, ob eben dies nicht gegen eine "schwere Erschütterung" des Vertrauens spricht.
  • OLG Düsseldorf, 17.07.2002 - 18 U 246/01
    Denn die Durchführung von Fremdgeldverwahrungen nach § 23 BNotO durch einen Notar ist nur dann gewährleistet, wenn er die ihm erteilten Treuhandaufträge exakt beachtet, oder aber, soweit dies nicht möglich ist bzw. rechtlich unzulässig wäre, auf deren Abänderung drängt und wenn dies nicht möglich ist die weitere Durchführung des Treuhandauftrages ablehnt (BGH, DNotZ 1987, 560, 561; KG, DNotZ 1991, 762; OLG Gelle, DNotZ 1989, 55, 56; Rintsche a.a.O., II 130).
  • OLG Celle, 19.12.2005 - Not 14/05

    Amtstätigkeit; anwaltliche Beratung; Anwaltsnotar; Auflage; Beratungsmandat;

    Die Beachtung dieser Dienstvorschrift ist grundsätzlich auch Amtspflicht des Notars (BGH DNotZ 1972, 551, 552; Beschluss des Senats vom 14. März 1988 - Not 17/87 -, in: DNotZ 1989, 55, 56).
  • OLG Naumburg, 19.12.1997 - Not 1/97

    Aufhebung einer Disziplinarverfügung; Dienstaufsicht der Aufsichtsbehörde gemäß §

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