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OLG Celle, 22.08.2003 - Not 22/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Celle, 24.01.2006 - Not 16/05
Notar als Vorstandsvorsitzender eines eingetragenen Sportvereins mit …
Die vorstehende Beurteilung der grundsätzlichen Unzulässigkeit eines vorbeugenden Verbots für bestimmte Nebentätigkeiten steht auch in Einklang mit der von dem Senat (Beschluss vom 22. August 2003 - Not 22/03) für den umgekehrten Fall vertretenen Auffassung, dass die Erteilung einer Nebentätigkeitsgenehmigung nicht unter einen allgemeinen Widerrufsvorbehalt gestellt werden darf.In tatsächlicher Hinsicht unterliegt die Entscheidung sodann der vollen gerichtlichen Nachprüfung, während die Ermessensausübung als solche nur eingeschränkt überprüfbar ist (vgl. Senat Beschluss vom 22. August 2003 - Not 22/03 - S. 11;… Arndt/Lerch/Sandkühler, BNotO, 4. Aufl. § 8 Rdnr. 12).
- OLG Celle, 06.01.2004 - Not 28/03
Nebentätigkeit des Notars im Aufsichtsrat einer Bank: Genehmigung unter Auflage …
Zu einer Entscheidung im vor dem Bundesgerichtshof anhängigen Verfahren ist es nicht gekommen, da die dort betroffene Notarin ihre Beschwerde gegen den Beschluss des erkennenden Senats vom 22. August 2003 - Not 22/03 - zurückgenommen hat.