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   KG, 15.02.2008 - Not 26/07   

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https://dejure.org/2008,4411
KG, 15.02.2008 - Not 26/07 (https://dejure.org/2008,4411)
KG, Entscheidung vom 15.02.2008 - Not 26/07 (https://dejure.org/2008,4411)
KG, Entscheidung vom 15. Februar 2008 - Not 26/07 (https://dejure.org/2008,4411)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Verwendung der Amtsbezeichnung "Notar" auf dem Geschäftsschild der Zweigstelle einer von einem Rechtsanwalt und Notar betriebenen Rechtsanwaltskanzlei; Irreführende Werbung durch in überörtlichen Anwaltssozietäten tätige Anwaltsnotare; Geschäftsschild ...

  • online-und-recht.de

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 2197
  • MDR 2008, 654
  • DNotZ 2008, 632
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 08.03.2005 - 1 BvR 2561/03

    Anwaltsnotariat

    Auszug aus KG, 15.02.2008 - Not 26/07
    Die ordnungsgemäße Berufsausübung wird durch irreführende Werbung in Frage gestellt, was dann der Fall ist, wenn bei den Rechtsuchenden die Fehlvorstellung hervorgerufen werden kann, die notariellen Leistungen eines Notars seien auch an einem anderen Ort als seinem Amtssitz verfügbar (vgl. BVerfG, NJW 2005, 1483, 1484).

    In überörtlichen Anwaltssozietäten tätige Anwaltsnotare dürfen deshalb die Amtsbezeichnung nur auf demjenigen Amts- oder Namensschild führen, das an ihrem Amtssitz auf ihre Geschäftsstelle hinweist, § 29 Abs. 3 S. 1 zweite Alt. BNotO (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. März 2005 - 1 BvR 2561/03 [NJW 2005, 1483]).

    Käme es ihr auf diesen Effekt nicht an, könnte sie ohne weiteres auf die Verwendung ihrer Amtsbezeichnung auf dem Geschäftsschild verzichten (vgl. Armasow, Anmerkung zu BVerfG, Beschluss vom 8. März 2005 - 1 BvR 2561/03, DNotZ 2005, 935, 937 unter Hinweis auf den Beschluss des Senats vom 27. November 2003 - Not 11/03).

    Etwas anders folgt auch nicht daraus, dass das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 8. März 2005 - 1 BvR 2561/03 - (NJW 2005, 1483) die Regelungen in § 29 Abs. 3 S.1 erste Alt. BNotO für mit Art. 12 Abs. 1 GG unvereinbar und nicht erklärt hat.

    Mag dies bei unterschiedlich zu gestaltenden Geschäftspapieren der Fall sein (so BVerfG, NJW 2005, 1483, 1485), ist hierfür bei dem Geschäftsschild der Zweigstelle einer Rechtsanwaltskanzlei nichts ersichtlich.

  • LG Schwerin, 06.11.1996 - 21 O 69/96
    Auszug aus KG, 15.02.2008 - Not 26/07
    Dem rechtsuchenden Publikum wird dadurch nicht in ausreichendem Maße verdeutlicht, dass die auch mit ihrer Amtsbezeichnung aufgeführte Notarin als solche dort nicht tätig werden kann (vgl. OLG Köln, a.a.O., AG Nordhausen, MittBayNot 1994, 479; LG Schwerin, Urteil vom 6. November 1999 - 21 O 69/96, mitgeteilt durch von Campe, NotBZ 1997, 29).
  • BVerfG, 24.07.1997 - 1 BvR 1863/96

    GG - Berufsfreiheit

    Auszug aus KG, 15.02.2008 - Not 26/07
    Bei dem von der Notarin in L... verwendeten Geschäftsschild handelt es sich um Werbung im Sinne des § 29 Abs. 1 BNotO und nicht lediglich um ein werbewirksames Verhalten, das weniger engen Einschränkungen unterliegt (vgl. BVerfG, NJW 1997, 2510).
  • OLG Köln, 23.06.1992 - 2 VA (Not) 4/92

    Unzulässiger Hinweis auf Notar auf Praxisschild einer Anwaltskanzlei

    Auszug aus KG, 15.02.2008 - Not 26/07
    Es darf nicht der Eindruck erweckt werden, das rechtsuchende Publikum könne auch in den anderen Büros um notarielle Dienstleistungen nachsuchen (Sandkühler in: Brambring/Jerschke, Beck´sches Notarhandbuch, 4. Aufl., L II, Rdn. 128-130f.; ders. in: Kilian/vom Stein, Praxishandbuch Anwaltskanzlei und Notariat, § 15, Rdn. 44; Weingärtner/Ehrlich, DNotO, 10. Aufl., § 3, Rdn. 63; vgl. auch bereits OLG Köln, MittBayNot 1994, 478 mit Anmerkung von Neuhaus, ebendort, 480).
  • KG, 19.05.2000 - 5 U 727/00

    Zulässigkeit der Angabe der Berufsbezeichnung "Notare, Rechtsanwälte"

    Auszug aus KG, 15.02.2008 - Not 26/07
    Schließlich besteht auch kein Widerspruch zwischen der beanstandeten Gestaltung des Geschäftsschildes und einer - grundsätzlich zulässigen (BVerfG, a.a.O., 1485; vgl. auch KG, NJW 2001, 526 = DNotZ 2000, 955) - Bekanntgabe des Notaramtes auf der Homepage der Rechtsanwaltskanzlei im Internet.
  • AG Nordhausen, 26.01.1994 - 26 C 724/93

    Unzulässiger Hinweis auf Notar auf Praxisschild einer Anwaltskanzlei

    Auszug aus KG, 15.02.2008 - Not 26/07
    Dem rechtsuchenden Publikum wird dadurch nicht in ausreichendem Maße verdeutlicht, dass die auch mit ihrer Amtsbezeichnung aufgeführte Notarin als solche dort nicht tätig werden kann (vgl. OLG Köln, a.a.O., AG Nordhausen, MittBayNot 1994, 479; LG Schwerin, Urteil vom 6. November 1999 - 21 O 69/96, mitgeteilt durch von Campe, NotBZ 1997, 29).
  • BVerfG, 19.08.2008 - 1 BvR 623/08

    Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung der Außendarstellung eines Notars

    a) den Beschluss des Kammergerichts vom 15. Februar 2008 - Not 26/07 -,.
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