Rechtsprechung
KG, 16.05.2003 - Not 27/01, Not 28/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beurteilung der fachlichen Eignung für das Amt des Notars von Diplom-Juristen nach dem Recht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR); Fiktion der Gleichwertigkeit der Ausbildungsgänge von Volljuristen in der Bundesrepublik und in der DDR ausgebildeten und tätigen ...
- Judicialis
BNotO § 6 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BNotO § 5; BNotO § 6 Abs. 3; GG Art. 3 Abs. 1
Berücksichtigung der Ausbildung zum Diplom-Juristen in der ehemaligen DDR bei der Auswahlentscheidung für Notarstelle - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- KG, 30.10.1997 - RA G 495
- KG, 30.10.1997 - RA T 273
- KG, 30.10.1997 - RA Z 212
- KG, 19.02.1998 - 31/97
- KG, 19.02.1998 - Not 21
- KG, 10.03.1998 - 28/97
- KG, 10.03.1998 - Not 27
- KG, 10.03.1998 - Not 29
- KG, 10.03.1998 - Not 30/07
- BGH, 20.07.1998 - NotZ 7/98
- BGH, 30.11.1998 - NotZ 13/98
- BGH, 30.11.1998 - NotZ 14/98
- BVerfG, 26.09.2001 - 1 BvR 1740/98
- BGH, 08.07.2002 - NotZ 30/01
- KG, 16.05.2003 - Not 27/01, Not 28/01
- BGH, 03.11.2003 - NotZ 14/03
- BGH, 03.11.2003 - NotZ 14/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 26.09.2001 - 1 BvR 1740/98
Diplom-Juristen können auch in West-Berlin Notare werden
Auszug aus KG, 16.05.2003 - Not 27/01
Der Antragsteller erwidert hierzu: Die Kontingentlösung widerspreche eklatant den tragenden Erwägungen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. September 2001 (1 BvR 1740/98).Diese Praxis ist vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden (BVerfG vom 26. September 2001 - 1 BvR 1740/98 - = NJW-RR 2002, 492).
Es hat damit Bezug genommen auf die Bedenken des Bundesministeriums der Justiz (…a.a.O., S. 494), welches auf die Schwierigkeiten hingewiesen hatte, die Abschlüsse der Diplom-Juristen in das Punktesystem zur Vergabe von Notarstellen einzubeziehen (Seite 12 unten des Beschlußumdrucks - insoweit in NJW-RR 2002, 492 nicht abgedruckt).
- BGH, 03.11.2003 - NotZ 14/03
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Eignung eines Bewerbers; Nachweis …
Auszug aus KG, 16.05.2003 - Not 27/01
Beschwerde zurückgewiesen, BGH Beschluss vom 3. November 2003 - NotZ 14/03. - BGH, 25.04.1994 - NotZ 20/93
Auswahlkriterien unter mehreren Bewerbern für eine Notarstelle; Festlegung eines …
Auszug aus KG, 16.05.2003 - Not 27/01
Denn bei einem Auswahlverfahren unter mehreren geeigneten Bewerbern wirkt sich die Entscheidung zugunsten eines Bewerbers zum Nachteil eines anderen Bewerbers aus (vgl. BGH NJW 1994, 3353 ).
Rechtsprechung
OLG Celle, 16.11.2001 - Not 28/01 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Standeswidrige Notarwerbung: Mehrere Schilderanlagen für eine Geschäftsstelle
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.07.2001 - NotZ 12/01
Anbringung von Amts- oder Namensschildern durch einen Notar
Auszug aus OLG Celle, 16.11.2001 - Not 28/01
Ein Verhalten, das den Eindruck erwecken könnte, der Notar werbe ohne einen besonderen Sachbezug gezielt für seine Praxis, indem er in möglichst auffälliger Art und Weise auf seine Praxisräume hinweise, liegt vor, wenn der Notar Maßnahmen trifft, die nicht den Besonderheiten der örtlichen Verhältnisse entspringen, sondern vielmehr durch ein gewerbliches gewinnorientiertes Verhalten beeinflusst sind (dazu BGH, Beschluss vom 16. Juli 2001, NotZ 12/01).Die Möglichkeit der Anbringung zweier Amts oder Namensschilder wobei hier davon auszugehen sein dürfte, dass es sich um Namensschilder handelt, weil nicht ausgeführt wird, dass unter dem Landeswappen der Zusatz "Notar" angebracht ist (dazu BGH Beschluss vom 16. Juli 2001 NotZ 12/01) soll aber, wie vom Antragsgegner zutreffend ausgeführt wird, bei einem Bürogebäude mit mehreren unterschiedlichen Geschäftslokalen dazu dienen, sowohl am Gebäude selbst auf die Kanzlei des Notars hinzuweisen als auch den Eingang zur Geschäftsstelle des Notars besonders kenntlich zu machen.
- BVerfG, 24.07.1997 - 1 BvR 1863/96
GG - Berufsfreiheit
Auszug aus OLG Celle, 16.11.2001 - Not 28/01
Auch wenn das durch § 29 BNotO erstmals auf eine gesetzliche Grundlage gestellte Werbeverbot für Notare, denen gemäß § 29 Abs. 1 BNotO jedes gewerbliche Verhalten untersagt ist, das eine dem öffentlichen Amt des Notars widersprechende Werbung enthält, nicht jedes Verhalten untersagt, das Außenwirkung hat und möglicherweise auch mit einem werbenden Nebeneffekt verbunden ist (s. dazu die sogenannte "LOGO- Entscheidung" des Bundesverfassungsgerichts, BVerfG, DNotZ 1998, 69), ist ein reklamehaftes Verhalten des Notars, das keinen Sachbezug zu der notariellen Tätigkeit hat, nicht gestattet.
- OLG Celle, 19.06.2006 - Not 9/06
Werbung eines Anwaltsnotars in einem kirchlichen Gemeindebrief; Dienstvergehen …
Nicht gestattet ist hierbei insbesondere ein reklamehaftes Verhalten des Notars, das keinen Sachbezug zu der notariellen Tätigkeit hat (Beschluss des Senats vom 16. November 2001 - Not 28/01 , in: Nds. Rpfl. - OLG Celle, 25.11.2003 - Not 27/03
Rechtmäßige Anbringung des Amtsschildes eines Notars; Unzulässige Werbung von …
Allerdings kann die Anbringung von mehr als einem Schild normaler Größe durch Besonderheiten der örtlichen Verhältnisse ausnahmsweise geboten sein (…vgl. BGH a. a. O., Senat, Beschluss vom 16. November 2001 - Not 28/01 ; Senat, Beschluss vom 20. März 2001 - Not 41/01 , Senat, Beschlüsse vom 3. September 2003 - Not 18 und 19/03 ; OLG Hamm, Beschluss vom 19. Juni 1997, 4 U 83/97). - OLG Celle, 03.09.2003 - Not 18/03
Anspruch auf Entfernung von Amtsschildern und Namensschildern gegenüber Notar; …
In einem solchen Fall kann ein Verstoß gegen das Werbeverbot des § 29 BNotO vorliegen (dazu bereits Senat, Beschl. v. 16. November 2001 - Not 28/01; Senat, Beschl. v. 20. März 2001 - Not 41/00).