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   OLG Schleswig, 26.04.2007 - Not 6/06   

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OLG Schleswig, 26.04.2007 - Not 6/06 (https://dejure.org/2007,6089)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 26.04.2007 - Not 6/06 (https://dejure.org/2007,6089)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 26. April 2007 - Not 6/06 (https://dejure.org/2007,6089)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung von nachträglichen Umständen zur Entkräftung des Vermögensverfalls eines Notars im gerichtlichen Verfahren über die von der Justizbehörde verfügte Amtsenthebung; Widerlegung der Vermutung des Vermögensverfalls bei Erfüllung von im Insolvenzplan ...

  • Judicialis

    BNotO § 50; ; BNotO § 111

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerlegung der Vermutung des Vermögensverfalls im Amtsenthebungsverfahren nach § 50 Abs. 1 Nr. 6 BNotO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 1167
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 31.08.2005 - 1 BvR 912/04

    Verletzung des Grundrechts auf Berufsfreiheit (GG Art 12 Abs 1) durch

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.04.2007 - Not 6/06
    Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass eine Amtsenthebung, die aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausgesprochen wird, einer bestmöglichen Gläubigerbefriedigung entgegensteht, weil in der Regel nur bei Fortführung der Praxis ein Insolvenzplan erstellt und durchgeführt werden kann und dies letztlich auch den finanziellen Interessen der Rechtsuchenden dient (BVerfG NJW 2005, 3057 f.), wie gerade auch der vorliegende Fall zeigt.

    Das Bundesverfassungsgericht hat diese Entscheidung jedoch aufgehoben (NJW 2005, 3057 f.) und ausgeführt, diese Begrenzung der für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Amtsenthebung eines Notars heranzuziehenden Umstände auf den Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung könne im Licht der Berufswahlfreiheit des Notars verfassungsrechtlichen Bedenken begegnen.

    Eine solche Berücksichtigung von Änderungen nach der Amtsenthebungsentscheidung der zuständigen Behörde im gerichtlichen Verfahren steht auch nicht im Widerspruch zu dem vom Gesetzgeber in § 50 Abs. 3 S. 3 BNotO vorgesehenen Vorschaltverfahren, dessen Verfassungsgemäßheit auch vom Bundesverfassungsgericht nicht in Frage gestellt worden ist (BVerfG NJW 2005, 3057 f.).

  • BVerfG, 28.04.2004 - 1 BvR 912/04

    Vorläufige Aussetzung der Vollziehung der Amtsenthebung eines Notars

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.04.2007 - Not 6/06
    Das Amtsenthebungsverfahren, das Gegenstand der Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht in dem Verfahren 1 BvR 912/04 gewesen sei, sei maßgeblich von der Erwartung der Gläubiger über die Entwicklung und den Ausgang des Insolvenzverfahrens geprägt worden.

    In seinem Beschluss vom 31.08.2005 im Verfahren 1 BvR 912/04 habe das Bundesverfassungsgericht nur Bedenken gegen die Gleichstellung eines versäumten mit einem erfolglos durchgeführten Vorschaltverfahren geäußert.

  • BGH, 22.03.2004 - NotZ 23/03

    Vermögensverfall eines Notars; Maßgeblicher Zeitpunkt bei gerichtlicher

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.04.2007 - Not 6/06
    Dennoch habe das Oberlandesgericht diese erst nach der abschließenden Verwaltungsentscheidung eingetretene Entwicklung nicht berücksichtigen dürfen, weil es hier um einen gestaltenden Verwaltungsakt gehe und es materielle Gründe der Rechtssicherheit gebieten würden, die Überprüfung der Rechtmäßigkeit auf den Anfechtungsantrag hin von späteren Veränderungen der Sachlage unabhängig zu halten (NJW 2004, 2018 f. m. w. N.).
  • BGH, 03.11.2003 - NotZ 15/03

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung eines Amtsenthebungsgrundes; Begriff

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.04.2007 - Not 6/06
    Maßgeblich wäre danach allein die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung - also der Amtsenthebungsentscheidung -, die den im anschließenden Verfahren nach § 111 BNotO zu berücksichtigenden Streitstoff festlegt (BGH NJW-RR 2004, 710) Spätere Veränderungen müssten unberücksichtigt bleiben.
  • OLG Dresden, 09.11.2007 - DSNot 14/07

    Vorläufige Amtsenthebung eines Notars nach Anordnung des Insolvenzverfahrens

    Insoweit kann die Frage offen bleiben, welche Folgerungen aus dem Beschluss des BVerfG v. 31.08.2005 (NJW 2005, 3057 [BVerfG 31.08.2005 - 1 BvR 912/04]) für die bisherige Rechtsprechung des BGH zu ziehen sind, dass bei der gerichtlichen Überprüfung einer nach Abschluss des Vorschaltverfahrens ausgesprochenen Amtsenthebung nur Umstände berücksichtigt werden dürfen, die bis zur Verfügung der Amtsenthebung eingetreten sind (dazu vgl. OLGR Schleswig 2007, 457).
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   OLG Celle, 08.12.2014 - Not 6/06   

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