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   OLG Düsseldorf, 21.02.2013 - I-3 Wx 193/12   

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https://dejure.org/2013,2970
OLG Düsseldorf, 21.02.2013 - I-3 Wx 193/12 (https://dejure.org/2013,2970)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.02.2013 - I-3 Wx 193/12 (https://dejure.org/2013,2970)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Februar 2013 - I-3 Wx 193/12 (https://dejure.org/2013,2970)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Sittenwidrigkeit eines Erbverzichtsvertrags wegen unterbliebener Aufklärung über die wahren Vermögensverhältnisse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Erbverzichtsvertrag vor der Heirat - So ein Vertrag ist nicht deshalb sittenwidrig, weil der Ehemann ein Guthaben verschwieg

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Sittenwidrigkeit eines Erbverzichtsvertrags wegen unterbliebener Aufklärung über die wahren Vermögensverhältnisse

Verfahrensgang

  • AG Oberhausen - 6 VI 320/12
  • OLG Düsseldorf, 21.02.2013 - I-3 Wx 193/12

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 966
  • NotBZ 2013, 141
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Koblenz, 04.03.1993 - 6 W 99/93

    Arglistige Täuschung bei Erbverzicht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.02.2013 - 3 Wx 193/12
    Zu Recht hat das Nachlassgericht ausgeführt, dass ein Erbverzichtsvertrag nach dem Eintritt des Erbfalles nicht mehr angefochten werden kann (OLG Koblenz NJW-RR 1993, 708).
  • OLG München, 25.01.2006 - 15 U 4751/04

    Zur Täuschung über die Vermögensverhältnisse bei Abschluss eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.02.2013 - 3 Wx 193/12
    Sittenwidrig ist ein solches Rechtsgeschäft, wenn es nach seinem aus der Zusammenfassung von Inhalt, Beweggrund und Zweck zu entnehmenden Gesamtcharakter mit den guten Sitten nicht vereinbar ist, wobei weder das Bewusstsein der Sittenwidrigkeit noch eine Schädigungsabsicht erforderlich ist, es vielmehr genügt, wenn der Handelnde die Tatsachen kennt, aus denen die Sittenwidrigkeit folgt (BGH NJW 2000, 1127; OLG München, FamRZ 2007, 418).
  • BGH, 31.10.2012 - XII ZR 129/10

    Unterhaltsklage des geschiedenen Ehegatten: Notwendige Feststellungen zur Annahme

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.02.2013 - 3 Wx 193/12
    Ein Ehevertrag kann sich in einer Gesamtwürdigung nur dann als sittenwidrig und daher als insgesamt nichtig erweisen, wenn konkrete Feststellungen zu einer unterlegenen Verhandlungsposition des benachteiligten Ehegatten getroffen worden sind (BGH XII ZR 129/10 vom 31.10.2012 bei Juris).
  • OLG Hamm, 08.11.2016 - 10 U 36/15

    Nissan GTR X für Erbteil? - sittenwidriger Erbverzicht

    Folgt die Sittenwidrigkeit nicht schon allein aus dem Inhalt des Geschäfts, kann sie sich aus einer zusammenfassenden Würdigung von Inhalt, Beweggrund und Zweck des Rechtsgeschäfts, sowie der äußeren Umstände, die zu seiner Vornahme geführt haben ergeben (stdg. Rspr., vgl. etwa die Nachweise bei Palandt/Ellenberger, 75. Aufl., § 138 BGB Rn.8.; speziell zum Erbverzicht: OLG München, ZEV 2006, 313 - juris Rn.26; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2013, 966 Rn.27).
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