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   BGH, 20.03.2006 - NotSt (B) 5/05   

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https://dejure.org/2006,4508
BGH, 20.03.2006 - NotSt (B) 5/05 (https://dejure.org/2006,4508)
BGH, Entscheidung vom 20.03.2006 - NotSt (B) 5/05 (https://dejure.org/2006,4508)
BGH, Entscheidung vom 20. März 2006 - NotSt (B) 5/05 (https://dejure.org/2006,4508)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 105 BNotO; § 17 BDO; § 19 BDO; § 17 NdsLDO; Art. 6 EMRK; Art. 19 Abs. 4 GG
    Unzulässigkeit der sofortigen Beschwerde, wenn der Notardisziplinarsenat des Oberlandesgerichts den Antrag der Einleitungsbehörde zurückweist, ein bei ihm anhängiges förmliches Disziplinarverfahren fortzusetzen, das wegen eines gegen den Notar gleichzeitig laufenden, ...

  • lexetius.com

    BNotO § 105; BDO (i. d. F. d. Bek. v. 20. Juli 1967) §§ 17, 19; NdsLDO (i. d. F. v. 7. September 1982) § 17

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Aussetzung eines Notardisziplinarverfahren wegen eines noch nicht abgeschlossenen Strafverfahrens; Beschwerde gegen den oberlandesgerichtlichen Beschluss über die Zurückweisung des Antrags auf Fortsetzung des Verfahrens; Möglicher Eingriff in die grundrechtlich ...

  • Judicialis

    BNotO § 105; ; BDO (i. d. F. d. Bek. v. 20. Juli 1967) § 17; ; BDO (i. d. F. d. Bek. v. 20. Juli 1967) § 19; ; NdsLDO (i. d. F. v. 7. September 1982) § 17

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen Entscheidungen des Notardisziplinarsenats; Zurückweisung der Fortführung eines Disziplinarverfahrens gegen einen Notar

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Notarrecht - Fortsetzung des Disziplinarverfahren bei laufendem Strafverfahren?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1561
  • DNotZ 2006, 793
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 31.07.2000 - NotSt (B) 1/00

    Aussetzung eines Disziplinarverfahrens gegen einen Notar wegen eines

    Auszug aus BGH, 20.03.2006 - NotSt (B) 5/05
    Dieses gesetzlich gesondert geregelte Rechtsmittel, das innerhalb der Zweiwochenfrist des § 79 Abs. 2 BDO erhoben werden muss (vgl. Senat, Beschluss vom 31. Juli 2000 - NotSt (B) 1/00 = NJW-RR 2001, 498), ist jedoch weder nach dem Wortlaut noch nach dem Sinn des § 17 Abs. 4 Satz 2 BDO auch gegen einen oberlandesgerichtlichen Beschluss eröffnet, durch den ein Antrag der Einleitungsbehörde oder des Notars auf Fortsetzung des ausgesetzten Verfahrens zurückgewiesen wird.
  • BVerwG, 14.12.1978 - 1 DB 29.78

    Fortsetzung des Disziplinarverfahrens - Gesicherte Sachaufklärung - Aussetzung

    Auszug aus BGH, 20.03.2006 - NotSt (B) 5/05
    Zwar ist § 17 Abs. 3 Satz 1 Hs. 1 NDO grundsätzlich eng auszulegen (vgl. BVerwGE 63, 179).
  • BGH, 20.03.2006 - NotSt (B) 4/05

    Vorläufige Amtsenthebung eines Notars bei langer Verfahrensdauer

    Auszug aus BGH, 20.03.2006 - NotSt (B) 5/05
    Hierzu verweist der Senat im Einzelnen auf die Gründe seines am heutigen Tag in dem Parallelverfahren NotSt (B) 4/05 ergangenen Beschlusses.
  • BGH, 20.03.2006 - NotSt (B) 4/05
    Das Disziplinarverfahren gegen den Notar ist weiterhin ausgesetzt (vgl. den Senatsbeschluss vom heutigen Tag in der Parallelsache NotSt (B) 5/05).
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