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BGH, 21.03.1977 - NotSt (Brfg) 2/76 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Entfernung eines Notars von seinem bisherigen Amtssitz - Falschbeurkundung im Amt - Vornahme einer Fernbeglaubigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DNotZ 1977, 762
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 08.05.1995 - NotSt (Brfg) 3/94
Entfernung eines Notars aus dem Dienst auf Grund zweifachen Dienstvergehens - Im …
In aller Regel sind derartige vorsätzliche Falschbeurkundungen, jedenfalls wenn sie wiederholt begangen worden sind, von solchem Gewicht, daß die Annahme dauernder oder doch zeitlich begrenzter Ungeeignetheit für das Notaramt gerechtfertigt und deswegen die Entfernung des Notars aus seinem Amt auf Dauer oder wenigstens auf Zeit geboten ist (vgl. BGHSt 19, 90 [BGH 22.07.1963 - NotSt Brfg 2/62]; BGH, Urteile vom 18. Juli 1994 - NotSt (Brfg) 1/93, UA S. 8; vom 13. Juni 1983 - NotSt (Brfg) 2/82 - und vom 21. März 1977 - NotSt (Brfg) 2/76).Im Disziplinarrecht gilt nichts anderes (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 1977 - NotSt (Brfg) 2/76 - UA S. 8).
- BGH, 19.07.1999 - NotSt (Brfg) 2/99
Pflichtverletzung eines Notars; Verhängung einer Geldbuße gegen einen Notar wegen …
Daß es sich hierbei um die höchstmögliche Geldbuße handelt (§ 97 Abs. 4 Satz 1 BNotO) steht dem nicht entgegen (vgl. auch BGH, Urteil vom 21. März 1977 - NotSt (Brfg) 2/76 = DNotZ 1977, 762, 763). - OLG Frankfurt, 19.04.1985 - 5 Ss 608/84 Der BGH, der auf die Berufung diese Entscheidung zu überprüfen hatte, hat in seinen Entscheidungsgründen ausgeführt, der Notar, dem u. a. eine "Fernbeglaubigung" vorgeworfen wurde, habe "sich durch seine Verfehlung auch strafbar gemacht" (vgl. BGH, DNotZ 1977, 762).
- BGH, 08.05.1995 - NotSt (Brfg) 2/94
Vornahme eines Dienstvergehens durch einen Notar - Unterhalten einer weiteren …
In aller Regel sind derartige wiederholte Falschbeurkundungen unbeschadet ihrer strafrechtlichen Würdigung nach § 348 StGB so schwerwiegend, daß die Annahme dauernder oder doch zeitlich begrenzter Ungeeignetheit für das Notaramt gerechtfertigt und deswegen die Entfernung des Notars aus seinem Amt auf Dauer oder wenigstens auf Zeit geboten ist (vgl. BGHSt 19, 90 [BGH 22.07.1963 - NotSt Brfg 2/62]; BGH, Urteile vom 18. Juli 1994 - NotSt (Brfg) 1/93, vom 13. Juni 1983 - NotSt (Brfg) 2/82 und vom 21. März 1977 - NotSt (Brfg) 2/76). - BGH, 10.05.1983 - 5 StR 31/83
Erfordernis der Berücksichtigung von Erklärungen nach § 258 Strafprozessordnung …
Auf die von der Revision angeführte Rechtsprechung zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen die Beglaubigung einer nicht in Gegenwart des Notars erklärten Anerkennung der Unterschrift den Tatbestand des § 348 StGB erfüllt (vgl. BGHSt 22, 32 [BGH 05.01.1968 - 4 StR 432/67]; OLG Köln DNotZ 1977, 762) kommt es ohnehin nicht an, weil der Mitangeklagte A. bei dem Notar erschienen ist. - BGH, 19.07.1999 - NotSt (B) 2/99
Notar - Notardisziplinarsenat - Ausscheiden aus einer Sozietät - Bürokosten - …
Daß es sich hierbei um die höchstmögliche Geldbuße handelt (§ 97 Abs. 4 Satz 1 BNotO) steht dem nicht entgegen (vgl. auch BGH, Urteil vom 21. März 1977 - NotSt (Brfg) 2/76 = DNotZ 1977, 762, 763).