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   BGH, 18.11.2019 - NotSt (Brfg) 4/18   

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https://dejure.org/2019,46856
BGH, 18.11.2019 - NotSt (Brfg) 4/18 (https://dejure.org/2019,46856)
BGH, Entscheidung vom 18.11.2019 - NotSt (Brfg) 4/18 (https://dejure.org/2019,46856)
BGH, Entscheidung vom 18. November 2019 - NotSt (Brfg) 4/18 (https://dejure.org/2019,46856)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 97 Abs. 1 Satz 1 BNotO, § ... 95 BNotO, § 129 VwGO, § 109 BNotO, § 65 Abs. 1, § 3 BDG, § 128 VwGO, § 17 Abs. 1 Satz 1 BNotO, § 352 Abs. 1 StGB, § 54 a Abs. 2 Nr. 2 und 3 BeurkG, § 96 Abs. 1 Satz 1 BNotO, § 57 Abs. 1 Satz 1 BDG, § 57 Abs. 1 Satz 2 BDG, § 57 Abs. 1 BDG, § 4 BDG, § 22 Abs. 1 Satz 1 BDG, § 56 LDG NRW, § 17 StGB, § 93 Abs. 4 Satz 1 BNotO, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GG, § 393 Abs. 2 Satz 2 AO 1977, §§ 92, 93 BNotO, § 111 Abs. 1 BNotO, § 164 ZPO, § 105 VwGO, § 96 Abs. 1 BNotO, § 13 Abs. 1 BDG, § 97 Abs. 1 BNotO, § 109, § 77 BDG, § 154 Abs. 1 VwGO, § 78 BDG

  • Wolters Kluwer

    Entfernung eines Notars aus dem Amt; Bindungswirkung eines strafgerichtlichen Urteils im Disziplinarverfahren gegen einen Notar

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Amtsentfernung eines Notars

  • rewis.io

    Dauerhafte Entfernung eines Notars aus dem Amt bei Nichtbeachtung von Treuhandauflagen und Gebührenüberhebungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO § 97 Abs. 1 ; BDG § 57 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Entfernung eines Notars aus dem Amt; Bindungswirkung eines strafgerichtlichen Urteils im Disziplinarverfahren gegen einen Notar

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bindet ein strafgerichtliches Urteil im Disziplinarverfahren?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2020, 635
  • WM 2020, 615
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 27.04.2010 - 2 BvL 13/07

    Unzulässige Richtervorlage zur Vereinbarkeit von § 393 Abs 2 S 2 AO 1977 mit Art

    Auszug aus BGH, 18.11.2019 - NotSt (Brfg) 4/18
    Wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 27. April 2010 (2 BvL 13/07) ausgeführt habe, beträfen gesetzliche Vorlagepflichten den Kern der grundgesetzlich geschützten Selbstbelastungsfreiheit auch dann nicht, wenn die vorzulegenden Unterlagen auch zur Ahndung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten verwendet werden dürften, soweit solche Mitwirkungspflichten zum Schutz von Gemeinwohlbelangen verfassungsrechtlich gerechtfertigt seien.

    Vielmehr können solche anderweitigen Mitwirkungspflichten nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts namentlich zum Schutz von Gemeinwohlbelangen verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein (BVerfG, Beschluss vom 27. April 2010 - 2 BvL 13/07, BVerfGK 17, 253, 264 mwN auch aus der Rechtsprechung des EGMR).

  • BGH, 29.06.2012 - V ZR 27/11

    Grundbuchverfahren: Bewilligung einer Vormerkung zugunsten eines noch zu

    Auszug aus BGH, 18.11.2019 - NotSt (Brfg) 4/18
    Bei dem vorliegenden Kettenkaufvertrag konnte die Eigentumsumschreibung auf W. bei Einreichung der Grundbuchanträge am 22. November 2011 schon deshalb nicht sichergestellt sein, weil die nicht eingetragene Zwischenerwerberin G. ohne die - hier nicht vorliegende - Mitwirkung des eingetragenen Eigentümers D. die Eintragung einer Vormerkung zugunsten des W. nicht bewilligen konnte (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juni 2012 - V ZR 27/11, NJW 2012, 3431 Rn. 13; Monath, RNotZ 2004, 360, 361 ff.).
  • BGH, 23.04.2018 - NotZ(Brfg) 6/17

    Recht eines Notars zur Nutzung der Bezeichnung "Notariat" statt der gesetzlichen

    Auszug aus BGH, 18.11.2019 - NotSt (Brfg) 4/18
    Insbesondere sind ihnen Zuständigkeiten übertragen, die nach der geltenden Rechtsordnung hoheitlich ausgestaltet sind (BVerfG, BVerfGE 131, 130, 141 mwN; Senat, Beschluss vom 23. April 2018 - NotZ(Brfg) 6/17, DNotZ 2018, 930 Rn. 16).
  • BGH, 24.11.2014 - NotSt (Brfg) 1/14

    Amtspflichtverletzungen eines Notars: Widersprüchliche Maklercourtageklauseln;

    Auszug aus BGH, 18.11.2019 - NotSt (Brfg) 4/18
    a) Die dauerhafte Entfernung aus dem Amt kann im Disziplinarverfahren als schwerste Maßnahme lediglich dann verhängt werden, wenn der Notar in einer Weise gegen seine Pflichten verstoßen hat, die sein Verbleiben im Amt untragbar machen (Senat, Beschluss vom 8. November 2013 - NotSt(B) 1/13, ZNotP 2013, 434 Rn. 10; Senat, Urteil vom 24. November 2014 - NotSt(Brfg) 1/14, BGHZ 203, 280 Rn. 52).
  • BGH, 19.11.2018 - NotZ(Brfg) 5/17

    Bestellung eines Notariatsverwalters im Interesse der Leistungsfähigkeit der

    Auszug aus BGH, 18.11.2019 - NotSt (Brfg) 4/18
    Unter berufsrechtlichen Gesichtspunkten kommt daher Verstößen gegen solche Pflichten grundsätzlich große Bedeutung zu (stRspr, vgl. Senat, Urteil vom 19. November 2018 - NotZ(Brfg) 5/17, DNotZ 2019, 390 Rn. 38; Beschluss vom 26. März 2007 - NotZ 37/06, juris Rn. 6 mwN).
  • BVerfG, 19.06.2012 - 1 BvR 3017/09

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Notars gegen die aufsichts- behördliche

    Auszug aus BGH, 18.11.2019 - NotSt (Brfg) 4/18
    Insbesondere sind ihnen Zuständigkeiten übertragen, die nach der geltenden Rechtsordnung hoheitlich ausgestaltet sind (BVerfG, BVerfGE 131, 130, 141 mwN; Senat, Beschluss vom 23. April 2018 - NotZ(Brfg) 6/17, DNotZ 2018, 930 Rn. 16).
  • BGH, 14.07.1986 - NotZ 7/86

    Notar - Auskunftsverlangen - Aufsichtsbehörde - Ermessen

    Auszug aus BGH, 18.11.2019 - NotSt (Brfg) 4/18
    Er kann auf ein Auskunftsverlangen aber geltend machen, es sei nicht gerechtfertigt, insbesondere unzumutbar, und um gerichtliche Überprüfung ersuchen (§ 111 Abs. 1 BNotO; Senat, Beschlüsse vom 14. Juli 1986 - NotZ 7/86, DNotZ 1987, 438 unter 2 b; vom 14. Dezember 1992 - NotZ 3/91, DNotZ 1993, 465 unter III 1 b).
  • BGH, 26.03.2007 - NotZ 37/06

    Persönliche Eignung eines Notarbewerbers

    Auszug aus BGH, 18.11.2019 - NotSt (Brfg) 4/18
    Unter berufsrechtlichen Gesichtspunkten kommt daher Verstößen gegen solche Pflichten grundsätzlich große Bedeutung zu (stRspr, vgl. Senat, Urteil vom 19. November 2018 - NotZ(Brfg) 5/17, DNotZ 2019, 390 Rn. 38; Beschluss vom 26. März 2007 - NotZ 37/06, juris Rn. 6 mwN).
  • BGH, 14.12.1992 - NotZ 3/91

    Anfechtbarkeit von Disziplinarentscheidungen des Oberlandesgerichts in

    Auszug aus BGH, 18.11.2019 - NotSt (Brfg) 4/18
    Er kann auf ein Auskunftsverlangen aber geltend machen, es sei nicht gerechtfertigt, insbesondere unzumutbar, und um gerichtliche Überprüfung ersuchen (§ 111 Abs. 1 BNotO; Senat, Beschlüsse vom 14. Juli 1986 - NotZ 7/86, DNotZ 1987, 438 unter 2 b; vom 14. Dezember 1992 - NotZ 3/91, DNotZ 1993, 465 unter III 1 b).
  • BGH, 11.07.2005 - NotZ 8/05

    Führung der Internet-Adresse "Notariat"

    Auszug aus BGH, 18.11.2019 - NotSt (Brfg) 4/18
    Mit der in §§ 92, 93 BNotO geregelten Dienstaufsicht nimmt der Staat seine Verantwortung für die ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung im Bereich der vorsorgenden Rechtspflege wahr (BVerfG aaO S. 146 f; Senat, Beschluss vom 11. Juli 2005 - NotZ 8/05, NJW 2005, 2693 unter III 1.).
  • BGH, 12.05.2005 - V ZB 40/05

    Voraussetzungen, Bemessung und Fälligkeit der Notargebühren für die Überwachung

  • BGH, 14.10.2015 - 1 StR 164/15

    Berichtigung des Urteils durch das Revisionsgericht (Zählfehler)

  • BVerwG, 26.08.2010 - 2 B 43.10

    Gerichtliches Disziplinarverfahren: offenkundig unrichtige Feststellungen aus

  • OVG Niedersachsen, 04.04.2012 - 8 ME 49/12

    Unzumutbarkeit zum Abwarten des Verwaltungsaktes oder des Verwaltungshandelns als

  • BVerwG, 30.08.2017 - 2 B 34.17

    Aufklärungspflicht; Beweisantrag; Beweisermittlungsantrag; Bindungswirkung;

  • BGH, 23.11.2015 - NotZ(Brfg) 3/15

    Verwaltungsrechtliche Notarsache: Umdeutung einer Berufungseinlegung einer

  • BGH, 09.12.1991 - NotSt (B) 1/91

    Tätigkeit eines Anwaltsnotars als Wirtschaftsprüfer

  • BGH, 15.11.2021 - NotSt (Brfg) 2/21

    Entfernung eines Notars aus dem Amt i.R.e. Disziplinarverfahrens wegen

    Der Beklagte hat - was von dem Senat als weiterer Tatsacheninstanz im Rahmen der Berufungsanträge (§ 129 VwGO) ohne Bindung an den Vortrag der Beteiligten grundsätzlich im selben Umfang wie durch das Gericht erster Instanz in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht nachzuprüfen ist, § 109 BNotO, § 65 Abs. 1, § 3 BDG, § 128 VwGO (Senat, Beschluss vom 28. August 2019 - NotSt(Brfg) 1/18, BGHZ 223, 335, Rn. 38; Urteil vom 18. November 2019 - NotSt(Brfg) 4/18, WM 2020, 615 Rn. 25) - die Dienstpflichtverletzungen 1 (Beschäftigung eines zur Rechtsanwaltschaft zugelassenen Mitarbeiters), 2 (unrichtige Angabe des Tags der Niederschrift), 3 (fehlende Bekanntheitserklärung) und 6 (Beurkundung unwirksamer Gewährleistungs- und Haftungsausschlüsse) begangen (§ 95 BNotO).
  • BayObLG, 30.09.2022 - 201 StRR 58/22

    Umfang des Revisionsbegehrens der Staatsanwaltschaft - Auslegung der Sachrüge

    Auswertbar bleiben die im Rahmen der Notaraufsicht geprüften Unterlagen für die Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens und für die Durchführung eines Disziplinarverfahrens, auch wenn der Notar die Auskunft auf Fragen verweigern darf, durch deren Beantwortung er sich der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung aussetzen würde (vgl. BGH, Urt. v. 18.11.2019 - NotSt(Brfg) 4/18 = WM 2020, 615 = ZNotP 2020, 180 = MDR 2020, 635 = BeckRS 2019, 33989).
  • BayObLG, 25.01.2021 - 501 DSNot 1/19

    Kaufvertrag, Disziplinarverfahren, Dienstvergehen, Vertragsschluss, Kaufpreis,

    aa) Die dauerhafte Entfernung aus dem Amt darf im Disziplinarverfahren als schwerste Maßnahme lediglich dann verhängt werden, wenn der Notar in einer Weise gegen seine Pflichten verstoßen hat, die sein Verbleiben im Amt untragbar macht (BGH, Beschluss vom 28.08.2019, NotSt(Brfg) 1/18, BGHZ 223, 335ff., zitiert nach juris, dort Rdn. 114ff. sowie Urteile vom 18.11.2019, NotSt(Brfg) 4/18, WM 2020, 615ff., zitiert nach juris, dort Rdn. 47ff., und vom 24.11.2014, NotSt(Brfg) 1/14, BGHZ 203, 280ff., zitiert nach juris, dort Rdn. 51ff.).
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Rechtsprechung
   BGH, 14.02.2019 - NotSt (Brfg) 4/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,4570
BGH, 14.02.2019 - NotSt (Brfg) 4/18 (https://dejure.org/2019,4570)
BGH, Entscheidung vom 14.02.2019 - NotSt (Brfg) 4/18 (https://dejure.org/2019,4570)
BGH, Entscheidung vom 14. Februar 2019 - NotSt (Brfg) 4/18 (https://dejure.org/2019,4570)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 30.08.2017 - 2 B 34.17

    Aufklärungspflicht; Beweisantrag; Beweisermittlungsantrag; Bindungswirkung;

    Auszug aus BGH, 14.02.2019 - NotSt (Brfg) 4/18
    Sie sind insoweit weder berechtigt noch verpflichtet, eigene Feststellungen zu treffen (stRspr, zB BVerwG, Beschluss vom 30. August 2017 - 2 B 34/17, NVwZ-RR 2018, 239 Rn. 11 mwN zu § 56 LDG NRW).

    Es müssen tatsächliche Umstände dargetan werden, aus denen sich die offenkundige Unrichtigkeit im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 BDG ergeben kann (zB BVerwG, Beschlüsse vom 26. August 2010 - 2 B 43/10, juris Rn. 6; vom 30. August 2017 aaO Rn. 15 mwN).

  • BGH, 11.07.2005 - NotZ 8/05

    Führung der Internet-Adresse "Notariat"

    Auszug aus BGH, 14.02.2019 - NotSt (Brfg) 4/18
    (2) Diesen verfassungsrechtlichen Vorgaben entspricht, dass der Notar im Rahmen der im Interesse der Rechtsuchenden und eines funktionierenden Notarwesens erfolgenden Prüfung und Überwachung seiner Amtsführung durch die Aufsichtsbehörden (§ 93 Abs. 1 BNotO; vgl. Senat, Beschluss vom 11. Juli 2005 - NotZ 8/05, NJW 2005, 2693 unter III 1) zwar gemäß § 93 Abs. 4 Satz 1 BNotO den von der Aufsichtsbehörde beauftragten Prüfern Akten, Verzeichnisse und Bücher sowie die in seiner Verwahrung befindlichen Urkunden zur Einsicht vorzulegen und auszuhändigen sowie die nötigen Aufschlüsse zu geben hat.
  • BGH, 06.09.2006 - 5 StR 64/06

    Gebührenüberhebung durch Rechtsanwälte (Honorarvereinbarungen; Sittenwidrigkeit;

    Auszug aus BGH, 14.02.2019 - NotSt (Brfg) 4/18
    Die Täuschung bezieht sich im Rahmen des § 352 StGB nach der bereits seit den fünfziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts bestehenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darauf, dass der Täter dem Zahlenden vorspiegelt, er schulde den geforderten Betrag (BGH, Urteil vom 6. November 1951 - 2 StR 178/51, BGHSt 2, 35 unter I 1; siehe auch Urteil vom 6. September 2006 - 5 StR 64/06, NJW 2006, 3219 Rn. 18).
  • BGH, 06.11.1951 - 2 StR 178/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.02.2019 - NotSt (Brfg) 4/18
    Die Täuschung bezieht sich im Rahmen des § 352 StGB nach der bereits seit den fünfziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts bestehenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darauf, dass der Täter dem Zahlenden vorspiegelt, er schulde den geforderten Betrag (BGH, Urteil vom 6. November 1951 - 2 StR 178/51, BGHSt 2, 35 unter I 1; siehe auch Urteil vom 6. September 2006 - 5 StR 64/06, NJW 2006, 3219 Rn. 18).
  • BGH, 14.07.1986 - NotZ 7/86

    Notar - Auskunftsverlangen - Aufsichtsbehörde - Ermessen

    Auszug aus BGH, 14.02.2019 - NotSt (Brfg) 4/18
    Er kann auf ein Auskunftsverlangen aber geltend machen, es sei nicht gerechtfertigt, insbesondere unzumutbar, und um gerichtliche Überprüfung ersuchen (§ 111 Abs. 1 BNotO; Senat, Beschlüsse vom 14. Juli 1986 - NotZ 7/86, DNotZ 1987, 438 unter 2 b; vom 14. Dezember 1992 - NotZ 3/91, DNotZ 1993, 465 unter III 1 b).
  • BGH, 14.12.1992 - NotZ 3/91

    Anfechtbarkeit von Disziplinarentscheidungen des Oberlandesgerichts in

    Auszug aus BGH, 14.02.2019 - NotSt (Brfg) 4/18
    Er kann auf ein Auskunftsverlangen aber geltend machen, es sei nicht gerechtfertigt, insbesondere unzumutbar, und um gerichtliche Überprüfung ersuchen (§ 111 Abs. 1 BNotO; Senat, Beschlüsse vom 14. Juli 1986 - NotZ 7/86, DNotZ 1987, 438 unter 2 b; vom 14. Dezember 1992 - NotZ 3/91, DNotZ 1993, 465 unter III 1 b).
  • BVerfG, 27.04.2010 - 2 BvL 13/07

    Unzulässige Richtervorlage zur Vereinbarkeit von § 393 Abs 2 S 2 AO 1977 mit Art

    Auszug aus BGH, 14.02.2019 - NotSt (Brfg) 4/18
    Vielmehr können solche anderweitigen Mitwirkungspflichten nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts namentlich zum Schutz von Gemeinwohlbelangen verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein (BVerfG, Beschluss vom 27. April 2010 - 2 BvL 13/07, BVerfGK 17, 253 Rn. 54 mwN auch aus der Rechtsprechung des EGMR).
  • BVerwG, 26.08.2010 - 2 B 43.10

    Gerichtliches Disziplinarverfahren: offenkundig unrichtige Feststellungen aus

    Auszug aus BGH, 14.02.2019 - NotSt (Brfg) 4/18
    Es müssen tatsächliche Umstände dargetan werden, aus denen sich die offenkundige Unrichtigkeit im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 BDG ergeben kann (zB BVerwG, Beschlüsse vom 26. August 2010 - 2 B 43/10, juris Rn. 6; vom 30. August 2017 aaO Rn. 15 mwN).
  • BGH, 14.12.2010 - 1 StR 422/10

    Anordnung eines Selbstleseverfahrens bei einem Analphabeten als Angeklagtem

    Auszug aus BGH, 14.02.2019 - NotSt (Brfg) 4/18
    Weder auf etwaige Fehler bei der Anwendung noch bei der Durchführung des Selbstleseverfahrens kann aber mit Erfolg eine Verfahrensrüge gestützt werden, wenn zuvor kein Gerichtsbeschluss herbeigeführt wurde (§ 238 Abs. 2, § 249 Abs. 2 Satz 2 StPO; BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2010 - 1 StR 422/10, NStZ 2011, 300 unter 1 b).
  • BGH, 09.11.2017 - 1 StR 554/16

    Selbstleseverfahren (Rüge eines nicht ausreichenden Zeitraums zum Lesen der

    Auszug aus BGH, 14.02.2019 - NotSt (Brfg) 4/18
    Mit seiner Rüge, im Hinblick auf die Anzahl der vom Selbstleseverfahren erfassten Urkunden und Schriftstücke habe für die Richter nicht genügend Zeit zur Verfügung gestanden, um diese zur Kenntnis zu nehmen, beanstandet der Beklagte die Art und Weise der Durchführung des Selbstleseverfahrens (vgl. BGH, Beschluss vom 9. November 2017 - 1 StR 554/16, NStZ 2018, 230 unter 2 a).
  • OLG Stuttgart, 09.03.2018 - 1 Not 2/17

    Disziplinarklage gegen einen Notar: Verwertung von zur Erfüllung der

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Rechtsprechung
   BGH, 14.11.2019 - NotSt (Brfg) 4/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,39715
BGH, 14.11.2019 - NotSt (Brfg) 4/18 (https://dejure.org/2019,39715)
BGH, Entscheidung vom 14.11.2019 - NotSt (Brfg) 4/18 (https://dejure.org/2019,39715)
BGH, Entscheidung vom 14. November 2019 - NotSt (Brfg) 4/18 (https://dejure.org/2019,39715)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnungsgesuch gegen Mitglieder des Notarsenats wegen der Besorgnis der Befangenheit; Entfernung eines Notars aus dem Amt

  • rewis.io

    Richterablehnung in einer Notarsache: Verfahrensgestaltung oder Rechtsauffassung des Richters als Befangenheitsgrund; Nichtladung von Zeugen

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 42 Abs. 2 ; BNotO § 96 Abs. 1 S. 1
    Ablehnungsgesuch gegen Mitglieder des Notarsenats wegen der Besorgnis der Befangenheit; Entfernung eines Notars aus dem Amt

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Befangenheit - wegen der Nichtladung von Zeugen?

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.01.2016 - VII ZR 36/14

    Ablehnung eines Richters am BGH wegen öffentlicher Äußerungen auf einer

    Auszug aus BGH, 14.11.2019 - NotSt (Brfg) 4/18
    Dies ist der Fall, wenn aus Sicht der ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 25. Mai 2016 - III ZR 140/15, juris Rn. 3 und vom 13. Januar 2016 - VII ZR 36/14, NJW 2016, 1022 Rn. 9; jeweils mwN).

    Es kommen insoweit nur objektive Gründe in Betracht, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit parteiisch gegenüber (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2016 aaO mwN).

  • KG, 22.11.2012 - 10 W 67/12

    Richterablehnung wegen Verfahrensgestaltung oder Rechtsauffassung

    Auszug aus BGH, 14.11.2019 - NotSt (Brfg) 4/18
    Im Ablehnungsverfahren geht es nur um die (Un-)Parteilichkeit des Richters und nicht um die Richtigkeit seiner Handlungen und Entscheidungen (KG, Beschluss vom 22. November 2012 - 10 W 67/12, juris Rn. 5).
  • BGH, 07.03.2012 - AnwZ (B) 13/10

    Befangenheitsantrag: Erledigung während offener Frist einer möglichen

    Auszug aus BGH, 14.11.2019 - NotSt (Brfg) 4/18
    Unter solchen Umständen könnte eine dienstliche Erklärung zur Sachaufklärung nichts beitragen und ist daher entbehrlich (vgl. BGH, Senat für Anwaltssachen, Beschluss vom 7. März 2012 - AnwZ (B) 13/10, juris Rn. 19 mwN).
  • BGH, 25.05.2016 - III ZR 140/15

    Ablehnung eines Richters am BGH wegen öffentlicher Äußerungen auf einer

    Auszug aus BGH, 14.11.2019 - NotSt (Brfg) 4/18
    Dies ist der Fall, wenn aus Sicht der ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 25. Mai 2016 - III ZR 140/15, juris Rn. 3 und vom 13. Januar 2016 - VII ZR 36/14, NJW 2016, 1022 Rn. 9; jeweils mwN).
  • BGH, 12.10.2011 - V ZR 8/10

    Richterablehnung: Entscheidung über Ablehnungsgesuch durch das Gericht selbst;

    Auszug aus BGH, 14.11.2019 - NotSt (Brfg) 4/18
    Ausnahmen sind nur dann geboten, wenn die Gestaltung des Verfahrens oder die Entscheidung des Richters sich so weit von den anerkannten - insbesondere verfassungsrechtlichen - Grundsätzen entfernt, dass die Auslegung des Rechts im Einzelfall willkürlich oder offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2011 - V ZR 8/10, NJW-RR 2012, 61 Rn. 9 ff.; KG aaO).
  • OLG Stuttgart, 09.03.2018 - 1 Not 2/17

    Disziplinarklage gegen einen Notar: Verwertung von zur Erfüllung der

    Auszug aus BGH, 14.11.2019 - NotSt (Brfg) 4/18
    OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09.03.2018 - 1 Not 2/17 -.
  • BGH, 08.07.2021 - I ZR 196/15

    A) Die Geschäftsstelle des Bundesgerichtshofs ist als Geschäftsstelle des

    Im Ablehnungsverfahren geht es nur um deren (Un-)Parteilichkeit und nicht um die Richtigkeit ihrer Handlungen und Entscheidungen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2011 - V ZR 8/10, NJW-RR 2012, 61 Rn. 7; Beschluss vom 14. November 2019 - NotSt (Brfg) 4/18, juris Rn. 5).

    Ausnahmen sind nur dann geboten, wenn die Gestaltung des Verfahrens oder die Entscheidung der abgelehnten Gerichtsperson sich so weit von den anerkannten - insbesondere verfassungsrechtlichen - Grundsätzen entfernt, dass die Auslegung des Rechts im Einzelfall willkürlich oder offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BGH, Beschluss vom 14. November 2019 - NotSt (Brfg) 4/18, juris Rn. 5, mwN).

  • AG Essen, 11.12.2019 - 109 F 108/18
    Ausnahmen sind nur dann geboten, wenn die Gestaltung des Verfahrens oder die Entscheidung des Richters sich so weit von den anerkannten - insbesondere verfassungsrechtlichen - Grundsätzen entfernt, dass die Auslegung des Rechts im Einzelfall willkürlich oder offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2011 - V ZR 8/10, NJW-RR 2012, 61 Rn. 9 ff. KG aaO, BeckRS 2019, 28665, beck-online).
  • OLG Frankfurt, 17.11.2020 - 20 Wlw 3/20

    Mit Anhörungsrüge verbundener Befangenheitsantrag

    In einem derartigen Fall ist eine dienstliche Äußerung schon deswegen entbehrlich, weil sie zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts, soweit er hier für die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch erheblich ist, nichts beitragen würde (vgl. insgesamt etwa Bundesgerichtshof, Beschlüsse vom 14.11.2019, Az. NotSt (Brfg) 4/18, zitiert nach juris, vom 02.11.2016, Az. AnwZ (Brfg) 61/15, AnwZ (B) 2/16, zitiert nach beck-online und vom 24.01.2012, Az. 4 StR 469/11, zitiert nach juris; Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 23.10.2007, Az. 9 A 50/07, zitiert nach beck-online).
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Rechtsprechung
   BGH, 16.05.2019 - NotSt (Brfg) 4/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,14994
BGH, 16.05.2019 - NotSt (Brfg) 4/18 (https://dejure.org/2019,14994)
BGH, Entscheidung vom 16.05.2019 - NotSt (Brfg) 4/18 (https://dejure.org/2019,14994)
BGH, Entscheidung vom 16. Mai 2019 - NotSt (Brfg) 4/18 (https://dejure.org/2019,14994)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung eines Befangenheitsantrags; Besorgnis der Befangenheit der Richter der Notarkammer bei Ausschluss eines anderen BGH-Richters wegen Vorbefasstheit in der Sache; Zweifel an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung eines Befangenheitsantrags; Besorgnis der Befangenheit der Richter der Notarkammer bei Ausschluss eines anderen BGH-Richters wege...

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 42 Abs. 2
    Zurückweisung eines Befangenheitsantrags; Besorgnis der Befangenheit der Richter der Notarkammer bei Ausschluss eines anderen BGH-Richters wegen Vorbefasstheit in der Sache; Zweifel an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.01.2016 - VII ZR 36/14

    Ablehnung eines Richters am BGH wegen öffentlicher Äußerungen auf einer

    Auszug aus BGH, 16.05.2019 - NotSt (Brfg) 4/18
    Dies ist dann der Fall, wenn aus der Sicht der ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 25. Mai 2016 - III ZR 140/15, juris Rn. 3; vom 13. Januar 2016 - VII ZR 36/14, NJW 2016, 1022 Rn. 9; vom 14. Mai 2002 - XI ZR 322/01, juris Rn. 6; jeweils mwN).

    Als Umstände in diesem Sinne kommen dabei nur objektive Gründe in Betracht, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit parteiisch gegenüber (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2016 - VII ZR 36/14, NJW 2016, 1022 Rn. 9 mwN).

  • BGH, 14.05.2002 - XI ZR 322/01

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters eines Obersten Bundesgerichts;

    Auszug aus BGH, 16.05.2019 - NotSt (Brfg) 4/18
    Dies ist dann der Fall, wenn aus der Sicht der ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 25. Mai 2016 - III ZR 140/15, juris Rn. 3; vom 13. Januar 2016 - VII ZR 36/14, NJW 2016, 1022 Rn. 9; vom 14. Mai 2002 - XI ZR 322/01, juris Rn. 6; jeweils mwN).
  • BGH, 25.05.2016 - III ZR 140/15

    Ablehnung eines Richters am BGH wegen öffentlicher Äußerungen auf einer

    Auszug aus BGH, 16.05.2019 - NotSt (Brfg) 4/18
    Dies ist dann der Fall, wenn aus der Sicht der ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 25. Mai 2016 - III ZR 140/15, juris Rn. 3; vom 13. Januar 2016 - VII ZR 36/14, NJW 2016, 1022 Rn. 9; vom 14. Mai 2002 - XI ZR 322/01, juris Rn. 6; jeweils mwN).
  • OLG Stuttgart, 09.03.2018 - 1 Not 2/17

    Disziplinarklage gegen einen Notar: Verwertung von zur Erfüllung der

    Auszug aus BGH, 16.05.2019 - NotSt (Brfg) 4/18
    OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09.03.2018 - 1 Not 2/17 -.
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