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   BGH, 05.03.2012 - NotZ(Brfg) 8/11   

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https://dejure.org/2012,8149
BGH, 05.03.2012 - NotZ(Brfg) 8/11 (https://dejure.org/2012,8149)
BGH, Entscheidung vom 05.03.2012 - NotZ(Brfg) 8/11 (https://dejure.org/2012,8149)
BGH, Entscheidung vom 05. März 2012 - NotZ(Brfg) 8/11 (https://dejure.org/2012,8149)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Verwendung der Amtsbezeichnung eines Anwaltsnotars mit dem Zusatz "a.D." nach Entlassung wegen Vermögensverfalls

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 3; BNotO § 52 Abs. 2 S. 2
    Zulässigkeit der Verwendung der Amtsbezeichnung eines Anwaltsnotars mit dem Zusatz "a.D." nach Entlassung wegen Vermögensverfalls

  • rechtsportal.de

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 3 ; BNotO § 52 Abs. 2 S. 2
    Zulässigkeit der Verwendung der Amtsbezeichnung eines Anwaltsnotars mit dem Zusatz "a.D." nach Entlassung wegen Vermögensverfalls

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • OLG Celle - Not 28/10
  • BGH, 05.03.2012 - NotZ(Brfg) 8/11
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 14.03.2016 - NotZ(Brfg) 6/15

    Besetzung einer Notarstelle: Rechnerische Ermittlung der für die Bewertung der

    Nicht klärungsbedürftig ist eine Frage, deren Beantwortung sich unmittelbar aus dem Gesetz ergibt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 5. März 2012 - NotZ(Brfg) 8/11, juris Rn. 3; vom 23. Juli 2012 - NotSt(Brfg) 6/11, juris Rn. 3; BVerwG, NJW 1986, 2205).
  • BGH, 28.10.2019 - AnwZ (Brfg) 14/19

    Anrechnung der Teilnahme eines Rechtsanwalts an einer fachgebietsübergreifenden

    Wie oben ausgeführt, ist diese Frage in Rechtsprechung und Literatur nicht umstritten und ergibt sich ihre Beantwortung unmittelbar aus dem Gesetz (vgl. BGH, Beschluss vom 5. März 2012 - NotZ (Brfg) 8/11, juris Rn. 3; Beschluss vom 23. Juli 2012 - NotSt (Brfg) 6/11, juris Rn. 3).
  • BGH, 23.07.2012 - NotSt (Brfg) 6/11

    Klärungsbedürftigkeit des Vorliegens seiner erzwingbaren Mitwirkungspflicht bei

    Nicht klärungsbedürftig ist eine Frage, deren Beantwortung sich unmittelbar aus dem Gesetz ergibt (vgl. Senatsbeschluss vom 5. März 2012 - NotZ (Brfg) 8/11, juris Rn. 3; BVerwG, NJW 1986, 2205).
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