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   BGH, 16.07.2001 - NotZ 1/01   

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BGH, 16.07.2001 - NotZ 1/01 (https://dejure.org/2001,1154)
BGH, Entscheidung vom 16.07.2001 - NotZ 1/01 (https://dejure.org/2001,1154)
BGH, Entscheidung vom 16. Juli 2001 - NotZ 1/01 (https://dejure.org/2001,1154)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Bewerbung um eine Notarstelle - Sofortige Beschwerde - Fachliche Eignung - Bewertungsobergrenze für Urkundsgeschäfte - Notarvertretungen - Punktsystem - Beurkundungstätigkeit - Vergabe von Sonderpunkten

  • Judicialis

    BNotO § 6 Abs. 3 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO § 6 Abs. 3 S. 2
    Auswahlkriterien unter mehreren Bewerbern für eine Notarstelle; Berücksichtigung von Urkundsgeschäften

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1568
  • MDR 2001, 1194
  • DNotZ 2001, 963
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 25.04.1994 - NotZ 19/93

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung einer Bewerbung um eine Notarstelle -

    Auszug aus BGH, 16.07.2001 - NotZ 1/01
    Wie der Senat bereits mehrfach ausgesprochen hat, ist die Bewertungsobergrenze für das Auswahlkriterium der Beurkundungen im Rahmen der Notarverwesungen und Notarvertretungen geboten; dadurch soll verhindert werden, daß die übrigen gesetzlichen Auswahlgesichtspunkte, vor allem das besonders bedeutsame Kriterium des zweiten juristischen Staatsexamens, verdrängt werden und daß Bewerber unangemessen bevorzugt werden, die im Vergleich zu anderen Bewerbern in weit größerem Maße Gelegenheit hatten, einen Notar zu vertreten oder dessen Amt zu verwesen (so schon Sen.Beschl. v. 25. April 1994 - NotZ 19/93, NdsRpfl. 1994, 330 und v. 24. November 1997 - NotZ 11/97, DNotZ 1999, 241, 242 - letztere Entscheidung betrifft eine frühere Bewerbung des weiteren Beteiligten zu 1).

    Soweit der Antragsgegner entsprechend einem Beschluß der Notarkammer Frankfurt/Main vom 14. Oktober 1995 bereit war, für jedes vollendete Vertretungsjahr mit mindestens 100 Urkundsgeschäften pro Jahr einen Sonderpunkt zu gewähren, lag die Rechtswidrigkeit einer derartigen Praxis für den weiteren Beteiligten zu 1 bereits aufgrund der früheren Senatsrechtsprechung auf der Hand (vgl. schon Sen.Beschl. v. 13. Dezember 1993 - NotZ 47/92 u. - NotZ 49/92, BGHR BNotO § 6 Abs. 3 - Auswahlkriterien 2 u. 3; ferner Sen.Beschl. v. 25. April 1994 - NotZ 19/93, Umdr.

  • BGH, 16.03.1998 - NotZ 27/97

    Berücksichtigung der Absolvierung eines Grundkurses als Regelnachweis für die

    Auszug aus BGH, 16.07.2001 - NotZ 1/01
    Die Einstufung der fachlichen Qualifikationsmerkmale von Mitbewerbern in eine benotete Rangskala ist ein sachgerechter Gesichtspunkt bei der Auswahlentscheidung; das Bewertungssystem des Antragsgegners ist in sich ausgewogen und steht im Einklang mit § 6 Abs. 3 BNotO (vgl. hierzu bereits den Sen.Beschl. v. 16. März 1998 - NotZ 27/97, BGHR BNotO § 6 Abs. 3 Satz 2 - Auswahlverfahren 6 m.w.N. zur früheren Fassung des Runderlasses, der lediglich bezüglich der damaligen Regelung zur Vergabe von Sonderpunkten für erfolgreiche Teilnahme an Klausuren beanstandet wurde).

    Ist aber in einem durch Verwaltungsvorschrift geregelten Punktesystem bei der Auswahl für Beurkundungstätigkeit des Bewerbers im Rahmen von Notarvertretungen eine Höchstpunktzahl - wie vorliegend nach A. II. 3. d des RdErl mit 20 Punkten - vorgesehen, so ist nach der gefestigten Senatsrechtsprechung darüber hinaus die Vergabe von Sonderpunkten für dieses Leistungskriterium nicht zulässig (Sen.Beschl. v. 16. März 1998 - NotZ 27/97, DNotZ 1999, 248, 250 m.w.N.).

  • BGH, 24.11.1997 - NotZ 11/97

    Durchführung des Auswahlverfahrens bei Vergabe von Notarstellen -

    Auszug aus BGH, 16.07.2001 - NotZ 1/01
    Wie der Senat bereits mehrfach ausgesprochen hat, ist die Bewertungsobergrenze für das Auswahlkriterium der Beurkundungen im Rahmen der Notarverwesungen und Notarvertretungen geboten; dadurch soll verhindert werden, daß die übrigen gesetzlichen Auswahlgesichtspunkte, vor allem das besonders bedeutsame Kriterium des zweiten juristischen Staatsexamens, verdrängt werden und daß Bewerber unangemessen bevorzugt werden, die im Vergleich zu anderen Bewerbern in weit größerem Maße Gelegenheit hatten, einen Notar zu vertreten oder dessen Amt zu verwesen (so schon Sen.Beschl. v. 25. April 1994 - NotZ 19/93, NdsRpfl. 1994, 330 und v. 24. November 1997 - NotZ 11/97, DNotZ 1999, 241, 242 - letztere Entscheidung betrifft eine frühere Bewerbung des weiteren Beteiligten zu 1).

    Insbesondere ergab sich dies für den Beteiligten zu 1 aus der seine frühere Bewerbung betreffenden Senatsentscheidung vom 24. November 1997 - NotZ 11/97 (aaO, 241, 242): zwar hat der Senat seinerzeit die Zulässigkeit einer Vergabe von nicht mehr als fünf Sonderpunkten unter den damaligen konkreten Umständen (Nichtüberschreiten der rechnerischen Punktobergrenze für Beurkundungstätigkeit) dahinstehen lassen; er hat jedoch unmißverständlich ausgesprochen, daß eine darüber hinausgehende - seinerzeit vom Beteiligten zu 1 erstrebte - Vergabe von Sonderpunkten rechtlich bedenklich sei, weil dadurch im Verhältnis zur Mitbewerberin die Folgen eintreten, die nach der Rechtsprechung des Senats durch die Regelung einer Punktobergrenze für Vertretungstätigkeiten verhindert werden sollen und auch verhindert werden müssen.

  • BGH, 22.03.1999 - NotZ 27/98

    Gerichtliche Nachprüfung der Amtsenthebung eines Notars nach Amtsniederlegung

    Auszug aus BGH, 16.07.2001 - NotZ 1/01
    eine Höchstpunktzahl vorgesehen, so ist darüber hinaus die Vergabe von Sonderpunkten für dieses Leistungskriterium nicht zulässig (vgl. Sen.Urt. v. 16. März 1998 - NotZ 27/98, DNotZ 1999, 248 u. st. Rspr.).
  • BGH, 13.12.1993 - NotZ 56/92

    Auswahl unter mehreren Notarbewerbern; Begriff der persönlichen und fachlichen

    Auszug aus BGH, 16.07.2001 - NotZ 1/01
    Der Antragsgegner hat mit seinem Runderlaß zur Ausführung der Bundesnotarordnung in der heute gültigen Fassung vom 25. Februar 1999 im Rahmen des ihm zustehenden Beurteilungsspielraums von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die in § 6 Abs. 3 BNotO genannten Auswahlkriterien durch Erlaß einer norminterpretierenden Verwaltungsvorschrift zu konkretisieren (BGHZ 124, 327, 332 f.).
  • BGH, 13.12.1993 - NotZ 47/92

    Zulässigkeit einer Bewertungsobergrenze für beurkundete Niederschriften von

    Auszug aus BGH, 16.07.2001 - NotZ 1/01
    Soweit der Antragsgegner entsprechend einem Beschluß der Notarkammer Frankfurt/Main vom 14. Oktober 1995 bereit war, für jedes vollendete Vertretungsjahr mit mindestens 100 Urkundsgeschäften pro Jahr einen Sonderpunkt zu gewähren, lag die Rechtswidrigkeit einer derartigen Praxis für den weiteren Beteiligten zu 1 bereits aufgrund der früheren Senatsrechtsprechung auf der Hand (vgl. schon Sen.Beschl. v. 13. Dezember 1993 - NotZ 47/92 u. - NotZ 49/92, BGHR BNotO § 6 Abs. 3 - Auswahlkriterien 2 u. 3; ferner Sen.Beschl. v. 25. April 1994 - NotZ 19/93, Umdr.
  • BGH, 13.12.1993 - NotZ 49/92

    Gerichtliche Überprüfung der Auswahlentscheidung der Justizverwaltung bei der

    Auszug aus BGH, 16.07.2001 - NotZ 1/01
    Soweit der Antragsgegner entsprechend einem Beschluß der Notarkammer Frankfurt/Main vom 14. Oktober 1995 bereit war, für jedes vollendete Vertretungsjahr mit mindestens 100 Urkundsgeschäften pro Jahr einen Sonderpunkt zu gewähren, lag die Rechtswidrigkeit einer derartigen Praxis für den weiteren Beteiligten zu 1 bereits aufgrund der früheren Senatsrechtsprechung auf der Hand (vgl. schon Sen.Beschl. v. 13. Dezember 1993 - NotZ 47/92 u. - NotZ 49/92, BGHR BNotO § 6 Abs. 3 - Auswahlkriterien 2 u. 3; ferner Sen.Beschl. v. 25. April 1994 - NotZ 19/93, Umdr.
  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 838/01

    Anwaltsnotariat I

    gegen 1. den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 16. Juli 2001 - NotZ 1/01 -,.

    1. Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 16. Juli 2001 - NotZ 1/01 - und der Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 14. September 2000 - 1 Not 5/2000 - verletzen den Beschwerdeführer zu III. in seinem Grundrecht aus Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes; sie werden aufgehoben.

  • BGH, 20.04.2009 - NotZ 21/08

    Berücksichtigung der Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung im

    Er kann die Entscheidung des Oberlandesgerichts daher überprüfen lassen, ohne zunächst einen - ihn belastenden - neuen Bescheid des Antragsgegners abwarten zu müssen (Senat , Beschlüsse vom 14. April 2008 - NotZ 123/07 - Rn. 3 bei [...] abrufbar; vom 28. November 2005 - NotZ 26/05 - DNotZ 2006, 228, 229 ; vom 11. Juli 2005 - NotZ 29/04 - ZNotP 2005, 431; vom 16. Juli 2001 - NotZ 1/01 - ZNotP 2001, 443, 444 ; vom 16. März 1998 - NotZ 26/97 - NJW-RR 1998, 1598).
  • BGH, 11.07.2005 - NotZ 29/04

    Fortführung des Verfahrens zur Besetzung zweier Notarstellen

    Daher kann der Beteiligte zu 3) aus eigenem Recht die Entscheidung des Oberlandesgerichts überprüfen lassen, ohne zunächst einen neuen Bescheid des Antragsgegners abwarten zu müssen (Senat, Beschluß vom 16. Juli 2001 - NotZ 1/01 - ZNotP 2001, 443, 444; Beschluß vom 16. März 1998 - NotZ 26/97 - NJW-RR 1998, 1598).
  • BGH, 02.12.2002 - NotZ 22/02

    Persönliche und fachliche Eignung eines Notarbewerbers; Berücksichtigung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats sind die Landesjustizverwaltungen befugt, den ihnen durch § 6 Abs. 3 BNotO eingeräumten Beurteilungsspielraum durch den Erlaß einer norminterpretierenden Verwaltungsvorschrift in der Weise auszugestalten, daß sie das Maß der fachlichen Eignung nach einem Bewertungssystem ermitteln, das an den im Gesetz genannten Eignungsmerkmalen orientiert ist und weitere Gesichtspunkte nur im Ausnahmefall berücksichtigt (BGHZ 124, 327; Senatsbeschlüsse vom 16. März 1998 - NotZ 27/97 - DNotZ 1999, 248 und vom 16. Juli 2001 - NotZ 1/01 - DNotZ 2001, 963).

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist dann, wenn in einem durch Verwaltungsvorschrift geregelten Punktesystem bei der Auswahl für Beurkundungstätigkeiten des Bewerbers im Rahmen von Notarvertretungen oder Notariatsverwaltungen eine Höchstpunktzahl - wie vorliegend nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 AVNot - vorgesehen ist, darüber hinaus die Vergabe von Sonderpunkten für dieses Leistungskriterium nicht zulässig (Senatsbeschlüsse vom 16. März 1998 - NotZ 27/97 - DNotZ 1997, 248, 250, vom 16. Juli 2001 - NotZ 1/01 - DNotZ 2001, 963 und vom 3. Dezember 2001 - NotZ 22/01 - NJW 2002, 970 = DNotZ 2002, 557).

  • BGH, 14.04.2008 - NotZ 121/07

    Auswahlkriterien bei mehreren Bewerbern auf eine Notarstelle; Gewichtung der

    Jedoch stellt die Praxis der Antragsgegnerin keine nach der Senatsrechtsprechung unzulässige (z.B.: Beschluss vom 16. Juli 2001 - NotZ 1/01 - NJW-RR 2001, 1568 f m.w.N.; vgl. ferner Senatsbeschluss vom 3. Dezember 2001 - NotZ 22/01 - NJW 2002, 970, 971) doppelte Berücksichtigung der Urkundstätigkeit und damit eng zusammenhängender Nebenleistungen (Beratung der Urkundsbeteiligten sowie Durchführung und Abwicklung der Urkunde) dar.
  • BGH, 23.07.2007 - NotZ 8/07

    Anforderungen an die Auswahl unter mehreren Bewerbern um das Amt eines

    Er kann die Entscheidung des Oberlandesgerichts daher überprüfen lassen, ohne zunächst einen - ihn belastenden - neuen Bescheid des Antragsgegners abwarten zu müssen (Senat, Beschlüsse vom 28. November 2005 - NotZ 26/05 = DNotZ 2006, 228, 229; 11. Juli 2005 - NotZ 29/04 = ZNotP 2005, 431; 16. Juli 2001 - NotZ 1/01 = ZNotP 2001, 443, 444; 16. März 1998 - NotZ 26/97 = NJW-RR 1998, 1598).
  • BGH, 20.04.2009 - NotZ 20/08

    Zweifel an der persönlichen Eignung eines Bewerbers um die Stelle eines

    Durch den Erfolg des Antrags auf gerichtliche Entscheidung vor dem Oberlandesgericht und die dadurch begründete Verpflichtung der Antragsgegnerin, über die Bewerbung des Antragstellers neu zu entscheiden, wird nicht nur die ursprünglich mit dem weiteren Beteiligten zu 2 vorgesehene Besetzung der ausgeschriebenen Notarstelle zu seinen Ungunsten verzögert, vielmehr ist damit unmittelbar auch die Gefahr begründet worden, dass diese Stelle mit dem konkurrierenden Antragsteller besetzt wird, denn die - die Antragsgegnerin bindende - Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts ermöglicht eine Neubescheidung zum Nachteil des weiteren Beteiligten zu 2. Er kann die Entscheidung des Oberlandesgerichts daher überprüfen lassen, ohne zunächst einen - ihn belastenden - neuen Bescheid der Antragsgegnerin abwarten zu müssen (Senat , Beschlüsse vom 14. April 2008 - NotZ 123/07 - Rn. 3 bei [...] abrufbar; vom 28. November 2005 - NotZ 26/05 - DNotZ 2006, 228, 229 ; vom 11. Juli 2005 - NotZ 29/04 -ZNotP 2005, 431; vom 16. Juli 2001 - NotZ 1/01 - ZNotP 2001, 443, 444 ; vom 16. März 1998 - NotZ 26/97 - NJW-RR 1998, 1598).
  • BGH, 28.11.2005 - NotZ 26/05

    Zulässigkeit der Beschwerde des ausgewählten Bewerbers gegen die Zurückweisung

    S. 5 f.; 16. Juli 2001 - NotZ 1/01 - ZNotP 2001, 443, 444; 16. März 1998 - NotZ 26/97 - NJW-RR 1998, 1598).
  • BVerfG, 06.09.2004 - 1 BvR 1450/01

    Festsetzung des Gegenstandswertes

    gegen a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 16. Juli 2001 - NotZ 1/01 -,.
  • BGH, 03.12.2001 - NotZ 22/01

    Berücksichtigung besonderer Leistungen bei der schwierigen und umfangreichen

    Zwar dürfen nach der ständigen Rechtsprechung des Senats auch bei längerfristiger Notarvertretung oder Notariatsverwaltung (früher: Notariatsverwesung) für die Beurkundungstätigkeit keine Sonderpunkte zuerkannt werden (Beschluß vom 16. Juli 2001 - NotZ 1/01 - ZNotP 2001, 443).
  • BGH, 23.07.2007 - NotZ 35/07

    Auswahlkriterien bei der Besetzung von Notarstellen

  • BGH, 23.07.2007 - NotZ 10/07

    Zulässigkeit des Rechtsmittels eines erfolgreichen Bewerbers um eine Notarstelle

  • OLG Celle, 23.07.2002 - Not 13/02

    Notarbestellungsverfahren in Niedersachsen: Bedeutung des Ergebnisses der zweiten

  • BGH, 14.04.2008 - NotZ 123/07

    Auswahlkriterien unter mehreren Bewerbern um eine Notarstelle

  • BGH, 16.07.2001 - NotZ 11/01

    Auswahlkriterien unter mehreren Bewerbern für eine Notarstelle

  • KG, 01.11.2004 - Not 7/04

    Berechtigung der Senatsverwaltung für Justiz, das Verfahren zur Besetzung

  • OLG Celle, 12.06.2002 - Not 4/02

    Auswahlverfahren für Notarstellenbewerber in Niedersachsen: Bewertung von

  • KG, 03.02.2005 - Not 8/04

    Berechtigung der Justizverwaltung zum Abbruch des Auswahlverfahrens zur Besetzung

  • KG, 03.02.2005 - Not 10/04

    Anspruch auf Fortsetzung eines Besetzungsverfahrens und auf Abschluss mit der

  • KG, 03.02.2005 - Not 9/04

    Anspruch auf Fortsetzung eines Besetzungsverfahrens und auf Abschluss mit der

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