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BGH, 28.05.1962 - NotZ 1/62 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Beeinträchtigung der freien Berufswahl - Kriterium des Erfordernisses einer geordneten Rechtspflege - Voraussetzung für die Bestellung von Anwaltsnotaren - Problematik der Bestellung im Verhältnis zum allgemeinen Gesetzesvorbehalt - Unerledigte Bestellungsanträge aus ...
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Verfahrensgang
- BGH, 28.05.1962 - NotZ 1/62
- BGH, 05.11.1962 - NotZ 1/62
Papierfundstellen
- BGHZ 37, 179
- NJW 1962, 1914
- MDR 1962, 817
- DNotZ 1962, 606
- DVBl 1962, 828
- DÖV 1963, 696
Wird zitiert von ... (91) Neu Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56
Apotheken-Urteil
Auszug aus BGH, 28.05.1962 - NotZ 1/62
Die Stellung eines Notars unterscheidet sich insofern von der eines Apothekers (BVerfGE 7, 377), Kassenarztes (BVerfGE 11, 30) oder Kassenzahnarztes (BVerfG in NJW 1961, 967) als er "Träger eines öffentlichen Amtes" (vgl. § 1 BNotO) ist und als solcher hoheitliche Punktionen ausübt.Der historisch aus dem Beamtenstand erwachsene (…vgl. Seybold-Hornig-Lemmens, Kommentar zur RNotO 3. Aufl. 1943, § 2 Anm. I, 1 b) Notarberuf gehört also zu den in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erwähnten "staatlich gebundenen Berufen" (vgl. BVerfGE 7, 377, 397) [BVerfG 11.06.1958 - 1 BvR 596/56], die zwar grundsätzlich ebenfalls unter Art. 12 Abs. 1 GG fallen, aber gleichwohl in Anlehnung an Art. 33 GG Sonderregelungen unterworfen werden können, welche die Wirkung des Grundrechts aus Art. 12 Abs. 1 GG tatsächlich zurückdrängen.
- BVerwG, 27.09.1961 - I C 148.60
Voraussetzungen einer Ernennung zum Notar - Ablehnung der Bestellung als …
Auszug aus BGH, 28.05.1962 - NotZ 1/62
Das Grundrecht der freien Berufswahl wird nicht dadurch beeinträchtigt, daß gemäß § 4 Abs. 1 BNotO nur soviele Notare bestellt werden dürfen, wie es den Erfordernissen einer geordneten Rechtspflege entspricht, und daß die Bestellung von Anwaltsnotaren gemäß § 4 Abs. 2 BNotO durch nähere Bestimmungen der Landes Justizverwaltung, z.B. vom Vorhandensein eines Bedürfnisses abhängig gemacht werden kann (in Übereinstimmung mit BVerwG vom 27.9.1961 - I C 148/60 = DNotZ 1962, 149).Der beschließende Senat schließt sich insoweit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts an, das die Verfassungsmäßigkeit der Bestellungsgrundsätze der BNotO in seinem Urteil vom 27. September 1961 - I C 148/60 (vgl. Deutsche Notar-Zeitschrift 1962, 149) geprüft und mit eingehender Begründung gebilligt hat.
- BVerwG, 11.10.1956 - I C 130.54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 28.05.1962 - NotZ 1/62
Dieser Grundsatz erleidet allerdings aus rechtsstaatlichen Erwägungen eine Ausnahme: Die Verpflichtung auf Zulassung eines Bewerbers zu einer beruflichen Betätigung ist auch dann auszusprechen, wenn die Zulassung zwar nach dem während des Verwaltungsrechtsstreits in Kraft getretenen Recht nicht mehr begehrt werden kann, der Bewerber aber im Falle einer ordnungsmäßigen Handhabung des bisherigen Rechts schon im Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Vorschriften im Besitz seiner Zulassung hätte sein müssen (vgl. BVerwGE 4, 81, 89 [BVerwG 11.10.1956 - I C 130/54]; BSozGE 5, 238, 242; BVerwG vom 10. Juni 1960, DVBl 1960, 778; und vom 14. März 1961, DVBl 1961, 447;… ferner Eyermann-Fröhler, Verwaltungsgerichtsordnung 3. Aufl., Anm. 14 zu § 113).
- BVerwG, 17.12.1954 - V C 97.54
§ 9 Erste Niedersächsische Verordnung zum Wohnungsrecht (1.Nds.DVOWG) als …
Auszug aus BGH, 28.05.1962 - NotZ 1/62
Nach feststehender Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist im Falle des Eintritts einer Rechtsänderung bei Verpflichtungsklagen (vgl. BVerwGE 1, 291, 295 [BVerwG 17.12.1954 - V C 97/54]; 4, 161, 164, [BVerwG 16.11.1956 - IV C 299/55]- im Gegensatz zu den Anfechtungsklagen: vgl. BVerwGE 1, 35 -)diejenige Rechtslage maßgebend, welche im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung gegeben ist. - BVerfG, 23.03.1960 - 1 BvR 216/51
Kassenarzt-Urteil
Auszug aus BGH, 28.05.1962 - NotZ 1/62
Die Stellung eines Notars unterscheidet sich insofern von der eines Apothekers (BVerfGE 7, 377), Kassenarztes (BVerfGE 11, 30) oder Kassenzahnarztes (BVerfG in NJW 1961, 967) als er "Träger eines öffentlichen Amtes" (vgl. § 1 BNotO) ist und als solcher hoheitliche Punktionen ausübt. - BVerwG, 16.11.1956 - IV C 299.55
Auszug aus BGH, 28.05.1962 - NotZ 1/62
Nach feststehender Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist im Falle des Eintritts einer Rechtsänderung bei Verpflichtungsklagen (vgl. BVerwGE 1, 291, 295 [BVerwG 17.12.1954 - V C 97/54]; 4, 161, 164, [BVerwG 16.11.1956 - IV C 299/55]- im Gegensatz zu den Anfechtungsklagen: vgl. BVerwGE 1, 35 -)diejenige Rechtslage maßgebend, welche im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung gegeben ist. - BVerwG, 14.03.1961 - I C 48.57
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 28.05.1962 - NotZ 1/62
Dieser Grundsatz erleidet allerdings aus rechtsstaatlichen Erwägungen eine Ausnahme: Die Verpflichtung auf Zulassung eines Bewerbers zu einer beruflichen Betätigung ist auch dann auszusprechen, wenn die Zulassung zwar nach dem während des Verwaltungsrechtsstreits in Kraft getretenen Recht nicht mehr begehrt werden kann, der Bewerber aber im Falle einer ordnungsmäßigen Handhabung des bisherigen Rechts schon im Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Vorschriften im Besitz seiner Zulassung hätte sein müssen (vgl. BVerwGE 4, 81, 89 [BVerwG 11.10.1956 - I C 130/54]; BSozGE 5, 238, 242; BVerwG vom 10. Juni 1960, DVBl 1960, 778; und vom 14. März 1961, DVBl 1961, 447;… ferner Eyermann-Fröhler, Verwaltungsgerichtsordnung 3. Aufl., Anm. 14 zu § 113). - BVerwG, 19.11.1953 - I B 95.53
Voraussetzungen der Nichtzulassungsbeschwerde - Teilung der Wohnung zwecks …
Auszug aus BGH, 28.05.1962 - NotZ 1/62
Nach feststehender Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist im Falle des Eintritts einer Rechtsänderung bei Verpflichtungsklagen (vgl. BVerwGE 1, 291, 295 [BVerwG 17.12.1954 - V C 97/54]; 4, 161, 164, [BVerwG 16.11.1956 - IV C 299/55]- im Gegensatz zu den Anfechtungsklagen: vgl. BVerwGE 1, 35 -)diejenige Rechtslage maßgebend, welche im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung gegeben ist. - BVerfG, 08.02.1961 - 1 BvL 10/60
Verfassungswidrigkeit des Praxis der Zulassung von Zahnärzten zu RVO -Kassen
Auszug aus BGH, 28.05.1962 - NotZ 1/62
Die Stellung eines Notars unterscheidet sich insofern von der eines Apothekers (BVerfGE 7, 377), Kassenarztes (BVerfGE 11, 30) oder Kassenzahnarztes (BVerfG in NJW 1961, 967) als er "Träger eines öffentlichen Amtes" (vgl. § 1 BNotO) ist und als solcher hoheitliche Punktionen ausübt. - BVerfG, 06.05.1958 - 2 BvL 37/56
Lastenausgleich
Auszug aus BGH, 28.05.1962 - NotZ 1/62
Die Regelung eines Lebenstatbestandes durch Gesetz oder Rechtsverordnung ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 8, 155, 165 ff) nur dann nötig, wenn für die Regelung des in Frage stehenden Gegenstandes die Form des Gesetzes entweder ausdrücklich vorgeschrieben ist, oder wenn sie sich aus dem Allgemeinvorbehalt oder dem Vorrang des Gesetzes ergibt.
- BVerwG, 28.10.1970 - VI C 48.68
Höherbewertung eines Dienstpostens - Verletzung von beamtenrechtlichen …
Dazu ist aber auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesgerichtshofs zu verweisen, die wiederholt unter Berufung auf "rechtsstaatliche Erwägungen" Leistungsklagen unter Umständen auch dann noch Erfolgsaussichten zugemessen haben, wenn infolge einer Rechtsänderung die Voraussetzungen für eine positive Bescheidung eines Antrages zwar nicht mehr vorlagen, die Behörde den Antrag aber unter der Herrschaft des früheren Rechts fehlerhaft abgelehnt hatte (vgl. etwa DVBl. 1961, 447 und 1962, 828). - BGH, 29.03.1993 - NotZ 20/92
Übernahme von DDR-Anwaltsnotaren
Entscheidung ausnahmsweise dann zugrundezulegen, wenn die Bewerbung bei ordnungsgemäßer Handhabung des bisherigen Rechts bis zum Inkrafttreten der neuen Vorschriften hätte Erfolg haben müssen (BGHZ 37, 179, 181 f…, Beschluß vom 9. Dezember 1991 - NotZ 19/90 = BGHR BNotO § 1 Notarzulassung 3).Freiheit der Berufswahl besteht nur nach Maßgabe der vom Staat zur Verfügung gestellten Ämter (BVerfGE 17, 371, 376; 73, 280, 292; st. Rspr. des Senats, z.B. BGHZ 37, 179, 183; 67, 348, 350;… Beschluß vom 9. Dezember 1991 - NotZ 2/91 - BGHR BNotO § 4 Abs. 2 Bedürfnisprüfung 9).
Entgegen der Meinung des Antragstellers bedeutet es keinen Verstoß gegen den Gesetzesvorbehalt in Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG, daß der Gesetzgeber dies der Regelung durch Verwaltungsvorschriften der Landesjustizverwaltungen überlassen hatte (st. Rspr. des Senats, z.B. BGHZ 37, 183, 185 [BGH 28.05.1962 - NotZ 1/62];… Beschluß vom 9. Dezember 1991 aaO).
Von diesen Bestimmungen, durch die sie ihr Verwaltungsermessen gebunden hatte, konnte die Antragsgegnerin nicht mehr beliebig abweichen, und zwar weder zugunsten noch zu Lasten eines bestimmten Bewerbers (vgl. BGHZ 37, 179, 185; Senatsbeschluß vom 30. Juli 1990 - NotZ 24/89 - DNotZ 1991, 91, 92, st. Rspr.).
- BGH, 29.03.1993 - NotZ 18/92
Anwendbares Zulassungsrecht im Fall der Änderung von Bestimmungen der …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist in einem solchen Fall über den Verpflichtungsantrag des Notarbewerbers grundsätzlich nach dem im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung geltenden Recht zu erkennen; das im Zeitpunkt des Erlasses des angefochtenen Bescheides geltende Recht ist der gerichtlichen Entscheidung ausnahmsweise dann zugrundezulegen, wenn die Bewerbung bei ordnungsgemäßer Handhabung des bisherigen Rechts bis zum Inkrafttreten der neuen Vorschriften hätte Erfolg haben müssen (BGHZ 37, 179, 181 f;… Beschluß vom 9. Dezember 1991 - NotZ 19/90 = BGHR BNotO § 1 Notarzulassung 3).Nach § 4 Abs. 1 BNotO a.F. durften nur so viele Notare bestellt werden, wie es den Erfordernissen einer geordneten Rechtspflege entsprach (zur Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung vgl. BVerfGE 17, 371, 379; 73, 280, 292; st. Rspr. des Senats, z.B. BGHZ 37, 179, 183; 67, 348, 350;… Beschluß vom 9. Dezember 1991 - NotZ 2/91 = BGHR BNotO § 4 Abs. 2 Bedürfnisprüfung 9).
Nach § 4 Abs. 2 BNotO a.F. konnten die Landesjustizverwaltungen für den Bereich des Anwaltsnotariats, zu dem gemäß § 3 Abs. 2 BNotO auch das Land Berlin gehört, nähere Bestimmungen zu der in § 4 Abs. 1 BNotO a.F. vorgeschriebenen Bedürfnisprüfung treffen, u.a. die Bestellung zum Notar vom Ablauf einer Wartefrist abhängig machen (zur Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung vgl. die st. Rspr. des Senats, z.B. BGHZ 37, 183, 185 [BGH 28.05.1962 - NotZ 1/62];… Beschluß vom 9. Dezember 1991 a.a.O.).
Von diesen Bestimmungen, durch die sie ihr Verwaltungsermessen gebunden hatte, konnte die Antragsgegnerin nicht mehr beliebig abweichen, und zwar weder zugunsten noch zu Lasten eines bestimmten Bewerbers (vgl. BGHZ 37, 179, 185; Senatsbeschluß vom 30. Juli 1990 - NotZ 24/89 = DNotZ 1991, 91, 92, st. Rspr.).
- BGH, 13.12.1993 - NotZ 37/92
Beantragung der Bestellung zum Notar unter Befreiung von der 15-jährigen …
In diesen Fällen ist über den Verpflichtungsantrag des Notarbewerbers grundsätzlich nach dem im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung geltenden Recht zu erkennen; das im Zeitpunkt des Erlasses des angefochtenen Bescheides geltende Recht ist der gerichtlichen Entscheidung ausnahmsweise dann zugrunde zu legen, wenn die Bewerbung bei ordnungsgemäßer Handhabung des bisherigen Rechts bis zum Inkrafttreten der neuen Vorschrift hätte Erfolg haben müssen (z.B. BGHZ 37, 179, 181 f;… Beschluß vom 9. Dezember 1991 - NotZ 19/90 = BGHR BNotO § 1 Notarzulassung 3; Beschluß vom 29. März 1993 - NotZ 25/92 = NJW 1993, 2536).Nach § 4 Abs. 1 BNotO a.F. durften nur so viele Notare bestellt werden, wie es den Erfordernissen einer geordneten Rechtspflege entsprach (zur Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung vgl. BVerfGE 17, 371, 379; 73, 280, 292; st.Rspr. des Senats, z.B. BGHZ 37, 179, 183; 67, 348, 350;… Beschluß vom 9. Dezember 1991 - NotZ 2/91 = BGHR BNotO § 4 Abs. 2 Bedürfnisprüfung 9).
Nach § 4 Abs. 2 BNotO a.F. konnten die Landesjustizverwaltungen für den Bereich des Anwaltsnotariats, zu dem gemäß § 3 Abs. 2 BNotO auch das Land Niedersachsen gehört, nähere Bestimmungen zu der in § 4 Abs. 1 BNotO a.F. vorgeschriebenen Bedürfnisprüfung treffen, u.a. die Bestellung zum Notar vom Ablauf einer Wartefrist abhängig machen (zur Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung vgl. die st.Rspr. des Senats, z.B. BGHZ 37, 179, 185;… Beschluß vom 9. Dezember 1991 a.a.O.).
Von deren Bestimmungen, durch die er das ihm zustehende Ermessen (…BVerfGE a.a.O., S. 380 bzw. 294;… Senat a.a.O., st.Rspr.) gebunden hatte, konnte der Antragsgegner nicht mehr beliebig abweichen, und zwar weder zugunsten noch zu Lasten eines bestimmten Bewerbers (vgl. BGHZ 37, 179, 185; Senatsbeschluß vom 30. Juli 1990 - NotZ 24/89 = DNotZ 1991, 91, 92, st.Rspr.).
- BGH, 09.12.1991 - NotZ 2/91
Anspruch auf Bestellung zum Notar - Voraussetzungen der Zulassung zum Notar - …
Diese Auffassung hat der Senat bereits in seinem Beschluß vom 28. Mai 1962 - NotZ 1/62, BGHZ 37, 179 vertreten und daran in ständiger Rechtsprechung festgehalten.Die Voraussetzungen dieser Ausnahmeregelung, die mit den gesetzlichen Bestimmungen der BNotO (§ 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2) in Einklang steht (vgl. BGHZ 37, 179, 182 ff;… Senatsbeschluß vom 4. Dezember 1989 - NotZ 20/89 - BGHR BNotO § 4 Abs. 2 - Bedürfnisprüfung 4), sind im vorliegenden Fall nicht erfüllt.
Ein Bewerber um ein Anwaltsnotariat hat grundsätzlich keinen Anspruch darauf, daß die nach § 4 Abs. 2 BNotO zulässige Bedürfnisprüfung nicht allein aufgrund der Gesamtverhältnisse des Amtsgerichtsbezirks, sondern anhand der örtlichen Gegebenheiten am voraussichtlichen Amtssitz erfolgt (vgl. BGHZ 37, 179, 185; Senatsbeschlüsse vom 22. Juni 1981 - NotZ 5/81 = DNotZ 1982, 373, 374; vom 13. Oktober 1986 - NotZ 11/86; vom 4. Dezember 1989 - NotZ 20/89).
- BGH, 11.07.2005 - NotZ 5/05
Versagung der Genehmigung einer Verbindung mehrerer Notare zu gemeinsamer …
Wegen seiner Nähe zum öffentlichen Dienst ist es der Organisationsgewalt der Justizverwaltung vorbehalten, Zahl und Zuschnitt der Notariate zu bestimmen (BVerfGE 17, 371, 379; 73, 280, 292; Senat BGHZ 37, 179, 183; 127, 83, 90).(1) Nach der Rechtsprechung des Senats sichert die Personalhoheit der Landesjustizverwaltung eine geordnete Rechtspflege und damit ein Gemeingut mit hohem Stellenwert, das die Einschränkung der Berufsausübungsfreiheit grundsätzlich rechtfertigt (Senat BGHZ 127, 83, 94 f.; 59, 274, 279; 46, 29, 34; 37, 179, 183; BVerfGE 80, 269, 279; 54, 237, 249).
- BGH, 14.01.1991 - NotZ 9/90 Diese Auffassung hat der Senat bereits in seinem Beschluß vom 28. Mai 1962 - NotZ 1/62, BGHZ 37, 179 vertreten und daran in ständiger Rechtsprechung festgehalten.
Die Voraussetzungen dieser Ausnahmeregelung, die mit den gesetzlichen Bestimmungen der BNotO (§ 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2) in Einklang steht (vgl. BGHZ 37, 179, 182 ff.; Senatsbeschluß vom 4. Dezember 1989 - NotZ 20/89), sind im vorliegenden Fall nicht erfüllt.
Ein Bewerber um ein Anwaltsnotariat hat grundsätzlich keinen Anspruch darauf, daß die nach § 4 Abs. 2 BNotO zulässige Bedürfnisprüfung nicht allein auf Grund der Gesamtverhältnisse des Amtsgerichtsbezirks, sondern anhand der örtlichen Gegebenheiten am voraussichtlichen Amtssitz erfolgt (vgl. BGHZ 37, 179, 185; Senatsbeschlüsse vom 22. Juni 1981 - NotZ 5/81, DNotZ 1982, 373, 374; vom 13. Oktober 1986 - NotZ 11/86; vom 4. Dezember 1989 - NotZ 20/89).
- BGH, 04.12.1989 - NotZ 20/89
Notar - Bestellung - Landesjustizverwaltung - Verwaltungsermessen
Die Vorschriften der AVNot 1981 über die Voraussetzungen für die Bestellung zum Notar halten sich im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung, soweit sie die Bestellung von Notaren von der Erfüllung einer allgemeinen Wartezeit, von der Dauer der Bezirksansässigkeit und vom Vorhandensein eines Bedürfnisses in dem Amtsgerichtsbezirk, in dem der in Aussicht genommene Amtssitz liegt, abhängig machen (vgl. BGHZ 37, 179/182 ff.3).Maßgeblich für die Entscheidung über ein Gesuch sind die aufgestellten Richtlinien als nähere Bestimmungen desjenigen, was den Erfordernissen einer geordneten Rechtspflege entspricht (BGHZ 37, 179, 1853; BGH, Beschlüsse v. 11.12.1978 -- NotZ 4/78, DNotZ 1979, 367, 368; v. 22.6.1981 -- NotZ 5/81, DNotZ 1982, 372/373).
Grundsätzlich hat kein Bewerber ein Anrecht darauf, daß neben dieser schematischen Bedürfnisprüfung anhand der Verwaltungsvorschriften noch eine zweite, individuelle Untersuchung der örtlichen Gegebenheiten stattfinde (BGHZ 37, 179, 1853), und eine auf das Fehlen BGH, Beschlüsse v. 22.6.1981, aaO, S. 374; v. 18.1.1982 -- NotZ 9/81, DNotZ 1982, 378).
- BGH, 18.07.1994 - NotZ 14/93
Genehmigung von Sozietäten mit mehr als zwei Nur-Notaren durch die …
Der Notar übt als Träger eines öffentlichen Amtes (§ 1 BNotO) einen "staatlich gebundenen" Beruf (BVerfGE 7, 377, 398) aus, der auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege (§ 1 BNotO) der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben dient (BVerfGE 73, 280, 292; Senat, BGHZ 37, 179, 183; Beschlüsse vom 25. Oktober 1982 - NotZ 7/82 = DNotZ 1983, 236, 237;… vom 9. Dezember 1991 - NotZ 2/91 = BGHR BNotO § 4 Abs. 2 Bedürfnisprüfung 9, st. Rspr.).Daß der Justizverwaltung bei Ausübung der Organisationsgewalt (Organisations-)Ermessen zukommt, steht ebenfalls außer Frage (vgl. BVerfGE 17, 370, 380 [BVerfG 05.05.1964 - 1 BvR 365/60]; 73, 280, 294; Senat, BGHZ 37, 179, 183; Beschlüsse vom 25. Oktober 1982 - NotZ 7/82 = DNotZ 1983, 236, 237;… vom 9. Dezember 1991 - NotZ 2/91 = BGHR BNotO § 4 Abs. 2 Bedürfnisprüfung 9, st. Rspr.).
- BGH, 07.06.2010 - NotZ 3/10
Notarrecht: Pflicht eines Amtsnachfolgers zur Verwahrung der Akten seines …
Durch sie wird aber auch eine Selbstbindung der Verwaltung begründet, mit der Maßgabe, dass die Behörde bei der Behandlung künftiger Fälle nicht mehr beliebig von ihren Richtlinien abweichen darf (vgl. BGHZ 124, 327, 332; BGHZ 37, 179, 185; BGH, NJW 1994, 1870, 1871; DNotZ 1994, 318, 321;… vgl. Sandkühler in Arndt/Lerch/Sandkühler BNotO, 6. Aufl., § 111 Rn. 83). - BGH, 29.03.1993 - NotZ 25/92
Notar - Zulassung - Gleichbehandlungsrecht - Notarbewerberin - Bedürfnisprüfung - …
- BGH, 25.10.1982 - NotZ 14/82
Ablehnung eines Antrags auf Bestellung zum Notar - Erfordernis der Bezeichnung …
- BVerfG, 02.04.1963 - 2 BvL 22/60
Verkündungszeitpunkt
- BGH, 29.03.1993 - NotZ 11/92
Antrag auf Bestellung zum Notar - Anwendbares Zulassungsrecht im Fall der …
- BGH, 05.11.1962 - NotZ 10/62
Wartezeit für die Bestellung als Notar
- BGH, 05.11.1962 - NotZ 9/62
Verfassungsmäßigkeit des Nurnotariats
- BGH, 13.07.1992 - NotZ 16/91
Berücksichtigung von Wartezeiten bei Neuregelung der Zulassungsvoraussetzungen …
- BGH, 02.12.1963 - NotZ 2/63
Rechtsmittel
- BGH, 09.05.1988 - NotZ 1/88
Notar - Antragstellung - Örtliche Wartezeit - Zeitraum - Rechtsbehelfsverfahren
- BGH, 22.06.1981 - NotZ 5/81
Ablehnung eines Antrags auf Bestellung zur Notarin - Rechtmäßigkeit eines …
- BGH, 14.12.1992 - NotZ 5/92
Anspruch auf Bestellung zum Anwaltsnotar in Schleswig-Holstein
- BGH, 22.05.1967 - VII ZR 188/64
Rechtsweg. Schiedsklausel in Anstaltssatzung
- BGH, 13.07.1992 - NotZ 15/91
Bestellung eines Anwaltsnotars in Hessen
- BGH, 02.12.1982 - 1 StR 476/82
Vorliegen eines Schadens bei erschlichenen Bewilligungen von Fördermitteln - …
- BGH, 08.11.1976 - NotZ 5/76
Notwendigkeit neuer Notarstellen
- BGH, 02.10.1972 - NotZ 1/72
Sozietät von Nur-Notaren
- BGH, 25.10.1982 - NotZ 10/82
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - …
- BGH, 14.12.1992 - NotZ 4/92
Änderung des die Zulassung von Notaren regelnde Rechts ohne eine …
- BGH, 28.03.1991 - NotZ 27/90
Notarrecht - Amtsstelle - Justizverwaltungen - Notarstellenvergabe - Amtssitz - …
- BGH, 14.12.1992 - NotZ 8/92
Änderung des die Zulassung von Notaren regelnden Rechts ohne eine …
- BGH, 09.12.1991 - NotZ 19/90
- BGH, 13.02.1967 - NotZ 3/66
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - …
- BGH, 14.12.1992 - NotZ 9/92
Änderung des die Zulassung von Notaren regelnden Rechts ohne eine …
- BGH, 21.03.1977 - NotZ 12/76
Formelle Anforderungen an die Anfechtung einer Rechtshandlung der …
- BGH, 18.07.1994 - NotZ 21/93
Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes - Übergangsregelung für Notarbewerber - …
- BGH, 13.12.1993 - NotZ 33/92
Eignung eines Bewerbers zum Anwaltsnotar
- BGH, 22.06.1964 - NotZ 5/63
Vorliegen eines Bedürfnisses - Zulässigkeit der Entscheidung einer …
- BGH, 27.05.1963 - NotZ 1/63
Besetzung von Anwaltsnotarsstellen - Punktesystem für die Bewertung von Bewerbern …
- BGH, 30.11.1964 - NotZ 4/64
Gesuch um Bestellung zum Anwaltsnotar - Voraussetzungen für die Bestellung von …
- BGH, 14.12.1992 - NotZ 53/92
Verfassungsmäßigkeit der Altersbegrenzung für Notarbewerber
- BGH, 16.07.1962 - AnwZ (B) 11/62
Zulassung als Rechtsanwalt
- BGH, 25.10.1982 - NotZ 7/82
Klage gegen die Errichtung einer weiteren Notarstelle in Leverkusen - Vornahme …
- BGH, 30.07.1990 - NotZ 24/89
Ermessensausübung der Justizverwaltung bei der Bestellung von Notaren in …
- BFH, 15.07.1998 - II R 24/96
Vereinbarungen in Sozietätsvertrag - Recht auf wiederkehrende Leistungen - …
- BGH, 13.07.1992 - NotZ 17/91
Notarbestellung in Hessen
- BGH, 13.07.1992 - NotZ 1/92
Zulassung als Anwaltsnotar in Niedersachsen
- BVerwG, 29.08.1975 - VII C 17.73
Anspruch eines wissenschaftlichen Assistenten auf Lehrauftragsvergütung gegenüber …
- BVerwG, 11.04.1972 - II C 5.69
Bewertung eines Dienstpostens und der Zuordnung zu einer bestimmten …
- BGH, 13.07.1992 - NotZ 7/91
Bestellung eines Anwaltsnotars in Hessen
- BGH, 17.01.1983 - NotZ 16/82
Antrag auf Bestellung zum Notar - Erfordernisse einer geordneten Rechtspflege - …
- BGH, 22.06.1981 - NotZ 2/81
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - …
- BGH, 13.06.1977 - NotZ 3/77
Anrechnung von Wehr- oder Ersatzdienst bei Notarbewerbern
- BGH, 29.03.1993 - NotZ 13/92
Antrag auf Bestellung zum Notar - Anwendbares Zulassungsrecht im Fall des Fehlens …
- BGH, 14.07.1986 - NotZ 6/86
Verfassungmäßigkeit einer Anwendung von Richtlinien eines Runderlasses im Rahmen …
- BGH, 10.05.1982 - NotZ 2/82
Besetzung von Nur-Notarstellen
- BGH, 14.12.1992 - NotZ 3/92
Änderung des die Zulassung von Notaren regelnde Rechts ohne eine …
- BGH, 18.01.1982 - NotZ 9/81
Bestellung zum Anwaltsnotar - Untersuchung der örtlichen Gegebenheiten - …
- BGH, 05.05.1980 - NotZ 2/80
Besonderer Ausnahmefall - Notarangelegenheiten - Bestellungen zum Anwaltsnotar - …
- LG Wuppertal, 24.01.2007 - 23 KLs 80/06
Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Arzneimitteln; Verkauf von …
- BGH, 18.07.1994 - NotZ 10/93
Standeswidrige Werbung eines Rechtsanwalts - Anfechtung der Ablehnung der …
- BGH, 02.08.1993 - NotZ 35/92
Notwendigkeit des Nachweises ausreichender beruflicher Erfahrung als Anwalt bei …
- BVerwG, 17.12.1968 - II C 40.65
Klage auf Wiedereinstellung in den öffentlichen Dienst - Unterlassung der …
- BGH, 05.11.1962 - NotZ 11/62
Notarassessor
- BGH, 18.07.1994 - NotZ 17/93
Klage auf Bestellung als Notar - Ablehnung der Bestellung - Beteiligung an der …
- BGH, 25.04.1994 - NotZ 5/93
Anspruch auf Bestellung zum Notar mit Amtssitz in Frankfurt am Main - Recht auf …
- BGH, 01.04.1985 - NotZ 15/84
Bedürfnis für die Bestellung eines Notars - Voraussetzungen für die Bestellung …
- BGH, 10.05.1982 - NotZ 3/82
Notarrecht - Bestellung des Notars - Ermessensfehler - Kind - Schwiegerkind - …
- BGH, 22.06.1981 - NotZ 1/81
Rechtmäßigkeit - Bedürfnisprüfung - Richtzahl - Annäherungswert - Einrichtung …
- BGH, 22.10.1979 - NotZ 1/79
Zurückweisung einer sofortigen Beschwerde gegen einen Beschluss - …
- BGH, 18.09.1995 - NotZ 35/94
Ablehnung des Antrages eines Rechtsanwaltes auf Bestellung zum Notar - Anwendung …
- BGH, 18.07.1994 - NotZ 24/93
Antrag auf Bestellung als Notar - Erfüllung der erforderlichen Wartezeit - …
- BGH, 25.04.1994 - NotZ 1/93
Anwendbares Zulassungsrecht nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des …
- BGH, 25.04.1994 - NotZ 59/92
Anrechnung der Tätigkeitsdauer als Notarvertreter auf die Wartezeit - Recht auf …
- BGH, 29.03.1993 - NotZ 19/92
Möglichkeit der Abhängikeit der Bestellung zum Notar von einer Wartezeit - …
- BGH, 13.12.1971 - NotZ 1/71
Vereinbarkeit des Abstellens einer Verwaltungsvorschrift über die Bestellung von …
- BGH, 21.06.1965 - NotZ 2/65
Genehmigung zur Übernahme einer entgeltlichen Nebenbeschäftigung - Betätigung …
- BGH, 11.12.1978 - NotZ 4/78
Bestellung zum Notar - Vertrag zur Übernahme einer Rechtsanwaltspraxis und einer …
- BGH, 29.10.1973 - NotZ 6/73
Annahme eines besonderen Bedürfnisses für die Bestellung eines Rechtsanwalts zum …
- BGH, 28.05.1962 - NotZ 4/62
Auswärtige Sprechtage eines Notars
- BGH, 15.07.1969 - NotZ 1/69
Rechtsmittel
- BGH, 03.03.1969 - AnwZ (B) 7/68
Rechtsmittel
- LG Bückeburg, 16.01.1998 - 2 O 204/97
Widerruf einer die Persönlichkeit beeinträchtigenden Äußerung durch den Störer ; …
- BGH, 01.04.1985 - NotZ 14/84
Abkürzung einer vorgeschriebenen Wartezeit in Bezug auf die Bestellung eines …
- BGH, 15.02.1971 - NotZ 5/70
Auswahlgrundsätze bei der Bestellung zum Anwaltsnotar im Oberlandesgerichtsbezirk …
- BGH, 22.10.1979 - NotZ 7/79
Anforderungen an eine Bestellung als Nurnotar - Bezirksnotare, Anwaltsnotare und …
- BGH, 20.01.1969 - NotZ 7/68
Voraussetzungen für eine Bestellung zum Notar - Anforderungen an die …
- BGH, 20.01.1969 - NotZ 2/68
Bewerbung für die Wiederbesetzung einer hauptberuflichen Stelle des öffentlichen …
- BGH, 02.10.1967 - NotZ 2/67
Möglichkeiten eines Assessors auf Übernahme als Notarassessor nach Abschluss der …
- BGH, 05.12.1966 - NotSt (Brfg) 3/66
Vornahme eines Amtsvergehens durch einen Notar - Vornahme von Beurkundungen …
- BGH, 30.11.1964 - NotZ 6/64
Klage auf Übernahme in den Anwärterdienst als Notarassessor - Ablehnung wegen …
- BGH, 26.03.1973 - NotZ 5/72
Persönliche und sachliche Geeignetheit eines Rechtsanwalts bei der Bestellung zum …
Rechtsprechung
BGH, 05.11.1962 - NotZ 1/62 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Ansetzung von Geschäftswerten für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
Verfahrensgang
- BGH, 28.05.1962 - NotZ 1/62
- BGH, 05.11.1962 - NotZ 1/62