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   BGH, 20.01.1969 - NotZ 1/68   

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BGH, 20.01.1969 - NotZ 1/68 (https://dejure.org/1969,361)
BGH, Entscheidung vom 20.01.1969 - NotZ 1/68 (https://dejure.org/1969,361)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 1969 - NotZ 1/68 (https://dejure.org/1969,361)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 51, 301
  • NJW 1969, 929
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.10.2015 - V ZB 171/14

    Notarbeschwerdeverfahren: Berechtigte Amtsverweigerung des Notars hinsichtlich

    Eine solche Vollzugstätigkeit ist mit seinen Amtspflichten als unparteiischer Betreuer der Beteiligten ebenso wenig vereinbar (Arndt/Lerch/Sandkühler, BNotO, 7. Aufl., § 14 Rn. 53) wie der - hier zur Durchführung der Weisung erforderliche - Gebrauch der ihm oder seinen Angestellten erteilten Vollmacht zur Durchsetzung bestrittener oder zweifelhafter Rechte (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Januar 1969- NotZ 1/68, BGHZ 51, 301, 304 ff.).
  • BGH, 23.11.2015 - NotSt (Brfg) 5/15

    Disziplinarverfahren gegen einen Anwaltsnotar: Ende der Neutralitätspflicht des

    Er muss vielmehr unparteiischer Betreuer aller Beteiligten sein (Senat, Beschluss vom 20. Januar 1969 - NotZ 1/68, BGHZ 51, 301, 305).

    Dass bei streitenden Parteien eine vermittelnde Tätigkeit des Notars lediglich bei entsprechender Beauftragung durch alle Beteiligten rechtlich gestattet ist, hat der Bundesgerichtshof bereits klargestellt (Senat, Beschluss vom 20. Januar 1969 - NotZ 1/68, BGHZ 51, 301, 306).

  • BGH, 21.11.1996 - IX ZR 182/95

    Haftung des Notars gegenüber Kapitalanlegern; Begriff des Auftraggebers

    Dies trifft zu, wenn nicht einseitige Interessenwahrnehmung in Rede steht, sondern eine neutrale, unparteiische Berücksichtigung der Belange sämtlicher Beteiligten (vgl. BGHZ 51, 301, 305; BGH, Urt. v. 26. Oktober 1982 - VI ZR 318/80, VersR 1983, 81, 82; Haug, Die Amtshaftung des Notars 1989 Rn. 357; Mümmler JurBüro 1988 Sp. 693, 695).
  • BGH, 05.05.1980 - NotZ 9/79

    Amtsschilder von Notaren - Bremen

    Verwaltungsakte, die nach § 111 BNotO der Anfechtung unterliegen, sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats alle nach der Bundesnotarordnung getroffenen Maßnahmen eines Trägers der öffentlichen Verwaltung, von denen eine unmittelbare rechtliche Wirkung für einzelne Rechtsverhältnisse ausgeht (vgl. BGHZ 51, 301, 303; 57, 351, 353 [BGH 13.12.1971 - NotZ 2/71]; 64, 214, 216; zuletzt Senatsbeschluß DNotZ 1980, 181).

    Das Schreiben ist auch äußerlich nicht so gefaßt, wie sonst Verwaltungsakte als Hoheitsakte ergehen (vgl. etwa BGH NJW 1969, 929, 930 r.Sp., insoweit nicht abgedruckt in BGHZ 51, 301).

  • BGH, 13.11.1978 - AnwZ (B) 31/78

    Rechtsmittel

    Unzulässig ist schließlich auch der Hilfsantrag Nr. 1. Mit Recht nimmt der Ehrengerichtshof an, bei den Bescheiden des Präsidenten des Oberlandesgerichts vom 4., 7. und 17. Januar 1977 handle es sich nur um formlose Antwortschreiben mit Hinweisen auf die Rechtslage, die einer Anfechtung durch Antrag auf gerichtliche Entscheidung nicht zugänglich seien (vgl. etwa BGHZ 57, 351, 353 [BGH 13.12.1971 - NotZ 2/71]; 51, 301, 303 [BGH 20.01.1968 - NotZ 1/68]ausführlicher abgedruckt NJW 1969, 929, 930) [BGH 20.01.1969 - NotZ 1/68].

    Soweit es nicht ohnehin bloße Zwischenbescheide sind, in denen der Präsident des Oberlandesgerichts Prüfung und Entscheidung erst noch in Aussicht gestellt hat, fehlt es an der für einen Verwaltungsakt wesentlichen Voraussetzung, daß von den Bescheiden eine unmittelbare rechtliche Wirkung ausgeht (vgl. BGH NJW 1969, 929, 930) [BGH 20.01.1969 - NotZ 1/68].

  • BGH, 09.12.1991 - NotZ 26/90

    Unparteilichkeit des Anwaltsnotars

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs folgt aus diesem allgemeinen Grundsatz die Pflicht des Notars, daß er als unabhängiger Betreuer der Beteiligten schon den Anschein der Parteilichkeit vermeiden und als unparteiischer Rechtsberater sämtlicher Beteiligter Vertretungen ablehnen muß, in denen es sich um die Wahrnehmung gegensätzlicher Parteiinteressen handelt (BGH aaO; Beschluß vom 20. Januar 1969. - NotZ 1/68 = BGHZ 51, 301, 304 ff; vgl. auch Arndt, BNotO, 2. Aufl. § 16 II Nr. 6).
  • OLG Celle, 07.02.2007 - 3 U 167/06

    Anspruch auf Schadensersatz und Rückabwicklung einer kreditfinanzierten

    Die Berufung des Klägers ist zulässig, auch im Verhältnis zur Streithelferin zu 2. Der Umstand, dass diese im Berufungsschriftsatz des Klägers nicht mit aufgeführt ist, ist unerheblich (vgl. BGH NJW 1969, 929; 1994, 514; Zöller/Gummer/Heßler, ZPO, 25. Aufl., § 519 Rn. 32).
  • BGH, 25.10.1982 - NotZ 8/82

    Vertrauensschadenfonds der Notarkammern

    Verwaltungsakte in diesem Sinne sind nur solche Maßnahmen eines Trägers der öffentlichen Verwaltung, die zur Regelung eines Einzelfalles getroffen werden und von denen eine unmittelbare rechtliche Wirkung für einzelne Rechtsverhältnisse ausgeht (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. BGHZ 51, 301, 303; 57, 351, 353 [BGH 13.12.1971 - NotZ 2/71]; 64, 214, 216; Beschlüsse vom 22. Oktober 1979 - NotZ 4/79 = DNotZ 1980, 181 und vom 5. Mai 1980 - NotZ 9/79 - DNotZ 1980, 708).
  • BGH, 13.12.1971 - NotZ 2/71

    Unabhängigkeit des Notars

    Bloße Meinungsäußerungen, Belehrungen, Hinweise auf die Rechtslage oder Verwarnungen sind kein Verwaltungsakt, weil sie den Einzelfall noch nicht regeln (vgl. BGHZ 42, 390; BGHZ 51, 301).
  • BGH, 21.11.1996 - IX ZR 188/95

    Klage auf Schadensersatz gegen einen Notar wegen Verletzung notarieller Pflichten

    Dies trifft zu, wenn nicht einseitige Interessenwahrnehmung in Rede steht, sondern eine neutrale, unparteiische Berücksichtigung der Belange sämtlicher Beteiligten (vgl. BGHZ 51, 301, 305; BGH, Urt. v. 26. Oktober 1982 - VI ZR 318/80, VersR 1983, 81, 82; Haug, Die Amtshaftung des Notars 1989 Rn. 357; Mümmler JurBüro 1988 Sp. 693, 695).
  • BGH, 21.11.1996 - IX ZR 192/95

    Fehlen eines Notarsiegels i.R.e. von einem Anwaltsnotar abgegebenen Erklärung als

  • BGH, 05.02.1996 - NotZ 14/95

    Prüfung der Rechtmäßigkeit der Vorstandswahl der Notarkammer Stuttgart -

  • OLG Köln, 26.08.1992 - 2 X (Not) 1/92

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Rechtsanwalt und Notar wegen Verstoßes gegen

  • BGH, 06.02.1984 - NotZ 16/83

    Residenzpflicht - Befreiung - Anwaltnotar - Eigenheim - Nurnotar - Amtssitz

  • BGH, 22.10.1979 - NotZ 4/79

    Maßnahmen nach § 111 Bundesnotarordnung (BNotO) als Verwaltungsakte - Rechtsnatur

  • BGH, 21.11.1996 - IX ZR 187/95

    Anspruch auf Schadensersatz gegen Anwaltsnotar - Beteiligung an betrügerischem

  • BGH, 21.11.1996 - IX ZR 194/95

    Anspruch auf Schadensersatz gegen Anwaltsnotar - Vorliegen einer notariellen

  • BGH, 21.11.1996 - IX ZR 184/95

    Schadenersatzanspruch gegen einen Notar wegen Verletzung seiner Pflichten -

  • BGH, 18.07.1994 - NotZ 3/93

    Untersagung der Verbindung mehrerer Notare zur gemeinsamen Berufsausübung -

  • BGH, 29.10.1973 - NotZ 7/73

    Haftpflichtversicherung der Notare

  • BGH, 25.11.1996 - NotZ 16/96

    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen Meinungsäußerungen, Belehrungen und

  • BGH, 21.11.1996 - IX ZR 191/95

    Schadensersatzanspruch gegen Anwaltsnotar - Zweifel über Charakter einer

  • BGH, 21.11.1996 - IX ZR 193/95

    Anspruch auf Schadensersatz gegen Anwaltsnotar - Rechtscharakter einer

  • BGH, 06.02.1984 - NotZ 14/83

    Stundung und Erlass von Kammerbeiträgen zur Vertrauensschadensversicherung und

  • BGH, 05.04.1976 - NotZ 9/75

    Disziplinarverfahren gegen einen Notar - Erfordernis einer amtsärztlichen

  • OVG Bremen, 11.03.1980 - 1 BA 49/79

    Kostenerstattung im Widerspruchsverfahren; Widerspruch gegen die Versagung einer

  • BGH, 01.04.1974 - NotZ 11/73

    Annahme eines Verwaltungsaktes im Sinne des § 111 Bundesnotarordnung (BNotO) -

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