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   BGH, 25.11.1996 - NotZ 1/96   

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https://dejure.org/1996,1958
BGH, 25.11.1996 - NotZ 1/96 (https://dejure.org/1996,1958)
BGH, Entscheidung vom 25.11.1996 - NotZ 1/96 (https://dejure.org/1996,1958)
BGH, Entscheidung vom 25. November 1996 - NotZ 1/96 (https://dejure.org/1996,1958)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Bestellung zum Notar - Ermittlung der Qualifikation für die Übernahme des Notaramtes

  • Anwaltsblatt

    § 4 BNotO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO § 4, § 6 Abs. 1 (i.d.F. vom 29. Januar 1991)
    Nachweis der fachlichen Eignung für das Amt des Notars

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 696
  • MDR 1997, 696
  • NJ 1997, 224
  • AnwBl 1997, 229
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.04.1994 - NotZ 20/93

    Auswahlkriterien unter mehreren Bewerbern für eine Notarstelle; Festlegung eines

    Auszug aus BGH, 25.11.1996 - NotZ 1/96
    »Die Landesjustizverwaltung kann verlangen, daß der Nachweis der fachlichen Eignung für das Amt des Notars (§ 6 Abs. 1 BNotO) bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist erbracht wird (im Anschluß an den Senatsbeschl. v. 25. April 1994, NotZ 20/93, BGHZ 126, 39).«.

    Der Senat hat auch, worauf die Beschwerde nicht eingeht, bereits entschieden, daß der Ablauf der Bewerbungsfrist die ausgeschriebene Stelle ein rechtlich geeigneter Stichtag für das Vorliegen der Eignungsvoraussetzungen ist (Beschl. v. 25. April 1994, NotZ 20/93, BGHZ 126, 39).

    a) In der Entscheidung vom 25. April 1994 (NotZ 20/93, aaO.) hat der Senat zwar darauf abgestellt, daß eine Gleichbehandlung der Bewerber nur gewährleistet sei, wenn außer einem einheitlichen Vergleichsmaßstab für die fachliche Eignung auch ein Vergleichszeitraum festgelegt sei, innerhalb dessen die Bewerber sich messen lassen müßten.

    Der Senat hat aber zugleich die Bedeutung des Stichtages für die Funktionsfähigkeit einer geordneten vorsorgenden Rechtspflege hervorgehoben: Die Landesjustizverwaltung müsse in der Lage bleiben, selbständig über die Stellenbesetzung in angemessener Zeit zu entscheiden; Belange der Rechtspflege würden gefährdet, wenn die Organisationshoheit der Justizverwaltung wegen der Möglichkeit, Eignungsnachweise nachträglich zu erbringen, in Abhängigkeit von dem Verhalten der Bewerber gerate (Beschl. v. 25. April 1994 - NotZ 20/93 - aaO., 52).

  • BGH, 13.12.1993 - NotZ 56/92

    Auswahl unter mehreren Notarbewerbern; Begriff der persönlichen und fachlichen

    Auszug aus BGH, 25.11.1996 - NotZ 1/96
    Die fachliche Eignung für das Amt des Notars kann, wie es die AVNot des Antragsgegners vom 12. Juli 1994 (JMBl. NW S. 115, 20l) in § 16 Abs. 2 vorsieht, als nachgewiesen angesehen werden, wenn der Bewerber eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem der dort genannten Grundkurse (u.a. dem von der Antragstellerin absolvierten Kurs) für angehende Anwaltsnotare vorlegt und der Annahme der fachlichen Eignung keine anderen Erkenntnisse entgegenstehen (BGHZ 124, 327; Beschl. v. 25. April 1994, NotZ 19/93, NdsRpfl 1994, 330).

    Zu Recht hat der Antragsgegner den Nachweis der fachlichen Eignung auch nicht auf andere Weise, nämlich durch die schon vorhandene Urkundspraxis als Notarvertreterin (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 13. Dezember 1993, NotZ 56/92, NJW 1994, 1874, 1877 f in BGHZ 124, 327 insoweit nicht abgedruckt), als erfüllt angesehen.

  • BGH, 13.10.1986 - NotZ 13/86

    Bestimmung eines Höchstalters für Notarbewerber

    Auszug aus BGH, 25.11.1996 - NotZ 1/96
    Sie trifft lediglich Regelungen über die Voraussetzungen, unter denen das Amt verliehen werden kann, ohne zugleich einen Anspruch hierauf zu begründen (st.Rspr., vgl. BGH, Beschl. v. 13. Oktober 1986, NotZ 13/86, BGHR, BNotO § 1, Notarzulassung l m.w.N.).
  • BGH, 25.04.1994 - NotZ 19/93

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung einer Bewerbung um eine Notarstelle -

    Auszug aus BGH, 25.11.1996 - NotZ 1/96
    Die fachliche Eignung für das Amt des Notars kann, wie es die AVNot des Antragsgegners vom 12. Juli 1994 (JMBl. NW S. 115, 20l) in § 16 Abs. 2 vorsieht, als nachgewiesen angesehen werden, wenn der Bewerber eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem der dort genannten Grundkurse (u.a. dem von der Antragstellerin absolvierten Kurs) für angehende Anwaltsnotare vorlegt und der Annahme der fachlichen Eignung keine anderen Erkenntnisse entgegenstehen (BGHZ 124, 327; Beschl. v. 25. April 1994, NotZ 19/93, NdsRpfl 1994, 330).
  • BGH, 08.05.1995 - NotZ 27/94

    Ausgestaltung der Bewerbungsfrist für Notarstellen als Ausschlußfrist

    Auszug aus BGH, 25.11.1996 - NotZ 1/96
    b) Zudem besteht zwischen der Bewerbungsfrist, deren Ausgestaltung als Ausschlußfrist der Senat rechtlich für geboten hält (Beschl. v. 8. Mai 1995, NotZ 27/94, NJW 1995, 2359), und der Stichtagsregelung ein innerer Zusammenhang.
  • BGH, 22.03.1999 - NotZ 33/98

    Maßgeblicher Zeitpunkt für Eignung für das Amt des Notars

    Die Frage ist nunmehr dahin zu entscheiden, daß auch für den Nachweis der persönlichen Eignung - nicht anders als beim Nachweis der fachlichen Eignung (vgl. dazu: Beschlüsse BGHZ 126, 39 und v. 25. November 1996 - NotZ 1/96, BGHR BNotO § 6 Eignung 7) - grundsätzlich der Ablauf der Bewerbungsfrist maßgeblich ist, wobei selbstverständlich die persönliche Eignung auch noch im Zeitpunkt der Bestellung gegeben sein muß (vgl. dazu: BGHZ 134, 137, 142).

    Abgesehen von der hieraus resultierenden Rechtsunsicherheit gerade auch für die mit der Stellenbesetzung befaßte Justizverwaltung ergäben sich auch ungerechtfertigte Vorteile für Bewerber mit persönlichen Eignungsmängeln im Verhältnis zu solchen, denen lediglich die fachliche Eignung aus Zeitgründen - noch - fehlt und denen wegen der ausdrücklichen Ausschlußfristenregelung für das Auswahlverfahren und die zeitlichen Zugangsregelungen in § 6 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 BNotO die Möglichkeit des "Hineinwachsens in die Eignung" im Verlaufe eines gerichtlichen Verfahrens versagt wäre (vgl. Sen.Beschl. v. 25. November 1996 aaO).

  • BGH, 14.07.1997 - NotZ 48/96

    Nachweis der fachlichen Eignung eines Notarbewerbers

    Die Landesjustizverwaltung darf die fachliche Eignung eines Bewerbers um das Amt des Notars (§ 6 Abs. 1 BNotO) nur dann bejahen, wenn diese bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nachgewiesen ist (im Anschluß an Senatsbeschlüsse vom 25. April 1994 - NotZ 20/93, BGHZ 126, 39 und vom 25. November 1996 - NotZ 1/96, NJW-RR 1997, 696).

    Diese Auffassung hat der Senat mit Beschluß vom 25. November 1996 (NotZ 1/96 - NJW-RR 1997, 696) bekräftigt.

  • BGH, 16.03.1998 - NotZ 27/97

    Berücksichtigung der Absolvierung eines Grundkurses als Regelnachweis für die

    Die fachliche Eignung im Sinne der Erfüllung eines Mindeststandards kann jedoch auch auf andere Weise erfolgen (vgl. BGH, Beschl. v. 25. November 1996 - NotZ 1/96, NJW-RR 1997, 696, 697; Beschl. v. 13. Dezember 1993 - NotZ 56/92, NJW 1994, 1874, 1877 f., insoweit in BGHZ 124, 327 nicht abgedruckt).
  • BGH, 30.11.1998 - NotZ 24/98

    Beurteilung der persönlichen Eignung eines Bewerbers für das Amt des Notars;

    aa) Es kann dahingestellt bleiben ob und inwieweit bei der Frage der persönlichen Eignung des Bewerbers für das Amt des Notars erst nach Erlaß des ablehnenden Bescheids der Justizverwaltung - im Laufe des gerichtlichen Verfahrens - eingetretene Umstände zugunsten des Bewerbers zu berücksichtigen sind (vom Senat in neueren Entscheidungen offengelassen; vgl. Beschlüsse vom 9. Mai 1988 - NotZ 1/88 - BGHR BNotO § 111 Zeitpunkt, maßgebender 1 und vom 18. September 1995 - NotZ 30/94 - NJW-RR 1996, 311; zu dem Erfordernis, daß die Eignungsvoraussetzungen - falls sie zum Zeitpunkt der Ablehnung durch die Justizverwaltung vorgelegen haben sollten - auch zum Zeitpunkt der Bestellung erfüllt sein müssen, Beschlüsse BGHZ 134, 137, 142 und vom 10. März 1997 - NotZ 19/96 - DNotZ 1997, 891 ff; zur Maßgeblichkeit des Ablaufs der Bewerbungsfrist für den Nachweis der fachlichen Eignung Beschlüsse BGHZ 126, 39 und vom 25. November 1996 - NotZ 1/96 - BGHR BNotO § 6 Eignung 7).
  • BGH, 14.07.1997 - NotZ 29/96

    Kostentragung anch übereinstimmender Erledigterklärung und Entscheidung über die

    Er durfte darauf abstellen, daß der Regelnachweis durch Teilnahme am Grundkurs für Anwaltsnotare bis zum Ablauf der von ihm gesetzten Ausschlußfrist, mithin bis 31. August 1995, zu erbringen war (BGH, Beschl. v. 25. April 1994, NotZ 20/93, BGHZ 126, 39; v. 25. November 1996, NotZ 1/96, NJW-RR 1997, 229).
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