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   BGH, 14.04.2008 - NotZ 123/07   

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https://dejure.org/2008,9277
BGH, 14.04.2008 - NotZ 123/07 (https://dejure.org/2008,9277)
BGH, Entscheidung vom 14.04.2008 - NotZ 123/07 (https://dejure.org/2008,9277)
BGH, Entscheidung vom 14. April 2008 - NotZ 123/07 (https://dejure.org/2008,9277)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung ines Gerichts in einem Notarbesetzungsverfahren; Bewertungssystem im Zusammenhang einer Notarbewerberauswahl; Einordnung einer anwaltlichen Tätigkeit auf dem Gebiet des Immobilienrechts als "notarnah"

  • Judicialis

    BNotO § 6 Abs. 3; ; BNotO § ... 6 Abs. 3 Satz 1; ; BNotO § 6 Abs. 3 Satz 2; ; BNotO § 6b Abs. 4 Satz 1; ; BNotO § 111 Abs. 4; ; BNotO § 111 Abs. 4 Satz 2; ; BRAO § 42 Abs. 4; ; BRAO § 42 Abs. 6 Satz 2; ; FGG § 20 Abs. 1; ; FAO § 5 Satz 1 lit. l); ; FAO § 14e

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO § 6 Abs. 3
    Auswahlkriterien unter mehreren Bewerbern um eine Notarstelle

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 24.07.2006 - NotZ 11/06

    Berücksichtigung der Qualifikation als Fachanwalt bei der Besetzung von

    Auszug aus BGH, 14.04.2008 - NotZ 123/07
    Es bestehen allerdings keine Bedenken, dass der Antragsgegner zur Auswahl unter mehreren Bewerbern um eine freie Notarstelle deren fachliche Leistung nach dem Punktesystem gemäß seines Runderlasses vom 25. Februar 1999 in der - im Hinblick auf die verfassungsrechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 110, 304, 324 ff.) modifizierten - Fassung vom 10. August 2004 ermittelt (Senat, Beschlüsse vom 24. Juli 2006 - NotZ 3/06 - ZNotP 2006, 392, 393 f. Rn. 13 und - NotZ 11/06 - NJW 2006, 3211 f. Rn. 7).

    Die Angaben des Antragstellers sind indes vor dem Hintergrund zu sehen, dass der Senat erst mit Beschluss vom 24. Juli 2006 (NotZ 11/06 aaO S. 3213 Rn. 15 ff.) - mithin nach Ablauf der Bewerbungsfrist - unter teilweiser Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung ausgesprochen hat, dass die Qualifikation als Fachanwalt für die Vergabe von Sonderpunkten von Bedeutung sein kann.

    (2) Die Tätigkeit als Fachanwalt kann Hinweise darauf geben, inwieweit der jeweilige Schwerpunkt der Anwaltstätigkeit "notarnäher" oder "notarferner" ausgestaltet ist (vgl. Senat, Beschluss vom 24. Juli 2006 - NotZ 11/06 - aaO Rn.16 ff.).

    Ein Kurs ist nicht in diesem Sinne notarspezifisch, wenn er sich allgemein an steuerlich interessierte Juristen wendet, die die Fachanwaltsbezeichnung für den Bereich des Steuerrechts anstreben (Senat, Beschluss vom 24. Juli 2006 - NotZ 11/06 - aaO S. 3213 Rn. 18).

  • BGH, 24.07.2006 - NotZ 3/06

    Kriterien für die Besetzung von Anwaltsnotarstellen

    Auszug aus BGH, 14.04.2008 - NotZ 123/07
    Es bestehen allerdings keine Bedenken, dass der Antragsgegner zur Auswahl unter mehreren Bewerbern um eine freie Notarstelle deren fachliche Leistung nach dem Punktesystem gemäß seines Runderlasses vom 25. Februar 1999 in der - im Hinblick auf die verfassungsrechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 110, 304, 324 ff.) modifizierten - Fassung vom 10. August 2004 ermittelt (Senat, Beschlüsse vom 24. Juli 2006 - NotZ 3/06 - ZNotP 2006, 392, 393 f. Rn. 13 und - NotZ 11/06 - NJW 2006, 3211 f. Rn. 7).

    Der Runderlass sieht daher unter A II Nr. 3 lit. e die Vergabe von Sonderpunkten vor (Senat, Beschluss vom 24. Juli 2006 - NotZ 3/06 - S. 394 aaO Rn. 15 und ständig).

    Die Qualifikation als Fachanwalt muss vielmehr auf einem Gebiet erworben werden, das typischerweise den materiellen Kernbereich notarieller Tätigkeit berührt; das kann - neben anderen Rechtsgebieten - auch für das Familienrecht zu bejahen sein (Senat, Beschluss vom 24. Juli 2006 aaO Rn. 16 ff).

    Eine Urkunde über die Berechtigung, die Fachanwaltsbezeichnung zu führen, ist dem weiteren Beteiligten indes erst nach Ablauf der Bewerbungsfrist ausgestellt worden, so dass es auf die geänderte Rechtsprechung des Senats gemäß seinem Beschluss vom 24. Juli 2006 (aaO) zu der Frage, ob für die Qualifikation als Fachanwalt überhaupt Sonderpunkte vergeben werden können, in diesem Zusammenhang nicht ankommt.

  • BGH, 11.07.2005 - NotZ 29/04

    Fortführung des Verfahrens zur Besetzung zweier Notarstellen

    Auszug aus BGH, 14.04.2008 - NotZ 123/07
    Er kann die Entscheidung des Oberlandesgerichts daher überprüfen lassen, ohne zunächst einen - ihn belastenden - neuen Bescheid des Antragsgegners abwarten zu müssen (Senat, Beschlüsse vom 28. November 2005 - NotZ 26/05 - DNotZ 2006, 228, 229; vom 11. Juli 2005 - NotZ 29/04 - ZNotP 2005, 431; vom 16. Juli 2001 - NotZ 1/01 - ZNotP 2001, 443, 444; vom 16. März 1998 - NotZ 26/97 - NJW-RR 1998, 1598).

    Insoweit dient die Festlegung des Stichtags der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit, aber auch der Gleichbehandlung aller Bewerber aufgrund einer einheitlichen Bewertungssituation, die nur gewährleistet ist, wenn zu Beginn des Auswahlverfahrens sämtliche für jeden Bewerber maßgeblichen Kriterien feststehen (Senat, Beschlüsse vom 11. Juli 2005 - NotZ 29/04 - ZNotP 2005, 431, 433 und vom 22. November 2004 - NotZ 13/04 - jeweils m.w.N.).

  • BGH, 22.11.2004 - NotZ 13/04

    Zulässigkeit des Wechsels in einem Bewerbungsverfahren nach § 110 der

    Auszug aus BGH, 14.04.2008 - NotZ 123/07
    Der Antragsteller muss innerhalb der Bewerbungsfrist mitteilen, dass die Tätigkeit oder Qualifikation in die Bewertung einbezogen werden soll (vgl. Senat, Beschlüsse vom 3. November 2003 - NotZ 14/03 - NJW-RR 2004, 708, 709; vom 22. November 2004 - NotZ 13/04).

    Insoweit dient die Festlegung des Stichtags der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit, aber auch der Gleichbehandlung aller Bewerber aufgrund einer einheitlichen Bewertungssituation, die nur gewährleistet ist, wenn zu Beginn des Auswahlverfahrens sämtliche für jeden Bewerber maßgeblichen Kriterien feststehen (Senat, Beschlüsse vom 11. Juli 2005 - NotZ 29/04 - ZNotP 2005, 431, 433 und vom 22. November 2004 - NotZ 13/04 - jeweils m.w.N.).

  • BGH, 16.07.2001 - NotZ 1/01

    Auswahlkriterien unter mehreren Bewerbern für eine Notarstelle; Berücksichtigung

    Auszug aus BGH, 14.04.2008 - NotZ 123/07
    Er kann die Entscheidung des Oberlandesgerichts daher überprüfen lassen, ohne zunächst einen - ihn belastenden - neuen Bescheid des Antragsgegners abwarten zu müssen (Senat, Beschlüsse vom 28. November 2005 - NotZ 26/05 - DNotZ 2006, 228, 229; vom 11. Juli 2005 - NotZ 29/04 - ZNotP 2005, 431; vom 16. Juli 2001 - NotZ 1/01 - ZNotP 2001, 443, 444; vom 16. März 1998 - NotZ 26/97 - NJW-RR 1998, 1598).
  • BGH, 16.03.1998 - NotZ 26/97

    Berücksichtigung von Leistungsbewertungen in Grund- und Wiederholungs- und

    Auszug aus BGH, 14.04.2008 - NotZ 123/07
    Er kann die Entscheidung des Oberlandesgerichts daher überprüfen lassen, ohne zunächst einen - ihn belastenden - neuen Bescheid des Antragsgegners abwarten zu müssen (Senat, Beschlüsse vom 28. November 2005 - NotZ 26/05 - DNotZ 2006, 228, 229; vom 11. Juli 2005 - NotZ 29/04 - ZNotP 2005, 431; vom 16. Juli 2001 - NotZ 1/01 - ZNotP 2001, 443, 444; vom 16. März 1998 - NotZ 26/97 - NJW-RR 1998, 1598).
  • BGH, 28.11.2005 - NotZ 26/05

    Zulässigkeit der Beschwerde des ausgewählten Bewerbers gegen die Zurückweisung

    Auszug aus BGH, 14.04.2008 - NotZ 123/07
    Er kann die Entscheidung des Oberlandesgerichts daher überprüfen lassen, ohne zunächst einen - ihn belastenden - neuen Bescheid des Antragsgegners abwarten zu müssen (Senat, Beschlüsse vom 28. November 2005 - NotZ 26/05 - DNotZ 2006, 228, 229; vom 11. Juli 2005 - NotZ 29/04 - ZNotP 2005, 431; vom 16. Juli 2001 - NotZ 1/01 - ZNotP 2001, 443, 444; vom 16. März 1998 - NotZ 26/97 - NJW-RR 1998, 1598).
  • BGH, 03.11.2003 - NotZ 14/03

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Eignung eines Bewerbers; Nachweis

    Auszug aus BGH, 14.04.2008 - NotZ 123/07
    Der Antragsteller muss innerhalb der Bewerbungsfrist mitteilen, dass die Tätigkeit oder Qualifikation in die Bewertung einbezogen werden soll (vgl. Senat, Beschlüsse vom 3. November 2003 - NotZ 14/03 - NJW-RR 2004, 708, 709; vom 22. November 2004 - NotZ 13/04).
  • BGH, 13.12.1993 - NotZ 56/92

    Auswahl unter mehreren Notarbewerbern; Begriff der persönlichen und fachlichen

    Auszug aus BGH, 14.04.2008 - NotZ 123/07
    Das Oberlandesgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass der Antragsgegner den ihm durch § 6 Abs. 3 Satz 1 und 2 BNotO bei der Bewerberauswahl eingeräumten Beurteilungsspielraum (BGHZ 124, 327, 330 ff.) überschritten und den Antragsteller dadurch in seinen Rechten aus Artt. 12 Abs. 1 Satz 1, 33 Abs. 2 GG verletzt hat (vgl. § 111 Abs. 1 BNotO).
  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 838/01

    Anwaltsnotariat I

    Auszug aus BGH, 14.04.2008 - NotZ 123/07
    Es bestehen allerdings keine Bedenken, dass der Antragsgegner zur Auswahl unter mehreren Bewerbern um eine freie Notarstelle deren fachliche Leistung nach dem Punktesystem gemäß seines Runderlasses vom 25. Februar 1999 in der - im Hinblick auf die verfassungsrechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 110, 304, 324 ff.) modifizierten - Fassung vom 10. August 2004 ermittelt (Senat, Beschlüsse vom 24. Juli 2006 - NotZ 3/06 - ZNotP 2006, 392, 393 f. Rn. 13 und - NotZ 11/06 - NJW 2006, 3211 f. Rn. 7).
  • BGH, 26.03.2007 - NotZ 39/06

    Auswahlkriterien bei der Besetzung von Stellen für Anwaltsnotare in

  • BGH, 20.04.2009 - NotZ 21/08

    Berücksichtigung der Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung im

    Er kann die Entscheidung des Oberlandesgerichts daher überprüfen lassen, ohne zunächst einen - ihn belastenden - neuen Bescheid des Antragsgegners abwarten zu müssen (Senat , Beschlüsse vom 14. April 2008 - NotZ 123/07 - Rn. 3 bei [...] abrufbar; vom 28. November 2005 - NotZ 26/05 - DNotZ 2006, 228, 229 ; vom 11. Juli 2005 - NotZ 29/04 - ZNotP 2005, 431; vom 16. Juli 2001 - NotZ 1/01 - ZNotP 2001, 443, 444 ; vom 16. März 1998 - NotZ 26/97 - NJW-RR 1998, 1598).

    Er erhält überhaupt nur dann die Berechtigung, die Bezeichnung als Fachanwalt zu führen (Senat , Beschlüsse vom 24. Juli 2006 - NotZ 11/06 - ZNotP 2006, 435, 437 Rn. 16; vom 14. April 2008 - NotZ 123/07 - bei [...] abrufbar Rn. 12).

    Er hat dies damit begründet, dass nach § 14e FAO für das Fachgebiet Bau- und Architektenrecht unter anderem besondere Kenntnisse im Bauvertragsrecht und im Recht der Architekten und Ingenieure nachzuweisen sind sowie die Bearbeitung von jeweils mindestens fünf Fällen in den genannten Bereichen (Beschluss vom 14. April 2008 - NotZ 123/07 - aaO Rn. 18).

  • BGH, 23.07.2018 - NotZ(Brfg) 2/18

    Berücksichtigung längerer Anwaltstätigkeit i.R.d. Auswahl unter mehreren

    Dieser setzt die fristgemäße Vorlage entsprechender Bescheinigungen voraus (Senatsbeschluss vom 14. April 2008 - NotZ 123/07, juris Rn. 19 mwN).

    Der Erwerb theoretischer Kenntnisse, die Voraussetzung für die Verleihung einer bestimmten Fachanwaltsbezeichnung auf einem "notarnahen Gebiet" sind, ist hingegen nicht ausreichend, um bei der Vergabe von Sonderpunkten Berücksichtigung zu finden (Senatsbeschluss vom 14. April 2008 - NotZ 123/07, aaO Rn. 20).

    Die Festlegung des Stichtags für die Anerkennung von Leistungen dient der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit ebenso wie der Gleichbehandlung aller Bewerber aufgrund einer einheitlichen Bewerbungssituation, die nur gewährleistet ist, wenn zu Beginn des Auswahlverfahrens sämtliche für jeden Bewerber maßgeblichen Kriterien feststehen (Senatsbeschluss vom 14. April 2008 - NotZ 123/07, aaO Rn. 19).

  • BGH, 20.04.2009 - NotZ 20/08

    Zweifel an der persönlichen Eignung eines Bewerbers um die Stelle eines

    Durch den Erfolg des Antrags auf gerichtliche Entscheidung vor dem Oberlandesgericht und die dadurch begründete Verpflichtung der Antragsgegnerin, über die Bewerbung des Antragstellers neu zu entscheiden, wird nicht nur die ursprünglich mit dem weiteren Beteiligten zu 2 vorgesehene Besetzung der ausgeschriebenen Notarstelle zu seinen Ungunsten verzögert, vielmehr ist damit unmittelbar auch die Gefahr begründet worden, dass diese Stelle mit dem konkurrierenden Antragsteller besetzt wird, denn die - die Antragsgegnerin bindende - Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts ermöglicht eine Neubescheidung zum Nachteil des weiteren Beteiligten zu 2. Er kann die Entscheidung des Oberlandesgerichts daher überprüfen lassen, ohne zunächst einen - ihn belastenden - neuen Bescheid der Antragsgegnerin abwarten zu müssen (Senat , Beschlüsse vom 14. April 2008 - NotZ 123/07 - Rn. 3 bei [...] abrufbar; vom 28. November 2005 - NotZ 26/05 - DNotZ 2006, 228, 229 ; vom 11. Juli 2005 - NotZ 29/04 -ZNotP 2005, 431; vom 16. Juli 2001 - NotZ 1/01 - ZNotP 2001, 443, 444 ; vom 16. März 1998 - NotZ 26/97 - NJW-RR 1998, 1598).
  • BGH, 14.04.2008 - NotZ 102/07

    Auswahlkriterien bei der Auswahl unter mehreren Bewerbern um eine Notarstelle

    Darauf beruht die Auswahlentscheidung des Antraggegners indes ersichtlich nicht, auch wenn sich dadurch der Punkteabstand zwischen den Bewerbern zugunsten des Antragstellers - nicht zwingend um drei Punkte (Senat, Beschluss vom 14. April 2008 - NotZ 123/07) - vergrößern mag.
  • BGH, 14.04.2008 - NotZ 129/07

    Auswahlkriterien unter mehreren Bewerbern um eine Notarstelle

    Das hindert die Landesjustizverwaltung indes nicht, sofern der Sachverhalt dafür Anlass gibt, auch insoweit etwaige Besonderheiten zu berücksichtigen - beispielsweise im Hinblick auf Dauer oder Umfang der "notarnah" geprägten anwaltlichen Tätigkeit - und diese in der Anzahl der zuerkannten Sonderpunkte zum Ausdruck zu bringen (vgl. Senat, Beschluss vom 18. April 2008 - NotZ 123/07 - unter III 4 b), indem sie die üblicherweise vergebenen Sonderpunkte im Einzelfall über- oder auch unterschreitet.
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