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   BGH, 16.03.1998 - NotZ 14/97   

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https://dejure.org/1998,2526
BGH, 16.03.1998 - NotZ 14/97 (https://dejure.org/1998,2526)
BGH, Entscheidung vom 16.03.1998 - NotZ 14/97 (https://dejure.org/1998,2526)
BGH, Entscheidung vom 16. März 1998 - NotZ 14/97 (https://dejure.org/1998,2526)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsuchende - Interessengefährdung - Anforderungen an den Tatbestand - Wirtschaftsführung des Notars - Wirtschaftliche Verhältnisse

  • Judicialis

    BNotO § 50 Abs. 1 Nr. 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO § 50 Abs. 1 Nr. 7
    Begriff der Gefährdung der Interessen der Rechtssuchenden durch die Art der Wirtschfatsführung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1134
  • MDR 1998, 931
  • DNotZ 1999, 170
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.10.1985 - NotSt (B) 3/85

    Verstöße eines Notars gegen seine Amtspflichten - Anordnung der vorläufigen

    Auszug aus BGH, 16.03.1998 - NotZ 14/97
    Solche erheblichen Bedenken sind stets gegeben, wenn der Notar über Treugelder verfügt, bevor die vertraglich vereinbarten Bedingungen dafür vorliegen (vgl. BGH, Beschluß vom 14. Oktober 1985 - NotSt(B) 3/85 - DNotZ 1986, 310).
  • BGH, 11.07.1996 - IX ZR 116/95

    Haftung des Notars bei weisungswidriger Auszahlung der Hinterlegungssumme

    Auszug aus BGH, 16.03.1998 - NotZ 14/97
    Damit hat er seine den Banken gegenüber bestehende Amtspflicht verletzt (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juli 1996 - IX ZR 116/95 - NJW 1996, 3343 unter I) und diese geschädigt, weil ihre Darlehensforderungen (zunächst) ungesichert waren (vgl. BGH, Urteil vom 19. März 1987 - IX ZR 166/86 - NJW 1987, 3201 f. = BGHR BNotO § 23 Treuhandauftrag 1).
  • BGH, 21.06.1965 - NotZ 3/65

    Amtsenthebung eines Notars

    Auszug aus BGH, 16.03.1998 - NotZ 14/97
    Die sofortige Beschwerde ist nach § 111 Abs. 4 BNotO i.V. mit § 42 Abs. 4 BRAO zulässig, hinsichtlich des Feststellungsantrags nach § 50 Abs. 3 Satz 3 BNotO in entsprechender Anwendung dieser Vorschriften (vgl. BGHZ 44, 65 ff.).
  • BGH, 12.10.1990 - NotZ 21/89

    Voraussetzungen für die Amtsenthebung eines Notars

    Auszug aus BGH, 16.03.1998 - NotZ 14/97
    Die Wirtschaftsführung des Notars gefährdet die Interessen der Rechtsuchenden insbesondere dann, wenn die Art der Behandlung fremder Gelder erhebliche Bedenken gegen seine Zuverlässigkeit begründet (BGH, Beschluß vom 12. Oktober 1990 - NotZ 21/89 - DNotZ 1991, 94 unter 1 = BGHR BNotO § 50 Abs. 1 Nr. 7 Interessengefährdung 1).
  • BGH, 19.03.1987 - IX ZR 166/86

    Schaden einer Bank bei pflichtwidriger Auszahlung eines Darlehens durch den Notar

    Auszug aus BGH, 16.03.1998 - NotZ 14/97
    Damit hat er seine den Banken gegenüber bestehende Amtspflicht verletzt (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juli 1996 - IX ZR 116/95 - NJW 1996, 3343 unter I) und diese geschädigt, weil ihre Darlehensforderungen (zunächst) ungesichert waren (vgl. BGH, Urteil vom 19. März 1987 - IX ZR 166/86 - NJW 1987, 3201 f. = BGHR BNotO § 23 Treuhandauftrag 1).
  • BGH, 22.03.2004 - NotZ 26/03

    Voraussetzungen der Amtsenthebung eines Notars

    Wie der Senat in anderem Zusammenhang entschieden hat, können einerseits schon wenige aber besonders schwerwiegende Verstöße gegen die durch § 50 BNotO geschützten Berufspflichten eine Amtsenthebung rechtfertigen (vgl. Senatsbeschluß vom 3. Dezember 2001 - NotZ 13/01 - DNotZ 2002, 236: einmaliger Verstoß), während andererseits Pflichtwidrigkeiten, die nicht dieses Gewicht aufweisen, erst in größerer Zahl diese Maßnahme zulassen können (vgl. Senatsbeschluß vom 16. März 1998 - NotZ 14/97 - DNotZ 1999, 170; OLG Celle Niedersächsische Rechtspflege 2001, 235 ff.).
  • BGH, 26.10.2009 - NotZ 14/08

    Amtsenthebung eines Notars wegen einer Gefährdung der Interessen der

    Dies gilt selbst dann, wenn sie nicht auf schlechte wirtschaftliche Verhältnisse, Vermögenslosigkeit oder Überschuldung des Notars zurückzuführen sind (Senatsbeschlüsse vom 17. November 2008 aaO; 20. März 2006 aaO; 20. November 2000 aaO und vom 16. März 1998 - NotZ 14/97 - NJW-RR 1998, 1134, 1135).
  • BGH, 03.12.2001 - NotZ 13/01

    Amtshebung eines Notars wegen Gefährdung der Interessen der Rechtssuchenden durch

    Die Wirtschaftsführung des Notars gefährdet die Interessen der Rechtsuchenden insbesondere dann, wenn die Art der Behandlung fremder Gelder erhebliche Bedenken gegen seine Zuverlässigkeit begründet (Senat, Beschluß vom 12. Oktober 1990, NotZ 21/89, DNotZ 1991, 94 = BGHR BNotO § 50 Abs. 1 Nr. 7, Interessengefährdung 1; Beschluß vom 16. März 1998, NotZ 14/97, DNotZ 1999, 170 = BGHR BNotO § 50 Abs. 1 Nr. 7, Interessengefährdung 2).

    Erweckt der Notar auch nur den Anschein, daß Treuhandgelder bei ihm gefährdet seien oder die Beachtung von Treuhandbedingungen nicht gewährleistet sei, leidet das Vertrauen der Betroffenen in die Integrität des Berufstandes (Senat, Beschluß vom 14. Oktober 1985, NotSt (B) 3/85, DNotZ 1986, 310; Beschluß vom 16. März 1998 aaO).

  • BGH, 20.11.2000 - NotZ 17/00

    Amtsenthebung des Notars wegen zerrütteter wirtschaftlicher Verhältnisse

    Dies gilt selbst dann, wenn, anders als im Falle des Antragstellers (s. im nachfolgenden), die Zwangsmaßnahmen nicht auf schlechte wirtschaftliche Verhältnisse zurückzuführen sind (grundsätzlich zu § 50 Abs. 1 Nr. 7, jetzt Nr. 8, 2. Alt.: Beschl. v. 16. März 1998, NotZ 14/97, BGHR BNotO § 50 Abs. 1 Nr. 7, Interessengefährdung 2).
  • BGH, 26.10.2009 - NotZ 8/09

    Amtsenthebungsgründe eines Anwalts bzw. Notars wegen Gefährdung der Interessen

    Dies gilt selbst dann, wenn sie nicht auf schlechte wirtschaftliche Verhältnisse, Vermögenslosigkeit oder Überschuldung des Notars zurückzuführen sind (Senatsbeschlüsse vom 17. November 2008 aaO; 20. März 2006 aaO; 20. November 2000 aaO und vom 16. März 1998 - NotZ 14/97 - NJW-RR 1998, 1134, 1135).
  • OLG Köln, 07.11.2013 - 2 X (Not) 16/12

    Amtsenthebung des Notars bei Schulden von über 20.000 Euro und Erlass eines

    Dies gilt selbst dann, wenn sie nicht auf schlechte wirtschaftliche Verhältnisse, Vermögenslosigkeit oder Überschuldung des Notars zurückzuführen sind (Senatsbeschlüsse vom 17. November 2008 aaO; 20. März 2006 aaO; 20. November 2000 aaO und vom 16. März 1998 - NotZ 14/97 - NJW-RR 1998, 1134, 1135).
  • OLG Bremen, 10.07.2008 - Not 3/07
    In dem vom Kammergericht entschiedenen Fall hatte - ebenso wie in dem Fall, der der dort zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofes in MDR 1998, 931 [BGH 16.03.1998 - NotZ 14/97] zugrunde lag - der Notar sich über Treuhandanweisungen hinweggesetzt.
  • KG, 15.06.2004 - Not 1/03

    Amtsenthebung eines Notars wegen Gefährdung der Interessen der Rechtssuchenden

    Eine Gefährdung durch die Art der Wirtschaftsführung und der Durchführung von Verwahrungsgeschäften ist insbesondere dann anzunehmen, wenn ein Notar sich über Treuhandanweisungen hinwegsetzt, aber auch wenn die Behandlung fremder Gelder erhebliche Bedenken gegen die Zuverlässigkeit und Integrität des Notars begründet (BGH MDR 1998, 931).
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