Rechtsprechung
   BGH, 20.03.2000 - NotZ 15/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2867
BGH, 20.03.2000 - NotZ 15/99 (https://dejure.org/2000,2867)
BGH, Entscheidung vom 20.03.2000 - NotZ 15/99 (https://dejure.org/2000,2867)
BGH, Entscheidung vom 20. März 2000 - NotZ 15/99 (https://dejure.org/2000,2867)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,2867) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Deutsches Notarinstitut

    BNotO § 113 a

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit und Angemessenheit der Berufsausgaben - Bemessung nach dem objektiven Bedürfnis des Amtes im Sinne der konkret übertragenen Amtsstelle - Grenze der unwirtschaftlichen Führung der Stelle

  • Judicialis

    BNotO § 113 a; ; Einkommensergänzungssatzung der Ländernotarkasse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines Notars auf Einkommensergänzung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 2429
  • DNotZ 2000, 713
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 13.12.1993 - NotZ 56/92

    Auswahl unter mehreren Notarbewerbern; Begriff der persönlichen und fachlichen

    Auszug aus BGH, 20.03.2000 - NotZ 15/99
    Ob der Antragsgegnerin hierbei ein Beurteilungsspielraum (zum Beurteilungsspielraum bei Prognoseentscheidungen vgl. Senat BGHZ 124, 327; 134, 137) einzuräumen ist, braucht hier nicht entschieden zu werden.
  • BGH, 25.11.1996 - NotZ 48/95

    Gerichtliche Überprüfung der persönlichen Eignung für das Amt des Notars

    Auszug aus BGH, 20.03.2000 - NotZ 15/99
    Ob der Antragsgegnerin hierbei ein Beurteilungsspielraum (zum Beurteilungsspielraum bei Prognoseentscheidungen vgl. Senat BGHZ 124, 327; 134, 137) einzuräumen ist, braucht hier nicht entschieden zu werden.
  • BGH, 19.07.1999 - NotZ 7/99

    Höhe der Einkommensergänzung eines Notars

    Auszug aus BGH, 20.03.2000 - NotZ 15/99
    Sie soll unter diesem Gesichtspunkt dazu beitragen, auch in strukturschwachen Gebieten mit geringem Gebührenaufkommen ein leistungsfähiges Notariat und damit auch die Unabhängigkeit und die unparteiliche Amtsführung des Notars zu sichern; die Alimentation des einzelnen Amtsinhabers dient diesem Zweck und findet an ihm ihre Grenze (Senat BGHZ 126, 16, 33; Beschl. v. 24. November 1997, NotZ 40/96, NJW-RR 1998, 929; v. 19. Juli 1999, NotZ 7/99, ZNotP 1999, 411).
  • BGH, 25.04.1994 - NotZ 8/93

    Anforderungen an Regelungen zur Finanzierung der Aufgaben einer Notarkasse

    Auszug aus BGH, 20.03.2000 - NotZ 15/99
    Sie soll unter diesem Gesichtspunkt dazu beitragen, auch in strukturschwachen Gebieten mit geringem Gebührenaufkommen ein leistungsfähiges Notariat und damit auch die Unabhängigkeit und die unparteiliche Amtsführung des Notars zu sichern; die Alimentation des einzelnen Amtsinhabers dient diesem Zweck und findet an ihm ihre Grenze (Senat BGHZ 126, 16, 33; Beschl. v. 24. November 1997, NotZ 40/96, NJW-RR 1998, 929; v. 19. Juli 1999, NotZ 7/99, ZNotP 1999, 411).
  • BGH, 24.11.1997 - NotZ 40/96

    Anspruch eines Notars auf Einkommensergänzung nach Untersagung der Amtsführung

    Auszug aus BGH, 20.03.2000 - NotZ 15/99
    Sie soll unter diesem Gesichtspunkt dazu beitragen, auch in strukturschwachen Gebieten mit geringem Gebührenaufkommen ein leistungsfähiges Notariat und damit auch die Unabhängigkeit und die unparteiliche Amtsführung des Notars zu sichern; die Alimentation des einzelnen Amtsinhabers dient diesem Zweck und findet an ihm ihre Grenze (Senat BGHZ 126, 16, 33; Beschl. v. 24. November 1997, NotZ 40/96, NJW-RR 1998, 929; v. 19. Juli 1999, NotZ 7/99, ZNotP 1999, 411).
  • BFH, 04.03.1986 - VIII R 188/84

    Zuwendungen an politische Parteien sind im allgemeinen nicht als Betriebsausgaben

    Auszug aus BGH, 20.03.2000 - NotZ 15/99
    Was zu diesen zählt, unterliegt grundsätzlich der subjektiven Entscheidung des Steuerpflichtigen, dessen Einschätzung der Notwendigkeit oder Angemessenheit der Fiskus, der ihn auf Geld in Anspruch nimmt, hinzunehmen hat (BFHE 146, 151; GrS BFHE 161, 290; zu den Grenzen vgl. BFHE 145, 316; Schmidt/Heinicke, Einkommensteuergesetz, 15. Aufl., § 4 Rdn. 483).
  • BFH, 21.08.1985 - I R 73/82

    Zum Nachweis der betrieblichen Veranlassung bei Rechtsbeziehungen zwischen Eltern

    Auszug aus BGH, 20.03.2000 - NotZ 15/99
    Was zu diesen zählt, unterliegt grundsätzlich der subjektiven Entscheidung des Steuerpflichtigen, dessen Einschätzung der Notwendigkeit oder Angemessenheit der Fiskus, der ihn auf Geld in Anspruch nimmt, hinzunehmen hat (BFHE 146, 151; GrS BFHE 161, 290; zu den Grenzen vgl. BFHE 145, 316; Schmidt/Heinicke, Einkommensteuergesetz, 15. Aufl., § 4 Rdn. 483).
  • BFH, 04.07.1990 - GrS 2/88

    Kontokorrentverbindlichkeit; Auszahlungen; Überweisungen; Betriebliche

    Auszug aus BGH, 20.03.2000 - NotZ 15/99
    Was zu diesen zählt, unterliegt grundsätzlich der subjektiven Entscheidung des Steuerpflichtigen, dessen Einschätzung der Notwendigkeit oder Angemessenheit der Fiskus, der ihn auf Geld in Anspruch nimmt, hinzunehmen hat (BFHE 146, 151; GrS BFHE 161, 290; zu den Grenzen vgl. BFHE 145, 316; Schmidt/Heinicke, Einkommensteuergesetz, 15. Aufl., § 4 Rdn. 483).
  • BGH, 08.07.2002 - NotZ 9/02

    Anrechnung von Nebeneinkünften eines Notars auf die Einkommensergänzung

    Er ist um des öffentlichen Zweckes willen, auch in strukturschwachen Gebieten mit geringerem Gebührenaufkommen ein leistungsfähiges Notariat zu erhalten, gerechtfertigt (Senat, BGHZ 126, 16, 28); die Alimentierung des Amtsinhabers dient diesem Zweck und findet in ihm ihre Grenze (Senat, Beschl. v. 20. März 2000, NotZ 15/99, DNotZ 2000, 713).
  • BGH, 14.07.2003 - NotZ 3/03

    Zurückweisung der Beschwerde eines Notars gegen die Festsetzung von an die

    Den seinerzeit vertretenen Rechtsstandpunkt hat der Senat in der Folgezeit bestätigt (vgl. Beschlüsse vom 10. März 1997 - NotZ 3/96 - DNotZ 1997, 820 unter II 2 und NotZ 4/96 - DtZ 1997, 359 unter II 2 a; vom 19. Juli 1999 - NotZ 7/99 - ZNotP 1999, 411 unter II 1 b aa; vom 20. März 2000 - NotZ 15/99 - NJW 2000, 2429 unter II 1 a und vom 8. Juli 2002 - NotZ 9/02 - NJW-RR 2002, 1491 unter II 1 a, 2 b).
  • BGH, 16.07.2001 - NotZ 2/01

    Notariat - Einkommensergänzung - Erstattung von Personalausgaben - Unterbezahlung

    Denn es ist nicht Sache der Antragsgegnerin, die Berufsausübung der abgabepflichtigen Notare zu reglementieren (Senat, Beschluß vom 20. März 2000 - NotZ 15/99 - NJW 2000, 2429 unter II 1 a).
  • FG Sachsen-Anhalt, 03.04.2014 - 6 K 1479/09

    Einkommensergänzung für Notare weder steuerfrei noch tarifbegünstigt

    Die Alimentierung des Amtsinhabers dient diesem Zweck und findet in ihm ihre Grenze (BGH-Beschlüsse vom 20. März 2000, NotZ 15/99, NJW 2000, 2429, NotZ 2000, 713; vom 24. November 1997 NotZ 40/96, NJW-RR 1998, 929).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht