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   BGH, 03.11.2003 - NotZ 18/03   

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https://dejure.org/2003,8351
BGH, 03.11.2003 - NotZ 18/03 (https://dejure.org/2003,8351)
BGH, Entscheidung vom 03.11.2003 - NotZ 18/03 (https://dejure.org/2003,8351)
BGH, Entscheidung vom 03. November 2003 - NotZ 18/03 (https://dejure.org/2003,8351)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung zur Freihaltung einer Notarstelle in einem Amtsgerichtsbezirk bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über eine eingelegte Verfassungsbeschwerde; Aushändigung einer Bestallungsurkunde für die Bestellung zum Notar

  • Judicialis

    BNotO § 4; ; BNotO § 6b; ; BNotO § 111

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO § 12 S. 1
    Aushändigung der Bestallungsurkunde als Notar

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Notarrecht - Rechte von Drittbewerbern bei einstw. Anordnung des BVerfG

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.02.1996 - NotZ 18/95

    Notarrecht - Anfechtbarkeit - Rechtsschutzbedürfnis

    Auszug aus BGH, 03.11.2003 - NotZ 18/03
    Die Besetzung einer Notarstelle ohne vorausgegangene Ausschreibung ist, wie sich aus § 6b BNotO ergibt, unzulässig (vgl. Senatsbeschluß vom 5. Februar 1996 - NotZ 18/95 - DNotZ 1996, 905; st. Rspr.).
  • BGH, 18.09.1995 - NotZ 46/94

    Errichtung zusätzlicher Anwaltsnotarstellen

    Auszug aus BGH, 03.11.2003 - NotZ 18/03
    Für die Errichtung weiterer Notarstellen, die im übrigen im Organisationsermessen der Antragsgegnerin steht (vgl. Senatsbeschluß vom 18. September 1995 - NotZ 46/94 - NJW 1996, 123, 124; st. Rspr.), fehlt es jedoch, wie die Antragsgegnerin überzeugend dargetan hat, an dem in § 4 BNotO vorausgesetzten Bedürfnis.
  • BVerfG, 11.07.2001 - 1 BvQ 29/01

    Freihaltung einer Notarstelle bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 03.11.2003 - NotZ 18/03
    Der abschlägig beschiedene Rechtsanwalt W. erwirkte beim Bundesverfassungsgericht am 11. Juli 2001 eine einstweilige Anordnung (1 BvQ 29/01 - NJW-RR 2002, 57), worin der Antragsgegnerin aufgegeben wurde, für Rechtsanwalt W. bis zur Entscheidung über eine noch einzulegende Verfassungsbeschwerde eine Notarstelle im Amtsgerichtsbezirk H. freizuhalten.
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