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   BGH, 25.11.1996 - NotZ 18/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,3134
BGH, 25.11.1996 - NotZ 18/96 (https://dejure.org/1996,3134)
BGH, Entscheidung vom 25.11.1996 - NotZ 18/96 (https://dejure.org/1996,3134)
BGH, Entscheidung vom 25. November 1996 - NotZ 18/96 (https://dejure.org/1996,3134)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Bestellung zum Notar - Ermittlung der Qualifikation für die Übernahme des Notaramtes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    DDR: NotVO § 4 lit. c
    Prüfung der Eignung eines Notarbewerbers nach NotVO -DDR

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1997, 696
  • NJ 1997, 276
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.08.1989 - NotZ 2/89

    Bestellung zum Notar - Fachliche Eignung zum Notar - Bestellungsverfahren

    Auszug aus BGH, 25.11.1996 - NotZ 18/96
    Die Feststellung der Eignung anhand eines generalisierenden Maßstabes für die fachliche Eignung ist rechtswidrig (Bestätigung des Senatsbeschlusses vom 14. August 1989 - NotZ 2/89 = DNotZ 1991, 69).«.

    a) Die Feststellung der fachlichen Eignung eines Bewerbers, die Voraussetzung für die Teilnahme des Bewerbers an der Auswahlentscheidung ist (BGH, Beschluß vom 13. Dezember 1993 - NotZ 56/92 = BGHZ 124, 327, 321 f = NJW 1994, 1874, 1875), hat die Justizverwaltung im Wege einer individuellen Prüfung zu ermitteln, ein generalisierender Maßstab, der die fachliche Eignung eines Bewerbers von der Teilnahme an bestimmten Fortbildungskursen abhängig macht, ist unwirksam (vgl. BGH, Beschluß vom 14. August 1989 - NotZ 2/89 = DNotZ 1991, 69, 70).

  • BGH, 25.04.1994 - NotZ 20/93

    Auswahlkriterien unter mehreren Bewerbern für eine Notarstelle; Festlegung eines

    Auszug aus BGH, 25.11.1996 - NotZ 18/96
    Die Bundesnotarordnung räumt dem Notarbewerber kein Recht zur Bestellung als Notar ein, sie regelt nur die Voraussetzungen, unter denen ein Bewerber zum Notar bestellt werden kann (st. Rspr.: BGH, Beschluß vom 25. April 1994 - NotZ 20/93 = BGHZ 126, 39, 41 f = NJW 1994, 3353, 3354 m.w.N.).
  • BGH, 13.12.1993 - NotZ 56/92

    Auswahl unter mehreren Notarbewerbern; Begriff der persönlichen und fachlichen

    Auszug aus BGH, 25.11.1996 - NotZ 18/96
    a) Die Feststellung der fachlichen Eignung eines Bewerbers, die Voraussetzung für die Teilnahme des Bewerbers an der Auswahlentscheidung ist (BGH, Beschluß vom 13. Dezember 1993 - NotZ 56/92 = BGHZ 124, 327, 321 f = NJW 1994, 1874, 1875), hat die Justizverwaltung im Wege einer individuellen Prüfung zu ermitteln, ein generalisierender Maßstab, der die fachliche Eignung eines Bewerbers von der Teilnahme an bestimmten Fortbildungskursen abhängig macht, ist unwirksam (vgl. BGH, Beschluß vom 14. August 1989 - NotZ 2/89 = DNotZ 1991, 69, 70).
  • BGH, 30.11.1998 - NotZ 26/98

    Rechtschutz einer Bewerberin um eine Notarstelle nach anderweitiger Besetzung der

    Durch Beschlüsse vom 25. November 1996 gewährte der Senat der Antragstellerin Wiedereinsetzung, hob den Beschluß des Oberlandesgerichts vom 18. Januar 1996 und den Bescheid des Antragsgegners vom 14. August 1995 auf und verpflichtete den Antragsgegner, die Antragstellerin unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats neu zu bescheiden (NotZ 18/96 - DtZ 1997, 257).
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