Rechtsprechung
BGH, 18.03.2002 - NotZ 21/01 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Notar - Amtsenthebung - Vermögensverfall - Antrag auf gerichtliche Entscheidung - Steuerschulden
- Judicialis
BNotO § 50 Abs. 3; ; BNotO § 54 Abs. 1 Nr. 2; ; BNotO § 50 Abs. 1 Nr. 8
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BNotO § 50 Abs. 3 § 50 Abs. 1 Nr. 8
Amtsenthebung eines Notars wegen schlechter wirtschaftlicher Verhältnisse - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DNotZ 2003, 73
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 20.11.2000 - NotZ 17/00
Amtsenthebung des Notars wegen zerrütteter wirtschaftlicher Verhältnisse
Auszug aus BGH, 18.03.2002 - NotZ 21/01
Eine Wirtschaftsführung des Notars, die Gläubiger dazu zwingt, wegen berechtigter Forderungen Zwangsmaßnahmen zu ergreifen, ist nach der Rechtsprechung des Senats schon als solche nicht hinnehmbar (Senatsbeschluß vom 20. November 2000 - NotZ 17/00 - ZNotP 2001, 117 unter II 1 a m.w.N.).Eine solche Sachlage rechtfertigt den Schluß, daß die wirtschaftlichen Verhältnisse des Notars die Interessen der Rechtsuchenden gefährden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 20. November 2000 - NotZ 19/00 - ZNotP 2001, 115 unter II 1 und - NotZ 17/00 - ZNotP 2001, 117 unter II 2 und vom 20. März 2000 - NotZ 19/99 - NJW 2000, 2359 unter II 2 b).
- BGH, 20.11.2000 - NotZ 19/00
Amtsenthebung des Notars wegen zerrütteter wirtschaftlicher Verhältnisse
Auszug aus BGH, 18.03.2002 - NotZ 21/01
Eine solche Sachlage rechtfertigt den Schluß, daß die wirtschaftlichen Verhältnisse des Notars die Interessen der Rechtsuchenden gefährden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 20. November 2000 - NotZ 19/00 - ZNotP 2001, 115 unter II 1 und - NotZ 17/00 - ZNotP 2001, 117 unter II 2 und vom 20. März 2000 - NotZ 19/99 - NJW 2000, 2359 unter II 2 b). - BGH, 24.06.2002 - AnwZ (B) 70/00
Vermögensverfall des Rechtsanwalts; Nichtzahlung der Umsatzsteuer
Auszug aus BGH, 18.03.2002 - NotZ 21/01
Über die sofortige Beschwerde hat der Senat für Anwaltssachen des Bundesgerichtshofs noch nicht entschieden (AnwZ (B) 70/00). - BGH, 20.03.2000 - NotZ 19/99
Vermögensverfall eines Notars
Auszug aus BGH, 18.03.2002 - NotZ 21/01
Eine solche Sachlage rechtfertigt den Schluß, daß die wirtschaftlichen Verhältnisse des Notars die Interessen der Rechtsuchenden gefährden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 20. November 2000 - NotZ 19/00 - ZNotP 2001, 115 unter II 1 und - NotZ 17/00 - ZNotP 2001, 117 unter II 2 und vom 20. März 2000 - NotZ 19/99 - NJW 2000, 2359 unter II 2 b). - BGH, 12.10.1990 - NotZ 21/89
Voraussetzungen für die Amtsenthebung eines Notars
Auszug aus BGH, 18.03.2002 - NotZ 21/01
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, deren Abwehr der Notar nicht mehr in der Hand hat, bringen die Gefahr mit sich, daß davon Fremdgelder erfaßt werden (Senatsbeschluß vom 12. Oktober 1990 - NotZ 21/89 - DNotZ 1991, 94 unter 2).
- BGH, 31.03.2003 - NotZ 33/02
Amtsenthebung eines Notars; Erledigung durch Widerruf der Zulassung zur …
Der Senat bestätigte mit Beschluß vom 18. März 2002 (NotZ 21/01) die Zurückweisung des Antrags durch das Oberlandesgericht. - OLG Köln, 07.11.2013 - 2 X (Not) 16/12
Amtsenthebung des Notars bei Schulden von über 20.000 Euro und Erlass eines …
Eine Wirtschaftsführung, die Gläubiger dazu zwingt, wegen berechtigter Forderungen Zwangsmaßnahmen zu ergreifen, ist als solche nicht hinnehmbar, da Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, deren Abwehr der Notar nicht mehr in der Hand hat, die Gefahr mit sich bringen, dass davon Fremdgelder erfasst werden (BGH, Beschluss vom 18.03.2002 - NotZ 21/01 - DNotZ 2003, 73).