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BGH, 25.11.1974 - NotZ 3/74 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Bestellung eines Notariatsverwesers - "Vorrücksystem" zur Wiederbesetzung einer Nurnotarstelle
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 63, 274
- NJW 1975, 931
- MDR 1975, 400
- DNotZ 1975, 693
Wird zitiert von ... (16) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 02.10.1972 - NotZ 1/72
Sozietät von Nur-Notaren
Auszug aus BGH, 25.11.1974 - NotZ 3/74
Jedenfalls eine gutgehende, hohe Erträge abwerfende Nurnotarstelle - und um eine solche Stelle handelt es sich im vorliegenden Fall - muß im Interesse des "Vorrückungsystems" (vgl. hierzu die Senatsentscheidung BGHZ 59, 274, 281/282) und damit der Gesamtheit der Notare nach dem Ausscheiden ihres bisherigen Inhabers geraume Zeit hindurch freigehalten und in gutem Zustand durch einen Verweser weitergeführt werden, damit die auf kleineren Stellen amtierenden Notare in Ruhe prüfen können, ob sie sich um die Stelle bewerben sollen und, wenn es sich um eine Sozietätsstelle handelt, mit dem verbleibenden Sozius einigen können. - BGH, 16.05.1962 - IV ZR 215/61
Feststellungsklage um das Erbrecht nach noch lebenden Personen
Auszug aus BGH, 25.11.1974 - NotZ 3/74
Eine Erledigung der Hauptsache wäre dadurch aber dann nicht eingetreten, wenn der Antrag auf gerichtliche Entscheidung von Anfang an unzulässig gewesen wäre, wie die Antragsgegnerin meint (vgl. Beschlüsse des Senats für Anwaltssachen des BGH vom 27. Mai 1968 - AnwZ (B) 9/67 = EGE X 52 und vom selben Tage - AnwZ (B) 2/68 = EGE X 61; ferner BGHZ 37, 137, 142; Stein/Jonas, ZPO 19. Aufl. § 91 a Anm. III 2; Baumbach/Lauterbach, ZPO 32. Aufl. § 91 a Anm. 2 C). - BGH, 27.05.1968 - AnwZ (B) 2/68
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 25.11.1974 - NotZ 3/74
Eine Erledigung der Hauptsache wäre dadurch aber dann nicht eingetreten, wenn der Antrag auf gerichtliche Entscheidung von Anfang an unzulässig gewesen wäre, wie die Antragsgegnerin meint (vgl. Beschlüsse des Senats für Anwaltssachen des BGH vom 27. Mai 1968 - AnwZ (B) 9/67 = EGE X 52 und vom selben Tage - AnwZ (B) 2/68 = EGE X 61; ferner BGHZ 37, 137, 142;… Stein/Jonas, ZPO 19. Aufl. § 91 a Anm. III 2;… Baumbach/Lauterbach, ZPO 32. Aufl. § 91 a Anm. 2 C). - BGH, 27.05.1968 - AnwZ (B) 9/67
Erledigung der Hauptsache im Verwaltungsstreitverfahren (BRAO)
Auszug aus BGH, 25.11.1974 - NotZ 3/74
Eine Erledigung der Hauptsache wäre dadurch aber dann nicht eingetreten, wenn der Antrag auf gerichtliche Entscheidung von Anfang an unzulässig gewesen wäre, wie die Antragsgegnerin meint (vgl. Beschlüsse des Senats für Anwaltssachen des BGH vom 27. Mai 1968 - AnwZ (B) 9/67 = EGE X 52 und vom selben Tage - AnwZ (B) 2/68 = EGE X 61; ferner BGHZ 37, 137, 142;… Stein/Jonas, ZPO 19. Aufl. § 91 a Anm. III 2;… Baumbach/Lauterbach, ZPO 32. Aufl. § 91 a Anm. 2 C).
- BGH, 10.05.1982 - NotZ 3/82
Notarrecht - Bestellung des Notars - Ermessensfehler - Kind - Schwiegerkind - …
Der Senat hat den Antragsgegner in BGHZ 63, 274 (vollständig abgedruckt DNotZ 1975, 693) aber aufgefordert, ihnen zu begegnen.Es ist sogar erwünscht, daß jüngere Notare, die zunächst auf einer kleinen Stelle geblieben waren, sich später um größere Stellen bewerben, weil sie ihnen besser gerecht werden können als Berufsanfänger (BGHZ 46, 29, 34; 59, 274, 281 f; 63, 274, 275).
So war in dem der Senatsentscheidung BGHZ 63, 274 zugrunde liegenden Fall der Sohn eines amtierenden Notars an demselben Ort wie sein Vater zum Notar bestellt, hatte aber die Null-Stelle zunächst nicht angetreten.
Der Senat hat dies beanstandet, weil im Ergebnis dem Sohn die Stelle des Vaters verschafft wurde (insoweit abgedruckt in DNotZ 1975, 693).
Die faktische Übertragung von Notariaten auf nahe Verwandte - über eine Null-Stelle - hat der Senat in BGHZ 63, 274 als mit den Erfordernissen einer geordneten Rechtspflege unvereinbar bezeichnet.
- BGH, 10.05.1982 - NotZ 2/82
Besetzung von Nur-Notarstellen
Es ist sogar erwünscht, daß jüngere Notare, die zunächst auf einer kleinen Stelle geblieben waren, sich später um größere Stellen bewerben, weil sie ihnen besser gerecht werden können als Berufsanfänger (BGHZ 46, 29, 34; 59, 274, 281 f; 63, 274, 275).In dem der Senatsentscheidung BGHZ 63, 274 zugrunde liegenden Fall war der Sohn eines amtierenden Notars an demselben Ort wie sein Vater zum Notar bestellt, hatte aber die Stelle zunächst nicht angetreten.
Der Senat hat dies beanstandet, weil im Ergebnis dem Sohn die Stelle des Vaters verschafft wurde (insoweit abgedruckt in DNotZ 1975, 693).
Seit der Entscheidung des Senats in BGHZ 63, 274 aus dem Jahre 1974 lag die Problematik zutage.
- BGH, 20.07.1998 - NotZ 1/98
Antragsbefugnis der Notarkammer
Sie wird daher im Sinne des § 111 BNotO in ihren Rechten beeinträchtigt, wenn die Landesjustizverwaltung einen Verwaltungsakt erläßt, der die berechtigten Interessen der Gesamtheit der der Kammer angehörenden Notare verletzt, oder wenn sie einen gebotenen Verwaltungsakt in einer den berechtigten Interessen der Gesamtheit der Notare zuwiderlaufenden Weise nicht erläßt (Senat, Beschl. v. 25. November 1974, NotZ 3/74, BGHZ 63, 274, 275).b) Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Antragstellerin herangezogenen Senatsentscheidung vom 25. November 1974 (aaO).
c) Die weitergehende Auffassung Dumoulins in einer Anmerkung zu der Senatsentscheidung vom 25. November 1974 (aaO; DNotZ 1975, 696 ff) teilt der Senat nicht.
- BGH, 17.11.2008 - NotZ 8/08
Beschwerdebefugnis der Notarkammer gegen die Aufhebung einer an einen …
Die Notarkammer wird daher dann in ihren Rechten beeinträchtigt, wenn die angefochtene Entscheidung die berechtigten Interessen der Gesamtheit der der Kammer angehörenden Notare verletzt (vgl. für die Antragsbefugnis im Sinne des § 111 Abs. 1 Satz 2 BNotO: Senat, BGHZ 63, 274, 275 = DNotZ 1975, 693, 694 f und BGHZ 139, 249, 251;… Custodis in: Eylmann/Vaasen/Custodis, 2. Aufl. 2004, § 111 Rn. 103;… Sandkühler aaO, Rn. 100).Im Übrigen trifft auch die Auffassung der Notarkammer nicht zu, die Senatsentscheidung BGHZ 63, 274 = DNotZ 1975, 693 habe eine vergleichbare Fallkonstellation zum Gegenstand gehabt.
- BGH, 17.11.2008 - NotZ 7/08
Beschwerdebefugnis der Notarkammer gegen die Aufhebung einer an einen …
Die Notarkammer wird daher dann in ihren Rechten beeinträchtigt, wenn die angefochtene Entscheidung die berechtigten Interessen der Gesamtheit der der Kammer angehörenden Notare verletzt (vgl. für die Antragsbefugnis im Sinne des § 111 Abs. 1 Satz 2 BNotO: Senat, BGHZ 63, 274, 275 = DNotZ 1975, 693, 694 f und BGHZ 139, 249, 251;… Custodis in: Eylmann/Vaasen/Custodis, BNotO/BeurkG, 2. Aufl. 2004, § 111 BNotO Rn. 103;… Sandkühler aaO, Rn. 100).Im Übrigen trifft auch die Auffassung der Notarkammer nicht zu, die Senatsentscheidung BGHZ 63, 274 = DNotZ 1975, 693 habe eine vergleichbare Fallkonstellation zum Gegenstand gehabt.
- BGH, 25.04.1994 - NotZ 20/93
Auswahlkriterien unter mehreren Bewerbern für eine Notarstelle; Festlegung eines …
Die nur die Sozietätsbildung zwischen hauptberuflichen Notaren betreffenden Regelungen in § 9 Abs. 2 BNotO und § 1 der Verordnung der Landesregierung zur Durchführung der Bundesnotarordnung vom 12. März 1963 (GBl. S. 30) sind Teil der Maßnahmen zur Sicherung der Kontinuität der hauptberuflichen Notarstellen und der Verhinderung der Aushöhlung von Stellen durch eine nur schwer rückgängig zu machende Konzentration von Notarleistungen in Sozietäten (vgl. Senatsbeschlüsse BGHZ 46, 29, 34; vom 25. November 1974 - NotZ 3/74 = DNotZ 1975, 693;… BT-Drucks. 3/219, S. 45). - BGH, 14.12.1992 - NotZ 10/92
Rechtliches Interesse des in Aussicht genommenen Notarvertreters bei …
Erwogen werden könnte auch eine Antragsberechtigung der Notarkammer, wenn die Entscheidung über die Vertreterbestellung - ausnahmsweise - die berechtigten Interessen der Gesamtheit der der Kammer angehörenden Notare verletzt (vgl. allgemein zur Antragsbefugnis der Notarkammer: Senatsbeschluß vom 25. November 1974 - NotZ 3/74 = BGHZ 63, 274 = DNotZ 1975, 693 m. Anm. Dumoulin). - BGH, 20.03.2000 - NotZ 14/99
Zweitstücke von Disziplinarakten des Notars
Im Verfahren nach § 111 BNotO sind im Hinblick auf seinen Charakter als echtes Streitverfahren (oben zu 1) die Regeln des Zivilprozesses über die Erledigterklärung heranzuziehen (zur einseitigen Erledigterklärung Senat, Beschl. v. 25. November 1974, NotZ 3/74, NJW 1975, 931, 932; v. 27. Oktober 1975, NotZ 6/75, DNotZ 1976, 186). - BGH, 14.08.1989 - NotZ 1/89
Widerruf der Bestellung eines Notariatsverwesers
Die Entscheidung BGHZ 63, 274 steht dieser Auffassung nicht entgegen, obwohl sie eine Klagebefugnis nur der Notarkammer vorsieht.Nach der Rechtsprechung des Senats wäre als Beispiel in Betracht zu ziehen, daß sich die Gesetzeslage ändert (vgl. Beschluß vom 22. Juni 1964 - NotZ 1/64, DNotZ 1964, 728, 730) oder die Landesjustizverwaltung sich entschließt, die Notarstelle nicht wieder zu besetzen (vgl. BGHZ 63, 274, 275;… Seybold/Hornig a.a.O. § 64 Rdn. 5 und 7;… Arndt a.a.O. § 64 II 1).
- BGH, 09.01.1995 - NotZ 6/93
Organisationsermessen der Aufsichtsbehörde bei Abwesenheit eines Notars; …
Hinreichend ausgelastete Notariate liegen zwar im allgemeinen Interesse an einer qualitativ hochwertigen notariellen Leistung (vgl. Senatsbeschlüsse BGHZ 59, 274, 281; 63, 274, 275; vom 13. Dezember 1993 - NotZ 60/90 = DNotZ 1994, 333). - BGH, 13.12.1993 - NotZ 60/92
Voraussetzungen für die Verlegung des Amtssitzes eines Notars
- BGH, 26.03.2007 - NotZ 27/06
Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde im Verfahren vor den Notarsenaten
- BGH, 04.12.1989 - NotZ 1/89
Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit - Rechtskraft gerichtlicher …
- BGH, 13.10.1980 - NotZ 13/80
Sozietät zwischen Anwaltsnotar und Steuerberater
- BGH, 05.04.1976 - NotZ 8/75
Notarverweser nach vorläufiger Amtsenthebung
- BGH, 27.10.1975 - NotZ 6/75
Berufshaftpflichtversicherung - Versicherungssumme