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   BGH, 24.11.1997 - NotZ 3/97   

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BGH, 24.11.1997 - NotZ 3/97 (https://dejure.org/1997,1965)
BGH, Entscheidung vom 24.11.1997 - NotZ 3/97 (https://dejure.org/1997,1965)
BGH, Entscheidung vom 24. November 1997 - NotZ 3/97 (https://dejure.org/1997,1965)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Vergabe von Sonderpunkten für die erfolgreiche Teilnahme an Klausuren bezüglich der Bewerbung um eine Notarstelle

  • Judicialis

    BNotO § 6 Abs. 3 S. 2 Fassung: 29. Januar 1991; ; AVNot NRW § 18 Abs. 2 Nr. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auswahl der Bewerber um eine Notarstelle nach Leistungsnoten für erfolgreiche Klausuren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 637
  • MDR 1998, 443
  • DNotZ 1999, 237
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.11.1996 - NotZ 46/95

    Berücksichtigung der erfolgreichen Teilnahme an einem freiwilligen

    Auszug aus BGH, 24.11.1997 - NotZ 3/97
    a) Für die Vergabe von Sonderpunkten für Leistungsnoten, die die Bewerber durch erfolgreiche Klausuren erreicht haben, bietet § 6 Abs. 3 S. 2 BNotO keine hinreichende gesetzliche Grundlage (vgl. schon Senatsbeschluß vom 25. November 1996 - NotZ 46/95 - DNotZ 1997, 879).

    a) Für diese Vergabe von Sonderpunkten bietet § 6 Abs. 3 Satz 2 BNotO keine hinreichende gesetzliche Grundlage (BGH, Beschluß vom 25. November 1996 - NotZ 46/95 = AnwBl. 1997, 283 = NJW-RR 1997, 948).

    Er hat sich deshalb darauf beschränkt, als Kriterium die erfolgreiche Teilnahme an einem freiwilligen Vorbereitungskurs zu regeln (BGH, Beschluß vom 25. November 1996 - NotZ 46/95 = NJW-RR 1997, 948 m.N. der Gesetzesmaterialien).

    Demgemäß hat der Senat mehrfach entschieden, daß ein Vorbereitungskurs bei der Bewertung nur berücksichtigt werden kann, wenn er mit einer Erfolgskontrolle verbunden ist (vgl. die Nachweise im Beschluß vom 25. November 1996 - NotZ 46/95, aaO).

  • BGH, 18.09.1995 - NotZ 8/95

    Eignungsmerkmale für das Anwaltsnotariat: Anforderungen an die Kontrolle des

    Auszug aus BGH, 24.11.1997 - NotZ 3/97
    b) Die Vergabe von Sonderpunkten für die erfolgreiche Teilnahme an Klausuren kann unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes keinen Bestand haben, weil insoweit kein Vertrauenstatbestand begründet worden ist (im Anschluß an BGH, Beschluß vom 18. September 1995 - NotZ 8/95, BGHZ 130, 356).

    Aufgrund der Gesetzesmaterialien zu § 6 Abs. 3 Satz 2 BNotO (vgl. dazu den Beschluß vom 18. September 1995 - NotZ 8/95, BGHZ 130, 356 = NJW 1996, 125) bestanden hinreichende Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Verwaltungsvorschrift und der Verwaltungspraxis des Antragsgegners.

  • BGH, 14.07.1997 - NotZ 46/96

    Anrechnung von Zeiten im ehrenamtlichen Dienst; Anrechnung von

    Auszug aus BGH, 24.11.1997 - NotZ 3/97
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist eine solche Anrechnung zu Recht unterblieben (vgl. BGH, Beschluß vom 14. Juli 1997 - NotZ 46/96, in Juris dokumentiert).
  • BGH, 14.07.1997 - NotZ 48/96

    Nachweis der fachlichen Eignung eines Notarbewerbers

    Auszug aus BGH, 24.11.1997 - NotZ 3/97
    (1.) Nach der Rechtsprechung des Senates haben rechtswidrige Maßnahmen der Justizverwaltung im Verfahren zur Bestellung der Notare im Ergebnis Bestand, wenn der Antragsteller aufgrund einer ständigen Verwaltungsübung oder der verfahrensleitenden Verwaltunngsvorschrift der Justizverwaltung darauf vertrauen konnte und durfte, daß ein bestimmtes Verhalten bei der Bewerbung und Auswahl in bestimmter Weise berücksichtigt werde (st. Rspr. zuletzt: BGH, Beschluß vom 14. Juli 1997 - NotZ 48/96, in Juris dokumentiert m.w.N.).
  • BGH, 20.11.2006 - NotZ 15/06

    Berücksichtigung von Vorbereitungskursen mit benoteten Klausuren bei der

    a) Zur Frage, inwieweit die erfolgreiche Teilnahme an Vorbereitungskursen mit benoteten Klausuren für die Vergabe von Sonderpunkten nach Abschnitt A II Nr. 3 Buchst. e cc des Runderlasses zur Ausführung der Bundesnotarordnung in seiner geänderten Fassung vom 10. August 2004 (JMBl. für Hessen S. 323) im Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen für Anwaltsnotare zu berücksichtigen ist (teilweise Aufgabe der Senatsrechtsprechung gemäß Beschlüssen vom 25. November 1996 - NotZ 46/95 - DNotZ 1997, 879 und vom 24. November 1997 - NotZ 3/97 - DNotZ 1999, 237).

    Zwar hat der Senat im Rahmen der Gesamtbewertung eine über die erfolgreiche Teilnahme an einem Vorbereitungskurs hinausgehende differenzierte Einbeziehung erteilter Leistungsnoten für Klausuren durch die Vergabe von Sonderpunkten wegen der Gefahr unzulässiger Doppelbewertungen grundsätzlich nicht mehr für zulässig erachtet (Senat, Beschlüsse vom 25. November 1996 - NotZ 46/95 - DNotZ 1997, 879 und vom 24. November 1997 - NotZ 3/97 - DNotZ 1999, 237).

  • BGH, 16.03.1998 - NotZ 26/97

    Berücksichtigung von Leistungsbewertungen in Grund- und Wiederholungs- und

    Wie das Oberlandesgericht unter Bezug auf die Senatsrechtsprechung zutreffend ausgeführt hat, ist die Regelung in Nr. 11. 3 f des Runderlasses des Antragsgegners - soweit sie bestimmt, daß in den Grundkursen oder den Wiederholungs- und Vertiefungskursen erzielte Leistungsbewertungen Anlaß für die Vergabe von Sonderpunkten sein können - rechtswidrig, weil § 6 Abs. 3 Satz 2 BNotO hierfür keine hinreichende gesetzliche Grundlage bietet (BGH, Beschl. v. 25. November 1996 - NotZ 46/95, NJW-RR 1997, 948; ferner Beschl. v. 24. November 1997 - NotZ 3/97, Umdruck S. 5, zur Veröffentlichung bestimmt).

    Die bisherige auf Nr. 11. 3 f des Runderlasses gestützte Verwaltungspraxis des Antragsgegners, bei erfolgreicher Klausurteilnahme einmalig drei Sonderpunkte zu vergeben, ist nicht geeignet, einen Vertrauenstatbestand zu begründen (vgl. BGH, Beschl. v. 24. November 1997 aaO S. 5 f.).

    Im übrigen würde durch eine Überschreitung dieser Grenze auch das ausgewogene Verhältnis der einzelnen Bewertungsparameter - nicht zuletzt zwischen den einzelnen notarspezifischen Vorbereitungsleistungen (Nr. 11. 3 c und d des Runderlasses) - in unzulässiger Weise verzerrt (Sen.Beschl. v. 24. November 1997 - NotZ 3/97, aaO, S. 7; vgl. zur Ausgewogenheit des Auswahlsystems allgemein: Beschl. v. 13. Dezember 1993 - NotZ 45/92, NJW 1994, 870 für Baden-Württemberg; Beschl. v. 25. April 1994 - NotZ 19/93, Nds.Rpfl. 1994, 330 für Niedersachsen).

  • BGH, 16.03.1998 - NotZ 27/97

    Berücksichtigung der Absolvierung eines Grundkurses als Regelnachweis für die

    Soweit der Antragsgegner im Falle beanstandungsfrei ausgeübter Tätigkeit des Antragstellers unter Umständen bereit gewesen wäre, entsprechend der Beschlußfassung der Notarkammer Frankfurt am Main vom 14. Oktober 1995 für jedes vollendete Vertretungsjahr mit mindestens 100 Urkundsgeschäften pro Jahr einen Sonderpunkt zu gewähren, läßt sich daraus auch nicht etwa aus Gründen des Vertrauensschutzes etwas zugunsten des Antragstellers ableiten (vgl. dazu Sen.Beschl. v. 24. November 1997 - NotZ 3/97, Umdruck S. 5, zur Veröffentlichung bestimmt); unabhängig davon bliebe der Antragsteller auch bei maximal in Betracht kommenden 3 zusätzlichen Punkten eindeutig hinter dem weiteren Beteiligten zurück.
  • BGH, 16.03.1998 - NotZ 15/97

    Berwerbung um eine Anwaltsnotarstelle - Berücksichtigung und Bewertung von

    Für diese Vergabe von Sonderpunkten bietet § 6 Abs. 3 Satz 2 BNotO keine hinreichende gesetzliche Grundlage, wie der Senat im Beschluß vom 24. November 1997 bestätigt hat (NotZ 3/97 - zur Veröffentlichung bestimmt, unter II 2).

    Im Beschluß vom 24. November 1997 (aaO unter II 4) hat der Senat auch darauf hingewiesen, daß es rechtlich bedenklich wäre, für die Klausurteilnahme statt der Sonderpunkte Fortbildungspunkte nach § 18 Abs. 2 Nr. 3 AVNot zu vergeben, weil dies auf eine Doppelbewertung der - überhaupt nur beachtlichen - erfolgreichen Teilnahme hinausliefe (vgl. dazu jetzt Senatsbeschluß vom 16. März 1998 - NotZ 26/97 - zur Veröffentlichung bestimmt, unter II 3).

  • BGH, 14.04.2008 - NotZ 125/07

    Auswahlkriterien unter mehreren Bewerbern um eine Notarstelle

    (1) Zwar hat der Senat in seiner früheren Rechtsprechung im Rahmen der Gesamtbewertung eine über die erfolgreiche Teilnahme an einem Vorbereitungskurs hinausgehende differenzierte Einbeziehung erteilter Leistungsnoten für Klausuren durch die Vergabe von Sonderpunkten wegen der Gefahr unzulässiger Doppelbewertungen grundsätzlich für nicht zulässig erachtet (Senat, Beschlüsse vom 25. November 1996 - NotZ 46/95 - DNotZ 1997, 879, 882 f. und vom 24. November 1997 - NotZ 3/97 - DNotZ 1999, 237, 238 f.), daran aber angesichts der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2004 (BVerfGE 110, 304) und der Senatsbeschlüsse vom 11. Juli 2005 (NotZ 29/04 - DNotZ 2005, 942, 945) und 22. November 2004 (NotZ 16/04 - ZNotP 2005, 155, 157) nicht mehr uneingeschränkt festgehalten.
  • BGH, 14.04.2008 - NotZ 120/07

    Auswahlkriterien unter mehreren Bewerbern um eine Notarstelle

    (1) Zwar hat der Senat in seiner früheren Rechtsprechung im Rahmen der Gesamtbewertung eine über die erfolgreiche Teilnahme an einem Vorbereitungskurs hinausgehende differenzierte Einbeziehung erteilter Leistungsnoten für Klausuren durch die Vergabe von Sonderpunkten wegen der Gefahr unzulässiger Doppelbewertungen grundsätzlich für nicht zulässig erachtet (Senat, Beschlüsse vom 25. November 1996 - NotZ 46/95 - DNotZ 1997, 879, 882 f. und vom 24. November 1997 - NotZ 3/97 - DNotZ 1999, 237, 238 f.), daran aber angesichts der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2004 (BVerfGE 110, 304) und der Senatsbeschlüsse vom 11. Juli 2005 (NotZ 29/04 - DNotZ 2005, 942, 945) und 22. November 2004 (NotZ 16/04 - ZNotP 2005, 155, 157) nicht mehr uneingeschränkt festgehalten.
  • OLG Köln, 04.09.2006 - 2 VA (Not) 20/05

    Notarbestellung; Voraussetzungen; notarnahe Ausgestaltung der Anwaltstätigkeit

    Die unbewerteten Teilnahmenachweise müssen aber gegenwärtig schon deshalb weiterhin bei der Bewertung mit berücksichtigt werden, weil insoweit aufgrund der Rechtsprechung des BGH (NJW-RR 1997, 948, 949; 1998, 637) ein Vertrauensschutztatbestand entstanden ist.
  • OLG Köln, 04.09.2006 - 2 VA (Not) 13/05

    Notarbestellung, Voraussetzungen

    Die unbewerteten Teilnahmenachweise müssen aber gegenwärtig schon deshalb weiterhin bei der Bewertung mit berücksichtigt werden, weil insoweit aufgrund der Rechtsprechung des BGH (NJW-RR 1997, 948, 949; 1998, 637) ein Vertrauensschutztatbestand entstanden ist.
  • OLG Köln, 07.09.2006 - 2 VA (Not) 3/06

    Notarbestellung; Voraussetzungen; Notariatsverwaltung

    Die unbewerteten Teilnahmenachweise müssen aber gegenwärtig schon deshalb weiterhin bei der Bewertung mit berücksichtigt werden, weil insoweit aufgrund der Rechtsprechung des BGH (NJW-RR 1997, 948, 949; 1998, 637) ein Vertrauensschutztatbestand entstanden ist.
  • OLG Bremen, 17.08.2006 - 2 Not 5/06

    Eignungsprognose bei der Bestellung von Anwaltsnotaren

    Eine Bewertung ist weder in den Vorbereitungskursen noch in den Fortbildungskursen erfolgt, nachdem der Bundesgerichtshof die Berücksichtigung derartiger Leistungsnoten als unzulässige Doppelbewertung eingestuft hat (siehe BGH, NJW-RR 1997, 948 f.; 1998, 637).
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