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   BGH, 02.08.1993 - NotZ 31/92   

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BGH, 02.08.1993 - NotZ 31/92 (https://dejure.org/1993,3607)
BGH, Entscheidung vom 02.08.1993 - NotZ 31/92 (https://dejure.org/1993,3607)
BGH, Entscheidung vom 02. August 1993 - NotZ 31/92 (https://dejure.org/1993,3607)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Sperrfrist - Notarrecht - Ernennung - Gebührenüberhebung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 313
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (28)

  • BGH, 26.05.1986 - AnwZ (B) 11/86

    Rücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Aufgabe einer Kanzlei -

    Auszug aus BGH, 02.08.1993 - NotZ 31/92
    Der Bundesgerichtshof hat in diesem Zuammenhang zu § 7 Nr. 5 BRAO wiederholt entschieden, daß auch ein besonders schwerwiegendes standesunwürdiges Verhalten nach einer Reihe von Jahren durch Wohlverhalten des Bewerbers und auch durch andere Umstände so viel an Bedeutung verlieren kann, daß es der (Wieder-)Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nicht mehr im Wege steht (Feuerich a.a.O. § 7 Rn. 40 ff.; vgl. u.a. BGH, Beschlüsse vom 30. November 1992 - AnwZ (B) 34/92; vom 14. Juni 1993 - AnwZ (B) 59/92 und AnwZ (B) 5/93; vom 1. Juli 1974 - AnwZ (B) 2/74, EGE XIII, 13 ff.; vom 26. Mai 1986 - AnwZ (B) 11/86, BRAK-Mitt. 1986/165 f.; vom 30. November 1987 - AnwZ (B) 38/87, BGHR BRAO § 7 Nr. 5 Wiederzulassung 1).

    Bei der Abwägung sind vielmehr die Gesamtumstände des Falles zu werden (BGH, Beschlüsse vom 1. Juli 1985 - AnwZ (B) 18/85 und vom 26. Mai 1986 - AnwZ (B) 11/86).

    Daneben fallen einerseits solche Umstände ins Gewicht, die für eine fortdauernde Unwürdigkeit des Bewerbers sprechen (BGH, Beschluß vom 14. Dezember 1984 - AnwZ (B) 28/84, dazu BVerfG, Beschluß vom 10. September 1985 - 1 BvR 204/85) und andererseits solche Tatsachen, die in besonderer Weise die Bewährung des Bewerbers belegen (BGH, Beschluß vom 26. Mai 1986 - AnwZ (B) 11/86).

  • BGH, 09.07.1984 - AnwZ (B) 10/84

    Wiederzulassung zur Rechtsanwaltschaft nach Verlust der Anwaltszulassung infolge

    Auszug aus BGH, 02.08.1993 - NotZ 31/92
    Vielmehr haben die zuständigen Stellen insoweit einen erheblichen Beurteilungsspielraum (BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 1984 - AnwZ (B) 10/84 und vom 14. Dezember 1984 - AnwZ (B) 28/84).

    Neben Art, Schwere, Dauer und Häufigkeit einer tatbestandsmäßigen Handlung, die ihren Ausdruck im Fall strafrechtlicher Ahndung in Art und Höhe der verhängten Strafe finden, ist bei der Prüfung eines Wiederzulassungsantrags auch von Bedeutung, ob es sich bei der Tat um eine einmalige Entgleisung oder um den Ausdruck eines Charaktermangels und einer niederen Gesinnung handelt; ferner, ob der Bewerber sie außerhalb oder innerhalb des Anwaltsberufs verübt hat (BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 1984 - AnwZ (B) 10/84 und vom 8. Februar 1988 - AnwZ (B) 48/87 = BRAK-Mitt. 93, 42).

  • BGH, 14.12.1984 - AnwZ (B) 28/84

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf Erteilung einer Wiederzulassung - Versagung

    Auszug aus BGH, 02.08.1993 - NotZ 31/92
    Vielmehr haben die zuständigen Stellen insoweit einen erheblichen Beurteilungsspielraum (BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 1984 - AnwZ (B) 10/84 und vom 14. Dezember 1984 - AnwZ (B) 28/84).

    Daneben fallen einerseits solche Umstände ins Gewicht, die für eine fortdauernde Unwürdigkeit des Bewerbers sprechen (BGH, Beschluß vom 14. Dezember 1984 - AnwZ (B) 28/84, dazu BVerfG, Beschluß vom 10. September 1985 - 1 BvR 204/85) und andererseits solche Tatsachen, die in besonderer Weise die Bewährung des Bewerbers belegen (BGH, Beschluß vom 26. Mai 1986 - AnwZ (B) 11/86).

  • BGH, 14.06.1993 - AnwZ (B) 59/92

    Verurteilung wegen Parteiverrats - Wiederzulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Auszug aus BGH, 02.08.1993 - NotZ 31/92
    Der Bundesgerichtshof hat in diesem Zuammenhang zu § 7 Nr. 5 BRAO wiederholt entschieden, daß auch ein besonders schwerwiegendes standesunwürdiges Verhalten nach einer Reihe von Jahren durch Wohlverhalten des Bewerbers und auch durch andere Umstände so viel an Bedeutung verlieren kann, daß es der (Wieder-)Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nicht mehr im Wege steht (Feuerich a.a.O. § 7 Rn. 40 ff.; vgl. u.a. BGH, Beschlüsse vom 30. November 1992 - AnwZ (B) 34/92; vom 14. Juni 1993 - AnwZ (B) 59/92 und AnwZ (B) 5/93; vom 1. Juli 1974 - AnwZ (B) 2/74, EGE XIII, 13 ff.; vom 26. Mai 1986 - AnwZ (B) 11/86, BRAK-Mitt. 1986/165 f.; vom 30. November 1987 - AnwZ (B) 38/87, BGHR BRAO § 7 Nr. 5 Wiederzulassung 1).

    Die in § 49 BNotO zum Ausdruck kommende Verknüpfung des Amtsrechts des Beamten mit der des Notars hinsichtlich der Beendigung der verliehenen Amtsstellung legt es nahe, die für die Bestellung von Notaren aus vorausgegangener strafgerichtlicher Verurteilung sich ergebenden Zulassungshindernisse eher strenger und formaler zu handhaben als die für den freien Beruf des Rechtsanwalts geltenden (vgl. auch BGH, Beschluß vom 14. Juni 1993 - AnwZ (B) 59/92 zur Bedeutung der in § 7 Nr. 3 BRAO enthaltenen gesetzgeberischen Wertung für die Ermessenshandhabung im Rahmen des § 7 Nr. 5 BRAO).

  • BGH, 08.02.1988 - AnwZ (B) 48/87

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 02.08.1993 - NotZ 31/92
    Neben Art, Schwere, Dauer und Häufigkeit einer tatbestandsmäßigen Handlung, die ihren Ausdruck im Fall strafrechtlicher Ahndung in Art und Höhe der verhängten Strafe finden, ist bei der Prüfung eines Wiederzulassungsantrags auch von Bedeutung, ob es sich bei der Tat um eine einmalige Entgleisung oder um den Ausdruck eines Charaktermangels und einer niederen Gesinnung handelt; ferner, ob der Bewerber sie außerhalb oder innerhalb des Anwaltsberufs verübt hat (BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 1984 - AnwZ (B) 10/84 und vom 8. Februar 1988 - AnwZ (B) 48/87 = BRAK-Mitt. 93, 42).
  • BVerfG, 04.04.1984 - 1 BvR 1287/83

    Verfassungswidrigkeit von § 7 Nr. 3 BRAO

    Auszug aus BGH, 02.08.1993 - NotZ 31/92
    Bei der Prüfung, ob dies der Fall ist, muß stets das berechtigte Interesse des Bewerbers nach beruflicher und sozialer Wiedereingliederung gegen das Interesse der Öffentlichkeit, eine Gefährdung der Rechtssuchenden zu vermeiden, abgewogen werten (BGH, Beschluß vom 25. März 1991 - AnwZ (B) 81/90; BVerfGE 66, 337, 361).
  • BGH, 20.12.1982 - AnwZ (B) 26/82

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Auszug aus BGH, 02.08.1993 - NotZ 31/92
    Der Zeitraum beträgt nach der Rechtsprechung vier bis fünf Jahre in leichteren Fällen (z.B. bei geringfügigem betrügerischem oder steuerunehrlichem Verhalten, vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. November 1971 - AnwZ (B) 14/71; vom 15. März 1976 - AnwZ (B) 24/75 und vom 20. Dezember 1982 - AnwZ (B) 32/82), jedoch bis zu fünfzehn oder zwanzig Jahre (etwa bei Abgabe unzutreffender dienstlicher Äußerungen und einer falschen eidesstattlichen Versicherung oder im Falle einer Denunziation eines Mandanten bei der Gestapo in der NS-Zeit - vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. September 1961 - AnwZ (B) 23/61 - und vom 9. Oktober 1961 - AnwZ (B) 25/61), ausnahmsweise sogar noch mehr (z.B. bei schweren Fällen von Untreue oder Betrug - vgl. BGH, Beschluß vom 20. Dezember 1982 - AnwZ (B) 26/82).
  • BGH, 09.10.1961 - AnwZ (B) 25/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 02.08.1993 - NotZ 31/92
    Der Zeitraum beträgt nach der Rechtsprechung vier bis fünf Jahre in leichteren Fällen (z.B. bei geringfügigem betrügerischem oder steuerunehrlichem Verhalten, vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. November 1971 - AnwZ (B) 14/71; vom 15. März 1976 - AnwZ (B) 24/75 und vom 20. Dezember 1982 - AnwZ (B) 32/82), jedoch bis zu fünfzehn oder zwanzig Jahre (etwa bei Abgabe unzutreffender dienstlicher Äußerungen und einer falschen eidesstattlichen Versicherung oder im Falle einer Denunziation eines Mandanten bei der Gestapo in der NS-Zeit - vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. September 1961 - AnwZ (B) 23/61 - und vom 9. Oktober 1961 - AnwZ (B) 25/61), ausnahmsweise sogar noch mehr (z.B. bei schweren Fällen von Untreue oder Betrug - vgl. BGH, Beschluß vom 20. Dezember 1982 - AnwZ (B) 26/82).
  • BVerfG, 08.03.1983 - 1 BvR 1078/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Zulassung zur

    Auszug aus BGH, 02.08.1993 - NotZ 31/92
    Vielmehr drängt es sich auf, die Tätigkeiten des Rechtsanwalts als unabhängiges Organ der Rechtspflege (§ 1 BRAO; vgl. BVerfGE 63, 266, 284) und des Notars als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege (§ 1 BNotO), hinsichtlich der Gefahren, die sich aus der (Wieder-)Zulassung des Bewerbers ergeben können, nicht unterschiedlich zu bewerten.
  • BGH, 20.12.1982 - AnwZ (B) 32/82

    Strafrechtliche Verurteilung eines Rechtsanwalts - Versagung einer Zulassung zur

    Auszug aus BGH, 02.08.1993 - NotZ 31/92
    Der Zeitraum beträgt nach der Rechtsprechung vier bis fünf Jahre in leichteren Fällen (z.B. bei geringfügigem betrügerischem oder steuerunehrlichem Verhalten, vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. November 1971 - AnwZ (B) 14/71; vom 15. März 1976 - AnwZ (B) 24/75 und vom 20. Dezember 1982 - AnwZ (B) 32/82), jedoch bis zu fünfzehn oder zwanzig Jahre (etwa bei Abgabe unzutreffender dienstlicher Äußerungen und einer falschen eidesstattlichen Versicherung oder im Falle einer Denunziation eines Mandanten bei der Gestapo in der NS-Zeit - vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. September 1961 - AnwZ (B) 23/61 - und vom 9. Oktober 1961 - AnwZ (B) 25/61), ausnahmsweise sogar noch mehr (z.B. bei schweren Fällen von Untreue oder Betrug - vgl. BGH, Beschluß vom 20. Dezember 1982 - AnwZ (B) 26/82).
  • BGH, 14.06.1993 - AnwZ (B) 5/93

    Ausschluss eines Rechtsanwalts aus der Rechtsanwaltschaft - Wiederzulassung eines

  • BGH, 02.12.1991 - AnwSt (R) 12/91

    Geltung eines Vertretungsverbots für das Gebiet des Strafrechts für Bußgeldsachen

  • BGH, 06.07.1992 - AnwZ (B) 26/92

    Keine Bestellung eines amtlichen Vertreters bei gegenständlich beschränktem

  • BGH, 01.07.1985 - AnwZ (B) 18/85

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 31.05.1990 - 7 CB 28.89

    Entziehung der Lehrbefugnis bei strafgerichtlicher Verurteilung - Streitwert im

  • BGH, 30.11.1987 - AnwZ (B) 38/87

    Antrag von Horst Mahler im Verfahren auf Wiederzulassung zur Anwaltschaft

  • BGH, 25.09.1961 - AnwZ (B) 23/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 15.03.1976 - AnwZ (B) 24/75

    Rechtsmittel

  • BGH, 30.11.1992 - AnwZ (B) 34/92

    Wiederzulassung zur Rechtsanwaltschaft bei strafbarem Fehlverhalten

  • BGH, 25.03.1991 - AnwZ (B) 81/90

    Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft auf Grund einer Verurteilung wegen

  • BGH, 29.07.1991 - NotZ 16/90

    Vorliegen des für einen Feststellungsantrag notwendigen Rechtsschutzbedürfnisses

  • BGH, 08.11.1971 - AnwZ (B) 14/71

    Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen der Verurteilung eines

  • BGH, 01.07.1974 - AnwZ (B) 2/74

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

  • BGH, 05.03.1979 - AnwSt (R) 15/78

    Anwendung des milderen Gesetzes im ehrengerichtlichen Verfahren

  • BGH, 30.07.1990 - NotZ 23/89

    Bestellung eines DKP-Aktivisten zum Notar

  • BGH, 20.12.1982 - AnwSt (R) 21/82

    Schuldhafte Verletzung der anwaltlichen Pflichten - Rechtmäßigkeit einer

  • BGH, 30.09.1985 - AnwSt (R) 11/85

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

  • BGH, 29.09.1986 - AnwSt (R) 12/86

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

  • BGH, 04.10.2000 - VIII ZR 109/99

    Zulässigkeit eines Teilurteils und eines Zwischenurteils

    Hiervon abgesehen hätte über die unbezifferten Feststellungsanträge durch Grundurteil nicht entschieden werden können (BGH, Urteile vom 27. Januar 2000 - IX ZR 45/98, WM 2000, 966 unter I 1 b; vom 14. Oktober 1993 - III ZR 157/92, NJW-RR 1994, 313 unter III; vom 22. Januar 1993 - V ZR 165/91, WM 1993, 801 = NJW 1993, 1641 unter 3).
  • BGH, 25.11.1996 - NotZ 48/95

    Gerichtliche Überprüfung der persönlichen Eignung für das Amt des Notars

    Hierher gehören die Überprüfung, ob ein Umstand überhaupt für die Eignung von Bedeutung ist (körperliche Eigenschaften, BGHZ 38, 347; Neigung zum Beruf, Beschl. v. 16. Februar 1987, NotZ 16/86, BGHR BNotO § 6 Abs. 1, Notarassessor 1; Verhalten als Rechtsanwalt, Beschl. v. 13. Dezember 1993, NotZ 33/92, BGHR BNotO § 6, Eignung 4; Verstrickung in eine fremde Straftat, Beschl. v. 9. Januar 1995, NotZ 3O/93, BGHR BNotO § 5, Eignung 5; Bejahung der demokratischen Grundordnung, Beschl. v. 30. Juli 1990, NotZ 23/89, BGHR BNotO § 6, Zuverlässigkeit politische 1), welches Gewicht ihm im Einzelfall zukommt, ob und in welchem Umfang bei einer Verfehlung ein zwischenzeitliches Wohlverhalten zu berücksichtigen ist (Beschlüsse v 2. August 1993, NotZ 31/92 und NotZ 32/92, NJW-RR 1994, 313 und 181; vgl. dazu aber auch nachstehend zu 2 a), welche Auswirkungen die Tilgung oder Tilgungsreife in öffentlichen Registern (Beschl. v. 18. September 1995, NotZ 41/94, BGHR BNotO § 6, Eignung 6) oder die Einstellung eines straf- oder ehrengerichtlichen Verfahrens (Beschl. v. 13. Dezember 1993, NotZ 33/92, LM BNotO § 6 Nr. 16) hat.

    In anderem Zusammenhang, nämlich bei der Frage, inwieweit eine zurückliegende Verfehlung für die persönliche Eignung noch von Bedeutung ist, hat er von einem Beurteilungsspielraum der zuständigen Stelle gesprochen (Beschl. v. 2. August 1993, NotZ 31/92, aaO.).

  • BGH, 30.11.1998 - NotZ 24/98

    Beurteilung der persönlichen Eignung eines Bewerbers für das Amt des Notars;

    cc) Es bestehen - in Übereinstimmung mit dem Kammergericht - ferner keine durchgreifenden Bedenken dagegen, daß die Antragsgegnerin im maßgeblichen Zeitpunkt keinen Anlaß gesehen hat, in Betracht zu ziehen, daß die Zweifel an der Eignung des Antragstellers zwischenzeitlich unter dem Gesichtspunkt des Zeitablaufs seit den in Rede stehenden Verfehlungen (zu I 1: September 1994, zu I 4: August 1993 bis Juli 1994) entfallen sein könnten (zu diesem Gesichtspunkt vgl. Senatsbeschlüsse vom 2. August 1993 - NotZ 31/92 - NJW-RR 1994, 313 und NotZ 32/92 - NJW-RR 1994, 181 sowie vom 10. März 1997 - NotZ 22/96 - DNotZ 1997, 894, 899).
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