Rechtsprechung
   BGH, 20.07.1998 - NotZ 33/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,18842
BGH, 20.07.1998 - NotZ 33/97 (https://dejure.org/1998,18842)
BGH, Entscheidung vom 20.07.1998 - NotZ 33/97 (https://dejure.org/1998,18842)
BGH, Entscheidung vom 20. Juli 1998 - NotZ 33/97 (https://dejure.org/1998,18842)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,18842) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Folgen eines Pflichtverstoßes im Kernbereich notarieller Tätigkeit - Ersetzen von Urkunden durch Reinschrift - Abwägung bei Entscheidung über Bestellung eines Notarvertreters oder Notariatsverwesers - Ausschluss der Einsetzung eines Notarvertreters bei besonders ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.07.1998 - NotZ 2/98

    Vorläufige Amtsenthebung eines Notars - Verletzung der Beurkundungsvorschriften

    Auszug aus BGH, 20.07.1998 - NotZ 33/97
    Die dagegen gerichtete Beschwerde des Antragstellers ist Gegenstand des beim Senat anhängigen Verfahrens NotZ 2/98.

    Im übrigen hat der Senat mit Beschluß vom heutigen Tage (NotZ 2/98) die vorläufige Amtsenthebung des Antragstellers als rechtmäßig bestätigt.

  • BGH, 23.11.2015 - NotZ(Brfg) 3/15

    Verwaltungsrechtliche Notarsache: Umdeutung einer Berufungseinlegung einer

    Aus dem systematischen Verhältnis dieser Vorschrift zu § 39 Abs. 2 und § 55 Abs. 1 BNotO ergibt sich unmissverständlich, dass bei vorläufiger Amtsenthebung eines Notars der Landesjustizverwaltung durch das Gesetz mehrere Handlungsoptionen eröffnet sind: die Bestellung eines Notarvertreters (§ 39 Abs. 2 BNotO), die Bestellung eines Notarverwalters (§ 56 Abs. 4 BNotO) sowie gemäß § 55 Abs. 1 BNotO die Aktenverwahrung durch das Amtsgericht (siehe bereits Senat, Beschluss vom 20. Juli 1998 - NotZ 33/97, BGHR BNotO § 56 Abs. 3 Notariatsverweser 1; Wilke in Eylmann/Vaasen, BNotO, 3. Aufl., § 56 Rn. 11).
  • OLG Stuttgart, 06.03.2015 - 1 Not 3/14

    Verwaltungsrechtliche Notarsache: Bestellung eines Notariatsverwalters anstatt

    Die Rechtmäßigkeit der vorläufigen Amtsenthebung ist insoweit nicht zu prüfen (BGH v. 20.7.1998 - NotZ 33/97).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht