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BGH, 20.07.1998 - NotZ 33/97 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Folgen eines Pflichtverstoßes im Kernbereich notarieller Tätigkeit - Ersetzen von Urkunden durch Reinschrift - Abwägung bei Entscheidung über Bestellung eines Notarvertreters oder Notariatsverwesers - Ausschluss der Einsetzung eines Notarvertreters bei besonders ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 20.07.1998 - NotZ 2/98
Vorläufige Amtsenthebung eines Notars - Verletzung der Beurkundungsvorschriften
Auszug aus BGH, 20.07.1998 - NotZ 33/97
Die dagegen gerichtete Beschwerde des Antragstellers ist Gegenstand des beim Senat anhängigen Verfahrens NotZ 2/98.Im übrigen hat der Senat mit Beschluß vom heutigen Tage (NotZ 2/98) die vorläufige Amtsenthebung des Antragstellers als rechtmäßig bestätigt.
- BGH, 23.11.2015 - NotZ(Brfg) 3/15
Verwaltungsrechtliche Notarsache: Umdeutung einer Berufungseinlegung einer …
Aus dem systematischen Verhältnis dieser Vorschrift zu § 39 Abs. 2 und § 55 Abs. 1 BNotO ergibt sich unmissverständlich, dass bei vorläufiger Amtsenthebung eines Notars der Landesjustizverwaltung durch das Gesetz mehrere Handlungsoptionen eröffnet sind: die Bestellung eines Notarvertreters (§ 39 Abs. 2 BNotO), die Bestellung eines Notarverwalters (§ 56 Abs. 4 BNotO) sowie gemäß § 55 Abs. 1 BNotO die Aktenverwahrung durch das Amtsgericht (siehe bereits Senat, Beschluss vom 20. Juli 1998 - NotZ 33/97, BGHR BNotO § 56 Abs. 3 Notariatsverweser 1;… Wilke in Eylmann/Vaasen, BNotO, 3. Aufl., § 56 Rn. 11). - OLG Stuttgart, 06.03.2015 - 1 Not 3/14
Verwaltungsrechtliche Notarsache: Bestellung eines Notariatsverwalters anstatt …
Die Rechtmäßigkeit der vorläufigen Amtsenthebung ist insoweit nicht zu prüfen (BGH v. 20.7.1998 - NotZ 33/97).