Rechtsprechung
BGH, 31.03.2003 - NotZ 37/02 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Gerichtliche Überprüfbarkeit einer Auswahlentscheidung ; Recht des Notarbewerbers auf Bestellung zum Notar ; Regelung der Voraussetzungen der Amtsverleihung in der Bundesnotarordnung (BNotO); Kriterien der persönlichen und fachlichen Eignung ; Ermessensentscheidung der ...
- Judicialis
BNotO § 6 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BNotO § 6 Abs. 3
Kriterien für die Auswahl von Notarbewerbern - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 25.04.1994 - NotZ 19/93
Rechtmäßigkeit der Ablehnung einer Bewerbung um eine Notarstelle - …
Auszug aus BGH, 31.03.2003 - NotZ 37/02
Dem Ergebnis des zweiten juristischen Staatsexamens, das (wesentlich) auf der Beurteilung namentlich nicht gekennzeichneter Arbeiten (Klausuren und Hausarbeiten unter Nummernkennzeichnung) beruht und das von einem finanziellen Interesse der prüfenden Stelle an der Nachfrage nach Prüfungsleistungen frei ist, kommt eine besondere Aussagekraft beim fachlichen Vergleich zu (Senatsbeschlüsse vom 3. Dezember 2001 - NotZ 20/01 - NJW-RR 2002, 705 f und vom 25. April 1994 - NotZ 19/93 - Nds. Rpfl.Die auf die berufliche Tätigkeit nach der zweiten juristischen Staatsprüfung bezogenen Kriterien lassen mit den dafür insgesamt vorgesehenen 90 Wertungspunkten (Nr. 4 lit. b-e der AV vom 10. September 1998) den Bewerbern mit etwas schwächeren Prüfungsergebnissen die Chance, das Notaramt in Konkurrenz zu Prüfungsbesseren zu erlangen (vgl. Senatsbeschluß vom 25. April 1994 aaO S. 332).
- BGH, 03.12.2001 - NotZ 20/01
Bedeutung des Ergebnisses des zweiten juristischen Staatsexamens für einen …
Auszug aus BGH, 31.03.2003 - NotZ 37/02
Dem Ergebnis des zweiten juristischen Staatsexamens, das (wesentlich) auf der Beurteilung namentlich nicht gekennzeichneter Arbeiten (Klausuren und Hausarbeiten unter Nummernkennzeichnung) beruht und das von einem finanziellen Interesse der prüfenden Stelle an der Nachfrage nach Prüfungsleistungen frei ist, kommt eine besondere Aussagekraft beim fachlichen Vergleich zu (Senatsbeschlüsse vom 3. Dezember 2001 - NotZ 20/01 - NJW-RR 2002, 705 f und vom 25. April 1994 - NotZ 19/93 - Nds. Rpfl. - BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 787/80
Verfassungsrechtliche Anforderungen an Auswahl von Notarbewerbern und Vergabe von …
Auszug aus BGH, 31.03.2003 - NotZ 37/02
1994, 330, 332; vgl. auch BVerfGE 73, 280, 298). - BGH, 13.12.1993 - NotZ 56/92
Auswahl unter mehreren Notarbewerbern; Begriff der persönlichen und fachlichen …
Auszug aus BGH, 31.03.2003 - NotZ 37/02
Sie trifft lediglich Regelungen über die Voraussetzungen, unter denen das Amt verliehen werden kann, ohne zugleich einen Anspruch hierauf zu begründen (Senat BGHZ 124, 327, 329). - BGH, 13.12.1993 - NotZ 45/92
Berücksichtigung einzelner Niederschriften bei der Beurteilung der Eignung eines …
Auszug aus BGH, 31.03.2003 - NotZ 37/02
Einen Ausnahmefall im Sinne der Nr. 4 lit. f der AV, der durch die ganz besondere Qualifikation des Bewerbers für das Amt des Notars gekennzeichnet ist, wird das Prüfungsergebnis allein dann anzeigen können, wenn die Prüfungsleistung den Anforderungen nicht bloß im allgemeinen, sondern ohne Einschränkung, mithin voll entspricht (Senatsbeschluß vom 13. Dezember 1993 - NotZ 45/92 - NJW 1994, 1870, 1873).
- BGH, 03.11.2003 - NotZ 8/03
Qualifizierung für den Notarberuf durch Ausbildung als Steuerberater
Soweit der Antragsteller auf Besonderheiten im Hinblick auf die Vergabe von Sonderpunkten für den Fall der Zusatzqualifikation als württembergischer Bezirksnotar hinweist, kann er daraus bereits deshalb nichts zu seinen Gunsten ableiten, weil er eine derartige besondere Qualifikation nicht erworben hat (zur Berücksichtigung der württembergischen Notarprüfung für die Vergabe von Sonderpunkten nur bei überdurchschnittlichem Examen: vgl. Sen.Beschl. v. 31. März 2003 - NotZ 37/02, Umdr. S. 6).