Weitere Entscheidung unten: BGH, 29.12.1997

Rechtsprechung
   BGH, 09.02.1998 - NotZ 4/97   

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https://dejure.org/1998,4026
BGH, 09.02.1998 - NotZ 4/97 (https://dejure.org/1998,4026)
BGH, Entscheidung vom 09.02.1998 - NotZ 4/97 (https://dejure.org/1998,4026)
BGH, Entscheidung vom 09. Februar 1998 - NotZ 4/97 (https://dejure.org/1998,4026)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Vollendete und versuchte Falschbeurkundung im Amt - Verhängung einer vorläufigen Disziplinarmaßnahme - Abrechnungs- und Leistungsbescheid zur Einkommensergänzung - Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch - Zurückbleiben der Einnahmen hinter den Ausgaben - Grundsätze ...

  • Judicialis

    DDR/NotVO § 16 Abs. 4; ; DDR/NotVO § 39 Abs. 7; ; VwVfG § 48 Abs. 2; ; Verwaltungsrecht, allgemeine Grundsätze

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückforderung der Einkommensergänzung nach Untersagung der Amtsführung des Notars

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 927
  • NJ 1998, 279
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.11.1997 - NotZ 40/96

    Anspruch eines Notars auf Einkommensergänzung nach Untersagung der Amtsführung

    Auszug aus BGH, 09.02.1998 - NotZ 4/97
    Zur Rückforderung von Vorschüssen auf die Einkommensergänzung bei einem Notar, dem nach § 16 Abs. 4 NotVO die Amtsführung untersagt worden ist (im Anschluß an den Senatsbeschluß vom 24. November 1997 - NotZ 40/96).

    Hiergegen stellte der Antragsteller Antrag auf gerichtliche Nachprüfung, der vor dem Oberlandesgericht und in der Beschwerdeinstanz (vgl. den Beschluß des Senats vom 24. November 1997 - NotZ 40/96 - zur Veröffentlichung bestimmt) erfolglos geblieben ist.

    Eine solche konnte nicht stattfinden, da dem Antragsteller als Notar, dem nach § 16 Abs. 4 NotVO die Amtsführung untersagt worden ist, ein Anspruch auf Einkommensergänzung gegen die Antragsgegnerin nicht zustand (Senat, Beschluß vom 24. November 1997 - NotZ 40/96 - zur Veröffentlichung bestimmt).

    a) Die Vorschußbescheide waren rechtswidrig, da dem Antragsteller, dem die Amtsführung vorläufig untersagt war, Ansprüche nach der Einkommensergänzungssatzung nicht zustanden (Senat, Beschluß vom 24. November 1997 - NotZ 40/96 - zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BVerwG, 14.04.1983 - 3 C 8.82

    Voraussetzungen für die Gewährung von Beihilfen für die Verwendung von Magermilch

    Auszug aus BGH, 09.02.1998 - NotZ 4/97
    Ihm kann auf verschiedene Weise Rechnung getragen werden (vgl. BVerwGE 67, 99, 101 f.).

    Der Antragsteller hat den Vorteil der Rechtzeitigkeit der Leistung, trägt aber auch das Risiko eines für ihn ungünstigen Ergebnisses aufgrund genauerer Prüfung der Behörde (Schimmelpfennig, BayVBl 1989, 69, 70).

  • BGH, 24.11.1997 - NotZ 42/96

    Berechtigung eines Notars auf Leistungen zur Einkommensergänzung - Vollendete und

    Auszug aus BGH, 09.02.1998 - NotZ 4/97
    Soweit die Antragsgegnerin seinem Antrag der Höhe nach nicht entsprochen hatte, stellte er Antrag auf gerichtliche Nachprüfung, der vor dem Oberlandesgericht und in der Beschwerdeinstanz (vgl. den Beschluß des Senats vom 24. November 1997 - NotZ 42/96) erfolglos geblieben ist.
  • BGH, 24.06.1996 - NotZ 27/96

    Vornahme eines Dienstvergehens durch einen Notar - Untersagung der Amtsführung

    Auszug aus BGH, 09.02.1998 - NotZ 4/97
    Auch der Senat hielt durch Beschlüsse vom 24. Juni 1996 - NotZ 27/96 - und 1. Oktober 1996 - NotZ 26/96 - die vorläufige Disziplinarmaßnahme aufrecht.
  • BGH, 24.11.1997 - NotZ 43/96

    Vorliegen einer Berechtigung auf Leistungen zur Einkommensergänzung -

    Auszug aus BGH, 09.02.1998 - NotZ 4/97
    Hiergegen stellte der Antragsteller Antrag auf gerichtliche Nachprüfung, der vor dem Oberlandesgericht und in der Beschwerdeinstanz (vgl. den Beschluß des Senats vom 24. November 1997 - NotZ 43/96) erfolglos geblieben ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.1990 - 15 A 708/88

    Vorläufiger Verwaltungsakt

    Auszug aus BGH, 09.02.1998 - NotZ 4/97
    Wird in der endgültigen Entscheidung die Zuwendung versagt, so endet der Rechtsgrund für das Behaltendürfen der Zuwendung allein deswegen, weil mit dem Erlaß der endgültigen Entscheidung als solcher die Regelungswirkung der vorläufigen Entscheidung erschöpft ist (vgl. OVG Münster NVwZ 1991, 588).
  • BGH, 16.07.2001 - NotZ 3/01

    Notariat - Einkommensergänzung - Personalausgaben - Mitarbeiterzahl -

    Es hat zutreffend angenommen, daß die Beschäftigung von 2, 25 Mitarbeiterinnen im Jahr 1999 notwendig war und der aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete Grundsatz des Vertrauensschutzes (vgl. Senat, Beschluß vom 9. Februar 1998 - NotZ 4/97 - NJW-RR 1998, 927 unter II 3; BVerfG NJW 1978, 2446 ff.) die Antragsgegnerin daran hindert, bei der Berücksichtigung der Personalausgaben trotz im wesentlichen unveränderter Umstände ohne Vorankündigung mit Wirkung für die Vergangenheit anders zu verfahren als in den vier Jahren davor.
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Rechtsprechung
   BGH, 29.12.1997 - NotZ 4/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,15269
BGH, 29.12.1997 - NotZ 4/97 (https://dejure.org/1997,15269)
BGH, Entscheidung vom 29.12.1997 - NotZ 4/97 (https://dejure.org/1997,15269)
BGH, Entscheidung vom 29. Dezember 1997 - NotZ 4/97 (https://dejure.org/1997,15269)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anfechtung eines Abrechnungsbescheids und Leistungsbescheids zur Einkommensergänzung - Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit - Führung des Kostenregisters eines Notars

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.11.1995 - XII ZR 140/94

    Anforderungen an die Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BGH, 29.12.1997 - NotZ 4/97
    Die Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit ist kein Mittel, um sich gegen eine für unrichtig gehaltene Rechtsauffassung des Richters zu wehren, es sei denn, die mögliche Fehlerhaftigkeit beruhte auf einer unsachlichen Einstellung des Richters oder auf Willkür (BGH, Beschluß vom 29. November 1995 - XII ZR 140/94 - BGHR ZPO § 42 Abs. 2 Rechtsauffassung 1 m.w.Nachw.).
  • BGH, 25.02.1988 - III ZR 196/87
    Auszug aus BGH, 29.12.1997 - NotZ 4/97
    Angesichts der Zeitspanne von 17 Jahren besteht kein Anlaß zu besorgen, der Richter werde aufgrund seiner früheren Tätigkeit dem Anliegen des Antragstellers nicht unbefangen gegenübertreten (vgl. BGH, Beschluß vom 25. Februar 1988 - III ZR 196/87 - BGHR ZPO § 42 Abs. 2 Baulandsache 1), zumal zwischen ihm und der Antragsgegnerin keine dienstrechtlichen Beziehungen bestanden haben.
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