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   BGH, 14.07.2003 - NotZ 42/02   

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https://dejure.org/2003,7102
BGH, 14.07.2003 - NotZ 42/02 (https://dejure.org/2003,7102)
BGH, Entscheidung vom 14.07.2003 - NotZ 42/02 (https://dejure.org/2003,7102)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 2003 - NotZ 42/02 (https://dejure.org/2003,7102)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Verwendung des hessischen Landeswappens außerhalb der Notartätigkeit eines Anwaltnotars; Inlaufsetzen einer Frist durch Zustellung an den Verfahrensbevollmächtigten; Symbolisierung staatlichen oder staatlich autorisierten Handelns durch das Führen von Hoheitszeichen; ...

  • Judicialis

    BNotO § 92 Nr. 1; ; BNotO § 93

  • BRAK-Mitteilungen

    Anwaltliche Werbung - zur Verwendung eines Landeswappens durch einen Anwaltsnotar; Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Hessen § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO §§ 93 92 Abs. 1
    Verwendung des Landeswappens bei Schriftwechsel eines Anwaltsnotars

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DNotZ 2004, 230
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.03.1991 - AnwZ (B) 44/90

    Person des Zustellungsadressaten im anwaltlichen Zulassungsverfahren nach der

    Auszug aus BGH, 14.07.2003 - NotZ 42/02
    Diese Zustellung war unwirksam, der Beschluß hätte vielmehr von vornherein an seinen Verfahrensbevollmächtigten zugestellt werden müssen (vgl. BGH, Beschluß vom 25. März 1991 - AnwZ (B) 44/90 - NJW 1991, 2086 unter II).
  • BGH, 28.03.2002 - I ZR 235/99

    "Düsseldorfer Stadtwappen"; Verletzung des Namensrechts einer Großstadt durch

    Auszug aus BGH, 14.07.2003 - NotZ 42/02
    Ohne eine solche Befugnis ist die Benutzung des Landeswappens im übrigen ordnungswidrig (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 OWiG) und könnte auch unter dem Gesichtspunkt des Namensrechts (§ 12 BGB) untersagt werden (vgl. BGH, Urteil vom 28. März 2002 - I ZR 235/99 - NJW-RR 2002, 1401 unter II 2; Staudinger/Weick/Habermann, [1995] § 12 BGB Rdn. 222, 223; MünchKomm-BGB/Schwerdtner, 4. Aufl. § 12 Rdn. 105; Soergel/Heinrich, BGB 13. Aufl. § 12 Rdn. 155).
  • BGH, 29.11.1999 - NotZ 9/99

    Verwendung des Landeswappens durch Anwaltsnotare

    Auszug aus BGH, 14.07.2003 - NotZ 42/02
    Das beruht auf dem von der Verfassung vorausgesetzten Recht des Staates, sich zu seiner Selbstdarstellung solcher Symbole zu bedienen (Senatsbeschluß vom 29. November 1999 - NotZ 9/99 - DNotZ 2000, 551 unter B I 1; BVerfGE 81, 278, 293).
  • BVerfG, 07.03.1990 - 1 BvR 266/86

    Bundesflagge

    Auszug aus BGH, 14.07.2003 - NotZ 42/02
    Das beruht auf dem von der Verfassung vorausgesetzten Recht des Staates, sich zu seiner Selbstdarstellung solcher Symbole zu bedienen (Senatsbeschluß vom 29. November 1999 - NotZ 9/99 - DNotZ 2000, 551 unter B I 1; BVerfGE 81, 278, 293).
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