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   BGH, 14.07.1997 - NotZ 46/96   

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https://dejure.org/1997,2676
BGH, 14.07.1997 - NotZ 46/96 (https://dejure.org/1997,2676)
BGH, Entscheidung vom 14.07.1997 - NotZ 46/96 (https://dejure.org/1997,2676)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 1997 - NotZ 46/96 (https://dejure.org/1997,2676)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Bestellung zum Notar durch ein Punkteverfahren - Voraussetzungen für die Bestellung zum Notar - Hinzurechnung von Sonderpunkten im Rahmen der Gesamtentscheidung - Anrechnung der Wehrdienstzeiten und Ersatzdienstzeiten auf den Eintritt in den Anwaltsberuf oder ...

  • Anwaltsblatt

    § 6 BNotO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anrechnung von Zeiten im ehrenamtlichen Dienst; Anrechnung von Kindererziehungszeiten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 60
  • MDR 1997, 1170
  • DNotZ 1999, 235
  • AnwBl 1998, 343
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 13.06.1977 - NotZ 3/77

    Anrechnung von Wehr- oder Ersatzdienst bei Notarbewerbern

    Auszug aus BGH, 14.07.1997 - NotZ 46/96
    Die Anträge auf gerichtliche Entscheidung sind statthaft, denn die an die Antragsteller gerichteten Schreiben des Antragsgegners vom 5. März 1996, deren Fassung auf § 21 AVNot des Antragsgegners vom 12. Juni 1994 (JMBl. NW S. 185) zurückgeht, sind Verwaltungsakten im Sinne des § 111 Abs. 1 BNotO gleichzustellen (Senat, BGHZ 69, 224 [BGH 13.06.1977 - NotZ 3/77]).
  • BGH, 14.08.1989 - NotZ 13/88

    Sofortige Beschwerde - Zuständigkeit des Gerichts - Eingang - Zugang -

    Auszug aus BGH, 14.07.1997 - NotZ 46/96
    Sie konnte die Beschwerdefrist von zwei Wochen, die mit der Zustellung des angefochtenen Beschlusses an den Antragsteller am 2. Dezember 1996 begann, nicht wahren (BGH, Beschl. v. 14. August 1989, NotZ 13/88, DNotZ 1990, 517).
  • BGH, 19.10.1992 - NotZ 42/92

    Rechtsschutz im Ausschreibungsverfahren vor Besetzung der Notarstelle

    Auszug aus BGH, 14.07.1997 - NotZ 46/96
    Sie enthalten zwar nicht ausdrücklich die Ablehnung der Bewerbungen, setzen diese aber voraus, denn die angekündigte Übertragung der Stellen an Mitbewerber macht die Berücksichtigung der Antragsteller rechtlich unmöglich (BGH, Beschl. v. 19. Oktober 1992, NotZ 42/92, BGHR BNotO § 111 n.F., Konkurrentenklage 1).
  • BGH, 13.12.1993 - NotZ 45/92

    Berücksichtigung einzelner Niederschriften bei der Beurteilung der Eignung eines

    Auszug aus BGH, 14.07.1997 - NotZ 46/96
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist der der Landesjustizverwaltung durch § 6 Abs. 3 BNotO zur Verfügung gestellte Beurteilungsspielraum nicht überschritten, wenn sie die Vergabe von Sonderpunkten, die an keines der im Gesetz genannten Auswahlmerkmale anknüpfen, auf Ausnahmefälle beschränkt (BGH, Beschl. v. 13. Dezember 1993, NotZ 56/92, BGHZ 124, 327, 336; ebenso Beschlüsse v. 13. Dezember 1993, NotZ 45, 46 und 47/92, NJW 1994, 1870, NJW-RR 1994, 1018, NJW-RR 1994, 747).
  • BGH, 13.12.1993 - NotZ 46/92

    Begriff der persönlichen und fachlichen Eignung eines Notarbewerbers

    Auszug aus BGH, 14.07.1997 - NotZ 46/96
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist der der Landesjustizverwaltung durch § 6 Abs. 3 BNotO zur Verfügung gestellte Beurteilungsspielraum nicht überschritten, wenn sie die Vergabe von Sonderpunkten, die an keines der im Gesetz genannten Auswahlmerkmale anknüpfen, auf Ausnahmefälle beschränkt (BGH, Beschl. v. 13. Dezember 1993, NotZ 56/92, BGHZ 124, 327, 336; ebenso Beschlüsse v. 13. Dezember 1993, NotZ 45, 46 und 47/92, NJW 1994, 1870, NJW-RR 1994, 1018, NJW-RR 1994, 747).
  • BGH, 13.12.1993 - NotZ 47/92

    Zulässigkeit einer Bewertungsobergrenze für beurkundete Niederschriften von

    Auszug aus BGH, 14.07.1997 - NotZ 46/96
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist der der Landesjustizverwaltung durch § 6 Abs. 3 BNotO zur Verfügung gestellte Beurteilungsspielraum nicht überschritten, wenn sie die Vergabe von Sonderpunkten, die an keines der im Gesetz genannten Auswahlmerkmale anknüpfen, auf Ausnahmefälle beschränkt (BGH, Beschl. v. 13. Dezember 1993, NotZ 56/92, BGHZ 124, 327, 336; ebenso Beschlüsse v. 13. Dezember 1993, NotZ 45, 46 und 47/92, NJW 1994, 1870, NJW-RR 1994, 1018, NJW-RR 1994, 747).
  • BGH, 13.12.1993 - NotZ 56/92

    Auswahl unter mehreren Notarbewerbern; Begriff der persönlichen und fachlichen

    Auszug aus BGH, 14.07.1997 - NotZ 46/96
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist der der Landesjustizverwaltung durch § 6 Abs. 3 BNotO zur Verfügung gestellte Beurteilungsspielraum nicht überschritten, wenn sie die Vergabe von Sonderpunkten, die an keines der im Gesetz genannten Auswahlmerkmale anknüpfen, auf Ausnahmefälle beschränkt (BGH, Beschl. v. 13. Dezember 1993, NotZ 56/92, BGHZ 124, 327, 336; ebenso Beschlüsse v. 13. Dezember 1993, NotZ 45, 46 und 47/92, NJW 1994, 1870, NJW-RR 1994, 1018, NJW-RR 1994, 747).
  • BGH, 18.09.1995 - NotZ 46/94

    Errichtung zusätzlicher Anwaltsnotarstellen

    Auszug aus BGH, 14.07.1997 - NotZ 46/96
    Wie der Senat entschieden hat, ist der Antrag des Rechtsanwalts, die Landesjustizverwaltung zu verpflichten, weitere Anwaltsnotarstellen zu errichten und auszuschreiben, da hierfür nach der von ihr festgelegten Richtzahl ein Bedürfnis bestehe, unstatthaft (BGH, Beschl. v. 18. September 1995, NotZ 46/94, NJW 1996, 123).
  • BGH, 25.11.1996 - NotZ 46/95

    Berücksichtigung der erfolgreichen Teilnahme an einem freiwilligen

    Auszug aus BGH, 14.07.1997 - NotZ 46/96
    Diese Reihenfolge wird von einem Wegfall der den Antragstellern und dem weiteren Beteiligten jeweils zuerkannten 6 Punkte für die Ableistung eines Klausurenkurses (BGH, Beschl. v. 25. November 1996, NotZ 46/95, zur Veröffentlichung bestimmt) nicht berührt.
  • BVerfG, 14.06.1994 - 1 BvR 1022/88

    Kindergeld

    Auszug aus BGH, 14.07.1997 - NotZ 46/96
    Bei der Ordnung typischer Lebenssachverhalte sind generalisierende Regelungen zulässig, solange sie einen intensiven Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz vermeiden und nicht zur Belastung ganzer Gruppen Betroffener führen (BVerfGE 26, 275 f [BVerfG 02.07.1969 - 1 BvR 669/64]; 91, 93, 115).
  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

  • BVerfG, 02.07.1969 - 1 BvR 669/64

    Unterhalt II

  • BGH, 11.07.2005 - NotZ 29/04

    Fortführung des Verfahrens zur Besetzung zweier Notarstellen

    Dadurch sollen Nachteile ausgeglichen werden, die der Bewerber infolge seiner Einziehung zum Wehr- oder Ersatzdienst dadurch erleiden kann, daß er wegen dieser Dienstleistung im Vergleich zu Notarbewerbern, die keinen Wehr- oder Ersatzdienst leisten mußten, erst später in das anwaltliche Berufsleben eintreten kann (vgl. Senat, Beschluß vom 14. Juni 1997 - NotZ 46/96 - DNotZ 1999, 235, 236).
  • KG, 07.08.2007 - Not 10/07

    Vergabe von Notarstellen: Voraussetzungen der Vergabe notarnaher Sonderpunkte bei

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der der Landesjustizverwaltung durch § 6 Abs. 3 BNotO zur Verfügung gestellte Beurteilungsspielraum nicht überschritten, wenn sie die Vergabe von Sonderpunkten, die an keines der im Gesetz genannten Auswahlmerkmale anknüpft, auf Ausnahmefälle beschränkt (BGH, NJW-RR 1998, 60).

    Nicht an ein bestimmtes Qualifikationsmerkmal gebundene Eignungspunkte wirken zwar Verzerrungen entgegen, die mit dem schematisierten Eignungsraster der Ausschreibungsbedingungen verbunden sind; ihre zu großzügige Handhabung würde aber zu einer unzulässigen Zurückdrängung der vom Gesetz (§ 6 Abs. 3 BNotO) hervorgehobenen Eignungsmerkmale führen (BGH, NJW-RR 1998, 60).

  • BGH, 24.11.1997 - NotZ 3/97

    Auswahl der Bewerber um eine Notarstelle nach Leistungsnoten für erfolgreiche

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist eine solche Anrechnung zu Recht unterblieben (vgl. BGH, Beschluß vom 14. Juli 1997 - NotZ 46/96, in Juris dokumentiert).
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