Rechtsprechung
| BGH, 31.07.2000 - NotZ 6/00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
- bundesgerichtshof.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BNotO § 10a
Abweichende Festlegung des Amtsbereichs eines Notars - Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Verfahrensgang
- BGH, 02.06.2000 - NotZ 6/00
- BGH, 31.07.2000 - NotZ 6/00
Zeitschriftenfundstellen
- DNotZ 2000, 945
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 28.11.2005 - NotZ 36/05
Verlängerung einer abweichender Festlegung des Amtsbereichs eines Notars
Zu den Voraussetzungen für die Verlängerung einer (hier auf 51/2 Jahre) befristeten abweichenden Festlegung des Amtsbereichs des Notars zur Anpassung an eine Änderung der Gerichtsbezirke (im Anschluss an die Senatsbeschlüsse vom 31. Juli 2000 - NotZ 6/00 - DNotZ 2000, 945 und NotZ 7/00 - NJW-RR 2000, 491).Auf Antrag des Antragstellers zu 1 und seines Sozius, der von der Justizverwaltung zunächst abgelehnt worden war - wogegen der Antragsteller zu 1 und sein Sozius jedoch erfolgreich Antrag auf gerichtliche Entscheidung einlegten (Beschlüsse des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 19. November 1999 - VA (Not) 7/99 und 9/99 sowie des Bundesgerichtshofs vom 31. Juli 2000 - NotZ 6/00 - und 7/00) -, wies der Antragsgegner dem Antragsteller zu 1 und dessen Sozius zeitlich befristet neben dem Bezirk des Amtsgerichts Ne. auch diejenigen Teile des früheren Amtsgerichtsbezirks B. B. zu, die nunmehr zu den Amtsgerichten N. und B. S. gehören.
Diese Nachteile können zumindest kurzfristig nicht dadurch aufgefangen werden, dass sich der Amtsbereich auf andere Gemeinden erstreckt, da er sich dort erst einen neuen Mandantenstamm erarbeiten muss (Senatsbeschlüsse vom 31. Juli 2000 - NotZ 6/00 - DNotZ 2000, 945, 947 - und NotZ 7/00 - NJW-RR 2001, 491, 492).
- BGH, 24.07.2006 - NotZ 1/06
Berücksichtigung des sog. Nachbarschaftseinwandes bei der Besetzung einer …
Ausgehend hiervon läge es grundsätzlich auch im Rahmen des Organisationsermessens der Justizverwaltung, Amtssitzverlegungen eines Notars - auch im Rahmen eines Auswahlverfahrens zwischen mehreren geeigneten Bewerbern um eine ausgeschriebene Stelle - abzulehnen, wenn durch den "Umzug" dieses Notars die konkrete Gefahr einer nachhaltigen erheblichen Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit (s. auch, wenn auch in anderem Zusammenhang und deswegen nicht ohne weiteres vergleichbar, Senatsbeschlüsse vom 20. Juli 1998 - NotZ 31/97 - NJW-RR 1999, 207 und vom 31. Juli 2000 - NotZ 6/00 - DNotZ 2000, 945, 947) der Altstelle bestünde; denn dies könnte die Besorgnis einer Beeinträchtigung der angemessenen Versorgung der Bevölkerung mit notariellen Leistungen am bisherigen Amtssitz des Bewerbers insbesondere deshalb begründen, weil wegen der zu befürchtenden Aushöhlung der Altstelle geeignete Interessenten davon abgehalten werden können, sich auf diese frei werdende Stelle zu bewerben.
Rechtsprechung
| BGH, 02.06.2000 - NotZ 6/00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
Verfahrensgang
- BGH, 02.06.2000 - NotZ 6/00
- BGH, 31.07.2000 - NotZ 6/00
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