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   BGH, 27.10.1975 - NotZ 6/75   

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https://dejure.org/1975,2493
BGH, 27.10.1975 - NotZ 6/75 (https://dejure.org/1975,2493)
BGH, Entscheidung vom 27.10.1975 - NotZ 6/75 (https://dejure.org/1975,2493)
BGH, Entscheidung vom 27. Oktober 1975 - NotZ 6/75 (https://dejure.org/1975,2493)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • DNotZ 1976, 186
  • VersR 1976, 81
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.10.1973 - NotZ 7/73

    Haftpflichtversicherung der Notare

    Auszug aus BGH, 27.10.1975 - NotZ 6/75
    Der Senat hat bereits am 29. Oktober 1973 entschieden, daß ein Notar grundsätzlich nur dann angemessen versichert ist, wenn er eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von mindestens 100.000 DM hält (BGHZ 61, 312).

    Daß das Vermögen des Antragstellers es nicht rechtfertigen kann, die Mindestversicherungssumme von 100.000 DM zu unterschreiten, hat das Oberlandesgericht zutreffend und im Einklang mit der Entscheidung BGHZ 61, 312, 316 angenommen.

  • BGH, 25.11.1974 - NotZ 3/74

    Rechtswidrigkeit der Nichtbestellung eines Notariatsverwesers

    Auszug aus BGH, 27.10.1975 - NotZ 6/75
    Das ist nicht der Fall, wenn die Klage bzw. der Antrag auf gerichtliche Entscheidung von Anfang an unzulässig oder unbegründet war (ganz herrschende Auffassung in Schrifttum und Rechtsprechung, vgl. die Entscheidung des Senats in NJW 1975, 931, 932 mit weiteren Hinweisen - insoweit in BGHZ 63, 274 nicht abgedruckt -).
  • BGH, 20.03.2000 - NotZ 14/99

    Zweitstücke von Disziplinarakten des Notars

    Im Verfahren nach § 111 BNotO sind im Hinblick auf seinen Charakter als echtes Streitverfahren (oben zu 1) die Regeln des Zivilprozesses über die Erledigterklärung heranzuziehen (zur einseitigen Erledigterklärung Senat, Beschl. v. 25. November 1974, NotZ 3/74, NJW 1975, 931, 932; v. 27. Oktober 1975, NotZ 6/75, DNotZ 1976, 186).
  • BGH, 05.04.1976 - NotZ 7/75

    Angemessene Versicherung eines Notars - Nachweis des Abschlusses einer

    Die damals noch offengelassene Frage, ob bei Notariaten mit ganz unbedeutendem Geschäftsumfang hiervon abgesehen werden könne, hat der Senat inzwischen verneint (zwei Beschlüsse vom 27. Oktober 1975 - NotZ 4/75 = BGHZ 65, 209 = DNotZ 1976, 185 und NotZ 6/75 = DNotZ 1976, 186).
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