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   BGH, 22.10.1979 - NotZ 6/79   

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https://dejure.org/1979,2792
BGH, 22.10.1979 - NotZ 6/79 (https://dejure.org/1979,2792)
BGH, Entscheidung vom 22.10.1979 - NotZ 6/79 (https://dejure.org/1979,2792)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 1979 - NotZ 6/79 (https://dejure.org/1979,2792)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Endgültige Amtsenthebung eines Notars auf Grund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse - Gefährdung der Interessen der Ratsuchenden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Endgültige Amtsenthebung eines Notars auf Grund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse; Gefährdung der Interessen der Ratsuchenden

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DNotZ 1980, 424
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.06.1965 - NotZ 3/65

    Amtsenthebung eines Notars

    Auszug aus BGH, 22.10.1979 - NotZ 6/79
    Entscheidend ist, daß nach dem Ausmaß der Zerrüttung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse die Interessen des rechtsuchenden Publikums objektiv gefährdet sind (BGHZ 44, 65, 66; Seybold/Hornig, BNotO, 5. Aufl., § 50 Rz. 15).
  • BGH, 20.03.2000 - NotZ 19/99

    Vermögensverfall eines Notars

    Für die Anwendung des § 50 Abs. 1 Nr. 8 BNotO folgt daraus: Ist die Abtragung einer längerfristig angewachsenen erheblichen Schuldenlast nicht innerhalb eines überschaubaren Zeitraums zu erwarten, so rechtfertigt dies in der Regel den Schluß, daß die wirtschaftlichen Verhältnisse des Notars die Interessen der Rechtsuchenden gefährden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 21. März 1977 - NotZ 15/76 - DNotZ 1977, 567, 568; vom 22. Oktober 1979 - NotZ 6/79 - DNotZ 1980, 424, 425 f.; vom 12. Oktober 1990 - NotZ 21/89 - DNotZ 1991, 94, 96).
  • BGH, 12.10.1990 - NotZ 21/89

    Voraussetzungen für die Amtsenthebung eines Notars

    Im Einklang mit diesen Grundsätzen hat der Senat schon wiederholt ausgesprochen, daß die Amtsenthebung gerechtfertigt ist, wenn zum Beispiel Zahlungsansprüche in erheblicher Größenordnung gegen den Notar bestehen oder gerichtlich anhängig sind, zahlreiche Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse gegen ihn erlassen, fruchtlose Pfändungsversuche unternommen, Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nach § 807 ZPO in die Wege geleitet sowie Haftbefehle zur Erzwingung dieser Versicherung gegen ihn erlassen worden sind (BGH, Beschluß vom 21. März 1977 - NotZ 15/76 = DNotZ 1977, 567; Beschluß vom 13. Juni 1977 - NotZ 16/76; vgl. auch Beschluß vom 26. März 1979 - NotZ 8/78 = DNotZ 1979, 626; Beschluß vom 22. Oktober 1979 - NotZ 6/79 = DNotZ 1980, 424).
  • OLG Celle, 26.05.2003 - Not 6/03

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung ; Vorläufige Amtsenthebung eines Notars ;

    Die durch eine Verstärkung der Zahlungsschwierigkeiten gekennzeichnete Situation birgt damit das Risiko in sich, dass der Notar in Widerstreit mit seinen Amtspflichten gerät, sodass er etwa Kostenvorschüsse in Notarangelegenheiten nicht auftragsgemäß verwendet oder gar zur Tilgung eigener Schulden auf ihm treuhänderisch anvertraute Gelder zurückgreift (BGH, Beschluss vom 22. Oktober 1979 - Not 26/79 - DNotZ 1980, 424, 425).
  • BGH, 06.10.1980 - AnwZ (B) 10/80

    Voraussetzungen der Amtsenthebung eines Notars - Zurücknahme der Zulassung zur

    Die dagegen vom Antragsteller erhobene sofortige Beschwerde blieb erfolglos (Beschluß des Senats für Notarsachen des Bundesgerichtshofs vom 22. Oktober 1979 - NotZ 6/79 -).
  • BGH, 14.07.1986 - NotZ 2/86

    Vorläufige Enthebung aus dem Amt eines Notars wegen Gefährdung der Interessen der

    Außerdem besteht auch die Gefahr, daß Zahlungsschwierigkeiten von einem Ausmaß, wie es beim Antragsteller festgestellt ist, zu einer Verletzung der Amtspflichten eines Notars führen können - etwa dadurch, daß der Notar zur Befriedigung drängender GläubigerKostenvorschüsse in Notarangelegenheiten nicht auftragsgemäß verwendet oder auf treuhänderisch anvertraute Gelder zurückgreift (vgl. Beschl. des Senats v. 22. Oktober 1979 - NotZ 6/79 - DNotZ 1980, 424, 425).
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