Rechtsprechung
   BGH, 20.07.1998 - NotZ 7/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,3771
BGH, 20.07.1998 - NotZ 7/98 (https://dejure.org/1998,3771)
BGH, Entscheidung vom 20.07.1998 - NotZ 7/98 (https://dejure.org/1998,3771)
BGH, Entscheidung vom 20. Juli 1998 - NotZ 7/98 (https://dejure.org/1998,3771)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,3771) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Kein Verstoß gegen Gleichheitsgrundsatz - Zulassung von Notaren

  • Judicialis

    BNotO § 5; ; DDR / NotVO § 4

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 355
  • MDR 1999, 121
  • NJ 1999, 55
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.03.1993 - NotZ 19/92

    Möglichkeit der Abhängikeit der Bestellung zum Notar von einer Wartezeit -

    Auszug aus BGH, 20.07.1998 - NotZ 7/98
    Der allgemeine Gleichheitssatz ist dann verletzt, wenn eine Gruppe im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obgleich zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen (BVerfGE 55, 72, 88; 62, 256, 274; 82, 126, 146; Senatsbeschl. vom 29. März 1993 - NotZ 19/92 = BGHR BNotO § 4 Abs. 1 a.F. Bedürfnisprüfung 2).

    Wie der Senat bereits ausgesprochen hat (Beschl. vom 29. März 1993 NotZ 19/92 = BGHR BNotO § 4 Abs. 1 a.F. Bedürfnisprüfung 2), war die Bestellung dieses Personenkreises zu Anwaltsnotaren zur Herstellung der Rechtseinheit im Land Berlin gerechtfertigt; auch hatten diese Anwaltsnotare bereits eine berufliche Position erlangt, deren Fortbestand jedenfalls zulässig, wenn nicht gar durch Art. 12 Abs. 1 GG geboten war.

  • BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83

    Kündigungsfristen für Arbeiter

    Auszug aus BGH, 20.07.1998 - NotZ 7/98
    Der allgemeine Gleichheitssatz ist dann verletzt, wenn eine Gruppe im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obgleich zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen (BVerfGE 55, 72, 88; 62, 256, 274; 82, 126, 146; Senatsbeschl. vom 29. März 1993 - NotZ 19/92 = BGHR BNotO § 4 Abs. 1 a.F. Bedürfnisprüfung 2).
  • BVerfG, 05.05.1964 - 1 BvR 416/61

    Bundesnotarordnung

    Auszug aus BGH, 20.07.1998 - NotZ 7/98
    Daß sich der Gesetzgeber bezüglich der neuen Bundesländer für das Nurnotariat, hinsichtlich des Teils des Landes Berlin, in dem das Grundgesetz bis dahin nicht galt, für das Anwaltsnotariat entschieden hat, entspricht der von der Bundesnotarordnung vorgegebenen Existenz verschiedener Notariatsformen und ist verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfGE 17, 381 ff.).
  • BVerfG, 16.11.1982 - 1 BvL 16/75

    Arbeiter/Angestellte

    Auszug aus BGH, 20.07.1998 - NotZ 7/98
    Der allgemeine Gleichheitssatz ist dann verletzt, wenn eine Gruppe im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obgleich zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen (BVerfGE 55, 72, 88; 62, 256, 274; 82, 126, 146; Senatsbeschl. vom 29. März 1993 - NotZ 19/92 = BGHR BNotO § 4 Abs. 1 a.F. Bedürfnisprüfung 2).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus BGH, 20.07.1998 - NotZ 7/98
    Der allgemeine Gleichheitssatz ist dann verletzt, wenn eine Gruppe im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obgleich zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen (BVerfGE 55, 72, 88; 62, 256, 274; 82, 126, 146; Senatsbeschl. vom 29. März 1993 - NotZ 19/92 = BGHR BNotO § 4 Abs. 1 a.F. Bedürfnisprüfung 2).
  • BVerfG, 26.09.2001 - 1 BvR 1740/98

    Diplom-Juristen können auch in West-Berlin Notare werden

    a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 20. Juli 1998 - NotZ 7/98 -,.

    Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 20. Juli 1998 - NotZ 7/98 -, der Beschluss des Kammergerichts vom 19. Februar 1998 - Not 21 und 31/97 - sowie der Bescheid der Präsidentin des Kammergerichts vom 30. Oktober 1997 - I-RA Z 212 - verletzen den Beschwerdeführer zu 1) in seinen Grundrechten aus Artikel 3 Absatz 1 und Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes.

  • KG, 11.09.2007 - Not 7/07

    Notarbestellung: Anspruch eines Bewerbers auf Bestellung zum Notar nach einer

    Diese Entscheidung wurde ebenso wie die sie bestätigenden Beschlüsse des Senats (Not 21 und 31/97) sowie des Bundesgerichtshofs (NotZ 7/98) mit Beschluss des Bundesverfassungsgerichts - 2. Kammer des Ersten Senats - vom 26. September 2001 (1 BvR 1740/98) aufgehoben.

    Der Schriftsatz vom 7. April 1998 an den Bundesgerichtshof (NotZ 7/98) enthielt eine Zusage sogar nur bis zu einer Entscheidung über die begehrte einstweilige Anordnung.

    Dies war u.a. Gegenstand des Schriftsatzes der Antragsgegnerin vom 17. Januar 2002 in dem Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (NotZ 7/98).

  • BGH, 30.11.1998 - NotZ 13/98

    Zulassung von DDR-Diplom-Juristen als Anwaltsnotare

    Dies hat der Senat im Beschluß vom 20. Juli 1998 (NotZ 7/98, zur Veröffentlichung bestimmt) eingehend dargelegt.
  • BGH, 30.11.1998 - NotZ 14/98

    Zulassung von DDR-Diplom-Juristen als Anwaltsnotare

    Dies hat der Senat im Beschluß vom 20. Juli 1998 (NotZ 7/98, zur Veröffentlichung bestimmt) eingehend dargelegt.
  • BGH, 30.11.1998 - NotZ 22/98

    Zulassung von DDR-Diplom-Juristen als Anwaltsnotare

    Dies hat der Senat im Beschluß vom 20. Juli 1998 (NotZ 7/98, zur Veröffentlichung bestimmt) eingehend dargelegt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht